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414_1987 AT

414. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 414. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 371/1986, insbesondere

dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die

Lehrpläne für Berufsschulen in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977, 103/1982,

479/1983, 148/1984 und 138/1986 wird wie folgt

geändert

1. § 1 Z 2 lautet

„2. für Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und

der lederverarbeitenden Gewerbe, und zwar

für

Damenkleidermacher,

Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1

Hutmacher, Kappenmacher,

Modist: Anlage h/2/2

Ledergalanteriewarenerzeuger

und Taschner,

Handschuhmacher, Sattler

und Riemer: Anlage A/2/3

Schuhmacher: Anlage A/2/4

Kürschner: Anlage A/2/5

Wäschenäher: Anlage A/2/6

Strickwarenerzeuger: Anlage A/2/7

Miedererzeuger: Anlage A/2/8

Lederbekleidungserzeuger

(Säckler): Anlage A/2/9

Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/10

Gold-, Silber- und Perlensticker

Anlage A/2/11

Posamentierer: Anlage A/2/12

Maschinsticker, Großmaschinsticker

Anlage A/2/13

Oberteilherrichter: Anlage A/2/14

Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/15

Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/16"

2. § 1 Z 4 lautet

„4. für die Lehrberufe des Elektrobereiches, und

zwar für

Elektroinstallateur, Betriebselektriker,

Starkstrommonteur

Anlage A/4/1

Radio- und Fernsehmechaniker

Anlage A/4/2

Elektromechaniker und

-maschinenbauer, Elektromechaniker

für Starkstrom

Anlage A/4/3

Elektromechaniker für

Schwachstrom: Anlage A/4/4

Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5

Meß- und Regelmechaniker

Anlage A/4/6

Anlagenmonteur: Anlage A/4/7

Nachrichtenelektroniker: Anlage A/4/8"

3. § 1 Z 8 lautet

„8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und

zwar für

Drucker: Anlage A/8/1

Notenstecher, Tiefdruckformenhersteller,

Fotograveur

Anlage A/8/2

Flachdrucker, Siebdrucker,

Kupferdrucker: Anlage A/8/3

Typografiker: Anlage A/8/4

Kartolithograf: Anlage A/8/5

Schriftgießer und Stereotypeur,

Stereotypeur und

Galvanoplastiker: Anlage A/8/6

Stempelerzeuger und Flexograph

Anlage A/8/7

Reproduktionstechniker: Anlage A/8/8

Druckformtechniker: Anlage A/8/9"

4. § 3 Abs. 4 lit. b entfällt.

5. Anlage A/1/9 lautet

„Anlage A/1/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ZIMMERER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsverfahren

nach dem Stande der Technik kennen

und sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

auswählen können.

Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse

über den Werkstoff Holz sowie über Holzbauweisen

und Dacharbeiten haben.

Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften

Bescheid wissen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über

die Dämmung und den Brückenbau haben; er soll

auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Handwerkzeuge

Einsatz, Wirkungsweise, Instandhaltung.

Werk- und Hilfsstoffe

Holz: Aufbau und Eigenschaften; Fehler, Krankheiten,

Schädlinge; Holzschutz, Lagerung, Holzarten.

Dämmstoffe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Handwerkmäßige Holzverbindungen. Holzkonstruktionen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Eigenschaften des Holzes. Dämmstoffe.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Ortsfeste und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen

Wirkungsweise, Einstellung, Bedienung.

HilfsVorrichtungen.

Werk- und Hilfsstoffe

Konstruktiver und chemischer Holzschutz,

Brandschutz, Handelsformen. Holzbewertung

nach den einzelnen Normen.

Dachdeckungswerkstoffe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Neuzeitliche Holzverbindungen und Holzverbindungsmittel.

Holzbauweisen: Tragwerke (Zäune und Tore),

Holzdecken, Fußböden, Innenausbau, Balkone,

Dachformen, Dachausmittlungen, Dachkonstruktionen,

Schiftung bei Walmdächern.

Lehrstoff der Vertiefung

Wärme- und Schalldämmung (Isolierung).

Komplexe Aufgaben

Dachdeckungswerkstoffe. Schiftung. Brandschutz.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe

Gerüste, Pölzungen und Schalungen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Tragwerke, Stiegenbau, Leimbau.

Dachkonstruktionen: Schiftungen und Austragungen.

Dachaufbauten.

Lehrstoff der Vertiefung

Brückenbau.

Komplexe Aufgaben

Stiegenbau. Dachaufbauten (Gauben).

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.

Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den

anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes

zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die

theoretischen Vorkenntnisse für die Arbeiten im

Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit" dem

Schüler rechtzeitig vermittelt werden.

Ebenso ist auf die notwendige Zusammenarbeit

der einzelnen Berufe Bedacht zu nehmen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen

betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache berufsbezogene

Berechnungen durchführen können. Er soll mit

Fertigkeiten in den für den Zimmerer notwendigen

fachlichen Rechnungen vertraut sein. Er soll Formelsammlungen

und Tabellen einsetzen sowie allgemein

in der Praxis verwendete Rechengeräte

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben

aus dem Bereich der Winkelfunktionen, des

rechnerischen Abbundes sowie des Materialbedarfes

lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Längen- und Flächenberechnungen für Wände,

Decken und Böden, Oberflächenberechnungen von

Kanthölzern.

Volumsberechnungen.

Einfache Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf.

Winkelfunktionen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Zahlentafeln

und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf.

Winkelfunktionen.

2. Schulstufe

Längen- und Flächenberechnungen für Dächer.

Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf mit

mittlerem Schwierigkeitsgrad. Wärmeschutzberechnungen.

Einführung in den rechnerischen Abbund.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wärmeschutzberechnungen. Einführung in den

rechnerischen Abbund.

3. Schulstufe

Rechnerischer Abbund bei schwierigen Dachkonstruktionen.

Rechnerische Vorarbeiten für den

Stiegenbau. Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf

mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Berechnungen aus der Statik.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnerischer Abbund bei schwierigen Dachkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze

Die Lehrstoffinhalte sind nach Sachgebieten aufzubauen

und den Erfordernissen für eine zeitgemäße

Ausbildung anzupassen.

Es ist an die vorhandenen Rechenkenntnisse

anzuknüpfen. Etwaige auftretende Mängel in den

Grundkenntnissen des Rechnens sind bei der

Lösung fachlicher Aufgaben zum Gegenstand

besonderer Übungen zu machen.

Der Erarbeitung und Sicherung von praxisüblichen

Lösungsvorgängen ist Vorrang vor dem nur

formalen Rechnen zu geben.

Schularbeiten zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

mit Konstruktionslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Entwurfsskizzen normgerecht

und sauber, Entwurfs-, Fertigungs- und Zusatzzeichnungen

zeitgemäßer Zimmererarbeiten unter

Berücksichtigung der verschiedenen Konstruktionsarten

anfertigen können.

Er soll Bau- und Abbundpläne lesen, nach diesen

arbeiten und erforderliche Berechnungen anstellen

können.

Er soll Naturaufnahmen von Gebäuden und

Bauteilen anfertigen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Normschrift, senkrechte Parallelprojektion

(Normalprojektion) im Sinne des Ansichtenzeichnens

Holzverbindungen, Freihandskizzen, Bogenkonstruktionen.

Konstruktionszeichnungen.

2. Schulstufe

Zeichnungen unter Berücksichtigung von verschiedenen

Bauweisen: Holzdecken, Dachkonstruktionen,

Tragwerke.

3. Schulstufe

Zeichnen von Holzkonstruktionen

Werkzeichnungen von Stiegen, Dachaufbauten,

Bau- und Abbundpläne.

Austragungen, Konstruktionsdetails.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten

des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen

bedürfen.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen

und haben auf die einschlägigen Normen

Bedacht zu nehmen.

Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die

Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die

Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Praktische

Arbeit" zu achten.

Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders

zu schulen.

Bei allen Konstruktionen ist der Zusammenhang

zwischen zweckbestimmter Form (Belastung) und

werkstoffgerechter Ausführung (Festigkeit) aufzuzeigen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,

Werkzeuge und Maschinen nach dem Stande

der Technik sicher handhaben und pflegen können,

die Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen

und über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge und Geräte

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Anfertigung von Holzverbindungen und anderer

Teilarbeiten für Holzbauten.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Maschinen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen einfacher Werkstücke unter Berücksichtigung

verschiedener Bauweisen. Einfache

Dachkonstruktionen und Tragwerke.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge und Maschinen

Handhabung bei komplizierten Arbeitsverfahren.

Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen komplizierter Werkstücke (auch

Modelle) unter Berücksichtigung der verschiedenen

Bauweisen.

Stiegen- und Geländerbau. Komplexe Dachkonstruktionen

und Tragwerke. Austragen und Herstellen

von Knotenpunkten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl der anzufertigenden

Werkstücke und durchzuführenden Arbeiten

ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben

der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich

müssen die Schüler mit den Eigenschaften

der Werk- und Hilfsstoffe sowie der Handhabung

der Werkzeuge und Maschinen, vor allem aber mit

den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut

sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise ist

besonders zu achten."

6. Anlage A/2/4 lautet

„Anlage A/2/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

SCHUHMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken

nach dem Stande der Technik kennen

und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

auswählen können.

Er soll insbesondere mit dem menschlichen

Bewegungsapparat vertraut sein, die bei der beruflichen

Tätigkeit entstehenden Rechenprobleme lösen

können und die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften

kennen.

Dem Schüler soll bewußt sein, daß von der Qualität

seiner Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden

seiner Kunden abhängt.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich in der Schuhherstellung

verwendete Faserstoffe kennen; er soll

auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine

Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.

Werk- und Hilfsstoffe

Textile Rohstoffe, Spinnfasern, Verarbeiten der

Fasern. Hilfsstoffe.

Leder

Die tierische Haut.

Der menschliche Bewegungsapparat

Anatomie von Fuß und Bein.

Arbeitstechniken und -verfahren

Bodenbau. Schuhreparatur.

Fachliches Rechnen

Umrechnen von Maßsystemen. Durchschnittsmaßberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Anatomie von Fuß und Bein.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Schärfmaschine und andere Anlagen

Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.

Textilien in der Schuhherstellung.

Leder

Von der tierischen Haut bis zur Blöße. Gerbmethoden.

Der menschliche Bewegungsapparat

Fußformen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Boden- und Schaftbau.

Maßnehmen.

Fachliches Rechnen

Flächenberechnungen (Häute und Felle),

Kleinmaterialverbrauch.

Lehrstoff der Vertiefung

Faserstoffe.

Komplexe Aufgaben

Textilien. Leder. Schaftbau.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge und Maschinen

Einsatz bei komplizierten Aufgaben.

Leder

Zurichtungen. Arten. Fehler.

Lederersatzstoffe.

Materialien für Leistenbau.

Der menschliche Bewegungsapparat

Fußfehlstellungen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Maßnehmen, Leistenbau.

Schnitt und Macharten von Schuhen. Abnahme

der Trittspur.

Grundkenntnisse des Schweißens.

Fachliches Rechnen

Grundberechnungen für die Kalkulation (Materialbedarf,

Verschnitt, Arbeitszeit).

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Macharten des Bodenbaus.

Grundkenntnisse des Schweißens.

Didaktische Grundsätze

Haupkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.

Die Abfolge der Themen soll so angeordnet sein,

daß sich für die Unterrichtsgegenstände Fachzeichnen

und Praktische Arbeit geeignete Anknüpfungspunkte

zur Herstellung von Querverbindungen bieten.

Insbesondere ist beim Thema „Durchschnittsmaßberechnungen"

der Bezug zu Fachzeichnen

herzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen Themenbereichen

zu vermitteln.

Schularbeiten im fachlichen Rechnen: zwei in

jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach selbst genommenen

Maßen und unter Berücksichtigung des Linienmaßsystems

Schuhbauelemente zeichnen können. Er

soll gefertigte Zeichnungen lesen und interpretieren

können und die für die Schuhtechnik notwendigen

Zeichenfertigkeiten beherrschen.

Der Schüler soll für aktuelle Modetrends aufgeschlossen

sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Aufbau des Grundmusters.

Schuhbauelemente nach Angabe von Maßen und

nach Maßnehmen von Leisten.

2. Schulstufe

Detaillieren des Grundmusters.

Einfache Oberteile nach Angabe von Maßen.

3. Schulstufe

Oberteile in fortschreitenden Schwierigkeitsgraden.

Leistenkopie.

Mustergestaltung nach modischen Trends.

Didaktische Grundsätze

Haupkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten

des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen

bedürfen.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen

und aus den vorgegebenen Themen der

Fachkunde zu entwickeln. Für das Verständnis des

gesamten Ablaufes ist es zweckmäßig, die Zeichnungen

auf Grund selbst genommener Maße oder

als Leistenkopie anzufertigen.

Auf die Schulung des Vorstellungsvermögens ist

besonderer Wert zu legen.

Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist

besonders auf die Querverbindung auf die Praktische

Arbeit zu achten.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken

und -verfahren für die Schuhherstellung

beherrschen und über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Er soll auf Grund von Maßen und Leisten Elemente

für Schuhe anfertigen können. Er soll das

Zusammenfügen der Elemente zu fertigen Schuhen

unter Berücksichtigung einer gefälligen Form

beherrschen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Zuschneiden, Schärfen, Bugen, Verbindungstechniken,

Oberflächenbehandlung.

Arbeiten an Schäften und Schuhboden.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Schärfmaschine und andere Anlagen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Schuhboden und Elementen des

Schaftes.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Maschinen

Handhabung bei komplexen Arbeitsgängen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Schuhen (Leisten, Schaft, Boden).

Didaktische Grundsätze

Die Arbeiten sind aus den Themen der Fachkunde

und den gezeichneten Modellen zu entwickeln;

die Abfolge Sachthema — Zeichnungen —

fertige Arbeit sollte nach Möglichkeit eingehalten

werden.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich

müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe, der

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken

sind zu vermeiden.

Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und

Materialverbrauch ist besonders zu achten."

7. In Anlage A/2/6

a) lauten die Überschrift und Abschnitt I

„RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

WÄSCHENÄHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt

720 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

b) entfällt im Abschnitt III der der Überschrift"

Fachunterricht" folgende, die „Allgemeine

didaktischen Bemerkungen" betreffende

Text.

8. Nach Anlage A/2/14 werden folgende Anlagen

A/2/15 und A/2/16 eingefügt

„Anlage A/2/15

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

ORTHOPÄDIESCHUHMACHER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken

nach dem Stande der Technik kennen

und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

auswählen können.

Er soll insbesondere mit dem menschlichen

Bewegungsapparat vertraut sein, Anomalien erkennen

können und diesbezügliche ärztliche Verordnungen

verstehen. Er soll über wirksame Versorgungsmöglichkeiten

Bescheid wissen, soweit diese

nicht in die Zuständigkeit des Arztes fallen.

Er soll die bei der beruflichen Tätigkeit entstehenden

Rechenprobleme lösen können und mit den

berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut

sein.

Dem Schüler soll bewußt sein, daß von der Qualität

seiner Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden

seiner Kunden (Patienten) abhängt.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich in der Schuhherstellung

verwendete Faserstoffe kennen; er soll

auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine

Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.

Werk- und Hilfsstoffe

Textile Rohstoffe, Spinnfasern, Verarbeiten der

Fasern. Hilfsstoffe.

Stoffe für Bettungs- und Stützungsbau.

Leder

Die tierische Haut.

Der menschliche Bewegungsapparat

Anatomie; mechanische und biomechanische

Funktionen. Unterscheiden von Fußformen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Bodenbau; einfacher Bettungs- und Stützungsbau

und deren Reparatur.

Fachliches Rechnen

Umrechnen von Maßsystemen. Durchschnittsmaßberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Anatomie von Fuß und Bein.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Tiefziehgerät, Schärfmaschine und andere Anlagen

Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.

Textilien in der Orthopädieschuhtechnik. Versteifungsstoffe.

Leder

Von der tierischen Haut bis zur Blöße. Gerbmethoden.

Der menschliche Bewegungsapparat

Fehlstellungen und Erkrankungen von Bein und

Fuß. Fußgymnastik.

Arbeitstechniken und -verfahren

Boden- und Schaftbau.

Bauelemente für orthopädische Gehbehelfe.

Maßnehmen, Abnahme der Trittspur.

Fachliches Rechnen

Flächenberechnungen (Häute und Felle),

Volumenberechnungen (Gießharze und Schaumstoffe).

Lehrstoff der Vertiefung

Faserstoffe.

Komplexe Aufgaben

Textilien. Leder. Schaftbau.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge und Maschinen

Einsatz bei komplizierten Aufgaben.

Leder

Zurichtungen. Arten. Fehler.

Lederersatzstoffe.

Materialien für Leistenbau, Einlagenbau und für

orthopädische Zurichtungen.

Der menschliche Bewegungsapparat

Behandlung von Anomalien (Diagnose, Interpretation

ärztlicher Verschreibungen, Versorgung).

Arbeitstechniken und -verfahren

Maßnehmen, Gipstechniken, Leistenbau.

Schnitt und Macharten orthopädischer Schuhe.

Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Innenschuhtechnik.

Grundkenntnisse des Schweißens.

Fachliches Rechnen

Grundberechnungen für die Kalkulation (Materialbedarf,

Verschnitt, Arbeitszeit).

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Macharten des Bodenbaues.

Grundkenntnisse des Schweißens.

Didaktische Grundsätze

Haupkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.

Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist vom für

Schuhmacher und Oberteilherrichter erforderlichen

Basiswissen auszugehen. Daraus sollen dann

die speziellen Inhalte der Orthopädieschuhtechnik

abgeleitet werden.

Die Abfolge der Themen soll so angeordnet sein,

daß sich für die Unterrichtsgegenstände Fachzeichnen

und Praktische Arbeit geeignete Anknüpfungspunkte

zur Herstellung von Querverbindungen bieten.

Insbesondere ist beim Thema „Durchschnittsmaßberechnungen"

der Bezug zu Fachzeichnen

herzustellen.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen Themenbereichen

zu vermitteln.

Schularbeiten im fachlichen Rechnen: zwei in

jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach selbst genommenen

Maßen und unter Berücksichtigung des Linienmaßsystems

Schuhbauelemente zeichnen können. Er

soll gefertigte Zeichnungen lesen und interpretieren

können und die für die Orthopädieschuhtechnik

notwendigen Zeichenfertigkeiten beherrschen.

Der Schüler soll für aktuelle Modetrends aufgeschlossen

sein und beim Entwurf der Schuhe auf

kosmetische Korrekturen von Fehlstellungen hinzielen.

Lehrstoff

1. Schulstuf e

Aufbau des Grundmusters.

Normale und orthopädische Schuhbauelemente

nach Angabe von Maßen und nach Maßnehmen

von Leisten.

2. Schulstufe

Detaillieren des Grundmusters.

Einfache Oberteile unter Berücksichtigung von

leichten Fußfehlstellungen nach Angabe von

Maßen.

3. Schulstufe

Oberteile in fortschreitenden Schwierigkeitsgraden

unter Berücksichtigung von Fußfehlstellungen

nach dem Leisten (Leistenkopie).

Mustergestaltung nach modischen Trends unter

Berücksichtigung von kosmetischen Korrekturen

bei Fehlstellungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten

des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen

bedürfen.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen

und aus den vorgegebenen Themen der

Fachkunde zu entwickeln. Für das Verständnis des

gesamten Ablaufes ist es zweckmäßig, die Zeichnungen

auf Grund selbst genommener Maße oder

als Leistenkopie anzufertigen.

Auf die Schulung des Vorstellungsvermögens ist

besonderer Wert zu legen.

Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist

besonders auf die Querverbindung auf die Praktische

Arbeit zu achten.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

nach dem Stande der Technik sicher

handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken

und -verfahren für die Schuhherstellung

beherrschen und über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Er soll auf Grund von Maßen und Leisten Elemente

für Schuhe und spezielle orthopädische Versorgungen

anfertigen können. Er soll das Zusammenfügen

der Elemente zu fertigen Schuhen sowie

das Anbringen von orthopädischen Zurichtungen

an Konfektionsschuhen beherrschen und dabei auf

gefällige Formbildung beim Orthopädieschuh

besonders achten.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Zuschneiden, Schärfen, Bugen, Verbindungstechniken,

Oberflächenbehandlung.

Arbeiten an Schäften und Schuhboden. Arbeiten

am Bettungs- und Stützungsbau.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Tiefziehgerät, Schärfmaschine und andere Anlagen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Bettungen, Stützungen und Ausgleichen.

Herstellen von Schuhboden und Elementen des

Schaftes.

Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Maschinen

Handhabung bei komplexen Arbeitsgängen.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Schuhen (Leisten, Schaft, Boden).

Orthopädische Fehlstellungen an Konfektionsschuhen.

Didaktische Grundsätze

Die Arbeiten sind aus den Themen der Fachkunde

und den gezeichneten Modellen zu entwickeln;

die Abfolge Sachthema — Zeichnungen —

fertige Arbeit sollte nach Möglichkeit eingehalten

werden.

Zur Gestaltung der Arbeiten sind Fertigkeiten

aus den Lehrberufen Schuhmacher und Oberteilherrichter

erforderlich, die Aufgabenstellung der

Orthopädietechnik sollte aber stets vorrangig

behandelt werden.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich

müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe, der

Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen

vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken

sind zu vermeiden.

Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und

Materialverbrauch ist besonders zu achten..

Anlage A/2/16

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

WÄSCHEWARENERZEUGER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Werkstoffkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werk- und Hilfsstoffe sowie das Zubehör gründlich

kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

auswählen können.

Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse

über Garne und Zwirne sowie textile Flächengebilde

haben und mit Methoden der Materialbestimmung

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Spinnverfahren bei

Naturfasern und komplexe Textiltechniken kennen

sowie über die moderne Weberei, Wirkerei und

Druckerei Bescheid wissen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Werkstoffe

Arten, Herkunft, Gewinnung, Eigenschaften,

Handelsformen, Prüfung, Verwendung.

