418. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 137 Innviertler Straße im Bereich der Gemeinde Schärding
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 137 Innviertler
Straße wird im Bereich der Gemeinde Schärding
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Anschluß an die bestehende Trasse der B 137
Innviertler Straße (ehemalige Passauer Bundesstraße
Nr. 129) in einem Verkehrsbauwerk zwischen
alt-km 84,44 und alt-km 84,58 mit Einbindungen
der B 136 Sauwald Straße und B 137 b
Innviertler Straße Abzweigung Passau, führt sodann
in westlicher Richtung zur neuen Brücke
über den Inn und endet dort an der Staatsgrenze.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung und bei der Gemeinde Schärding
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die in
dessen Absatz 2 vorgesehene Bauverbotszone
beträgt 35 m beiderseits der Straßenachse.