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415_1979 AT

415. Verordnung: Rechtsstellung von Gemeinden der Evangelischen Kirche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 415. Verordnung: Rechtsstellung von Gemeinden der Evangelischen Kirche

Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli

1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse

der Evangelischen Kirche wird kundgemacht

1. Der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Bad

Hall, welcher bisher als Evangelischer Tochtergemeinde

A.B. Bad Hall, zugehörig zur Evangelischen

Pfarrgemeinde A.B. Neukematen, gemäß

§ 3 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes Rechtspersönlichkeit

des öffentlichen Rechts zugekommen

war, kommt nunmehr als (selbständiger) Evangelischer

Pfarrgemeinde mit dem Amtssitz in

4540 Bad Hall, Römerstraße 18, gemäß § 5

dieses Bundesgesetzes ab 19. August 1978 Rechtspersönlichkeit

des öffentlichen Rechts zu.

2. Der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Linz-

Südwest, welcher bisher als Evangelischer Tochtergemeinde

A.B. Linz-Neue Heimat, zugehörig

zur Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Linz-Süd,

gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes

Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zugekommen

war (Z. 3 der Kundmachung des

Bundesministers für Unterricht und Kunst vom

12. September 1977, BGBl. Nr. 512), kommt

nunmehr als (selbständiger) Evangelischer Pfarrgemeinde

mit dem Amtssitz in 4020 Linz, Salzburger-

Straße 231, gemäß § 5 dieses Bundesgesetzes

ab 23. Oktober 1978 Rechtspersönlichkeit

des öffentlichen Rechts zu.

3. Der Evangelischen Tochtergemeinde A.B.

Sauerbrunn mit dem Amtssitz in 7202 Sauerbrunn,

zugehörig zur Evangelischen Pfarrgemeinde

A.B. Pöttelsdorf, kommt gemäß § 4 Abs. 1

des zitierten Bundesgesetzes ab 16. Mai 1979

Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.

4. Die Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Bleiberg

mit dem Amtssitz in 9530 Bad Bleiberg,

welcher gemäß § 3 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes

Rechtspersönlichkeit des öffentlichen

Rechts zukommt, führt ab 23. Oktober 1978

die Bezeichnung EVANGELISCHE PFARRGEMEINDE

A.B. BAD BLEIBERG.

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