Naturfasern und Chemiefasern aus natürlichen

Polymeren

Einteilung, Bedeutung.

Hilfsstoffe auf Naturbasis

Herstellung des Fadens. Bezeichnung der Garne.

Garnnumerierung. Verwendung der Garne und

Zwirne.

Einfache Materialbestimmungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Spinnverfahren bei Naturfasern.

Komplexe Aufgaben

Verwendung der Garne und Zwirne.

2. Schulstufe

Chemiefasern auf synthetischer Basis

Einteilung, Bedeutung.

Garne und Zwirne auf synthetischer Basis

Herstellung, Bezeichnung, Numerierung, Verwendung.

Textile Flächengebilde

Herstellung und Verwendung von Webwaren.

Materialbestimmungen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Textiltechnik.

Komplexe Aufgaben

Bezeichnung der Synthetikfasern.

3. Schulstufe

Textile Flächengebilde

Herstellung und Verwendung von Maschenwaren,

Tüll, Spitzen, Stickereistoffen, Vliesstoffen.

Veredelungsarbeiten.

Zubehör für Wäschewaren

Bänder, Borten, Knöpfe, Verschlußmaterialien,

Einlagen.

Materialbestimmungen mit hohem Schwierigkeitsgrad.

Lehrstoff der Vertiefung

Die moderne Weberei, Wirkerei und Druckerei.

Komplexe Aufgaben

Materialbestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.

Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den

anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes,

insbesondere der Fachkunde, zu erfolgen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsverfahren

nach dem Stande der Technik gründlich kennen

und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit

auswählen können.

Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse

über das Anfertigen von Teil- und Ganzstücken

haben, die berufseinschlägigen Rechnungen

beherrschen sowie mit den Rechts- und Sicherheitsvorschriften

vertraut sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen zur

Arbeitsplanung beherrschen sowie facheinschlägiges

Wissen über Arbeitsstudien und die Berücksichtigung

von Körperhaltungen und Grifftechniken

haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung.

Bekleidung

Arten, Zweck, Beschaffenheit, Verwendung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Stich-, Naht-, Knopfloch-, Verschluß- und

Stickarten.

Bügeln. Zuschneiden.

Das Anfertigen von einfachen Teil- und Ganzstücken.

Fachliches Rechnen

Größenmaße. Proportionen. Einfache Materialberechnungen

zu Teilstücken.

Lehrstoff der Vertiefung

Arbeitsplanung.

Komplexe Aufgaben

Zuschneiden.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Spezialmaschinen

Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung.

Kulturgeschichtliche Entwicklung der Kleidung.

Bekleidungshygiene.

Berufseinschlägige Rechtsvorschriften

Pflegekennzeichen. Pflegevorschriften.

Arbeitstechniken und -verfahren

Das Anfertigen von Teil- und Ganzstücken mit

mittlerem Schwierigkeitsgrad.

Übliche Größen bei Bett- und Tischwäsche.

Fachliches Rechnen

Berechnungen zur Garnnumerierung. Materialberechnungen

zu Ganzstücken.

Lehrstoff der Vertiefung

Körperhaltungen. Grifftechniken.

Komplexe Aufgaben

Kulturgeschichtliche Entwicklung der Kleidung.

Größenberechnungen bei Bett- und Tischwäsche.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Spezialmaschinen

Einsatz bei komplizierten Arbeiten.

Arbeitsablauf

Organisation. Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).

Arbeitstechniken und -verfahren

Das Anfertigen von Teil- und Ganzstücken mit

hohem Schwierigkeitsgrad.

Fachliches Rechnen

Schnittlagebilderberechnungen. Komplizierte

Materialberechnungen zu Ganzstücken.

Lehrstoff der Vertiefung

Arbeitsstudien

Zeitaufnahmen. Stoppzeiten. Arbeitsbewertung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.

Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den

anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes

zu erfolgen; insbesondere ist zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung der theoretischen Vorkenntnisse der

enge Zusammenhang zur praktischen Arbeit herzustellen.

Die Regeln zum Thema Arbeitsablauf bzw.

Arbeitsstudien werden zweckmäßigerweise aus

anschaulichen Beispielen abgeleitet.

Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,

sondern im Zusammenhang mit den einzelnen Themenbereichen

zu vermitteln.

Schularbeiten im fachlichen Rechnen: zwei in

jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Skizzen und Schnitte von Teil-

und Ganzstücken lesen sowie technisch richtig und

sauber ausführen können, um dann auch wirtschaftlich

und sicher arbeiten zu können.

Er soll insbesondere auch Kenntnisse über die

Proportionen des menschlichen Körpers, das Maßnehmen

sowie die Farbenlehre haben.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Der menschliche Körper und seine Proportionen.

Farbenlehre

Charakteristik, Symbolik und psychologische

Wirkung der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihen,

warme und kalte Farben, Farbkontraste.

Entwerfen

Ornamente, Band- und Flächenmuster.

Maßnehmen und Maßberechnungen.

2. Schulstufe

Teilstücke

Skizze. Schnitt. Erörterung der Ausführung und

Anwendung.

Einfache Ganzstücke

Skizze. Aufbau des Grundschnittes. Erörterung

der Ausführung und Anwendung.

Schnittaufstellung in natürlicher Größe.

3. Schulstufe

Komplizierte Ganzstücke

Skizze. Schnitt. Erörterung der Ausführung und

Anwendung.

Schnittaufstellung in natürlicher Größe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten

des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen

bedürfen.

Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.

Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist

besonders auf die Querverbindung zum Pflichtgegenstand

„Praktische Arbeit" zu achten.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden

und Werkzeuge nach dem Stande der Technik

sicher handhaben und pflegen können.

Er soll im Sinne eines Basistrainings die Maschinen

einwandfrei bedienen können, die wichtigsten

Funktionen der Maschine kennen sowie die

Arbeitsverfahren unter Beachtung der optimalen

Grifftechnik beherrschen.

Der Schüler soll über Unfallverhütung Bescheid

wissen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Maschinen und Geräte

Handhabung, Einsatz und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren.

Hand- und Maschinnähen. Anfertigen von

Knopflöchern, Schlitzen, Taschen, Leisten, Krägen

und Sattelteilen.

Ajour- und Aufputzarbeiten.

Herstellen einfacher Teil- und Ganzstücke.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Spezialmaschinen

Handhabung, Einsatz und Instandhaltung.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Teil- und Ganzstücken mit mittlerem

Schwierigkeitsgrad.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Spezialmaschinen.

Handhabung bei komplizierten Arbeiten.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellung von Teil- und Ganzstücken mit

hohem Schwierigkeitsgrad.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Arbeiten der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich

müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe, der

Werkzeuge, Maschinen und Geräte, vor allem aber

mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut

sein.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem

durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades

erreicht werden.

Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der

Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise ist

besonders zu achten."

9. Anlage A/4/5 lautet:.

Anlage A/4/5

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

FERNMELDEBAUMONTEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Grundlagen der Elektrotechnik

und der Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik und

Elektronik als Voraussetzung für die weitere fachliche

Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche

Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Leistung und

Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.

Elektrochemie.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkungen im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundbegriffe des Wechselstromes.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Netzarten und genormte Spannungen.

Elektrostatisches Feld.

RC-Kombinationen.

Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.

Grenzfrequenz.

RL-Kombinationen.

Parallel- und Serienschwingkreis. Resonanz,

Bandbreite und Güte.

Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.

Halbleiter und ihre Anwendung.

Elektromagnetische Wellen, Modulationsarten.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche

Regeln.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung

ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten und

durch entsprechende Demonstrationen und Versuche

veranschaulicht werden. Der Unterricht ist den

neuesten physikalischen Erkenntnissen anzupassen.

Im Hinblick auf eine erfolgreiche Ausübung des

Berufes ist stets auf die praktische Anwendbarkeit

des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen. Die einschlägigen

Sachgebiete sind in enger Verbindung mit

dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen" zu

behandeln, damit die Zusammenhänge klarer verstanden

werden können.

Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik"

eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im

fachlichen Rechnen in jeder Schulstufe vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Anwendung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen.

Vermittlung von Grundkenntnissen zeitgemäßer

Arbeitstechniken.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der

in der Nachrichtentechnik wichtigsten Werkstoffe.

Techniken des Herstellens elektrisch leitender

Verbindungen.

Die wichtigsten Bauelemente im Geräte- und

Anlagenbau.

Leitungen und Kabel.

Installationsmaterialien.

Geräte- und Anlagenkunde

Grundbegriffe der Linientechnik.

Elektromagnetische Schaltelemente.

Bauelemente der Fernmeldetechnik.

Grundlagen der Fernsprechvermittlungstechnik.

Apparatetechnik und Zusatzeinrichtungen.

Grundlagen der Übertragungstechnik.

Fernmeldestromversorgungen.

Installieren.

Meßkunde

Handhabung, Genauigkeit und Empfindlichkeit

von Meßgeräten.

Spannungs-, Strom-, Frequenz- und Widerstandsmessung.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Leitungen und Kabel.

Bauelemente der Fernmeldetechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit dem Unterrichtsgegenstand

„Laboratoriumsübungen" zu erfolgen.

Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die

fachgemäße Verwendung der Werkstoffe und Rohstoffe

als auf ihre Gewinnung und Erzeugung zu

legen. Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das

Betriebsverhalten der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung und

auf die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften

hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

Logarithmisches Maßsystem (dB) und Zahlensysteme.

Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte

und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechselstromtechnik

und des Magnetismus.

Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik

und Elektronik" zu führen. Die Übungsbeispiele

sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes

zu entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung

von Tabellen und des elektronischen Taschenrechners

ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind anhand der Lösung fachlicher

Aufgaben zum Gegenstand besonderer Übungen

zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige

und saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen, sowie anhand von Plänen

und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und

die dafür notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und

Schaltzeitdiagrammen fernmeldetechnischer Einrichtungen.

Zeichnen einfacher Installationspläne.

Entwurf von Blockschaltbildern fernmeldetechnischer

Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und

den Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht

sind die Grundlagen des technischen Zeichnens zu

erarbeiten und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses physikalischer

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher

Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen

und Erfassen der Betriebsverhältnisse.

Lehrstoff

Grundversuche und Übungen, welche die

Zusammenhänge zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Einfache Schaltübungen mit fernmeldetechnischen

Bauelementen.

Messungen an Widerständen, Kondensatoren

und Induktivitäten.

Aufbau von Schaltungen der Fernmeldetechnik.

Messungen an fernmeldetechnischen Einrichtungen.

Fehlersuche.

Meß- und Schaltübungen mit Halbleiterbauelementen.

Übungen zur analogen und digitalen Schaltungstechnik.

Handhabung von Datenverarbeitungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor

allem Gelegenheit zum Üben jener Techniken

geben, die einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den

individuellen Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen

zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.

10. Nach Anlage A/4/7 wird folgende Anlage

A/4/8 eingefügt

„Anlage A/4/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

NACHRICHTENELEKTRONIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt

1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Grundlagen der Elektrotechnik

und der Elektronik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen

Grundlagen der Elektrotechnik und

Elektronik als Voraussetzung für die weitere fachliche

Ausbildung.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze

des Stromkreises.

Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen

und Temperaturabhängigkeit.

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche

Regeln.

Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.

Schalten von Spannungsquellen.

Elektrische und mechanische Leistung und

Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.

Elektrochemie.

Magnetismus und Elektromagnetismus.

Kraftwirkungen im Magnetfeld.

Induktion der Bewegung und der Ruhe.

Grundbegriffe des Wechselstromes.

Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,

induktiver und kapazitiver Widerstände.

Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.

Netzarten und genormte Spannungen.

Anpassung.

Elektrostatisches Feld.

RC-Kombinationen.

Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.

Grenzfrequenz.

RL-Kombinationen.

Parallel- und Serienschwingkreis. Resonanz,

Bandbreite und Güte.

Frequenzabhängige Vierpole.

Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.

Halbleiter und ihre Anwendung.

Elektromagnetische Wellen, Modulationsarten.

Lineare und digitale integrierte Schaltungen.

Mikroelektronik.

Hardware und Software.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche

Regeln.

Modulationsarten.

Frequenzabhängige Vierpole.

Mikroelektronik, Software.

Didaktische Grundsätze

Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches

Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung

ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten und

durch entsprechende Demonstrationen und Versuche

veranschaulicht werden. Der Unterricht ist den

neuesten physikalischen Erkenntnissen anzupassen.

Im Hinblick auf eine erfolgreiche Ausübung des

Berufes ist stets auf die praktische Anwendbarkeit

des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen. Die einschlägigen

Sachgebiete sind in enger Verbindung mit

dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen" zu

behandeln, damit die Zusammenhänge klarer verstanden

werden können.

Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die

„Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik"

eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im

fachlichen Rechnen in jeder Schulstufe bzw. eine

Schularbeit in der 4. Schulstufe vorzusehen.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf

verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,

Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher

Verarbeitung und Anwendung.

Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen.

Vermittlung von Grundkenntnissen zeitgemäßer

Arbeitstechniken.

Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Technologie

Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der

in der Nachrichtentechnik wichtigsten Werkstoffe.

Techniken des Hersteilens elektrisch leitender

Verbindungen.

Die wichtigsten Bauelemente im Geräte- und

Anlagenbau.

Leitungen und Kabel.

Geräte- und Anlagenkunde

Grundbegriffe der Linientechnik.

Elektromagnetische Schaltelemente.

Bauelemente der Nachrichtentechnik.

Grundlagen der Fernsprechvermittlungstechnik.

Apparatetechnik und Zusatzeinrichtungen.

Grundlagen der Übertragungstechnik.

Fernmeldestromversorgungen

Meßkunde

Handhabung, Genauigkeit und Empfindlichkeit

von Meßgeräten.

Spannungs-, Strom-, Frequenz- und Widerstandsmessung.

Analog- und Digital-Meßgeräte.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Leitungen und Kabel (Koax, Lichtleiter).

Aufbau und Funktion der Bauelemente der

Nachrichtentechnik.

Messen nichtelektronischer Größen.

Didaktische Grundsätze

Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem

Zusammenhang mit dem Unterrichtsgegenstand

„Laboratoriumsübungen" zu erfolgen.

Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die

fachgemäße Verwendung der Werkstoffe und Rohstoffe

als auf ihre Gewinnung und Erzeugung zu

legen. Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das

Betriebsverhalten der Geräte ist besonders einzugehen,

bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen

allgemeine Hinweise.

Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,

auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung und

auf die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften

hinzuweisen.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.

Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.

Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der

Gleich-, Wechselstromtechnik und des Magnetismus.

Logarithmisches Maßsystem (dB) und Zahlensysteme.

Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte

und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechselstromtechnik

und des Magnetismus.

Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.

Didaktische Grundsätze

Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang

mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,

besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik

und Elektronik" zu führen. Die Übungsbeispiele

sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes

zu entnehmen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler

von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit

einer rechnerischen Vorbereitung und

Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.

Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung

von Tabellen, des Rechenstabes und eventuell des

elektronischen Taschenrechners ausgeführt werden.

Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind anhand der Lösung fachlicher

Aufgaben zum Gegenstand besonderer Übungen

zu machen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine

in der 4. Schulstufe.

Fach zeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige

und saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen

auszuführen sowie anhand von Plänen

und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und

die dafür notwendigen Berechnungen durchzuführen.

Lehrstoff

Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten

technischen Zeichnungen sowie deren

Bemaßung.

Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und

Schaltzeitdiagrammen nachrichtentechnischer Einrichtungen.

Entwurf einfacher gedruckter Schaltungen.

Schaltungsaufnahme von einfachen, bestückten

Leiterplatten.

Entwurf von Blockschaltbildern nachrichtentechnischer

Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und

den Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht

sind die Grundlagen des technischen Zeichnens zu

erarbeiten und zu vertiefen.

Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu

vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger

zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch

Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine

ökonomische Arbeitsausführung erkennt.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses physikalischer

Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von

Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher

Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen

und Erfassen der Betriebsverhältnisse.

Lehrstoff

Grundversuche und Übungen, welche die

Zusammenhänge zwischen den elektrischen Größen

klarstellen.

Einfache Schaltübungen mit nachrichtentechnischen

Bauelementen.

Messungen zur Bestimmung der elektrischen

Größen von Widerständen, Kondensatoren und

Induktivitäten.

Aufbau von Schaltungen der Nachrichtentechnik.

Messungen an nachrichtentechnischen Einrichtungen.

Fehlersuche.

Messungen bei höheren Frequenzen, Dämpfungsmessungen.

Meß- und Schaltübungen mit Halbleiterbauelementen.

Übungen zur analogen und digitalen Schaltungstechnik.

Mikroelektronik.

Messungen und Übungen aus weiteren Bereichen

der speziellen Fachkunde.

Didaktische Grundsätze

In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen

die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor

allem Gelegenheit zum Üben jener Techniken

geben, die einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung

bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung

mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen

zu führen und nach Möglichkeit den

individuellen Erfordernissen der Schüler anzupassen.

Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die

Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis

und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand

der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere

Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind

anzustreben.

Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,

die sonstigen in Betracht kommenden

Vorschriften zum Schutze des Lebens und der

Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen

zur Verhinderung von Unfällen zu beachten."

11. Anlage A/6/6 lautet

„Anlage A/6/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

GETREIDEMÜLLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Nahrungsmittelkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Eigenschaften und die Verwendungsmöglichkeiten

der Rohstoffe und der

Endprodukte der Getreidemüllerei kennen. Er soll

die Rohstoffe der Getreidemüllerei erkennen und

ihre Qualität beurteilen können.

Er soll die Wirkung und Bedeutung der einzelnen

Nahrungsmittel- und Futtermittelkomponenten

auf Getreidebasis auf den menschlichen und tierischen

Organismus verstehen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Chemie

Einteilung der Stoffe, Atombau.

Allgemeine Biologie

Zelle (Kern, Plasma und Membran, Stoffwechsel,

Vermehrung und Vererbung). Aufbau und

Funktion der Pflanzenzelle.

Getreidepflanzen

Arten. Getreidekorn, Getreideinhaltsstoffe,

Getreidekrankheiten.

2. Schulstufe

Allgemeine Ernährungsphysiologie

Aufgaben der Nahrung, Vorgänge beim Ab- und

Umbau der Stoffe im Organismus.

Nährstoffe

Kohlenhydrate (Zucker, Dextrin, Stärke, Zellulose),

Eiweißstoffe, Kleber, Fette, Mineralstoffe,

Enzyme, Vitamine.

3. Schulstufe

Bäckerei

Komponenten der Herstellung von Brot, Backwaren

und Teigwaren. Arbeitsphasen in der Bäckerei.

Futtermittelherstellung

Körnerfrüchte, Hülsenfrüchte, andere Früchte.

Nebenerzeugnisse der Mehl- und Schälmüllerei,

der Zucker-, Stärke- und Fettgewinnung. Tierische

Produkte. Mineral- und Wirkstoffe. Zusammensetzung

einfacher Kraftfuttermischungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf die Gesunderhaltung von

Mensch und Tier. In den Themenbereichen „Chemie"

und „Allgemeine Biologie" werden nur Teilbereiche

der angeführten Themen benötigt.

Der zentralen Bedeutung der Ernährungsphysiologie

für den Beruf entsprechend, kommt der

Berücksichtigung des neuesten Standes der Wissenschaft

in den Themenbereichen „Allgemeine

Ernährungsphysiologie" und „Nährstoffe" besondere

Bedeutung zu.

Geräte- und Maschinenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll mit der Wirkungsweise und dem

Einsatz der Betriebseinrichtungen der Getreidemüllerei

vertraut sein. Er soll die Bedienungs-, Wartungs-

und Sicherheitsvorschriften für diese

Betriebseinrichtungen kennen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Getreideübernahme

Maschinen, Vorrichtungen.

Fördervorrichtungen

Mechanische und pneumatische Bauarten.

Reinigungsmaschinen

Maschinen der Vorreinigung und der Hauptreinigung.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Mahlmaschinen

Vermahlungsmaschinen, Mahlhilfsmaschinen.

Antrieb

Wasserkraftmaschinen. Elektromotor.

Antriebstechnik

Spannung, Stromstärke, Widerstand, elektrische

Arbeit und Leistung.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Aufbereitung

Sicht- und Sortiermaschinen, Waagen.

Lagerung und Verpackung

Maschinen der Mehllagerung, Vorrichtungen

der Aspiration. Absackvorrichtungen und Verpackungsmaschinen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind

der Beitrag zur körperlichen Sicherheit und zum

Gesundheitsschutz, der ständige Hinweise erfordert,

sowie die Häufigkeit der Anwendung im

beruflichen Alltag.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern

der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen", „Laboratoriumsübungen"

und „Praktische Arbeit" wichtig.

Die Entwicklung der Lebensmitteltechnologie

erfordert die Berücksichtigung des neuesten Standes

der Technik.

Spezielle Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Organisation und die Verfahren

der Getreidemüllerei gründlich kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich mit den in der

Getreidemüllerei verwendeten gesetzlichen Bestimmungen

sowie den Steuerungs und Regelungsschaltungen

vertraut sein sowie Getreideprodukte

in der Tierernährung kennen und über Arbeitsplanung

Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Organisation der Müllerei

Historische Entwicklung. Einteilung der Mühlen

und des Produktionsablaufes.

Getreide

Anbaugebiete. Sorten. Ankauf (gesetzliche

Bestimmungen, Annahme).

Vorbehandlung der Rohwaren

Verwiegung, Vorreinigung.

Lagerung

Leicht- und schwerfließende Güter. Gesunderhaltung.

Getreideschädlinge (Arten, Einfluß auf die

Lagerung). Speicherdiagramm.

Lehrstoff der Vertiefung

Gesetzliche Bestimmungen (Marktordnungsgesetz,

Mühlengesetz).

2. Schulstufe

Vorbehandlung der Rohwaren

Getreidereinigung (Aufgabe, Möglichkeiten).

Vermahlung

Aufgabe, Verfahren, Passagen, Roggenvermahlung.

Organisation der Müllerei

Mühlengesetz. Aufzeichnungen im Mühlenbetrieb

(Rechtsvorschriften, Bücher).

