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414_1997 AT

414. Kundmachung: Wappen, Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 414. Kundmachung: Wappen, Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Wappen, die

Flagge und andere Staatsembleme des Heiligen Stuhles und des Staates Vatikanstaat Anwendung findet,

welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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