Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415_1988 AT

415. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Kreditwesengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 415. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Kreditwesengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Kreditwesengesetz, BGBl. Nr. 63/1979, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 370/

1982 und 325/1986 wird wie folgt geändert

Nach § 35 wird folgender § 35 a eingefügt

„§ 35 a. (Verfassungsbestimmung) § 23 kann vom

Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der

Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit

von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen abgeändert

werden."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →