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414_1995 AT

414. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 414. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales — verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 1085/1994, wird hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

1. Nach den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Hohlglasfeinschleifer (Kugler)" werden folgende Bestimmungen betreffend den neuen Lehrberuf „Holz- und Sägetechniker" eingefügt

Artikel II

1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.

2. Die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Säger" treten mit Ablauf des 30. Juni 1996 außer Kraft.

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