Lehrstoff der Vertiefung

Steuerungs- und Regelungstechnik

Arten von Steuerungen und Regelungen. Regeleinrichtungen

(Zweipunktregler, Mehrpunktregler,

stetige Regler). Walzenstuhlregelung, Drehzahlüberwachung.

3. Schulstufe

Vermahlung

Weizenvermahlung in Klein- und Großmühlen.

Kombinierte Roggen-Weizen-Vermahlung. Vermahlungsdiagramme

für automatische, halbautomatische

Mühlen und Rückschüttmühlen.

Mischfutter

Erzeugung, Verwiegung, Mischen, Pelletierung,

Lagerung.

Versand

Lagerung, Transport.

Lehrstoff der Vertiefung

Steuerungs- und Regelungstechnik

Steuerungen und Regelungen in Mühlen und

Mischfutterbetrieben. Verriegelungen. Automatische

Mühlenüberwachung. Vermahlungs- und Ausbeutekontrolle.

Getreide

Getreideprodukte in der Tierernährung.

Organisation der Müllerei

Arbeitsplanung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der

Beitrag zur körperlichen Sicherheit und zum

Gesundheitsschutz, der ständige Hinweise erfordert,

sowie die Häufigkeit der Anwendung im

beruflichen Alltag.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern

der Pflichtgegenstände „Nahrungsmittelkunde"

und „Geräte- und Maschinenkunde" wichtig.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf vorkommenden

Berechnungen sicher durchführen können. Er soll

einfache rechnerische Aufgaben des Berufes logisch

und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen an

Maschinen und Geräten, fördertechnische Berechnungen

sowie Formelumwandlungen beherrschen.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Berechnung geometrischer Größen

Länge, Fläche, Oberfläche, Volumen.

Mengenberechnungen

Masse, Schüttdichte, Netzwassermenge, Trocknungsverlust.

Ausbeuteberechnungen.

Mischungsrechnen

Zusammenstellen von Getreidemischungen.

Berechnungen an Maschinen und Geräten

Drehzahl, Umfangsgeschwindigkeit.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnungen an Maschinen und Geräten

Leistung und Wirkungsgrad von Elektromotoren.

Einfache stöchiometrische Aufgaben.

3. Schulstufe

Mischungsrechnen

Mischungsformel, Mischungskreuz.

Berechnungen an Maschinen und Geräten

Drehzahl, Umfangsgeschwindigkeiten, Übersetzungsverhältnisse.

Rohrneigungen. Turbinenleistung.

Lehrstoff der Vertiefung

Fördertechnische Berechnungen

Kontinuitätsgleichung der Luft. Berechnung des

Rohrdurchmessers.

Rechenverfahren

Formelumwandlung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in Routineaufgaben des Berufes.

Daher gebührt der Erarbeitung und Sicherung praxisüblicher

Lösungsverfahren der Vorrang vor dem

formalen Rechnen. Dies gilt auch für den Inhalt

jener Aufgaben, die der Behebung von Mängeln in

den Vorkenntnissen der Schüler dienen.

Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe

läßt die Gliederung des Lehrstoffes nach Sachgebieten

als zweckmäßig erscheinen. Der Themenbereich

„Rohrneigungen" erfordert die Verwendung

von Winkelfunktionen.

Zwei Schularbeiten in jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen

des Fachgebietes sachgerecht und sauber

ausführen können. Er soll facheinschlägige

Zeichnungen, Pläne und Diagramme lesen und zur

Weiterarbeit verwenden können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Elemente des Maschinenzeichnens

Handhabung der Zeichengeräte, Beschriftung,

Bemaßung, Maßstäbe.

Anfertigen von Zeichnungen

Schnittdarstellung. Werkstücke des Fachgebietes.

Stücklisten.

2. Schulstufe

Diagramme

Figuren. Diagramme zu den Themenbereichen

Getreidelagerung, Reinigung und Vermahlung.

Mischfutterdiagramme.

Lesen von Zeichnungen

Mühleneinbaupläne, Silopläne, Diagramme zu

facheinschlägigen Themenbereichen, Schaltpläne,

Zeichnungen hydraulischer und pneumatischer

Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Berufes,

die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der

fachkundigen Pflichtgegenstände wichtig.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Laboratoriumsuntersuchungen

an Getreide und an den Zwischen- und Endprodukten

der Getreidemüllerei vornehmen können.

Er soll sich zur Lösung facheinschlägiger Aufgaben

der elektronischen Datenverarbeitung und steuerungstechnischer

Verfahren bedienen können.

Der Schüler soll sich der Verantwortung des

Getreidemüllers für die Volksgesundheit bewußt

sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Laboratoriumsbetrieb

Bedeutung für die Müllerei, Laborgeräte, Meßgeräte,

Waagen.

Übungen mit Meßgeräten und Waagen.

Untersuchungen

Hektolitergewicht. Ziehen und Teilen von

Mustern. Besatzbestimmungen. Mehligkeit und

Glasigkeit. Siebanalyse. Sinnesprüfung des Getreides.

Elektronische Datenverarbeitung

Aufgaben. Aufbau von Rechenanlagen. Mikroelektronik.

Steuerungstechnik

Mikroelektronische Steuerungssysteme. Schaltschrank

und Pneumatiksteuerungen.

2. Schulstufe

Untersuchungen

Feuchtigkeit (mit Halbautomaten und elektrischen

Feuchtigkeitsbestimmern; überfeuchte Proben).

Naßkleber (Auswaschen, Bestimmung).

Quellzahl, Wertzahl. Mikroskopie. Bestimmung

von Getreidekrankheiten.

Elektronische Datenverarbeitung

Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe. Anwendungsgebiete.

Steuerungstechnik

Einfache Schaltungen mit direkter Ansteuerung.

3. Schulstufe

Untersuchungen

Aschebestimmung. Sinnesprüfung des Mehls,

Pekarprobe, Untersuchung auf Mehlveredlungsmittel.

Teigrheologische Apparate (Erklärung des Aufbaues,

Ergebnisauswertung).

Elektronische Datenverarbeitung

Organisation. Datenschutz.

Steuerungstechnik

Zusammengesetzte Schaltungen. Impulsüberschneidungen,

Fehlersuche, Entstörung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur sicheren Fertigkeit in der qualitativen

Einstufung der Produkte. Im Themenbereich

„Elektronische Datenverarbeitung" sind die

anschauliche Aufbereitung des Lehrstoffes und die

Auswahl der Aufgaben auf Grund ihrer Praxisnähe

von besonderer Bedeutung. Im Themenbereich

„Steuerungstechnik" steht, den Anforderungen der

Berufspraxis entsprechend, die Entstörung im Vordergrund.

Ständige Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen

theoretischer Erkenntnis und praktischer

Anwendung fördern das Systemdenken. Die stürmische

Entwicklung der Laboratoriumsverfahren

erfordert die Berücksichtigung des neuesten Standes

der Technik.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die gängigen praktischen Arbeiten

der Getreidemüllerei beherrschen. Er soll einfache

Störungen an Maschinen und Anlagen des

Fachgebietes erkennen und beheben können.

Der Schüler soll sich bei der Arbeit sicherheits-,

gesundheits- und reinlichkeitsbewußt verhalten. Er

soll genau und wirtschaftlich arbeiten.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Vorarbeiten

Annahme von Getreide, Vorreinigung. Verwiegung.

Reinigung

Behandlung der Elemente (Siebwerke, Windströme),

Arbeit an Reinigungsmaschinen und Förderelementen,

Beurteilung des Reinigungseffektes.

Instandhaltung und Reparatur

Riementriebe, Müllereimaschinen, Fördereinrichtungen.

Vermahlung

Weizen. Abnahme des Silo- und Getreideannahmediagramms

sowie der Schwarzreinigung mit

Getreidevorbereitung.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Reinigung

Reinigungsmaschinen (Bedienung, Wartung,

Kontrolle der Arbeitsweise und des Reinigungseffektes).

Vorarbeiten

Netzen, Abstehen. Zusammenstellung von

Getreidemischungen.

Sichter

Ein- und Auslaufanordnung, Verwendung der

Siebe im Sichter, Rahmenschema.

Walzen

Feststellung der Riffelzahl und des Dralls, Erstellen

der Walzentabelle. Mahlversuche mit dem

Variostuhl.

Vermahlung

Roggen (Schroten, Grießauflösen, Dunstmahlen).

Abnahme des Roggenvermahlungsdiagrammes.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Vermahlung

Herstellung von Mahlerzeugnissen aus Weizen,

Ausmahlungsvorschriften. An- und Einstellung der

Vermahlungsmaschinen. Vermahlung von Roggen-

Weizen-Gemisch. Abnahme des kombinierten Weizen-

Roggen-Diagramms.

Sichter

Bedienung und Überwachung der Sicht- und

Putzmaschinen. Bespannung von Sichterrahmen.

Bestimmung der spezifischen Sichtfläche.

Walzen

Bestimmung der spezifischen Walzenlänge.

Bekämpfung von Mühlenschädlingen

Physikalische, chemische, biologische Verfahren.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit der jeweiligen Arbeit in der Berufspraxis,

soweit anzunehmen ist, daß die entsprechenden

Kenntnisse und Fertigkeiten im Lehrbetrieb nicht in

ausreichender Breite oder Tiefe vermittelt werden

können.

Ständige Hinweise auf den Erfolg, der sich bei

Beachtung der Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis und praktischer Anwendung einstellt,

fördern das Systemdenken. Die Entwicklung

der Lebensmitteltechnologie erfordert die Berücksichtigung

des neuesten Standes der Technik.

Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen

ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern

der fachkundlichen Pflichtgegenstände wichtig."

12. Anlage A/6/7 lautet

„Anlage A/6/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

MOLKER UND KÄSER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Organisation der Milchwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Organisationsstruktur und

die gesetzlichen Grundlagen der österreichischen

Milchwirtschaft kennen und über Marketingstrategien

Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Marktfunktionen

Produktion, Absatz.

Das österreichische Milchwirtschaftssystem

Liefer-, Bearbeitungs-, Verarbeitungsbetriebe;

Import- und Exportgesellschaften.

2. Schulstufe

Milchwirtschaftsfonds

ÖMIG, Zentrallaboratorium, Landesstellen.

Standesvertretungen.

3. Schulstufe

Landwirtschaftsrecht

Marktordnungsgesetz, Landwirtschaftsgesetz.

Lebensmittelrecht

Lebensmittelgesetz, Milchqualitätsverordnung.

Marketingstrategien.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit im beruflichen Alltag.

Milchgewinnung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Verfahren der hygienischen

und wirtschaftlichen Gewinnung und Lagerung der

Milch kennen. Er soll sich des Einflusses der Qualität

der Rohmilch auf die Qualität der Molkereiprodukte

bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Biologie und Hygiene

Stallhygiene. Euter (Bau, Funktion). Melkmethoden

(Arten, Auswirkungen auf die Eutergesundheit).

Melkmaschine

Bau, Funktion, Wartung.

2. Schulstufe

Melkgeräte

Arten, Reinigung, Desinfektion, Pflege.

Rohmilch

Kühlung und Lagerung auf dem Bauernhof.

Rohmilchfehler (Ursachen, Behebung).

Milchvieh

Rassen, Haltung, Züchtung.

Biologie und Hygiene

Mastitis (Erreger, Ursachen, Auswirkungen,

Vorbeugung, Bekämpfung).

Futter

Futterwerbung, Futterkonservierung (Formen,

Auswirkung auf die Milch).

3. Schulstufe

Futter

Fütterungsgrundsätze. Futtermittel (Arten, Auswirkung

auf die Milch). Fütterungsbeschränkungen.

Rohmilch

Qualitätsbeurteilung.

Milchvieh

Rassen, Haltung, Züchtung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf häufige berufliche Aufgaben.

Daher ist der Einfluß der Rohmilchqualität auf die

Qualität der Molkereiprodukte besonders aufzuzeigen.

Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand

„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die

Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes

von großer Bedeutung.

Molkereikunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Bestandteile der Milch und

der Milchprodukte sowie die Qualitätskriterien für

Milch und Milchprodukte kennen. Er soll insbesondere

über deren Bedeutung für die Ernährung

Bescheid wissen. Er soll die bei der Milchbearbeitung

und Milchverarbeitung verwendeten Hilfsstoffe

und technologischen Verfahren kennen und

wirtschaftlich einsetzen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Rohmilch

Transport, Übernahme, Qualitätskriterien.

Milchbestandteile

Zusammensetzung, Bedeutung für die Erzeugung

von Milch und Milchprodukten, Bedeutung

für die Ernährung.

Arbeitsverfahren

Technologien der Bearbeitung und Verarbeitung.

Milchprodukte

Rahm (Herstellung, Sorten).

2. Schulstufe

Milchprodukte

Butter (Herstellung, Arten, Sorten).

Arbeitsverfahren

Erhitzungsverfahren, Säuregerinnung.

3. Schulstufe

Milchprodukte

Sauermilch-, Spezialmilch- und Dauermilchprodukte

(Herstellung, Arten).

Arbeitsverfahren

Reinigungs- und Desinfektionsmittel (Wirkstoffe,

Einsatz). Beurteilung von Milch und Milchprodukten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Daher

kommt Hinweisen auf die Arbeitshygiene große

Bedeutung zu.

Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand

„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die

Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes

von großer Bedeutung.

Chemie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die chemischen Zusammenhänge

bei der Bearbeitung und Verarbeitung der

Milch sowie bei der Qualitätsprüfung der Milch

und der Milchprodukte verstehen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Allgemeine Chemie

Aufbau der Materie. Chemische Symbole und

Formeln.

2. Schulstufe

Allgemeine Chemie

Säuregrad und pH-Wert. Wasserhärte.

Angewandte Chemie

Reinigung und Desinfektion.

Allgemeine Grundlagen der organischen Chemie.

3. Schulstufe

Milchbestandteile

Milchsalze, Milchfette, Milchzucker, Milcheiweiß,

Enzyme, Vitamine.

Milchprodukte als Nahrungsmittel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis der Zusammenhänge in

der Praxis des Berufes. Da diese Zusammenhänge

in andere Bereiche der Fachkunde hineinwirken, ist

die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen

fachtheoretischen Pflichtgegenstände sowie der

Laboratoriumsübungen wichtig.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend,

kommt ständigen Hinweisen auf die Gefährlichkeit

von Chemikalien und auf den Umweltschutz große

Bedeutung zu.

Mikrobiologie und Hygiene

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die mikrobiellen Vorgänge bei

der Gewinnung und Verarbeitung der Milch sowie

die milchhygienischen Maßnahmen kennen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll außerdem die Auswirkungen

von Lebensmittelvergiftungen und deren Verhinderung

sowie die Steuerung der Vermehrung von

Mikroorganismen kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Mikroorganismen

Morphologie, Vermehrung, Stoffwechsel.

Hefen und Schimmelpilze

Eigenschaften, Vorkommen, Bedeutung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Mikroorganismen (Vermehrung, Eiweißstoffwechsel;

Gärungen).

2. Schulstufe

Bakterien in der Milchwirtschaft

Einteilung, Eigenschaften, Vorkommen und

Bedeutung.

Milchhygiene

Schadstoffe, Krankheitserreger und Toxinbildner

in der Milch und in Milchprodukten (Herkunft,

Arten, Bedeutung). Hygienevorschriften,

Hygienemaßnahmen.

Lehrstoff der Vertiefung

Lebensmittelvergiftungen.

Komplexe Aufgaben

Bakterien in der Milchwirtschaft (Eigenschaften,

Vermehrungsbedingungen).

3. Schulstufe

Mikroorganismen

Kulturen für fermentierte Milchprodukte.

Mikrobiell verursachte Fehler bei Milch und Milchprodukten.

Bakteriophagen

Eigenschaften, Vorkommen, Bedeutung.

Hygiene

Personalhygiene.

Lehrstoff der Vertiefung

Mikroorganismen

Steuerung der Vermehrung der Mikroorganismen

bei der Herstellung von Käse und Sauermilchprodukten.

Komplexe Aufgaben

Bekämpfung mikrobiell verursachter Fehler.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis der Zusammenhänge in

der Praxis des Berufes. Da diese Zusammenhänge

in andere Bereiche der Fachkunde hineinwirken, ist

die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen

fachtheoretischen Pflichtgegenstände sowie der

Laboratoriumsübungen wichtig.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend,

kommt ständigen Hinweisen auf die Notwendigkeit

der Arbeitshygiene große Bedeutung zu.

Käsereikunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Rohstoffe der Käseerzeugung

sowie die Qualitätskriterien für Käse kennen.

Er soll die bei der Käseerzeugung verwendeten

Zusatzstoffe und Arbeitsverfahren kennen und

wirtschaftlich einsetzen können.

Der Schüler soll sich der ernährungsphysiologischen

Bedeutung der Käsearten bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Käseerzeugung

Geschichtliche Entwicklung. Qualitätskriterien

käsereitauglicher Milch. Bedeutung der Milchinhaltsstoffe

für die Käseerzeugung. Lab und Labaustauschstoffe.

Einteilung der Käsearten.

2. Schulstufe

Käsereikulturen

Bereitung, Beurteilung.

Anwendung und Bedeutung von Zusatzstoffen.

Käsungstechnologien

Vorbereitung der Milch für den Käsungsprozeß.

Lab- und Säuregerinnung, kombinierte Gerinnung.

Hart-, Schnitt-, Weich- und Frischkäseerzeugung.

3. Schulstufe

Technologien

Traditionelle und neue Verfahren. Salzbad

(Arten, Bedeutung, Überwachung, Regenerierung).

Käsereifung (Arten, Methoden).

Käseproduktion

Käsefehler (Arten, Ursachen). Reifungs-, Lager- und

Versandfolien. Erzeugungsberichte (Produktionsübersicht,

Qualitätskontrolle). Käsebeurteilung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Daher

kommt Hinweisen auf die Arbeitshygiene und auf

die Unfallverhütung große Bedeutung zu.

Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand

„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die

Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes

von großer Bedeutung.

Maschinenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Beruf verwendeten

Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen im

Molkerei- und Käsereibetrieb nach dem Stande der

Technik kennen, über die Energieversorgung

Bescheid wissen sowie mit den einschlägigen

Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut

sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.

Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen

Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten.

Pumpen

Zentrifugal- und Verdrängerpumpen.

Wasser

Wasserversorgung, Betriebswasser. Abwasserbeseitigung.

Energie

Elektrische Energie, Wirkungen des elektrischen

Stromes.

2. Schulstufe

Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Einrichtungen

Separatoren, Erhitzungsapparate, Homogenisatoren,

Kälteanlagen. Schmierung.

Steuerungs- und Regelungstechnik

Steuern und Regeln, Steuerstrecke, Regelkreis.

Überwachungsanlagen.

3. Schulstufe

Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.

Energie

Energieversorgungsanlagen, Energierückgewinnung.

Abgasrichtlinien.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur sicheren Arbeit mit den Werkzeugen,

Maschinen, Geräten und Einrichtungen. Daher

kommt ständigen Hinweisen auf die Sicherheits- und

Schutzvorschriften sowie auf die zu diesem

Zweck erforderlichen Maßnahmen größte Bedeutung

zu.

Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand

„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die

Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes

von großer Bedeutung.

Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zum

Milchpreis, zur Fettbilanz sowie zum Monatsbericht

beherrschen; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Milchwirtschaftliches Rechnen

Milchmenge und Fettgehalt. Trinkmilch-, Kesselmilch-

und Schlagrahmeinstellung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der praxisüblichen Rechengeräte.

Lehrstoff der Vertiefung

Milchpreisberechnungen.

2. Schulstufe

Milchwirtschaftliches Rechnen

Rahm-, Magermilch- und Vollmilchzusatz zu

bestimmten Milchmengen. Butterei- und Käsereitechnik,

Butter- und Käseausbeute. Ausbutterungs- und

Entrahmungsgrad. Trockenmasse und Labstärke.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der praxisüblichen Zahlentafeln.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Milchwirtschaftliches Rechnen

Butterei- und Käsereitechnik.

3. Schulstuf e

Milchwirtschaftliches Rechnen

Produktionstechnische Betriebsübersicht. Wärmerückgewinnung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch von Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Fettbilanz; Monatsbericht.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit im Beruf. Daher empfiehlt sich der

Aufbau nach Sachgebieten und die Absprache mit

den Lehrern der übrigen Pflichtgegenstände.

Die Forderung nach Praxisnähe bedingt die Auswahl

der Aufgaben — auch solcher zur Behebung

von Mängeln in den Grundkenntnissen — aus den

Teilgebieten des Fachunterrichtes. Die rein theoretische

Behandlung des Lehrstoffes ist zu vermeiden.

In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.

Laboratoriumsübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll chemisch-physikalische und

mikrobiologische sowie biochemische Untersuchungen

von Milch und Milchprodukten in der

Molkerei und Käserei durchführen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Laboratoriumsbetrieb

Laboratoriumsgeräte. Richtlinien zur Probenahmetechnik

und Probenkonservierung.

Chemisch-physikalische Untersuchungen

Einfache Untersuchungen der Milch.

Mikrobiologische Untersuchungen

Voraussetzungen. Mikroskopische Präparate

von Mikroorganismen.

2. Schulstufe

Chemisch-physikalische Untersuchungen

Untersuchungen der Milch und Milchprodukte.

Mikrobiologische Untersuchungen

Keimzahlbestimmung von Milch und Milchprodukten.

Nachweis von Hemmstoffen in der Milch.

3. Schulstuf e

Chemisch-physikalische Untersuchungen

Molkereihilfsstoffe. Nachweis von Milchfälschungen.

Mikrobiologische und biochemische Untersuchungen

Betriebskontrolle. Kontrolle von Kulturen für

fermentierte Milchprodukte.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung.

Daher kommt Lehrinhalten, die im Lehrbetrieb

nicht erarbeitet werden können, besondere

Bedeutung zu.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den

fachtheoretischen Pflichtgegenständen auf. Daher

sind die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser

Pflichtgegenstände und ständige Hinweise auf die

Zusammenhänge von Theorie und Praxis wichtig.

