418. Verordnung: Änderung der Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (7. ÖBB-Ü-VO-Novelle)
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. 87/2002 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Artikel 1
Änderung der 1. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Übertragung der
Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen
(1. ÖBB-Ü-VO), BGBl. Nr. 577/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2001 wird
wie folgt geändert
1. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „185,657 Millionen Euro“ durch den Betrag
„199,781 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 2 lautet der Titel „Raum Wien“ wie folgt
„Raum Wien .......................................................................................................... 71,594 Millionen Euro
S 80, Phase 1 (4)“
Artikel 2
Änderung der 3. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung
und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen
(3. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 83/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 487/2001 wird wie
folgt geändert
1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „14,031 Millionen Euro“ durch den Betrag „17,568 Millionen
Euro“ ersetzt.
2. Im § 1 wird unter dem Titel „Tauernachse“ die Bezeichnung der Zeile „Steinbach – Angertal; Streckenausbau“
durch die Bezeichnung „Steinbach – Angertal; Streckenausbau (2)“ ersetzt.
Artikel 3
Änderung der 5. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung
und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen
(5. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 137/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 162/2002 wird wie
folgt geändert
1. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „573,996 Millionen Euro“ durch den Betrag
„611,148 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 2 wird unter dem Titel „Tauernachse“ die Bezeichnung der Zeile „Brandstatt – Loifarn, zweigleisiger
Ausbau, und Bf. Loifarn, Bahnhofsumbau“ durch die Bezeichnung „Brandstatt – Loifarn, zweigleisiger
Ausbau, und Bf. Loifarn, Bahnhofsumbau (2)“ und unter dem Titel „Raum Wien“ die Bezeichnung
der Zeile „Meidling – Inzersdorf Ort, Streckenausbau“ durch die Bezeichnung „Meidling – Inzersdorf
Ort, Streckenausbau und Bahnhofsumbau Inzersdorf Ort (2)“ ersetzt.
3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „392,732 Millionen Euro“ durch den Betrag
„403,053 Millionen Euro“ ersetzt.
4. Im § 3 wird unter dem Titel „Arlbergachse“ die Bezeichnung der Zeile „Bf. Landeck, nahverkehrsgerechter
Umbau“ durch die Bezeichnung „Bf. Landeck, nahverkehrsgerechter Umbau (2)“ und unter dem
Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Bf. Wels, Errichtung Betriebsführungssystem (Phase 1)“
durch die Bezeichnung „Bf. Wels, Errichtung Betriebsführungssystem (Phase 1) (2)“ ersetzt.
Artikel 4
Änderung der 6. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der Planung
und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen
(6. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 48/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 162/2002 wird wie
folgt geändert
1. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „187,449 Millionen Euro“ durch den Betrag
„219,477 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 2 entfällt unter dem Titel „Donauachse“ die Zeile „Timelkam; Bahnhofsumbau“.
3. Im § 2 wird unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Loosdorf; Bahnhofsumbau und
Bestandsstrecke“ durch die Bezeichnung „Loosdorf; Bahnhofsumbau und Bestandsstrecke (2)“ und unter
dem Titel „Raum Wien“ die Bezeichnung der Zeile „Wien Nord; Bahnhofsumbau (Phase 1)“ durch die
Bezeichnung „Wien Nord; Bahnhofsumbau (Phase 1) (2)“ ersetzt.
4. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „881,717 Millionen Euro“ durch den Betrag
„886,185 Millionen Euro“ ersetzt.
5. Im § 3 wird unter dem Titel „Brennerachse“ die Bezeichnung der Zeile „Innsbruck Hbf.; Errichtung
Betriebsfernsteuerzentrale“ durch die Bezeichnung „Innsbruck Hbf.; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale
(2)“ und unter dem Titel „Raum Wien“ die Bezeichnung der Zeile „Heiligenstadt; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale“
durch die Bezeichnung „Heiligenstadt; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale (2)“ und
die Bezeichnung der Zeile „Süßenbrunn; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale“ durch die Bezeichnung
„Süßenbrunn; Errichtung Betriebsfernsteuerzentrale (2)“ ersetzt.
Artikel 5
Änderung der 8. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung
der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen
Bundesbahnen (8. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 201/2001, in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 487/2001 wird wie folgt geändert
1. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „239,699 Millionen Euro“ durch den Betrag
„239,641 Millionen Euro“ ersetzt.
2. Im § 3 entfällt unter dem Titel „Vorhaben und Programme mit Netzbezug“ die Zeile „Gasanlagen
(2001)“.
Artikel 6
Änderung der 10. ÖBB-Ü-VO
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung
der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen
Bundesbahnen (10. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 161/2002, in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 12/2003 wird wie folgt geändert
1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „17,174 Millionen Euro“ durch den Betrag „17,878 Millionen
Euro“ ersetzt.
2. Im § 1 entfällt unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ die Zeile „Ebenfurth; Errichtung Parkdeck“.
3. Im § 1 wird unter dem Titel „Restliche Strecken“ die Bezeichnung der Zeile „NÖ Zentralraum; Ausbau
Nahverkehr (Phase 2), zweigleisiger Ausbau Herzogenburg – St. Pölten Hbf.“ durch die Bezeichnung
„NÖ Zentralraum; Ausbau Nahverkehr (Phase 2), zweigleisiger Ausbau Herzogenburg – St. Pölten Hbf.
(2)“ ersetzt.
4. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „849,824 Millionen Euro“ durch den Betrag
„886,803 Millionen Euro“ ersetzt.
5. Im § 2 wird unter dem Titel „Donauachse“ die Bezeichnung der Zeile „Flughafen Wien-Schwechat;
Bahnhofsumbau“ durch die Bezeichnung „Flughafen Wien-Schwechat; Bahnhofsumbau (2)“ ersetzt.
6. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „879,686 Millionen Euro“ durch den Betrag
„881,122 Millionen Euro“ ersetzt.
7. Im § 3 entfällt unter dem Titel „Donauachse“ die Zeile „Amstetten; Aufstockung Zentralstellwerk“.
8. Im § 3 wird unter dem Titel „Raum Wien“ die Bezeichnung der Zeile „Leopoldau; Bahnhofsumbau“
durch die Bezeichnung „Leopoldau; Bahnhofsumbau (2)“ ersetzt.