Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416_1988 AT

416. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 416. Bundesgesetz: Zeichnung von zusätzlichen Kapitalanteilen bei der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfEB)

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. (1) Die Republik Österreich übernimmt bei

der Afrikanischen Entwicklungsbank 4000 zusätzliche

Kapitalanteile in Höhe von je 10000 Bankrechnungseinheiten

im Gegenwert von US-Dollar

48254000.

(2) Die Republik Österreich wird die Zeichnungserklärung

zur Übernahme der in Abs. 1

genannten Anteile gegenüber der Afrikanischen

Entwicklungsbank abgeben.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →