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417_2003 AT

417. Verordnung: Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 417. Verordnung: Studienstandortverordnung Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Auf Grund der §§ 11 Abs. 3 und 11a Abs. 2, 4 und 6 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I

Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet

§ 1. An der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien werden eingerichtet

§ 2. Die Bestimmungen der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien

an den Universitäten, BGBl. II Nr. 212/1997, bleiben unberührt.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2003 in Kraft.

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