Die praktisch orientierte Bildungs- und Lehraufgabe

erfordert die Berücksichtigung des neuesten

Standes von Wissenschaft und Technik, die Betonung

der Notwendigkeit genauer und sauberer

Arbeit sowie wirtschaftlicher Arbeitsweise und vor

allem ständige Hinweise auf die Sicherheits- und

Schutzvorschriften sowie auf die zu diesem Zweck

erforderlichen Maßnahmen.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Rohstoff Milch sachgemäß

verwenden, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen

nach dem Stande der Technik sicher handhaben

und die Arbeitsverfahren des Molker- und

Käserberufes beherrschen. Er soll über die Unfallverhütung

Bescheid wissen und sich seiner beruflichen

Verantwortung bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen

Handhabung, Pflege und Instandhaltung. Reinigung

und Desinfektion der Betriebsstätten.

Arbeitsverfahren

Übernahme, Reinigen, Standardisieren, Separieren

der Milch.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Maschinen und Einrichtungen

Kälteanlagen (Bedienung, Wartung).

Arbeitsverfahren

Zentrifugalentkeimen. Pasteurisieren, Homogenisieren

und Kühlen der Milch und des Rahmes.

Erzeugen von Schlagsahne und Sauermilch.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Maschinen und Einrichtungen

Energieversorgungsanlagen (Bedienung, Wartung.

Energieeinsparung). Bedienung von Reinigungs-

und Abwasseranlagen. Milchgewinnungsanlagen

(Pflege, Wartung).

Arbeitsverfahren

Erzeugen von Joghurt und Spezialmilchprodukten.

Buttererzeugung (verschiedene Verfahren).

Erzeugung von Milchprodukten in kleintechnischen

Anlagen.

Herstellen von Käsearten in traditionellen und

prozeßgesteuerten Fertigungsanlagen. Überwachung

der Käsereifung und -lagerung. Abpacken

von Käse.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung.

Daher kommt Lehrinhalten, die im Lehrbetrieb

nicht immer erarbeitet werden können, besondere

Bedeutung zu.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den

fachtheoretischen Pflichtgegenständen auf. Daher

sind die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser

Pflichtgegenstände und ständige Hinweise auf die

Zusammenhänge von Theorie und Praxis wichtig.

Die praktisch orientierte Bildungs- und Lehraufgabe

erfordert die Berücksichtigung des neuesten

Standes von Wissenschaft und Technik, die Betonung

der Notwendigkeit genauer und sauberer

Arbeit sowie energiesparender Arbeitsweise und

vor allem ständige Hinweise auf die Unfallverhütung

sowie auf die zu diesem Zweck erforderlichen

Maßnahmen."

13. Anlage A/8/2 lautet

„Anlage A/8/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

NOTENSTECHER, TIEFDRUCKFORMENHERSTELLER,

FOTOGRAVEUR

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Allgemeine didaktische Bemerkungen

In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind

bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten

der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen

und nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.

Sprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll sich der gehobenen Umgangssprache

bedienen und Texte auf ihre sprachliche

Richtigkeit überprüfen können.

Er soll charakteristische Werke der deutschsprachigen

Literatur kennen und verstehen.

Lehrstoff

Korrekturzeichen und deren Anwendung.

Wortbildung, Wortlehre, Wortarten.

Rechtschreibregel und Rechtschreibübungen.

Übungen im Gebrauch des Dudens und anderer

Nachschlagwerke.

Satzlehre. Satzzeichen. Zeichensetzung und

deren Übungen.

Fremd- und Fachwörterschreibung.

Stilübungen. Protokollführung.

Sprachentwicklung. Sprachformen.

Deutschsprachige Literatur bis zur Gegenwart.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen

Richtigkeit von Texten, im Themenbereich „Literatur"

die Anwendbarkeit der behandelten Thematik

auf Probleme der Jetztzeit; daher kommt der zeitgenössischen

und hier wieder der österreichischen

Literatur besonderes Gewicht zu.

Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe

erfordert intensives Üben, auch im

Gebrauch der praxisüblichen Nachschlagwerke.

Die Textauswahl wird von den Bedürfnissen des

Lehrberufes bestimmt.

Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk

beigemessen werden.

In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.

Allgemeine Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Arbeitsverfahren der grafischen

Berufe sowie ihre Entwicklung kennen; er

soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen

Maßsysteme kennen.

Lehrstoff

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische

System.

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text

und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,

Druckverfahren, Illustration; Formen der Druckerzeugnisse.

Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für das Zusammenwirken

und die Arbeitsweisen der grafischen Berufe in der

Gegenwart.

Die Verwendung von Mustern erhöht die

Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und

Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.

Die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes

„Spezielle Fachkunde" ist wegen der

Lehrstoffabgrenzung wichtig; dem genannten

Pflichtgegenstand kommen vorwiegend die für den

Lehrberuf des Schülers maßgeblichen Lehrinhalte

zu.

Spezielle Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten

Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Apparate,

Geräte und Arbeitsverfahren nach dem Stande der

Technik gründlich kennen und unter Berücksichtigung

der Wirtschaftlichkeit auswählen können.

Er soll die im Lehrberuf auftretenden fachlichen

Rechnungen ausführen können.

Lehrstoff

a) für Notenstecher

Unfallverhütung. Notenschrift und Bezeichnungen

in der Musik. Einsatz und Wirkungsweise der

Geräte, Maschinen und Materialien. Schriftarten

und Schriftgrößen. Zurichten der Stichplatte. Einteilen

der Stichplatte gemäß den musikalischen

Regeln. Notenlinien und Einteilen der Takte und

Noten nach bestimmten Größenverhältnissen.

Schlagen der Notenzeichen und Schriften mittels

Stahlstempels. Planieren der Plattenrückseite. Stechen

mittels verschiedenartiger Stichel. Nachbearbeiten

der Platte. Korrekturen. Zurichten der

Werkzeuge.

Anwendung von Rechenbeispielen bei geeigneten

Themen.

Information über fachverwandte Lehrberufe.

b) für Tiefdruckformenhersteller

Unfallverhütung. Einsatz und Wirkungsweise

der Geräte, Maschinen und Materialien der Reproduktionsfotografie

und der Tiefdruckformenherstellung.

Fotochemie. Eigenschaften der Druckfarben.

Farbfilterungsverfahren und Maskiertechnik.

Aufkupferung von Tiefdruckzylindern. Halbtonretusche

(negativ und positiv) von einfarbigen und

mehrfarbigen Arbeiten aller Schwierigkeitsgrade.

Das Densitometer. Korrekturen durch Abschwächer

auf Negativen und Positiven. Montage und

Kopie der Bild- und Testfilme. Das Verfahren des

Übertragens der Kopien auf den Zylinder. Entwicklung

der Kopien. Zylinderätzen, Ätzbäder und

gebräuchliche Lösungen. Korrekturen am Zylinder

(plus und minus). Grundkenntnisse von elektronisch

gesteuerten Farbauszuggeräten. Anwendung

von Rechenbeispielen bei geeigneten Themen.

Information über fachverwandte Lehrberufe.

c) für Fotograveur

Unfallverhütung, Einsatz und Wirkungsweise

der Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und

Arbeitsbehelfe. Die speziellen Werk- und Hilfsstoffe,

ihre Eigenschaften, Verwendungs- und

Bearbeitungsmöglichkeiten.

Die Technik des Gravierens, des Kopierens, des

Retuschierens und des Lackretuschierens. Unterschiedliche

Filmtypen und deren Aufbau. Die Herstellung

von Farbauszügen und ihre Weiterverarbeitung

und Rapportierung. Die verschiedenen

Druckformen, das Herrichten und Weiterverarbeiten

von verschiedenen Druckformen und ihre Korrektur.

Die verschiedenen Textilien und ihre drucktechnische

Eigenschaften. Arbeitsvorbereitung.

Anwendung von Rechenbeispielen bei geeigneten

Themen. Information über fachverwandte Lehrberufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen in der Praxis des Lehrberufes. Die

Verwendung von Mustern erhöht die Anschaulichkeit

des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge

fördern das Verständnis für Zusammenhänge.

Die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes

„Allgemeine Fachkunde" ist wegen der

Lehrstoffabgrenzung wichtig; dem genannten

Pflichtgegenstand kommen vorwiegend die für die

anderen grafischen Lehrberufe maßgeblichen Lehrinhalte

zu. Von großer Bedeutung ist auch die

Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes

„Praktische Arbeit" zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse.

Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt

sich die Behandlung des Themenbereiches

Sicherheitsvorschriften jeweils im Zusammenhang

mit den einzelnen technologischen Themenbereichen.

Ebenso gehören facheinschlägige Berechnungen

im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe zu

jedem Themenbereich.

Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen in

jeder Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten

von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die

Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen

beurteilen können.

Der Schüler soll einfache grafische Entwürfe

erstellen können und sich der Werbewirksamkeit

und des kunstgewerblichen Stellenwertes der

Druckerzeugnisse bewußt sein.

Lehrstoff

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten

nach der Klassifikation. Schriftkomposition. Buchstabenverbindungen

(flächig und räumlich dargestellt).

Lineares Zeichnen

Strichbildung, Flächenverteilung, Ausdeckübungen.

Auflösen von Halbtonvorlagen in Linien,

Punkten und Farbflächen mit Maßstabveränderung.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben, Farbenlehre,

Grauklare Reihe, Farbenkreise. Licht-

und Körperfarben, bunte und unbunte Farbreihen,

warme und kalte Farben, Schwarz- und Weißfarben

für Farbauszugsverfahren. Mischen von Deck-

und Lasurfarben. Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.

Entwurf

Einfache grafische Entwürfe mit Pinsel und

Farbe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis der technischen Funktionen

beim Druck und damit zur Fähigkeit zur Beurteilung

von Druckerzeugnissen.

Die Verwendung von Mustern trägt zur Schulung

des ästhetischen Sinnes der Schüler bei. Als

besonders nützlich erweist sich die Anfertigung farbiger

Vorlagen für den praktischen Unterricht.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen,

Apparate und Geräte des Lehrberufes nach dem

Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und

warten können und dabei die Sicherheitsvorschriften

beachten.

Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit

Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen

können.

Lehrstoff

a) für Notenstecher

Unfallverhütung. Handhabung, Pflege und

Instandhaltung der verwendeten Geräte, Maschinen

und Materialien. Zurichten der Stichplatten

(Zuschneiden auf bestimmte Größen, Abschaben

mit der Ziehklinge). Übungen im Einteilen der

Stichplatten gemäß den musikalischen Regeln, im

Einziehen der Notenlinien und Einteilen der Takte

und Noten nach bestimmten Größenverhältnissen.

Ausführung der Notenzeichen und Schriften mittels

Stahlstempels. Planieren der Plattenrückseite,

Stechübungen mittels verschiedenartiger Stichel

(Messer- oder Flachstichel). Nachbearbeiten der

Platte (Nachziehen der Notenlinien. Polieren und

Ausbürsten der Platte). Durchführen der Korrekturen.

Zurichten der Werkzeuge.

Einführung im Arbeitsverfahren fachverwandter

Lehrberufe.

b) für Tiefdruckformenhersteller

Unfallverhütung. Handhabung. Pflege und

Instandhaltung der verwendeten Geräte, Maschinen

und Materialien. Halbtonretusche (negativ und

positiv) von ein- und mehrfarbigen Arbeiten. Arbeiten

mit dem Densitometer. Korrekturarbeiten mit

Abschwächer auf Negativen und Positiven. Montieren

und Kopieren der Bild- und Textfilme. Übertragen

der Kopien auf den Zylinder. Entwickeln

der Kopien, Zylinderätzen. Ansetzen und Anwenden

der verschiedenen Ätzbäder und Lösungen.

Durchführen der Korrekturen am Zylinder (plus

und minus). Grundkenntnisse in der Bedienung von

elektronisch gesteuerten Farbauszugsgeräten.

Einführung in Arbeitsverfahren fachverwandter

Lehrberufe.

c) für Fotograveur

Unfallverhütung, Handhabung, Pflege und

Instandhaltung der verwendeten Einrichtungen,

Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Materialien.

Übungen im Gravieren, Retuschieren, Lackretuschieren,

Retuschieren mit Gravurwerkzeugen.

Kopieren. Herstellung von Nutzen, Weiterverarbeitung

der Farbauszüge und Druckformen. Filmmontage,

Korrigieren von Druckformen. Retuschierarbeiten

am Film. Druckübungen auf verschiedenen

Textilien.

Einführung in Arbeitsverfahren fachverwandter

Lehrberufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,

deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt

werden kann. Vor dem Beginn der Arbeiten

in einem Themenbereich müssen die Schüler mit

Eigenschaften und Anwendung der Werk- und

Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen, Apparate

und Geräte, vor allem aber mit den einschlägigen

Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Hinweise auf

die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und

praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der

Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige

und die berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades

erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit

und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise."

14. Anlage A/8/4 lautet

„Anlage A/8/4

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUFTYPOGRAFIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1160 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Sprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Wort- und Satzlehre sowie

die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf

ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er

soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat

verwenden können. Er soll charakteristische

Werke der deutschsprachigen Literatur kennen und

in mündlichem und schriftlichem Ausdruck geübt

sein.

Der Schüler soll sich über den Stellenwert der

Sprache als indirektes Arbeitsmittel bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wortlehre

Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung.

Groß- und Kleinschreibung.

Getrennt- und Zusammenschreibung.

Korrektur

Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des

Dudens und anderer Nachschlagwerke.

2. Schulstufe

Wortlehre

Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.

Fachwortschreibung.

Saulehre

Hauptsau, Nebensatz. Satzzeichenlehre.

Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke

bei komplizierten Fragestellungen.

3. Schulstufe

Sprache

Entwicklung. Formen. Häufige Fehler und Zweifelsfälle

der Sprache.

Fahnenkorrekturen nach Duden.

Deutschsprachige Literatur bis zur Gegenwart.

Mündlicher und schriftlicher Ausdruck.

Didaktische Grundsäue

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen

Richtigkeit von Texten.

Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe

erfordert intensives Üben im Gebrauch der

praxisüblichen Nachschlagwerke. Die Textauswahl

wird von den Bedürfnissen des Lehrberufes

bestimmt.

Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk

beigemessen werden; es empfiehlt sich mit

Schülerreferaten den mündlichen Ausdruck zu

schulen.

In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen

gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über

die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid

wissen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische

Prozesse haben und die verwendeten

Werkstoffe, Maschinen und Geräte sowie Arbeitsverfahren

zur Herstellung von Druckerzeugnissen

gründlich kennen.

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der

elektronischen Datenverarbeitung haben und die

im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,

Druckverfahren, Illustration;

Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische

System. Umwandlungsrechnungen.

Werkstoffe

Aufbau fotografischer Materialien. Druckplatten.

Papierformate.

Fotooptik

Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise

der reprotechnischen Geräte.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer

Materialien. Probleme des Umweltschutzes.

Maschinen und Geräte

Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des

Setzens. Kontaktgerät, Kamera, Entwicklungsmaschine.

Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische

Rechner).

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text

und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Elektronische Datenverarbeitung

Hardware, Software. Grundlegende Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen: Typografisches Maßsystem,

Inchsystem, amerikanisches Punktesystem.

Papierberechnungen: Format, Nutzen, Gewicht.

Rechnungen zum Kameraeinsatz: Abbildungsmaßstab,

Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales

Zahlensystem.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffe

Fotografische Materialien.

Schrift

Klassifikation, Schnitte, Charaktere.

Arbeitstechniken und -verfahren

Lichtsetzsysteme. Glatter und gemischter Satz.

Werk- und Akzidenzsatz. Einfacher Tabellensatz.

Arbeitsvorbereitungen und Kodieren. Umbruch

und Seitenmontage. Reproduktionsfotografie.

Densitometrie. Beurteilen von Druck- und Kopiervorlagen.

Elektronische Datenverarbeitung

Einfache Satzprogramme. Erweiterte Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Rechnungen zur Meßtechnik: Transparenz,

Opazität, Dichte, Rastersysteme für den Werksatz.

Rechnungen zur Satztechnik: Satzspiegel,

Manuskript, Werkumfang.

Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontage.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffe

Bedruckstoffe (Arten, Herstellung, Eigenschaften,

Verwendung): Herstellung digitalisierter

Schriften.

Arbeitstechniken und -verfahren

Schwieriger Tabellensatz. Schwierige Seitenmontage.

Formelsatz. Fremdsprachensatz. CRT-

und Lasersatz, Lichtsetzsysteme. Texterfassung

über Personalcomputer. Konvertierung. Bogenmontagen.

Elektronische Datenverarbeitung

Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe, Betriebssysteme.

Elektronische Text- und Bildsysteme. Spezielle

Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Papierbedarf aus der Werkumfangsberechnung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl in der

ersten Schulstufe ist der Beitrag zum Verständnis

für das Zusammenwirken und die Arbeitsweisen

der grafischen Berufe in der Gegenwart.

Die Themen „Druckplatten", „Bogenmontagen",

„Reproduktionsfotografie" und „Densimeter"

sind dem Stellenwert für den Typografiker

entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.

Die Verwendung von Mustern erhöht die

Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und

Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.

Von großer Bedeutung ist die Abstimmung mit

dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Praktische

Arbeit" zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer

Vorkenntnisse.

Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt

sich die Behandlung des Themenbereiches

Sicherheitsvorschriften sowie der fachlichen Rechnungen

jeweils im Zusammenhang mit den einzelnen

technologischen Themenbereichen.

Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen pro

Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten

von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die

Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen

beurteilen können.

Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen

können und sich der Werbewirksamkeit und des

kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse

bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen.

Schriftgestalten nach der Klassifaktion. Schriftmischung.

Buchstabenverbindungen (flächig und

räumlich). Skizzieren der Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung.

2. Schulstufe

Typografisches Gestalten

Abreibbuchstaben und Rasterunterlegungen.

Gliederung von Zeilen und Textgruppen nach

typografischen Grundsätzen. Bleistiftskizzen.

Einfache Entwurfsarbeiten mit Kodierungen.

Farbenlehre.

3. Schulstufe

Typografisches Gestalten

Layouts. Klebeumbrüche mit Blindtexten.

Gestaltungsübungen mit textabhängigen Schneidebögen.

Komplizierte Entwurfsarbeiten mit Kodierungen.

Setzvorlagen für ein- und mehrfarbigen

Satz in Layouttechnik.

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologie.

Farb- und Kontrastmöglichkeiten als typografische

Auszeichnung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die Arbeiten des Berufes,

die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.

Auf das Schulen der Geschmacksbildung,

Kreativität und des farbigen Sehens ist besonderer

Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für

den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation

mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.

Berufsbezogenes Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem

beherrschen und einige Gewandtheit im Abschreiben

und Schreiben von Texten haben.

Lehrstoff

Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller

Funktionstasten.

Abschreibübungen.

Ziffern und Zeichen.

Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.

Didaktische Grundsätze

Die Texte haben vorwiegend dem Üben der Fertigkeit

zu dienen, die zur Arbeit an Texterfassungsgeräten

notwendig ist. Auf Fehlerfreiheit und

Brauchbarkeit ist besonders zu achten. Die

Geschwindigkeit des Schreibens ist unbedeutend.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und

Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und warten

können und dabei die Sicherheitsvorschriften

beachten. Er soll über die Entsorgung der verwendeten

Chemikalien Bescheid wissen.

Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit

Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben, Pflege, Instandhaltung.

Werkstoffe

Handhaben und Verarbeiten fotografischer

Materialien und Bäder.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen.

Arbeiten am Titelsetzgerät und an der

Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten.

Arbeitsvorbereitung. Eingabe der Satzparameter.

Texterfassung und -bearbeitung.

Datensicherung. Ausgabe.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Arbeiten an Lichtsetzsystemen.

Werk- und Akzidenzsatz sowie einfacher Tabellensatz

unter Berücksichtigung der typografischen

Grundregeln, Handhabung von Auszeichnungen

und Korrekturen. Komplizierte Seitenmontage.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Arbeitstechniken und -verfahren

Arbeiten an Lichtsetzsystemen.

Schwieriger Werk- und Akzidenzsatz sowie

Tabellensatz. Satzherstellung. Konvertierung. Ein-

und Auskopieren in Rastervorlagen. Maskenschnei-

den. Herstellen von Freistellern. Schwierige Seitenmontage.

Stand- und Einteilungsbogen. Bogenmontagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich

müssen die Schüler mit Eigenschaften

und Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor

allem aber mit der Unfallverhütung vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation

der Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter graphischer Berufe fördern die

geistige und die berufliche Mobilität.

Die Themen „Kopieren" und „Bogenmontage"

sind dem Stellenwert für den Typografiker entsprechend

nur grundlegend zu vermitteln.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades

erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit

und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise."

15. In Anlage A/8/6 lauten

a) die Überschrift sowie der Abschnitt I

„RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

SCHRIFTGIESSER UND STEREOTYPEUR,

STEREOTYPEUR UND GALVANOPLASTIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

b) im Abschnitt III. die Unterrichtsgegenstände

„Spezielle Fachkunde" und „Praktische Arbeit"

„Spezielle Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten

Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Apparate,

Geräte und Arbeitsverfahren nach dem Stande der

Technik gründlich kennen und unter Berücksichtigung

der Wirtschaftlichkeit die Herstellung von

Druckerzeugnissen im Gesamtzusammenhang kennen.

Der Schüler soll die im Lehrberuf auftretenden

fachlichen Rechnungen ausführen können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Einsatz und Wirkungsweise

der Werkzeuge, Maschinen und Materialien. Formenbereitung.

Stereotypie: Herstellung, Prägung

der Matrize. Gießen der Stereos, Fertigmachen,

Korrekturen. Rundstereotypie. Kunststoffstereotypie.

Gummiklischee. Gummistempel. Matrixverfahren.

Galvanoplastik. Bleiprägung. Bäder. Egalisieren

und Richten. Schriftgießerei. Schriftzeichen.

Type. Typografisches System. Die Metallurgie.

Werkzeuge des Schriftgießers. Entstehung der

Schrift. Justieren der Matrize. Zurichten. Gießen.

