417_1976
AT
417. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 417. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
1976_417_0 417. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
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Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden
zum Abkommen zur Vereinheitlichung von
Regeln über die Beförderung im Internationalen
Luftverkehr (Warschauer Abkommen) (BGBl.
Nr. 286/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 510/1973) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde
Sudan 11. Feber 1975
Iran 8. Juli 1975
Kuwait 11. August 1975
Die Bahamas, Lesotho und Papua-Neu-Guinea
haben erklärt, sich auf Grund der durch das
Vereinigte Königreich bzw. Australien erfolgten
Ausdehnung des Geltungsbereiches auf ihre Gebiete
als durch die Bestimmungen des Abkommens
gebunden zu betrachten.