417_1973
AT
417. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Schweiz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 417. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Schweiz
1973_417_0 417. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Schweiz
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Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck) im
grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch
schweizerische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen
(einschließlich Anhängern) mit schweizerischen
Kennzeichen sind ab 1. September 1973 von der
Umsatzsteuer befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12
Abs. 3 Z. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes
1972, BGBl. Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug
ein.