Gießzettel, Gießmaschinen, -instrumente und

-geräte und deren Handhabung. Die mechanische

Werkstätte in der Schriftgießerei. Anwendung von

Rechenbeispielen bei geeigneten Themen.

Information über fachverwandte Lehrberufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das

Vorkommen in der Praxis des Lehrberufes. Die

Verwendung von Mustern erhöht die Anschaulichkeit

des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge

fördern das Verständnis für Zusammenhänge.

Die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes

„Allgemeine Fachkunde" ist wegen der

Lehrstoffabgrenzung wichtig; dem genannten

Pflichtgegenstand kommen vorwiegend die für die

anderen grafischen Lehrberufe maßgeblichen Lehrinhalte

zu. Von großer Bedeutung ist auch die

Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes

„Praktische Arbeit" zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse.

Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt

sich die Behandlung des Themenbereiches

Sicherheitsvorschriften jeweils im Zusammenhang

mit den einzelnen technologischen Themenbereichen.

Ebenso gehören facheinschlägige Berechnungen

im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe zu

jedem Themenbereich.

Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen in

jeder Schulstufe."

„Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen,

Apparate und Geräte des Lehrberufes nach dem

Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und

warten können und dabei die Sicherheitsvorschriften

beachten.

Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit

Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen

können.

Lehrstoff

Unfallverhütung. Handhabung, Pflege und

Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge,

Maschinen und Materialien. Die Elemente der

Gießmaschine. Gießen von Ausschluß und Typen.

Formatwechsel. Kegelwechsel. Umschmelzen und

Legieren von Schriftmetall. Anfertigen von Stereos

und Kunststoffklischees. Anfertigen von Galvanos.

Einführung in Arbeitsverfahren fachverwandter

Lehrberufe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,

deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt

werden kann. Vor dem Beginn der Arbeiten

in einem Themenbereich müssen die Schüler mit

Eigenschaften und Anwendung der Werk- und

Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen, Apparate

und Geräte, vor allem aber mit den einschlägigen

Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Hinweise auf

die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und

praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der

Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter grafischer Berufe fördern die geistige

und die berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades

erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit

und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise."

16. Nach Anlage A/8/7 sind folgende Anlagen

A/8/8 und A/8/9 einzufügen

„Anlage A/8/8

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

REPRODUKTIONSTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1160 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Sprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendige

Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre

beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit

überprüfen können. Er soll den Duden und

andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wortlehre

Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung.

Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und

Zusammenschreibung.

Korrektur

Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des

Dudens und anderer Nachschlagwerke.

2. Schulstufe

Wortlehre

Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.

Fachwortschreibung.

Satzlehre

Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre.

Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke

bei komplizierten Fragestellungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen

Richtigkeit von Texten.

Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe

erfordert intensives Üben im Gebrauch der

praxisüblichen Nachschlagwerke. Die Textauswahl

wird von den Bedürfnissen des Lehrberufes

bestimmt.

Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk

beigemessen werden; es empfiehlt sich mit

Schülerreferaten den mündlichen Ausdruck zu

schulen.

In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen

gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über

die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid

wissen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische

Prozesse haben und die verwendeten

Werkstoffe, Maschinen und Geräte sowie Arbeitsverfahren

zur Herstellung von Druckerzeugnissen

gründlich kennen.

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der

elektronischen Datenverarbeitung haben und die

im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,

Druckverfahren, Illustration;

Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische

System. Umwandlungsrechnungen."

Werkstoffe

Aufbau fotografischer Materialien. Druckplatten.

Papierformate.

Fotooptik

Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise

der reprotechnischen Geräte.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer

Materialien. Probleme des Umweltschutzes.

Maschinen und Geräte

Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des

Setzens. Kontaktgerät, Kamera, Entwicklungsmaschine.

Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische

Rechner).

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text

und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Elektronische Datenverarbeitung

Hardware, Software. Grundlegende Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen: Typografisches Maßsystem,

Inchsystem, amerikanisches Punktesystem.

Druckpapierberechnungen: Format, Nutzen,

Gewicht.

Rechnungen zum Kameraeinsatz: Abbildungsmaßstab,

Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales

Zahlensystem.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffe

Druckpapiere, Druckfarben, Offsetplatten. Fotografische

Materialien.

Fotooptik

Entwicklung der Fotografie. Raster, Aus- und

Beleuchtung, Projektion.

Fotochemie

Beeinflussung der Gradation. Chemische Korrektur.

Meßtechnik

Densitometrie.

Maschinen und Geräte

Kopiermaschinen, Kopierstraßen. Spezialkameras.

Arbeitstechniken und -verfahren

Seiten- und Bogenmontage. Kopieren und

Druckfertigmachen der Offsetplatte. Kopierverfahren.

Elektronik

Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe. Betriebssysteme.

Elektronische Meß- und Steuertechnik.

Erweiterte Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Druckpapierberechnungen: Verbrauch mit verschiedenem

Zuschuß. Farbverbrauch.

Rechnungen zur Fotooptik: relative, wirksame

und wirkliche Öffnung.

Rechnungen zur Meßtechnik: Tonwertumfang

und Gammaberechnungen, Transparenz, Opazität,

Dichte, Vor-, Haupt- und Schlußbelichtung bei

Schwarz-Weiß-Rasterung.

Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften,

Fotooptik

Filter. Farbtemperatur des Lichtes.

Meßtechnik

Auswertung der Farbprüfverfahren.

Maschinen und Geräte

Kenntnisse über den Scanner.

Arbeitstechniken und -verfahren

Farbreihenfolge beim Druck. Tonwertkorrektur.

Grundlagen des Farbauszugs, Aufgabe der Maskierung.

Bunt- und Unbuntaufbau. Schwarz- und Weißfarben.

Scannertechnologie.

Elektronische Datenverarbeitung

Elektronischer Farbauszug. Elektronische Text-

und Bildsysteme. Grafiksysteme. Bilddatenerfassung.

Spezielle Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Rechnungen der Fotooptik: Belichtungszeiten

bei verschiedenen Abbildungsmaßstäben, Filterfaktoren.

Rechnungen zum relativen Druckkontrast.

Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl in der

ersten Schulstufe ist der Beitrag zum Verständnis

für das Zusammenwirken und die Arbeitsweisen

der grafischen Berufe in der Gegenwart. Die Wissensinhalte

über „Bogenmontagen", „Plattenkopien"

und „Kopierverfahren" sind dem Stellenwert

für den Reproduktionstechniker entsprechend nur

grundlegend zu vermitteln.

Die Verwendung von Mustern erhöht die

Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und

Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.

Von großer Bedeutung ist die Abstimmung mit

dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Praktische

Arbeit" zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer

Vorkenntnisse.

Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt

sich die Behandlung des Themenbereiches

Sicherheitsvorschriften sowie der fachlichen Rechnungen

jeweils im Zusammenhang mit den einzelnen

technologischen Themenbereichen.

Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen pro

Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten

von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die

Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen

beurteilen können.

Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen

können und sich der Werbewirksamkeit und des

kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse

bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen.

Schriftgestalten nach der Klassifikation. Schriftmischung.

Buchstabenverbindungen (flächig und

räumlich). Skizzieren der Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung.

2. Schulstufe

Lineares Zeichnen

Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen

in Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.

Farbe

Farbenlehre. Grauklare Reihe, Farbenkreise.

Licht- und Körperfarben.

3. Schulstufe

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Bunte

und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben.

Mischen von Deck- und Lasurfarben. Strich- und

Farbkontraste. Farbtreffübungen.

Entwurf

Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die Arbeiten des Berufes,

die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.

Auf das Schulen der Geschmacksbildung,

Kreativität und des farbigen Sehens ist besonderer

Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für

den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation

mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und

Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und warten

können und dabei die Sicherheitsvorschriften

beachten. Er soll über die Entsorgung der verwendeten

Chemikalien Bescheid wissen.

Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit

Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben, Pflege, Instandhaltung.

Werkstoffe

Handhaben und Verarbeiten fotografischer

Materialien und Bäder.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen.

Arbeiten am Titelsetzgerät und an der

Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten.

Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster.

Einfache Meßelemente und Beurteilung.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Werkstoffe

Offsetplatten (Kopieren, Druckfertigmachen,

Konservieren).

Arbeitstechniken und -verfahren

Vorbereiten von Vorlagen. Ein- und Ausbelichten

(Strich und Raster) mit Freistellern. Arbeiten

mit dem Densitometer. Mehrfarbige Rasteraufnahmen.

Tonwertkorrekturen. Ausschießen. Herstellen

von Einteilungsbogen. Seitenmontagen mit verschiedenen

Einpaßhilfen.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Arbeitstechniken und -verfahren

Farbauszüge auf Scanner und deren Korrekturen.

Herstellen von Prüfdrucken. Programmieren

und Bedienen elektronischer Geräte. Schwierige

Seitenmontagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,

deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt

werden kann. Die Themen „Ausschießen"

und „Offsetplatten", „Herstellen von Einteilungsbogen"

und „Offsetplatten" sind dem Stellenwert

für den Reproduktionstechniker entsprechend nur

grundlegend zu vermitteln. Vor dem Beginn der

Arbeiten in einem Themenbereich müssen die

Schüler mit Eigenschaften und Anwendung der

Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen

und Arbeitsbehelfe, vor allem aber mit den einschlägigen

Sicherheitsvorschriften vertraut sein.

Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer

Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte

und praktischen Erfolg erhöhen die Motivation der

Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten

verwandter graphischer Berufe fördern die geistige

und berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades

erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit

und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise.

Anlage A/8/9

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

DRUCKFORMTECHNIKER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1160 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Fachunterricht

Sprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für den Beruf notwendige

Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre

beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit

überprüfen können. Er soll den Duden und

andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wortlehre

Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung.

Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und

Zusammenschreibung.

Korrektur

Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des

Dudens und anderer Nachschlagwerke.

2. Schulstufe

Wortlehre

Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.

Fachwortschreibung.

Satzlehre

Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre.

Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke

bei komplizierten Fragestellungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen

Richtigkeit von Texten.

Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe

erfordert intensives Üben im Gebrauch der

praxisüblichen Nachschlagwerke. Die Textauswahl

wird von den Bedürfnissen des Lehrberufes

bestimmt.

Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk

beigemessen werden; es empfiehlt sich, mit

Schülerreferaten den mündlichen Ausdruck zu

schulen.

In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.

Fachkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in den grafischen Berufen

gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über

die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid

wissen.

Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische

Prozesse haben und die verwendeten

Werkstoffe, Maschinen und Geräte sowie Arbeitsverfahren

zur Herstellung von Druckerzeugnissen

gründlich kennen.

Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der

elektronischen Datenverarbeitung haben und die

im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Kulturgeschichte

Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,

Druckverfahren, Illustration;

Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen.

Maßsysteme

Berufsbezogene Einheiten. Das typografische

System. Umwandlungsrechnungen.

Werkstoffe

Aufbau fotografischer Materialien. Druckplatten.

Papierformate.

Fotooptik

Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise

der reprotechnischen Geräte.

Fotochemie

Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer

Materialien. Probleme des Umweltschutzes.

Maschinen und Geräte

Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des

Setzens. Kontaktgerät, Kamera, Entwicklungsmaschine.

Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische

Rechner).

Herstellung von Druckerzeugnissen

Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text

und Illustration in den verschiedenen Druck- und

Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.

Elektronische Datenverarbeitung

Hardware, Software. Grundlegende Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Umwandlungsrechnungen: Typografisches Maßsystem,

Inchsystem, amerikanisches Punktesystem.

Druckpapierberechnungen: Format, Nutzen,

Gewicht.

Rechnungen zum Kameraeinsatz: Abbildungsmaßstab,

Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales

Zahlensystem.

2. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffe

Druckpapiere, Druckfarben, Offsetplatten. Fotografische

Materialien.

Fotooptik

Entwicklung der Fotografie. Raster, Aus- und

Beleuchtung, Projektion.

Fotochemie

Beeinflussung der Gradation. Chemische Korrektur.

Meßtechnik

Densitometrie.

Maschinen und Geräte

Kopiermaschinen, Kopierstraßen. Prüfgeräte.

Spezialkameras. Grundkenntnisse über den Scanner.

Arbeitstechniken und -verfahren

Seiten- und Bogenmontage (Einteilungsbogen,

Ausschießen, Zeichen und Markierungen, Montage).

Kopierverfahren. Kopieren und Druckfertigmachen

der Offsetplatte. Tonwertveränderungen

beim Kopieren. Aus- und Einkopieren auf Film und

Offsetplatte. Farbtrennfilter. Farbreihenfolge beim

Druck.

Elektronische Datenverarbeitung

Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe. Betriebssysteme.

Elektronische Meß- und Steuertechnik.

Erweiterte Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Druckpapierberechnungen: Verbrauch mit verschiedenem

Zuschuß. Farbverbrauch.

Rechnungen zur Fotooptik: relative, wirksame

und wirkliche Öffnung.

Rechnungen zur Meßtechnik: Tonwertumfang

und Gammaberechnungen, Transparenz, Opazität,

Dichte, Vor-, Haupt- und Schlußbelichtung bei

Schwarz-Weiß-Rasterung.

Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen.

3. Schulstufe

Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.

Werkstoffe

Druckplatten für alle Verfahren.

Fotooptik

Filter. Farbtemperatur des Lichtes.

Meßtechnik

Auswertung der Farbprüfverfahren.

Maschinen und Geräte

Kenntnisse über den Scanner. Ätz- und Auswaschgeräte.

Repro-Fertigungsstrecken.

Arbeitstechniken und -verfahren

Tonwertkorrektur. Druckformen für alle Verfahren.

Scannertechnologie. Ausschießen von Sonderformen.

Weiterverarbeiten der Druckerzeugnisse.

Elektronische Datenverarbeitung

Elektronischer Farbauszug. Elektronische Text-

und Bildsysteme. Grafiksysteme. Bilddatenerfassung.

Spezielle Fachbegriffe.

Fachliches Rechnen

Rechnungen zur Fotooptik: Belichtungszeiten

bei verschiedenen Abbildungsmaßstäben. Filterfaktoren.

Rechnungen zum relativen Druckkontrast.

Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl in der

ersten Schulstufe ist der Beitrag zum Verständnis

für das Zusammenwirken und die Arbeitsweisen

der grafischen Berufe in der Gegenwart. Die Wissensinhalte

über den Scanner sind dem Stellenwert

für den Druckformtechniker entsprechend nur

grundlegend zu vermitteln.

Die Verwendung von Mustern erhöht die

Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und

Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.

Von großer Bedeutung ist die Abstimmung mit

dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Praktische

Arbeit" zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer

Vorkenntnisse.

Den Bedingungen der Praxis entsprechend empfiehlt

sich die Behandlung des Themenbereiches

Sicherheitsvorschriften sowie der fachlichen Rechnungen

jeweils im Zusammenhang mit den einzelnen

technologischen Themenbereichen.

Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen pro

Schulstufe.

Fachzeichnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten

von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die

Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen

beurteilen können.

Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen

können und sich der Werbewirksamkeit und des

kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse

bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Schrift

Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der

kunstgeschichtlichen Epochen.

Schriftgestalten nach der Klassifaktion. Schriftmischung.

Buchstabenverbindungen (flächig und

räumlich). Skizzieren der Schriftschnitte.

Lineares Zeichnen

Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung.

2. Schulstufe

Lineares Zeichnen

Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen

in Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.

Farbe

Farbenlehre. Grauklare Reihe, Farbenkreise.

Licht- und Körperfarben.

Reproreife Reinzeichnungen für einfarbige

Arbeiten.

3. Schulstufe

Farbe

Charakteristik und Symbolik der Farben. Bunte

und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben.

Mischen von Deck- und Lasurfarben. Strich- und

Farbkontraste. Farbtreffübungen.

Entwurf

Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zum Verständnis für die Arbeiten des Berufes,

die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.

Auf das Schulen der Geschmacksbildung,

Kreativität und des farbigen Sehens ist besonderer

Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für

den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation

mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.

Praktische Arbeit

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und

Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande

der Technik sicher handhaben, pflegen und warten

können und dabei die Sicherheitsvorschriften

beachten. Er soll über die Entsorgung der Chemikalien

Bescheid wissen.

Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit

Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe

Handhaben, Pflege, Instandhaltung.

Werkstoffe

Handhaben und Verarbeiten fotografischer

Materialien und Bäder.

Arbeitstechniken und -verfahren

Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen.

Arbeiten am Titelsetzgerät und an der

Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten.

Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster.

2. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Werkstoffe

Offsetplatten (Kopieren, Druckfertigmachen,

Konservieren).

Arbeitstechniken und -verfahren

Vorbereiten von Vorlagen. Ein- und Ausbelichten

(Strich und Raster) mit Freistellern. Arbeiten

mit dem Densitometer. Tonwertkorrekturen. Ausschießen.

Herstellen von Einteilungsbogen. Seiten-

und Bogenmontagen mit verschiedenen Einpaßhilfen.

Bedienen einfacher elektronischer Geräte.

3. Schulstufe

Unfallverhütung. Erste Hilfe.

Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.

Werkstoffe

Fotopolymere Druckplatten (Kopieren, Druckfertigmachen).

Arbeitstechniken und -verfahren

Tonwertkorrekturen auf Farbauszügen (Farbtrennungen).

Farb-Bogen-Montagen. Herstellen von Prüfdrucken.

Programmieren und Bedienen elektronischer

Geräte.

Schwierige Seiten- und Bogenmontagen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,

deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt

werden kann. Das Thema „Tonwertkorrekturen

auf Farbauszügen" ist dem Stellenwert für

den Druckformtechniker entsprechend nur grundlegend

zu vermitteln.

Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich

müssen die Schüler mit Eigenschaften und

Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge,

Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem

aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften

vertraut sein. Hinweise auf die Zusammenhänge

zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in

der Werkstätte und praktischer Erfolg erhöhen die

Motivation der Schüler; Hinweise auf fachspezifische

Eigenheiten verwandter graphischer Berufe

fördern die geistige und berufliche Mobilität.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte

Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem

durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades

erreicht.

Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit

und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche

Arbeitsweise."

17. Anlage A/9/1 lautet:.

Anlage A/9/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE

EINZELHANDELSKAUFMANN, WAFFEN-

UND MUNITIONSHÄNDLER

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die grundlegenden Ziele

und wesentlichen Faktoren, welche die Wirtschaft

beeinflussen, Bescheid wissen.

Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes

sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen

Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen

kennen.

Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,

sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung

moderner Bürotechnik, abfassen können.

Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen

und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und

ökologisch verantwortungsbewußt handeln.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme

und Entlohnungssysteme kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Stoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wirtschaft

Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,

Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),

Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.

Schriftverkehr im Betrieb

Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und

ausgehenden Post, Ablagemethoden.

Kaufvertrag

Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Ausfertigung

der Schriftstücke. Konsumentenschutz beim

Abschluß des Kaufvertrages.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Ausfertigung der Schriftstücke.

Geld, Währung und Zahlung

In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung

durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,

Ausfertigung der Schriftstücke.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Wirtschaftssysteme,

Wirtschaftspolitik.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Wirtschaftssysteme,

Wirtschaftspolitik. Währungssysteme.

2. Schulstufe

Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),

Ausfertigung der Schriftstücke.

Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag

Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel

bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung

der Schriftstücke.

Geldanlage

Sparformen und andere Anlagemöglichkeiten.

Bedeutung des Sparens.

Kredit

Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der

Kreditaufnahme. Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.

Finanzierung

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,

Factoring).

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Ausfertigung der Schriftstücke.

Geld, Währung und Zahlung

In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung

durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,

Ausfertigung der Schriftstücke.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).

Marktorganisationen

Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Fremdfinanzierung

(Leasing, Factoring). Währungssysteme.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Fremdfinanzierung

(Leasing, Factoring).

3. Schulstufe

Werbung

Public Relations, Marketing, Unlauterer Wettbewerb;

Ausfertigung der Schriftstücke.

Unternehmung

Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;

Gewerbeordnung; Hilfspersonen des

Kaufmannes und deren Vollmachten; Schriftstücke

im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,

Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr

mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;

Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,

Konkurs.

Handel

Aufgaben, Bedeutung, Innovation; der Einzelhandelsbetrieb,

Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).

Steuern

Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,

branchenbezogene Abgaben,

Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).

Marktorganisationen

Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Lehrstoff der Vertiefung

Entlohnungssysteme.

Komplexe Aufgaben

Marketing, Public Relations, Arbeitsplatzgestaltung

(Ergonomie), Innovation. Steuerrecht.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der

Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem

Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende

Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich

für die Unterrichtsgegenstände „Kaufmännisches

Rechnen", „Buchführung" und „Politische

Bildung".

Die bei den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen

Schriftstücke sollen nach Möglichkeit mit

Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät ausgefertigt

werden.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der

Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der

Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu

ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht

geeignet.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden

Rechnungen mit ausreichender

Sicherheit und Gewandtheit lösen können.

Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und

den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Der Schüler soll dadurch zu ökonomischem

Handeln im privaten, betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen

Bereich befähigt sein. Er soll zum

Kostendenken herangeführt und zur Kritikfähigkeit

gegenüber lohn- und preispolitischen Problemen

erzogen werden, um Zusammenhänge zu verstehen,

die ein wirtschaftliches und soziales Verhalten

sachbezogen ermöglichen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben mittleren

Schwierigkeitsgrades zu Devisenrechnungen,

zum Kontokorrent- und Abstattungskredit, zur

Kostenrechnung im Handel sowie zur Zollrechnung

lösen können; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Stoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berechnung der Lehrlingsentschädigung.

Bargeldverrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatz-

Steuer, USt.-Rückvergütung. Preiserhöhungen,

Preissenkungen, Angebotsvergleiche. Durchschnittspreise.

Provisionsberechnungen.

Anlagenabschreibung.

Lagerbewirtschaftung

Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung.

Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,

Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.

Valutenrechnung.

Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen

Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung

in einer aktuellen Organisationsform.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Indexrechnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Devisenrechnung.

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.

Indexrechnung.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.

