Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414_1990 AT

414. Bundesgesetz: Änderung des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG-Novelle 1990)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 414. Bundesgesetz: Änderung des Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetzes (NSchG-Novelle 1990)

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Nachtschicht-Schwerarbeitsgesetz, BGBl.

Nr. 354/1981, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 609/1987, wird geändert wie folgt

1. Artikel X Abs. 2 lautet

„(2) Als Anfallsalter gilt

1. für Männer, wenn der Stichtag

in den Jahren 1984, 1985, 1986, 1987, 1988,

1989, 1990, 1991 oder 1992 liegt, das

57. Lebensjahr,

im Jahre 1993 liegt, das 58. Lebensjahr,

im Jahre 1994 liegt, das 59. Lebensjahr,

im Jahre 1995 liegt, das 60. Lebensjahr;

2. für Frauen, wenn der Stichtag

in den Jahren 1984, 1985, 1986, 1987, 1988,

1989, 1990, 1991 oder 1992 liegt, das

52. Lebensjahr,

im Jahre 1993 liegt, das 53. Lebensjahr,

im Jahre 1994 liegt, das 54. Lebensjahr,

im Jahre 1995 liegt, das 55. Lebensjahr."

2. Art. XI Abs. 5 findet in den Kalenderjahren

1987 bis 1992 keine Anwendung.

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1990 in

Kraft.

(2) Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes richtet

sich nach Art. XV NSchG.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →