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415_1984 AT

415. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Söll

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 415. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Söll

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 173

Eiberg Straße wird im Bereich der Gemeinde Söll

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 4,49 (alt), verläuft in der Folge in gestreckterer

Linienführung unter teilweiser Verwendung der

bestehenden Trasse und bindet bei km 4,82 (alt)

wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler

Landesregierung sowie bei der Gemeinde Söll

aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 :2880

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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