415_1977
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415. Beschluß Nr. 10/1976 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 415. Beschluß Nr. 10/1976 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1977_415_0 415. Beschluß Nr. 10/1976 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
ABWEICHUNG VOM ZOLLABBAUPLAN
DES ANHANGS G DES ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Der Ratsbeschluß Nr. 16/1976 Der Beschluß Nr. 16/1976 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl.
Nr. 414/1977 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungs-Übereinkommens anzuwenden.
2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.