2. Schulstufe

Zinsenrechnung

Sparformen, Ertragsvergleiche. Finanzierungsformen,

Kreditkostenvergleich. Lieferantenkredit,

Diskontierung einzelner Wechsel. Ratenrechnung.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Spesenverteilung, Gewinnverteilung.

Zusatz nur lehrgangsmäßigen Unterricht

Indexrechnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Finanzierungsformen.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Finanzierungsformen.

Indexrechnung.

3. Schulstufe

Personalverrechnung im Handel.

Die Kalkulation im Handel.

Betriebskennzahlen im Handel.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Spesenverteilung, Gewinnverteilung.

Lehrstoff der Vertiefung

Kostenrechnung im Handel. Zollrechnung.

Komplexe Aufgaben

Personalverrechnung im Handel.

Betriebskennzahlen im Handel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist Gewicht auf die Zusammenhänge

der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge

und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der

Interpretation der Ergebnisse kommt große betriebliche

und erzieherische Bedeutung zu.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist

besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Sinn und Zweck einer geordneten

Buchführung verstehen.

Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten

und moderner Bürotechnik vertraut sein und

die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher

Hinsicht auswerten können.

Der Schüler soll sich der damit verbundenen

ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Probleme

bewußt sein und dadurch zu wirtschaftlichem

Denken und Handeln gelangen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,

gesetzliche Vorschriften.

Inventur, Inventarium, Bilanz.

System der doppelten Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,

Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Mindestaufzeichnungen

Kassabuch, Wareneingangsbuch.

2. Schulstufe

System der doppelten Buchführung

Buchen von schwierigen Geschäftsfällen, Hauptbuch,

Abschlußtabelle.

Anlagenverzeichnis.

3. Schulstufe

Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.

Mindestens ein einmonatiger Geschäftsgang in

einer aktuellen Organisationsform mit Auswertung

in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht.

Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer

Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle

aufzubauen.

Die praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des

Stoffes und der systematische Aufbau ist wichtig.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist

besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Wirtschaftsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-

und Sozialstruktur Österreichs besitzen.

Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken

zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen

zu bedienen.

Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung

Österreichs mit anderen Ländern sowohl die

Beziehung der Staaten zueinander wie auch die

Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten

Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.

Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,

sozialen und ökologischen Probleme erkennen,

sich damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit

des friedlichen Zusammenlebens der Völker

überzeugt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft

zugrundeliegende geographische Gegebenheiten

Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren

(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,

Wirtschaftsgebiete.

Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.

Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs

Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,

Industrie und Gewerbe, Verkehr, Fremdenverkehr.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

2. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht knüpft an die in den früher

besuchten Schulen erworbenen geographischen

Kenntnisse an. Mit Rücksicht auf die Kürze der

zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll der

Lehrstoff auf die in der Klasse vertretenen Fachbereiche

abgestimmt werden.

Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die

starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen

soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen

werden.

Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und

anderen einschlägigen Informationsquellen soll

angestrebt werden. Es empfiehlt sich aktuelle

Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

„Warenkunde" und „Wirtschaftskunde

mit Schriftverkehr" sind wichtig.

Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse

besitzen.

Er soll die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften

der Ware erkennen, den warenkundlichen Sprachschatz

beherrschen und beides im Verkaufsgespräch

einsetzen können.

Der Schüler soll fähig sein, sich selbständig Wissen

anzueignen, um der Tätigkeit im Einkauf, Lagerhaltung

und Verkauf gerecht zu werden.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung

gegenüber dem Konsumenten, der Wirtschaft und

der Umwelt bewußt sein.

Lehrstoff

Handelsübliche Bezeichnungen, Sorten, Handelsklassen,

Formen, Typen, Ausführungen, Größen,

Maße.

Eigenschaften, Qualitäten, Fehler, Verfälschungen,

Farbe, Mode.

Verwendung, Handhabung, Behandlung, Zubereitung,

Montage, Anpassung an Kundenwünsche,

Vollendungsarbeiten, Gebrauch und Pflege.

Warenprüfung.

Lagerung.

Verpackung.

Gesetzliche und sonstige Vorschriften und

Bestimmungen, Unfallverhütung, Normen.

Der Lehrstoff ist in folgende Fachbereiche

gegliedert

1. Lebensmittel

2. Bekleidung und Textilien

3. Schuhe und Lederwaren

4. Waren für Sport, Spiel und andere Freizeitaktivitäten

(auch für Waffen- und

Munitionshändler)

5. Papier und Büroartikel

6. Schmuck und Uhren

7. Waren der Raumausstattung, Heimwerker- und

Bastlerbedarf

8. Metallwaren, Werkzeuge, Sanitärausstattung,

Haus- und Küchengeräte, Baubedarf,

Brennstoffe

9. Fahrzeuge

10. Elektrowaren

11. Parfümeriewaren, Farbwaren und Chemikalien,

Sämereien, optischer und ärztlicher

Bedarf

12. Gemischtwaren

1. LEBENSMITTEL

Wesentliches über Nährstoffe und Ernährung;

Konservierung; Grundzüge des österreichischen

Lebensmittelrechtes.

Getreide, Mahlprodukte, Teiglockerungsmittel,

Back- und Teigwaren.

Stärkeprodukte.

Zucker, Zuckerwaren, künstliche Süßstoffe,

Honig, Speiseeis.

Milch, Molkereiprodukte, Eier.

Fleisch, Fleischwaren, Wildbret, Geflügel, Fische

und Fischwaren.

Feinkost; Fertigkost.

Speisefette und Speiseöle.

Obst und Südfrüchte, Gemüse, Pilze.

Kindernährmittel.

Gewürze, Speisesalz, Speise- und Suppenwürzen;

Essig.

Kaffee; Tee; Kakao, Kakaoprodukte.

Alkoholfreie und alkoholische Getränke.

Diätetische Lebensmittel und Diabetikerwaren.

Biowaren.

Tiernahrung.

2. BEKLEIDUNG UND TEXTILIEN

Textilrohstoffe; Garne, Zwirne.

Webwaren, Maschenwaren und andere Flächengebilde.

Ausrüstung und Veredlung.

Materialprüfung.

Textile Fertigwaren: Wäsche; Bekleidung;

Accessoires.

Raumtextilien.

Kurzwaren, Schneiderzubehör, Handarbeitsmaterialien.

Seilerwaren.

Leder-, Pelz- und andere Bekleidung.

Tapeten, Bodenbeläge.

3. SCHUHE UND LEDERWAREN

Häute und Felle für die Ledererzeugung; Gerbverfahren;

Lederzurichtung.

Lederarten, Lederprüfung, Lederaustauschstoffe.

Andere Werkstoffe und Zubehör.

Anatomie und Funktion des Fußes und des Beines,

Fußdeformationen.

Aufbau des Schuhes, Macharten und Schuharten.

Leder- und Pelzbekleidung.

Taschen, Koffer, Mappen; Kleinlederwaren.

4. WAREN FÜR SPORT, SPIEL UND ANDERE

FREIZEITAKTIVITÄTEN

(auch für Waffen- und Munitionshändler)

Einführung in die Fachsprache und die Regeln

für die verschiedenen Sportarten.

Geräte und Zubehör für Turnen und Gymnastik,

Leicht- und Schwerathletik, Ballspiele, Wassersport,

Wintersport, Radfahren, Wandern und Bergsteigen,

Reiten, Camping, Fischen, Schießsport und

Jagd.

Sport-, Jagd- und Fischereibekleidung.

Pädagogischer Wert des Spielens und des Spielzeuges.

Spielzeugarten.

Pyrotechnische Scherzartikel.

Kleintiere.

Futtermittel, Käfige, Aquarien, Terrarien.

Zierpflanzen und Schnittblumen.

5. PAPIER UND BÜROARTIKEL

Papier und Papierwaren.

Schreibgeräte und -material; Zeichen- und Malbedarf;

technischer Zeichenbedarf; Klebemittel;

Artikel für Schule und Haushalt.

Druckereierzeugnisse.

Waren für die Büroorganisation; Büromaschinen;

Büroeinrichtung.

Fachausdrücke auf dem Gebiet der Mikroelektronik.

6. SCHMUCK UND UHREN

Metalle und Legierungen.

Feingehalte, Punzierung; Feingehaltsproben.

Formgebungs- und Oberflächengestaltungstechniken;

Oberflächenveredlung.

Edelsteine, Schmucksteine, synthetische Edelsteine

und Imitationen.

Schlifformen.

Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, andere

Materialien zur Schmuckherstellung.

Schmuckarten und Schmuckstile.

Münzen, Medaillen, numismatischer Bedarf,

Pokale, Kunst-, Zier- und Sammlergegenstände.

Uhren

Systeme, Arten, Schlagwerke; Zubehör.

Optische Artikel.

Meßgeräte.

7. WAREN DER RAUMAUSSTATTUNG,

HEIMWERKER- UND BASTLERBEDARF

In- und ausländische Hölzer.

Platten, Furniere, Folien.

Verbindungsmittel und andere Hilfsstoffe.

Waren aus Holz, Metall und Kunststoff.

Intarsien, Kerb- und Reliefschnitzerei.

Korbwaren.

Möbel.

Einbaugeräte.

Möbelstilkunde.

Kunstgewerbliche Artikel, Antiquitäten.

Raumtextilien, Tapeten, Bodenbeläge.

Beleuchtungskörper.

Glaswaren, keramische Erzeugnisse.

Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel

für Heimwerker und Bastler.

8. METALLWAREN, WERKZEUGE, SANITÄRSAUSSTATTUNG,

HAUS- UND

KÜCHENGERÄTE, BAUBEDARF, BRENNSTOFFE

Metalle und Legierungen.

Ver- und Bearbeitungsmethoden.

Oberflächenschutz.

Metallwaren; Werkzeuge und Geräte. Maschinen.

Heizungstechnische Grundbegriffe; Öfen und

Herde.

Rohre und Installationsbedarf für Sanitär-, Heizungs-

und Lüftungsbau.

Sanitäre Einrichtungen.

Schneidwaren, Eßbestecke und Tafelhilfsgeräte.

Glas und Glaswaren; keramische Erzeugnisse.

Koch- und Haushaltsgeschirr; Küchengeräte;

Küchenmaschinen.

Elektrogeräte für den Haushalt.

Baustoffe.

Maschinen und Geräte für das Baugewerbe.

Technischer und industrieller Bedarf.

Meßwerkzeuge.

Hilfsstoffe.

Brennstoffe, Mineralöle, technische Gase.

9. FAHRZEUGE

Metalle, Legierungen und andere Werkstoffe,

Verbindungstechniken, Oberflächenschutz.

Fahrräder.

Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge; Antriebsmotoren

und -aggregate.

Fahrwerk, Karosserie, Bereifung, Kraftfahrzeugselektrik,

Sicherheitseinrichtungen.

Anhänger und Wohnwagen.

Boote und Bootsmotoren.

Bau- und Landmaschinen, Baufahrzeuge, landwirtschaftliche

Fahrzeuge und Geräte.

Ersatzteile, Zubehör und Werkzeuge.

Kraft- und Schmierstoffe.

10. ELEKTROWAREN

Grundlagen der Elektrotechnik.

Spannungsquellen.

Installationsmaterial.

Lichtquellen und Beleuchtungskörper.

Elektrische Maschinen und Geräte.

Koch- und Haushaltsgeschirr.

Elektronische Geräte (Unterhaltungselektronik,

Rechengeräte, Meßgeräte).

Ton- und Bildträger.

Musikinstrumente und Zubehör.

11. PARFÜMERIEWAREN, FARBWAREN

UND CHEMIKALIEN, SÄMEREIEN, OPTISCHER

UND ÄRZTLICHER BEDARF

Aufbau und Physiologie der Haut.

Roh-, Wirk- und Duftstoffe in Kosmetika.

Pflegende und dekorative Kosmetika. Sonnenschutzmittel.

Duftspender, Parfums, Toilettewässer.

Mittel und Geräte für die Gesundheits- und

Schönheitspflege.

Babypflege.

Bijouterie- und Galanteriewaren.

Grundzüge der Farbenlehre.

Mittel und Hilfsmittel der Anstrichtechnik;

Anstrichaufbau und -techniken.

Tapeten und Zubehör.

Bautenschutz- und Frostschutzmittel.

Klebe- und Dichtungsmittel, Kitte.

Mittel zur Reinigung, Desinfektion, Imprägnierung,

Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung.

Kerzen.

Handelsübliche Chemikalien.

Samen, Zwiebeln und Knollen.

Bedarfsartikel für Pflanzen und Blumen.

Düngemittel und Erden.

Grundlagen der Optik.

Optisches Glas; Lupen; Brillengläser; Sonnenschutzgläser;

Fernrohre und Mikroskope.

Optische Geräte und Zubehör.

Fotowaren.

Ärztlicher und zahnärztlicher Bedarf.

12. GEMISCHTWAREN

Einführung in die Ernährungslehre und das

österreichische Lebensmittelrecht.

Getreide, Mahlprodukte, Back- und Teigwaren;

Zucker, Süßwaren; Gemüse, Obst; Milch und Molkereiprodukte;

Eier, Fleisch und Fleischwaren,

Geflügel, Fischwaren; Speisefette und Speiseöle;

Gewürze; Speisesalz; Essig; Kaffee, Tee, Kakao;

Getränke.

Tabakwaren.

Reinigungs- und Pflegemittel; Kosmetika.

Textilien, Kurzwaren.

Lederwaren.

Kleineisenwaren, Werkzeuge.

Glaswaren; keramische Erzeugnisse; Haushaltsgeschirr;

Schneidwaren, Eßbestecke.

Elektrische Kleingeräte.

Spielwaren und Freizeitartikel.

Schulbedarf.

Anstrichmittel und Zubehör.

Garten- und Pflanzenbedarf.

Tiernahrung.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes der

Fachbereiche sind die diesem Lehrstoff vorangestellten

Themen entsprechend den Waren und

Warengruppen zu berücksichtigen.

Im besonderen sind Rohstoffe, Herkunft,

Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches,

chemisches, technologisches und anderes

Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese

Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit

notwendig sind.

Die Auswahl des Lehrstoffes soll sich an den

Warensortimenten der in der Klasse vertretenen

Fachbereiche orientieren. Für den Waffen- und

Munitionshändler sind insbesondere die betreffenden

Inhalte des Fachbereiches 4 zu beachten.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes

empfiehlt sich Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,

Prospekte, Bedienungs- und

Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Auf die

Fachliteratur ist hinzuweisen. Materialprüfungen,

Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung

zu berücksichtigen.

Auf die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen

„Verkaufskunde", „Wirtschaftsgeographie"

und „Werbetechnik" ist Bedacht zu nehmen.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen

des Verkaufens kennen und anwenden können.

Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches

unter Bedachtnahme auf die verschiedenen

Arten der Geschäfte beherrschen.

Er soll zur kritischen Selbstbeobachtung und

Selbstbeurteilung gelangen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer

gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten

bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Der Verkäufer

Persönlichkeitsbild, Verhalten.

Der Kunde

Erscheinungsbild, Verhalten.

Das Verkaufsgespräch

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung

und Prüfung des Angebotes, Beratung,

Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.

2. Schulstufe

Nur im ganzjährigen Unterricht

Der Verkäufer

Persönlichkeitsbild, Verhalten.

Der Kunde

Erscheinungsbild, Verhalten.

Das Verkaufsgespräch

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung

und Prüfung des Angebotes, Beratung,

Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.

Psychologische Verkaufsregeln

Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.

Sonderfälle

Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen

und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.

Diebstähle.

Rechtliche Bestimmungen.

3. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Psychologische Verkaufsregeln

Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.

Sonderfälle

Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen

und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.

Diebstähle.

Rechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und

Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in

der Praxis des Einzelhandelskaufmannes.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen keinesfalls

isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang

unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der

Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,

wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der

Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

„Warenkunde", „Werbetechnik" und

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" sollen aus

Gründen der Argumentation und Präsentation

gepflegt werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk

beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt

sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.

Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre

insbesondere in verkaufsfördernder,

anspruchsvoller Warenpräsentation besitzen.

Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von

Waren, vor allem des eigenen Fachbereiches im

Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten

haben.

Er soll die allgemein gültigen Gestaltungsgrundsätze

in der Dekoration zweckmäßig einsetzen

können.

Er soll werbewirksame Schriften für Dekoration

und geschäftseigene Ankündigungen anfertigen.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch

Umsetzen eigener Ideen Freude an der Arbeit finden.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Grundkenntnisse der Werbelehre.

Werbewirksame Schriften.

Gestaltung von Preisschildern und geschäftseigenen

Ankündigungen.

Zusatz im lehrgangsmäßigen Unterricht

Werbeplanung.

Grundlagen der Schaufenstergestaltung.

Arbeitstechniken und Hilfsmittel.

3. Schulstufe

Branchenübliche Darstellung von Waren im

Schaufenster und außerhalb des Schaufensters.

Zusatz im ganzjährigen Unterricht

Werbeplanung.

Grundlagen der Schaufenstergestaltung.

Arbeitstechniken und Hilfsmittel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und

Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in

der Praxis des Einzelhandelskaufmannes.

Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend ist

großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie

Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg

zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit

geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen

zu lösen und Schaufenster zu gestalten.

Aus Gründen der Motivation soll auf Branchenbezogenheit

und Praxisnähe besonderer Wert

gelegt werden.

Die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen

„Warenkunde" und „Verkaufskunde" soll

hergestellt werden.

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem

schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke

normgerecht, formschön und fehlerfrei

anfertigen können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut

gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der

Einrichtungen an der Schreibmaschine.

Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.

Hervorhebungen.

Anwendung des Tabulators.

2. Schulstufe

Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb

Texte und Schriftstücke mit vorwiegend kaufmännischen

Inhalten im Vordergrund stehen.

Die Querverbindung mit dem Unterrichtsgegenstand

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist

wichtig.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten

Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet.

Schularbeiten: zwei in der ersten, eine in der

zweiten Schulstufe.

Berufsbezogenes Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Themen und Situationen des

beruflichen und privaten Alltags in der englischen

Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes

verstehen und sich mündlich und schriftlich

angemessen ausdrücken können.

Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse

selbständig anwenden und weiterentwickeln

können.

Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen

für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen

Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

kennen und schätzen.

Der Schüler soll zum Zuhören und zum

Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer

Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.

In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler

1. Schulstufe

das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher

themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten

heraushören und mit Lesetexten koordinieren

können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

erkennen und hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Schulstufe

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer

Hörtexte verstehen; authentischen

Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen

Rückfragen entnehmen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,

einfach und im wesentlichen richtig

ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen

können;

Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für

mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten

schreiben können.

3. Schulstufe

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen

und Hörtexte detailliert bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,

selektiv lesen und wichtige Informationen oder

Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten

können;

sich themenbezogen und im Klassengespräch im

wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo

äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen

teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und

Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)

Die folgenden Themen sind in jeder der drei

Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-

und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe

im steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Beruf

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,

Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-

und Zukäufe. Fachtexte (Anzeigen, Broschüren,

Kataloge, Gebrauchsanweisungen und Bedienungsanleitungen).

Schriftverkehr (Formulare, Standardbriefe,

Werbung).

Privater Alltag

Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,

Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.

Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,

Einkaufen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen

der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und

Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,

von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich

der Schüler auszugehen.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem

Interesse mit beruflichen Themen variie-

ren. Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu

nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

die weitgehende Verwendung des Englischen als

Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von

Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von

Telefon und Verkaufsgesprächen, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer englischer

Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und

Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)

fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern

verstärkt auch den Praxisbezug.

Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an

fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert

werden.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen

sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere

Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der

Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der englischen

Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen

können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und

wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift

(Wiener Urkunde).

Einführung in die Eilschrift.

Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen

der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die

Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen

Bereich zu nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und

Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber

der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die

Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."

18. Anlage A/9/2 lautet

„Anlage A/9/2

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

GROSSHANDELSKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll über die grundlegenden Ziele

und wesentlichen Faktoren, welche die Wirtschaft

beeinflussen, Bescheid wissen.

Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes

sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen

Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen

kennen.

Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,

sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung

moderner Bürotechnik, abfassen können.

Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen

und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und

ökologisch verantwortungsbewußt handeln.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme

und Entlohnungssysteme kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Stoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wirtschaft

Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,

Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),

Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.

Schriftverkehr im Betrieb

Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und

ausgehenden Post, Ablagemethoden.

Kaufvertrag

Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Incoterms;

Ausfertigung der Schriftstücke. Konsumentenschutz

beim Abschluß des Kaufvertrages.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Ausfertigung der Schriftstücke.

Geld, Währung und Zahlung

In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung

durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,

Ausfertigung der Schriftstücke.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Wirtschaftssysteme,

Wirtschaftspolitik.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Wirtschaftssysteme,

Wirtschaftspolitik. Währungssysteme.

2. Schulstufe

Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),

Ausfertigung der Schriftstücke.

Akkreditiv.

Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag

Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel

bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung

der Schriftstücke.

Geldanlage

Sparformen und andere Anlagemöglichkeiten.

Bedeutung des Sparens.

Kredit

Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der

Kreditaufnahme. Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.

Finanzierung

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,

Factoring).

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Ausfertigung der Schriftstücke.

Geld, Währung und Zahlung

In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung

durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,

Ausfertigung der Schriftstücke.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).

Marktorganisationen

Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Fremdfinanzierung

(Leasing, Factoring). Währungssysteme.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Fremdfinanzierung

(Leasing, Factoring).

3. Schulstufe

Werbung

Public Relations, Marketing, Unlauterer Wettbewerb;

Ausfertigung der Schriftstücke.

Unternehmung

Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;

Gewerbeordnung; Hilfspersonen des

Kaufmannes und deren Vollmachten; Schriftstücke

im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,

Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr

mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;

Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,

Konkurs.

Handel

Aufgaben, Bedeutung, Innovation; der Großhandelsbetrieb,

Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).

Zollwesen.

Steuern

Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,

branchenbezogene Abgaben,

Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).

Marktorganisationen

Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Lehrstoff der Vertiefung

Entlohnungssysteme.

Komplexe Aufgaben

Marketing, Public Relations, Arbeitsplatzgestaltung

(Ergonomie), Innovation. Steuerrecht.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der

Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem

Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende

Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich

für die Unterrichtsgegenstände „Kaufmännisches

Rechnen", „Buchführung" und „Politische

Bildung".

