Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
417_1973 AT

417. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Schweiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 417. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zur Schweiz

Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,

BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet

Beförderungen von Personen (samt Gepäck) im

grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch

schweizerische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen

(einschließlich Anhängern) mit schweizerischen

Kennzeichen sind ab 1. September 1973 von der

Umsatzsteuer befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12

Abs. 3 Z. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug

ein.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →