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417_1981 AT

417. Verordnung: Anpassung der Richtlinie für die Verminderung der Pflichtanzahl von Forstorganen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 417. Verordnung: Anpassung der Richtlinie für die Verminderung der Pflichtanzahl von Forstorganen

Auf Grund des § 114 Abs. 4 des Forstgesetzes

1975, BGBl. Nr. 440, wird verordnet

An den zum 1. Jänner 1979 festgestellten Einheitswert

werden

1. im § 114 Abs. 3 lit. a der Betrag von

1500000,— S durch Erhöhung auf

1875000,— S und

2. im § 114 Abs. 3 lit. b und c der Betrag von

4000000,— S durch Erhöhung auf

5000000,— S

angepaßt.

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