Die bei den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen

Schriftstücke sollen nach Möglichkeit mit

Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät ausgefertigt

werden.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der

Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der

Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu

ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht

geeignet.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Kaufmännisches Rechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden

Rechnungen mit ausreichender

Sicherheit und Gewandtheit lösen können.

Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und

den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.

Der Schüler soll dadurch zu ökonomischem

Handeln im privaten, betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen

Bereich befähigt sein. Er soll zum

Kostendenken herangeführt und zur Kritikfähigkeit

gegenüber lohn- und preispolitischen Problemen

erzogen werden, um Zusammenhänge zu verstehen,

die ein wirtschaftliches und soziales Verhalten

sachbezogen ermöglichen.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben mittleren

Schwierigkeitsgrades, zum Kontokorrent- und

Abstattungskredit und zur Kostenrechnung im

Handel lösen können; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Stoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Berechnung der Lehrlingsentschädigung.

Bargeldverrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatzsteuer,

USt.-Rückvergütung. Preiserhöhungen,

Preissenkungen, Angebotsvergleiche. Durchschnittspreise.

Provisionsberechnungen.

Anlagenabschreibung.

Lagerbewirtschaftung

Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung.

Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,

Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.

Valuten- und Devisenrechnung.

Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen

Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung

in einer aktuellen Organisationsform.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Indexrechnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.

Indexrechnung.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.

2. Schulstufe

Zinsenrechnung

Sparformen, Ertragsvergleiche. Finanzierungsformen,

Kreditkostenvergleich. Lieferantenkredit,

Diskontierung einzelner Wechsel. Ratenrechnung.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Spesenverteilung, Gewinnverteilung.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Indexrechnung.

Lehrstoff der Vertiefung

Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.

Komplexe Aufgaben

Ganzjähriger Unterricht: Finanzierungsformen.

Lehrgangsmäßiger Unterricht: Finanzierungsformen.

Indexrechnung.

3. Schulstufe

Personalverrechnung im Handel.

Die Kalkulation im Handel.

Betriebskennzahlen im Handel.

Zollrechnung.

Zusatz nur im lehrgangsmäßigem Unterricht

Spesenverteilung, Gewinnverteilung.

Lehrstoff der Vertiefung

Kostenrechnung im Handel.

Komplexe Aufgaben

Personalverrechnung im Handel.

Betriebskennzahlen im Handel.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Demnach ist Gewicht auf die Zusammenhänge

der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge

und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der

Interpretation der Ergebnisse kommt große betriebliche

und erzieherische Bedeutung zu.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist

besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Sinn und Zweck einer geordneten

Buchführung verstehen.

Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten

und moderner Bürotechnik vertraut sein und

die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher

Hinsicht auswerten können.

Der Schüler soll sich der damit verbundenen

ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Probleme

bewußt sein und dadurch zu wirtschaftlichem

Denken und Handeln gelangen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,

gesetzliche Vorschriften.

Inventur, Inventarium, Bilanz.

System der doppelten Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,

Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.

Mindestaufzeichnungen

Kassabuch, Wareneingangsbuch. Lagerkartei.

2. Schulstufe

System der doppelten Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von schwierigen

Geschäftsfällen, Abschluß; Abschlußtabelle.

Anlagenverzeichnis.

3. Schulstufe

Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.

Mindestens ein einmonatiger Geschäftsgang in

einer aktuellen Organisationsform mit Auswertung

in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht.

Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer

Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei

empfiehlt sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle

aufzubauen.

Die praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des

Stoffes und der systematische Aufbau ist wichtig.

Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist

besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Wirtschaftsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-

und Sozialstruktur Österreichs besitzen.

Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken

zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen

zu bedienen.

Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung

Österreichs mit anderen Ländern sowohl die

Beziehung der Staaten zueinander wie auch die

Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten

Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.

Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,

sozialen und ökologischen Probleme erkennen,

sich damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit

des friedlichen Zusammenlebens der Völker

überzeugt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft

zugrundeliegende geographische Gegebenheiten

Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren

(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,

Wirtschaftsgebiete.

Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.

Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs

Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,

Industrie und Gewerbe, Verkehr, Fremdenverkehr.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

2. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht knüpft an die in den früher

besuchten Schulen erworbenen geographischen

Kenntnisse an. Mit Rücksicht auf die Kürze der

zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll der

Lehrstoff auf die in der Klasse vertretenen Fachbereiche

abgestimmt werden.

Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die

starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen

soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen

werden.

Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und

anderen einschlägigen Informationsquellen soll

angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle

Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

„Warenkunde" und „Wirtschaftskunde

mit Schriftverkehr" sind wichtig.

Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse

besitzen.

Er soll die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften

der Ware erkennen, den warenkundlichen Sprachschatz

beherrschen und beides im Verkaufsgespräch

einsetzen können.

Der Schüler soll fähig sein, sich selbständig Wissen

anzueignen, um der Tätigkeit im Einkauf, Lagerhaltung

und Verkauf gerecht zu werden.

Der Schüler soll sich seiner Verantwortung

gegenüber dem Konsumenten, der Wirtschaft und

der Umwelt bewußt sein.

Lehrstoff

Handelsübliche Bezeichnungen, Sorten, Handelsklassen,

Formen, Typen, Ausführungen, Größen,

Maße.

Eigenschaften, Qualitäten, Fehler, Verfälschungen,

Farbe, Mode.

Verwendung, Handhabung, Behandlung, Zubereitung,

Montage, Anpassung an Kundenwünsche,

Vollendungsarbeiten, Gebrauch und Pflege.

Warenprüfung.

Lagerung.

Verpackung.

Gesetzliche und sonstige Vorschriften und

Bestimmungen, Unfallverhütung, Normen.

Der Lehrstoff ist in folgende Fachbereiche

gegliedert

1. Lebensmittel

2. Bekleidung und Textilien

3. Schuhe und Lederwaren

4. Waren für Sport, Spiel und andere Freizeitaktivitäten

5. Papier und Büroartikel

6. Schmuck und Uhren

7. Waren der Raumausstattung, Heimwerker- und

Bastlerbedarf

8. Metallwaren, Werkzeuge, Sanitärausstattung,

Haus- und Küchengeräte, Baubedarf,

Brennstoffe

9. Fahrzeuge

10. Elektrowaren

11. Parfümeriewaren, Farbwaren und Chemikalien,

Sämereien, optischer und ärztlicher

Bedarf

12. Gemischtwaren

1. LEBENSMITTEL

Wesentliches über Nährstoffe und Ernährung;

Konservierung; Grundzüge des österreichischen

Lebensmittelrechtes.

Getreide, Mahlprodukte, Teiglockerungsmittel,

Back- und Teigwaren.

Stärkeprodukte.

Zucker, Zuckerwaren, künstliche Süßstoffe,

Honig, Speiseeis.

Milch, Molkereiprodukte, Eier.

Fleisch, Fleischwaren, Wildbret, Geflügel, Fische

und Fischwaren.

Feinkost; Fertigkost.

Speisefette und Speiseöle.

Obst und Südfrüchte, Gemüse, Pilze.

Kindernährmittel.

Gewürze, Speisesalz, Speise- und Suppenwürzen;

Essig.

Kaffee; Tee; Kakao, Kakaoprodukte.

Alkoholfreie und alkoholische Getränke.

Diätetische Lebensmittel und Diabetikerwaren.

Biowaren.

Tiernahrung.

2. BEKLEIDUNG UND TEXTILIEN

Textilrohstoffe; Garne, Zwirne.

Webwaren, Maschenwaren und andere Flächengebilde.

Ausrüstung und Veredlung.

Materialprüfung.

Textile Fertigwaren: Wäsche; Bekleidung;

Accessoires.

Raumtextilien.

Kurzwaren, Schneiderzubehör, Handarbeitsmaterialien.

Seilerwaren.

Leder-, Pelz- und andere Bekleidung.

Tapeten, Bodenbeläge.

3. SCHUHE UND LEDERWAREN

Häute und Felle für die Ledererzeugung; Gerbverfahren;

Lederzurichtung.

Lederarten, Lederprüfung, Lederaustauschstoffe.

Andere Werkstoffe und Zubehör.

Anatomie und Funktion des Fußes und des Beines,

Fußdeformationen.

Aufbau des Schuhes, Macharten und Schuharten.

Leder- und Pelzbekleidung.

Taschen, Koffer, Mappen; Kleinlederwaren.

4. WAREN FÜR SPORT, SPIEL UND ANDERE

FREIZEITAKTIVITÄTEN

Einführung in die Fachsprache und die Regeln

für die verschiedenen Sportarten.

Geräte und Zubehör für Turnen und Gymnastik,

Leicht- und Schwerathletik, Ballspiele, Wassersport,

Wintersport, Radfahren, Wandern und Bergsteigen,

Reiten, Camping, Fischen, Schießsport und

Jagd.

Sport-, Jagd- und Fischereibekleidung.

Pädagogischer Wert des Spielens und des Spielzeuges.

Spielzeugarten.

Pyrotechnische Scherzartikel.

Kleintiere.

Futtermittel, Käfige, Aquarien, Terrarien.

Zierpflanzen und Schnittblumen.

5. PAPIER UND BÜROARTIKEL

Papier und Papierwaren.

Schreibgeräte und -material; Zeichen- und Malbedarf;

technischer Zeichenbedarf; Klebemittel;

Artikel für Schule und Haushalt.

Druckereierzeugnisse.

Waren für die Büroorganisation; Büromaschinen;

Büroeinrichtung.

Fachausdrücke auf dem Gebiet der Mikroelektronik.

6. SCHMUCK UND UHREN

Metalle und Legierungen.

Feingehalte, Punzierung; Feingehaltsproben.

Formgebungs- und Oberflächengestaltungstechniken;

Oberflächenveredlung.

Edelsteine, Schmucksteine, synthetische Edelsteine

und Imitationen.

Schlifformen.

Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, andere

Materialien zur Schmuckherstellung.

Schmuckarten und Schmuckstile.

Münzen, Medaillen, numismatischer Bedarf,

Pokale, Kunst-, Zier- und Sammlergegenstände.

Uhren

Systeme, Arten, Schlagwerke; Zubehör.

Optische Artikel.

Meßgeräte.

7. WAREN DER RAUMAUSSTATTUNG,

HEIMWERKER- UND BASTLERBEDARF

In- und ausländische Hölzer.

Platten, Furniere, Folien.

Verbindungsmittel und andere Hilfsstoffe.

Waren aus Holz, Metall und Kunststoff.

Intarsien, Kerb- und Reliefschnitzerei.

Korbwaren.

Möbel.

Einbaugeräte.

Möbelstilkunde.

Kunstgewerbliche Artikel, Antiquitäten.

Raumtextilien, Tapeten, Bodenbeläge.

Beleuchtungskörper.

Glaswaren, keramische Erzeugnisse.

Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel

für Heimwerker und Bastler.

8. METALLWAREN, WERKZEUGE, SANITÄRSAUSSTATTUNG,

HAUS- UND

KÜCHENGERÄTE, BAUBEDARF, BRENNSTOFFE

Metalle und Legierungen.

Ver- und Bearbeitungsmethoden.

Oberflächenschütz.

Metallwaren; Werkzeuge und Geräte. Maschinen.

Heizungstechnische Grundbegriffe; Öfen und

Herde.

Rohre und Installationsbedarf für Sanitär-, Heizungs-

und Lüftungsbau.

Sanitäre Einrichtungen.

Schneidwaren, Eßbestecke und Tafelhilfsgeräte.

Glas und Glaswaren; keramische Erzeugnisse.

Koch- und Haushaltsgeschirr; Küchengeräte;

Küchenmaschinen.

Elektrogeräte für den Haushalt.

Baustoffe.

Maschinen und Geräte für das Baugewerbe.

Technischer und industrieller Bedarf.

Meßwerkzeuge.

Hilfsstoffe.

Brennstoffe, Mineralöle, technische Gase.

9. FAHRZEUGE

Metalle, Legierungen und andere Werkstoffe,

Verbindungstechniken, Oberflächenschutz.

Fahrräder.

Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge; Antriebsmotoren

und -aggregate.

Fahrwerk, Karosserie, Bereifung, Kraftfahrzeugselektrik,

Sicherheitseinrichtungen.

Anhänger und Wohnwagen.

Boote und Bootsmotoren.

Bau- und Landmaschinen, Baufahrzeuge, landwirtschaftliche

Fahrzeuge und Geräte.

Ersatzteile, Zubehör und Werkzeuge.

Kraft- und Schmierstoffe.

10. ELEKTROWAREN

Grundlagen der Elektrotechnik.

Spannungsquellen.

Installationsmaterial.

Lichtquellen und Beleuchtungskörper.

Elektrische Maschinen und Geräte.

Koch- und Haushaltsgeschirr.

Elektronische Geräte (Unterhaltungselektronik,

Rechengeräte, Meßgeräte).

Ton- und Bildträger.

Musikinstrumente und Zubehör.

11. PARFÜMERIEWAREN, FARBWAREN

UND CHEMIKALIEN, SÄMEREIEN, OPTISCHER

UND ÄRZTLICHER BEDARF

Aufbau und Physiologie der Haut.

Roh-, Wirk- und Duftstoffe in Kosmetika.

Pflegende und dekorative Kosmetika. Sonnenschutzmittel.

Duftspender, Parfüms, Toilettewässer.

Mittel und Geräte für die Gesundheits- und

Schönheitspflege.

Babypflege.

Bijouterie- und Galanteriewaren.

Grundzüge der Farbenlehre.

Mittel und Hilfsmittel der Anstrichtechnik;

Anstrichaufbau und -techniken.

Tapeten und Zubehör.

Bautenschutz- und Frostschutzmittel.

Klebe- und Dichtungsmittel, Kitte.

Mittel zur Reinigung, Desinfektion, Imprägnierung,

Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung.

Kerzen.

Handelsübliche Chemikalien.

Samen, Zwiebeln und Knollen

Bedarfsartikel für Pflanzen und Blumen.

Düngemittel und Erden.

Grundlagen der Optik.

Optisches Glas; Lupen; Brillengläser; Sonnenschutzgläser;

Fernrohre und Mikroskope.

Optische Geräte und Zubehör.

Fotowaren.

Ärztlicher und zahnärztlicher Bedarf.

12. GEMISCHTWAREN

Einführung in die Ernährungslehre und das

österreichische Lebensmittelrecht.

Getreide, Mahlprodukte, Back- und Teigwaren;

Zucker, Süßwaren; Gemüse, Obst; Milch und Molkereiprodukte;

Eier, Fleisch und Fleischwaren,

Geflügel, Fischwaren; Speisefette und Speiseöle;

Gewürze; Speisesalz; Essig; Kaffee, Tee, Kakao;

Getränke.

Tabakwaren.

Reinigungs- und Pflegemittel; Kosmetika.

Textilien, Kurzwaren.

Lederwaren.

Kleineisenwaren, Werkzeuge.

Glaswaren; keramische Erzeugnisse; Haushaltsgeschirr;

Schneidwaren, Eßbestecke.

Elektrische Kleingeräte.

Spielwaren und Freizeitartikel.

Schulbedarf.

Anstrichmittel und Zubehör.

Garten- und Pflanzenbedarf.

Tiernahrung.

Didaktische Grundsätze

Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes der

Fachbereiche sind die diesem Lehrstoff vorangestellten

Themen entsprechend den Waren und

Warengruppen zu berücksichtigen.

Im besonderen sind Rohstoffe, Herkunft,

Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches,

chemisches, technologisches und anderes

Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese

Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit

notwendig sind.

Die Auswahl des Lehrstoffes soll sich an den

Warensortimenten der in der Klasse vertretenen

Fachbereiche orientieren.

Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes

empfiehlt sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,

Prospekte, Bedienungs- und

Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Auf die

Fachliteratur ist hinzuweisen. Materialprüfungen,

Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung

zu berücksichtigen.

Auf die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen

„Verkaufskunde", „Wirtschaftsgeographie"

und „Werbetechnik" ist Bedacht zu nehmen.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen

des Verkaufens kennen und anwenden können.

Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches

unter Bedachtnahme auf die verschiedenen

Arten der Geschäfte beherrschen.

Er soll zur kritischen Selbstbeobachtung und

Selbstbeurteilung gelangen.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer

gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten

bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Der Verkäufer

Persönlichkeitsbild, Verhalten.

Der Kunde

Erscheinungsbild, Verhalten.

Das Verkaufsgespräch

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung

und Prüfung des Angebotes, Beratung,

Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.

2. Schulstufe

Nur im ganzjährigen Unterricht

Der Verkäufer

Persönlichkeitsbild, Verhalten.

Der Kunde

Erscheinungsbild, Verhalten.

Das Verkaufsgespräch

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung

und Prüfung des Angebotes, Beratung,

Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.

Psychologische Verkaufsregeln

Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.

Sonderfälle

Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen

und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.

Diebstähle.

Rechtliche Bestimmungen.

3. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Psychologische Verkaufsregeln

Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.

Sonderfälle

Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen

und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.

Diebstähle.

Rechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung

des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis

des Großhandelskaufmannes.

Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen keinesfalls

isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang

unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der

Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,

wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der

Schüler bedacht zu nehmen ist.

Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen

„Warenkunde", „Werbetechnik" und

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" sollen aus

Gründen der Argumentation und Präsentation

gepflegt werden.

Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk

beizumessen.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt

es sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.

Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre

insbesondere in verkaufsfördernder,

anspruchsvoller Warenpräsentation besitzen.

Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von

Waren, vor allem des eigenen Fachbereiches im

Schaufenster und bei sonstigen 'Werbegelegenheiten

haben.

Er soll die allgemein gültigen Gestaltungsgrundsätze

in der Dekoration zweckmäßig einsetzen

können.

Er soll werbewirksame Schriften für Dekoration

und geschäftseigene Ankündigungen anfertigen.

Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch

Umsetzen eigener Ideen Freude an der Arbeit finden.

Lehrstoff

2. Schulstufe (nur im lehrgangsmäßigen

Unterricht)

Grundkenntnisse der Werbelehre.

Werbewirksame Schriften.

Gestaltung von Preisschildern und geschäftseigenen

Ankündigungen.

Werbeplanung.

3. Schulstufe

Grundlagen der Schaufenstergestaltung.

Arbeitstechniken und Hilfsmittel.

Branchenübliche Darstellung von Waren.

Zusatz im ganzjährigen Unterricht

Grundkenntnisse der Werbelehre.

Werbewirksame Schriften.

Gestaltung von Preisschildern und geschäftseigenen

Ankündigungen.

Werbeplanung.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und

Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in

der Praxis des Großhandelskaufmannes.

Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend ist

großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie

Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.

Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg

zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit

geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen

zu lösen und Schaufenster zu gestalten.

Aus Gründen der Motivation soll auf Branchenbezogenheit

und Praxisnähe besonderer Wert

gelegt werden.

Die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen

„Warenkunde" und „Verkaufskunde" soll

hergestellt werden.

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem

schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke

normgerecht, formschön und fehlerfrei

anfertigen können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut

gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der

Einrichtungen an der Schreibmaschine.

Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.

Hervorhebungen.

Anwendung des Tabulators.

2. Schulstufe

Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb

Texte und Schriftstücke vorwiegend kaufmännischen

Inhaltes im Vordergrund stehen.

Die Querverbindung mit dem Unterrichtsgegenstand

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist

wichtig.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten

Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Berufsbezogenes Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Themen und Situationen des

beruflichen und privaten Alltags in der englischen

Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes

verstehen und sich mündlich und schriftlich

angemessen ausdrücken können.

Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse

selbständig anwenden und weiterentwickeln

können.

Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen

für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen

Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

kennen und schätzen.

Der Schüler soll zum Zuhören und zum

Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer

Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.

In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler

1. Schulstufe

das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher

themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten

heraushören und mit Lesetexten koordinieren

können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

erkennen und hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Schulstufe

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer

Hörtexte verstehen; authentischen

Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen

Rückfragen entnehmen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,

einfach und im Wesentlichen richtig

ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen

können;

Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für

mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten

schreiben können.

3. Schulstufe

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen

und Hörtexte detailliert bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,

selektiv lesen und wichtige Informationen oder

Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten

können;

sich themenbezogen und im Klassengespräch im

wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo

äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen

teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und

Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)

Die folgenden Themen sind in jeder der drei

Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-

und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe

in steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Beruf

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,

Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-

und Zukäufe. Fachtexte (Anzeigen, Broschüren,

Kataloge, Gebrauchsanweisungen und Bedienungsanleitungen).

Schriftverkehr (Formulare, Standardbriefe,

Werbung).

Privater Alltag

Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,

Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.

Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,

Einkaufen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen

der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und

Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,

von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich

der Schüler auszugehen.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem

Interesse mit beruflichen Themen variieren.

Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu

nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

die weitgehende Verwendung des Englischen als

Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von

Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von

Telefon und Verkaufsgesprächen, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer englischer

Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und

Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)

fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern

verstärkt auch den Praxisbezug.

Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an

fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert

werden.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen

sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere

Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der

Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der englischen

Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen

können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und

wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift

(Wiener Urkunde).

Einführung in die Eilschrift.

Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen

der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die

Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen

Bereich zu nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und

Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber

der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die

Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."

19. Anlage A/9/6 lautet

„Anlage A/9/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

DROGIST

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Wirtschaftskunde

mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die grundlegenden Ziele und

wesentlichen Faktoren kennen, welche die Wirtschaft

beeinflussen.

Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes

sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen

Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen

kennen.

Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,

sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung

moderner Bürotechnik, abfassen können.

Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen

und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und

ökologisch verantwortungsbewußt handeln.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme

sowie weitere Begriffe und Zusammenhänge der

Unternehmensführung kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wirtschaft

Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,

Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),

Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.

Schriftverkehr im Betrieb

Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und

ausgehenden Post, Ablagemethoden.

Kaufvertrag

Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Ausfertigung

der Schriftstücke. Konsumentenschutz beim

Abschluß des Kaufvertrages.

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Ausfertigung der Schriftstücke.

Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag

Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel

bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung

der Schriftstücke.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft: Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.

2. Schulstufe

Geld, Währung und Zahlung

In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung

durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,

Ausfertigung der Schriftstücke.

Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),

Ausfertigung der Schriftstücke.

Geldanlage

Sparformen und Anlagemöglichkeiten, Bedeutung

des Sparens.

Kredit

Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der

Kreditaufnahme.

Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.

Finanzierung

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,

Factoring).

Werbung

Unlauterer Wettbewerb; Ausfertigung der

Schriftstücke.

Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).

Marktorganisationen

Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Finanzierung

Fremdfinanzierung (Leasing, Factoring). Währungssysteme.

3. Schulstufe

Unternehmung

Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;

Gewerbeordnung; Hilfspersonen des

Kaufmannes und ihre Vollmachten; Schriftstücke

im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,

Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr

mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;

Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,

Konkurs.

Handel

Aufgaben, Bedeutung, Innovation; Einzelhandelsbetrieb,

Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).

Steuern

Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,

branchenbezogene Abgaben,

Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.

Lehrstoff der Vertiefung

Unternehmensführung

Marketing, Public Relations, Entlohnungssysteme.

Komplexe Aufgaben

Handel

Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie), Innovation.

Steuern

Fallstudien.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind

Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der

beruflichen Praxis. Auf eine enge Verflechtung der

Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr ist zu

achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende

Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen

„Rechnungswesen" und „Politische Bildung"

Bedacht zu nehmen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend

erscheint es zweckmäßig Schriftstücke nach Möglichkeit

mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät

anzufertigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der

Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der

Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu

ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht

geeignet.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden

Rechnungen sicher und gewandt lösen

können.

Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und

den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein

sowie den Sinn und Zweck einer geordneten Buchführung

verstehen.

Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten

und moderner Bürotechnik vertraut sein und

die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher

Hinsicht auswerten können.

Der Schüler soll im betrieblichen, gesamtwirtschaftlichen

und privaten Bereich ökonomisch und

sozial handeln sowie zu Kostenproblemen und

lohn- und preispolitischen Problemen kritisch Stellung

nehmen können.

Er soll sich der ergonomischen und arbeitsorganisatorischen

Probleme im Handelsbetrieb bewußt

sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen im

Bereich Devisen, Index, Kosten und Zoll beherrschen

sowie Kenntnisse über spezielle Kredite und

die Finanzierungsformen Leasing und Factoring

haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Stoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Bargeldverrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatzsteuer,

USt.-Rückvergütung;

Preiserhöhungen, Preissenkungen, Angebotsvergleiche;

Durchschnittspreise.

Provisionen.

Anlagenabschreibung.

Lagerbewirtschaftung

Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung;

Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,

Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.

Valutenrechnung.

Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen

Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung

in einer aktuellen Organisationsform.

Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,

gesetzliche Vorschriften.

Inventur, Inventarium, Bilanz.

Doppelte Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,

Abschluß. Österreichischer Einheitskontenrahmen.

Mindestaufzeichnungen (Kassabuch,

Wareneingangsbuch).

Lehrstoff der Vertiefung

Devisenrechnung.

Komplexe Aufgaben

Lagerbewirtschaftung.

2. Schulstufe

Zinsenrechnung

Sparformen, Ertragsvergleiche; Finanzierungsformen,

Kreditkostenvergleich; Lieferantenkredit,

Diskontierung einzelner Wechsel, Ratenrechnung,

Mischungsrechnung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,

Abschluß; Abschlußtabelle. Anlagenverzeichnis.

Lehrstoff der Vertiefung

Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.

Leasing, Factoring.

Indexrechnung.

3. Schulstufe

Rechnungswesen von Handelsbetrieben

Personalverrechnung. Spesenverteilung, Gewinnverteilung.

Die Kalkulation. Betriebskennzahlen.

Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.

Einmonatiger Geschäftsgang in einer aktuellen

Organisationsform mit Auswertung in betrieblicher

und steuerlicher Hinsicht.

Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Kostenrechnung.

Zollrechnung.

Komplexe Aufgaben

Personalverrechnung.

Betriebskennzahlen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Es empfiehlt sich, den Lehrstoff anhand vollständiger,

kleinerer Geschäfts- und Rechenbeispiele

zu erarbeiten; dabei soll auf belegunterstützte

Geschäftsfälle aufgebaut werden.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl

des Stoffes und seinen systematischen Aufbau soll

geachtet werden.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend

kommt der äußeren Form aller Ausarbeitungen

besondere Bedeutung zu.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachunterricht

Berufsbezogenes Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Themen und Situationen des

beruflichen und privaten Alltags in der englischen

Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes

verstehen und sich mündlich und schriftlich

angemessen ausdrücken können.

Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse

selbständig anwenden und weiterentwickeln

können.

Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen

für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen

Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

kennen und schätzen.

Der Schüler soll zum Zuhören und zum

Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer

Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.

In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler

1. Schulstufe

das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher

themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten

heraushören und mit Lesetexten koordinieren

können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

erkennen und hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Schulstufe

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer

Hörtexte verstehen; authentischen

Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen

Rückfragen entnehmen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,

einfach und im wesentlichen richtig

ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen

können;

Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für

mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten

schreiben können.

3. Schulstufe

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen

und Hörtexte detailliert bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,

selektiv lesen und wichtige Informationen oder

Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten

können;

sich themenbezogen und im Klassengespräch im

wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo

äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen

teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und

Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)

Die folgenden Themen sind in jeder der drei

Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-

und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe

in steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Beruf

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,

Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-

und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis des Drogisten

(Anzeigen, Broschüren, Kataloge, Gebrauchsanweisungen,

Fachzeitschriften, Warenpackungen

und Beipackzettel).

Privater Alltag

Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,

Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.

Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,

Einkaufen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen

der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und

Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,

von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich

der Schüler auszugehen.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem

Interesse mit beruflichen Themen variieren.

Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu

nehmen.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

die weitgehende Verwendung des Englischen als

Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von

Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von

Telefon- und Verkaufsgesprächen, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer englischer

Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und

Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)

fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern

verstärkt auch den Praxisbezug.

Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an

fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert

werden.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen

sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere

Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der

Mitteilungsleistung Vorrang vor die Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der englischen

Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem

schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und Schriftstücke normgerecht,

formschön und fehlerfrei anfertigen können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut

gestalteteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der

Einrichtungen an der Schreibmaschine.

Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.

Hervorhebungen.

Anwendung des Tabulators.

Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb

Texte und Schriftstücke mit vorwiegend kaufmännischen

Inhalt im Vordergrund stehen.

Die Querverbindung mit dem Pflichtgegenstand

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist wichtig.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten

Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet.

Schularbeiten: zwei.

Verkaufs- und Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen

des Verkaufens kennen und anwenden können.

Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches

unter Bedachtnahme auf die verschiedenen

Waren des Drogisten beherrschen und

zur kritischen Selbstbeobachtung und Selbstbeurteilung

fähig sein.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer

gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten

bewußt sein.

Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre

insbesondere in verkaufsfördernder,

anspruchsvoller Warenpräsentation haben.

Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von

Waren im Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten

haben sowie geeignete Beschriftungen

für innerbetriebliche Zwecke, Dekorationen und

geschäftseigene Ankündigungen anfertigen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Verkäufer

Persönlichkeitsbild und Verhalten.

Kunde

Erscheinungsbild und Verhalten.

Phasen der Verkaufsverhandlung

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Wareninformation,

Verkaufsabschluß, Verabschiedung.

Werbelehre.

Aufgaben der Werbung, Werbeträger, Werbemittel,

das innere Angebot.

2. Schulstufe

Verkaufspsychologie

Kaufmotiv- und zielorientiertes Verhalten.

Ergänzungsverkauf und Werbeverkäufe, besondere

Verkaufs- und Abschlußtechniken.

Reklamation und Umtausch. Diebstähle.

Beschriftungen, Werbeplanung und Verkaufsförderung.

Rechtliche Bestimmungen.

Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht

Verkäufer

Persönlichkeitsbild und Verhalten.

Kunde

Erscheinungsbild und Verhalten.

Phasen der Verkaufsverhandlung

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Wareninformation,

Verkaufsabschluß, Verabschiedung.

Werbelehre.

Aufgaben der Werbung, Werbeträger, Werbemittel,

das innere Angebot.

3. Schulstufe

Spezielle Beratung beim Verkauf drogistischer

Waren, insbesondere Arzneimittel, diätetische Präparate,

Chemikalien und Gifte.

Schaufenstergestaltung

Aufbau, Raumaufteilung, Linienführung, Licht

und Farbe, Blickfang, Dekorationshilfen, Gestaltungsgrundsätze,

Gestaltungsideen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur Förderung der Kreativität und des

Selbstvertrauens des Schülers.

Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg

zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit

geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen

zu lösen.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll durch Verkaufsgespräche

erfolgen, wobei der Pflege der

Sprache besonderes Augenmerk beigemessen werden

soll.

Die Querverbindungen zu den drogistischen

Fachgegenständen und „Wirschaftskunde mit

Schriftverkehr" ist aus Gründen der Argumentation

und Präsentation wichtig.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges sollen

Waren und audiovisuelle Medien eingesetzt werden.

Botanik und Pharmakognosie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die in der Branche gebräuchlichsten

Grundbegriffe der botanischen Systematik

sowie Morphologie, Anatomie und Physiologie der

Pflanzen kennen.

Er soll Heilkräuter und Gewürze erkennen und

ihre Inhaltstoffe, Verwendung und Zubereitung

angeben können.

Er soll ferner die gebräuchlichsten handelsüblichen

Drogen sowie die daraus gewonnenen pharmazeutischen

Fertigprodukte entsprechend den

geltenden rechtlichen Vorschriften kennen.

Der Schüler soll die Notwendigkeit eines gesunden

Natur- und Umweltbewußtseins bejahen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Theoretische Botanik

Teilgebiete, Systematik der Pflanzen.

Morphologie

Wurzeln, Sprossen, Rinden.

Herbarium und Drogensammlung

Anleitung, Richtlinien.

Pharmakognosie

Begriff, Einteilung, Nomenklatur.

Drogen

Hauptwirkstoffe, Bearbeitung, Zubereitung,

Anwendung, Gewinnung, Lagerung.

Monographie

Rindendrogen. Wurzeldrogen, Drogen von

Kryptogamen.

2. Schulstufe

Ökologie

Begriff, Bestäubung bei Blütenpflanzen (Windbestäubung,

Wechselbeziehungen Pflanzen — Insekten).

Morphologie

Blüten, Blätter, Früchte.

Monographie

Blütendrogen, Blätterdrogen, Früchtedrogen,

Fruchtschalendrogen und Holzdrogen.

3. Schulstufe

Natur- und Umweltschutz

Lebensraum der Pflanzen, Gefährdung.

Morphologie

Samen, Kräuter.

Anatomie und Physiologie der Pflanzen.

Monographie

Samendrogen, Kräuterdrogen. Pflanzensekrete,

Bienenprodukte, tierische Drogen.

Tee- und Gewürzmischungen.

Fertigerzeugnisse aus Drogen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Vorkommens in der drogistischen

Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend

empfiehlt sich bei den einzelnen Drogen die

Behandlung von Nomenklatur, Stammpflanze,

natürlichem Standort und Anbaugebiet, Erkennungsmerkmalen,

Inhaltsstoffen insbesondere

Hauptwirkstoffen, Verwendung, Sonderfällen der

Anwendung, Zubereitung und Lagerung.

Da die Beherrschung der wichtigsten botanischen

Grundbegriffe die. Voraussetzung für das

Verständnis in der Pharmakognosie bildet, stehen

Lehrstoffanordnung und -darbietung stets im

Zusammenhang zwischen Botanik und Pharmakognosie

im Vordergrund.

Um den Unterricht anschaulicher gestalten zu

können, empfiehlt es sich, Warenproben und

audiovisuelle Hilfsmittel zu verwenden. Lehrausgänge

und botanische Wanderungen sollen nach

Möglichkeit das Naturbewußtsein fördern und entsprechende

Aktivitäten anregen. Die Querverbindung

zu den übrigen Pflichtgegenständen

„Gesundheitslehre und Körperpflege" sowie

„Pharmakologie und Toxikologie" ist wichtig.

Chemie und Chemikalienkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe

und Gesetze kennen.

Er soll die üblichen Bezeichnungen, wesentlichen

Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten

handelsüblicher Chemikalien kennen und deren

Lagerung sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer

Entsorgung angeben können.

Der Schüler soll umweltschädliche Wirkungen

erkennen und im Hinblick auf den Umweltschutz

verantwortungsbewußt handeln.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Allgemeine Chemie

Elementsbegriff, Gemenge, Verbindungen, Symbolik,

Atombau, Molekül, Atommasse, Wertigkeit,

chemische Gleichungen. Oxidation und Reduktion.

Elektrolytische Dissoziation, Säuren, Basen, Salze.

Das Periodensystem.

Anorganische Chemie

Nichtmetalle und ihre handelsüblichen Verbindungen.

2. Schulstufe

Anorganische Chemie

Metalle und ihre handelsüblichen Verbindungen.

Organische Chemie

Systematik der Kohlenwasserstoffe.

Erdöl

Wirtschaftliche Bedeutung, Gewinnung, Verarbeitung.

3. Schulstufe

Organische Chemie

Organisch-chemische Grundreaktionen. Halogenwasserstoffe,

Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren,

Ether und Ester, Fette, Kohlenhydrate,

Eiweißstoffe. Zyklische organische Verbindungen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.

Die Behandlung einzelner Gebiete der allgemeinen

Chemie (chemische Vorgänge, Grundgesetze,

Begriffe) bilden die Voraussetzung für das Verständnis

in der Chemikalienkunde.

Auf Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen

des Fachbereiches ist besonderer

Wert zu legen.

Der Theorieunterricht ist mit einfachen chemischen

Versuchen zu veranschaulichen.

Gesundheitslehre und Körperpflege

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll den Bau und die Funktion der

menschlichen Organe kennen.

Er soll Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie der

Sanitäts- und Krankenpflegeartikel besitzen. Er soll

die Grundzüge der Ernährung und Kosmetik

beherrschen.

Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden

Lebensweise und die Notwendigkeit für ein besseres

Verständnis der Wirkung diätetischer und kosmetischer

Produkte auf den menschlichen Körper

bejahen.

Der Schüler der Leistungsgruppen mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich über Trends bei

Pflegeserien und Parfüms sowie über Säuglingspflege

Bescheid wissen; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Humanbiologie

Bau und Funktion des menschlichen Körpers mit

besonderer Berücksichtigung der Hygiene. Erste

Hilfe.

Medizinische Artikel

Sanitäts- und Krankenpflegeartikel, Heilbehelfe,

Diagnostika.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Medizinische Artikel

Krankenpflegeartikel und deren Anwendung.

2. Schulstufe

Haut und Hautanhangsgebilde

Aufbau und Funktion, Pflege, Pflegemittel.

Schönheitspflege

Produkte. Anwendung.

Lehrstoff der Vertiefung

Trends bei Pflegeserien, Duftrichtungen bei Parfums.

Säuglingspflege.

Komplexe Aufgaben

Schönheitspflege.

3. Schulstufe

Ernährung

Aufbau, Zusammensetzung, Wirkung, diätetische

Präparate, Reformwaren. Säuglingsernährung.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Ernährung

Ernährungssysteme, Vollwertkost und Naturküche,

diätetische Speisen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.

Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders

vom Gesichtspunkt der Kundenberatung zu

besprechen. Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Botanik und Pharmakognosie", „Chemie

und Chemikalienkunde" und „Drogistisch-

pharmazeutisches Praktikum" sind zwecks Bereitstellung

der Vorkenntnisse und zur Vermeidung

von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Pharmakologie und Toxikologie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Arzneimittel,

Arzneiformen und Gifte, ihre Zusammensetzung

sowie Dosierung, Verwendung, Wirkung und

Nebenwirkung kennen.

Er soll Grundkenntnisse über die einschlägigen

für die Drogerie bedeutsamen Vorschriften haben

und sich fachliche Informationen beschaffen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzliche Kenntnisse über

Qualitätsanforderungen und -kontrollen in der

drogistischen Praxis haben; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Pharmakologie

Begriff, Aufgaben.

Arzneimittel

Einteilung, Formen, Verwendung, Anwendung.

Arzneimittel auf natürlicher Basis.

Wirkung von Arzneimitteln

Dosis, Primär-, Sekundärwirkung.

Einfluß der Zusammensetzung auf die Wirksamkeit,

Verträglichkeit, Haltbarkeit.

Aufnahme von Pharmaka

Resorption, Verteilung, Speicherung, Ausscheidung.

Gesetzliche Vorschriften

Arzneimittelgesetz und einschlägige Verordnungen,

österreichisches und europäisches Arzneibuch.

Handhabung von Gebrauchs- und Fachinformationen.

Umgang mit Arzneimitteln, Arzneimischungen

und Giften im Betrieb.

Lehrstoff der Vertiefung

Qualitätsanforderungen, Qualitätskontrolle.

3. Schulstufe

Toxikologie

Begriff, Aufgaben.

Gifte

Einteilung, Wirkung, Herkunft.

Vergiftungen

Akute und chronische Vergiftungen; Gegenmittel,

Erste Hilfsmaßnahmen.

Giftkonzession

Arten, Bedingungen zur Erlangung.

Verkehr mit Giften, gifthaltigen Stoffen sowie

mit Chemikalien und Materialwaren

Suchtgiftgesetz und den zugehörigen Verordnungen,

Giftgesetz mit den zugehörigen Verordnungen,

Sonderverordnungen.

Verkehr mit brennbaren, feuergefährlichen und

explosiven Stoffen

Vorschriften, Gefahren, Löschen.

Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung

Gesetzliche Grundlagen.

Einteilung der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.

Wichtige Lager- und Abgabebestimmungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Toxikologie

Arzneimittel- bzw. Umwelttoxikologie.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.

Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und

Bestimmungen empfiehlt sich möglichst an Hand

von Beispielen aus der Berufspraxis zu besprechen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll darauf

hingewiesen werden, daß das Einhalten der einschlägigen

Gesetze, Verordnungen und Gebrauchsanweisungen

unbedingt notwendig ist, um Menschen,

Tiere und Umwelt vor Schaden zu bewahren.

Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Chemie und Chemikalienkunde", „Botanik

und Pharmakognosie" sowie „Gesundheitslehre

und Körperpflege" sind zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung

von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Fotografie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die für die drogistische Praxis

erforderlichen Kenntnisse der Foto-Physik und der

Foto-Chemie haben. Er soll über einschlägige

Geräte und Materialien Bescheid wissen.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Optik

Eigenschaften des Lichtes. Abbildung eines

Gegenstandes.

Elektrizität und Elektronik

Internationale Einheiten und Symbole, elektrische

und elektronische Bauelemente.

Kamera

Optik, Blende, Verschluß, Filmtransport, Sucher,

Meß- und Steuersysteme. Kameratypen.

Fotografisches Zubehör

Blitzlichtgeräte, Filter und Vorsätze. Film. Projektionsgeräte.

Foto-Chemie

Grundlagen. Filmeigenschaften.

Didaktische Grundsätze

Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl

ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis und

Kundenberatung.

Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Chemie und Chemikalienkunde" sowie „Verkaufs-

und Werbetechnik" sind zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur

Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Drogistische Warenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll systematisch zusammengefaßte

Kenntnisse der facheinschlägigen technischen

Warengruppen besitzen.

Er soll über eventuelle Gefährlichkeit der Produkte

Bescheid wissen.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Reinigungs- und Pflegemittel

Artikel für Desinfektion und Luftverbesserung.

Klebstoffe. Anstrichmittel und Hilfsmittel der

Anstrichtechnik.

Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel

Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfungsmittel.

Unkrautvernichter und Düngemittel. Lager- und

Abgabevorschriften.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.

Die Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen

„Chemie und Chemikalienkunde", „Pharmakologie

und Toxikologie" sowie „Verkaufs- und

Werbetechnik" sind zwecks rechtzeitiger

Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung

von Doppelgleisigkeiten wichtig.

Fotografisches Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll physikalische und chemische

Prozesse der fotografischen Aufnahme und Wiedergabetechnik

kennen und die entsprechenden

Geräte bedienen können. Er soll einfache Ausarbeitungsprozesse

der Laborpraxis beherrschen.

Der Schüler soll die Regeln der Bildgestaltung

und Motive kreativ anwenden können.

Lehrstoff

3. Schulstufe

Aufnahmetechnik

Motivwahl, Handhabung der Geräte.

Wiedergabetechnik

Negativ- und Positivprozeß, Handhabung der

Geräte.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf die fotografische Aufnahmetechnik

und Laborpraxis sowie auf die Kundenberatung.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend,

kommt der Ordnung und Sauberkeit in der

Laborpraxis großes Gewicht zu.

Um gute Ergebnisse zu erzielen, erweist sich

Gruppenarbeit als förderlich.

Drogistisch-pharmazeutisches

Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten in

der drogistischen Laborpraxis und in der Herstellung,

Verpackung, Deklaration, Prüfung und

Anwendung chemischer Stoffe sowie diätetischer

und kosmetischer Präparate haben.

Er soll Prüfungen von Drogen und pharmazeutischen

Präparaten sowie kosmetische Anwendungen

durchführen und sich bei der Kundenberatung

gewandt ausdrücken können.

Der Schüler soll beim Verkauf von Arzneimitteln,

Drogen, Chemikalien und Pflegemitteln verantwortungsbewußt

handeln.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Drogistische Arbeiten

Messen, Wägen, Kolieren, Filtrieren, Verdünnen,

Mischen, Extrahieren, Dichtebestimmung,

Schmelzen, Emulgieren.

Laborgeräte (Arten, Funktion, Handhabung),

Sicherheitsvorschriften. Qualitative Analyse, Einzelreaktionen

der Anionen und Kationen.

Bestimmen von Pflanzen mit Bestimmungsbüchern.

Untersuchung von Drogen nach Geruch,

Geschmack, Farbe, Konsistenz und morphologischen

Eigenschaften.

2. Schulstufe

Einführung in die mikroskopische Technik.

Herstellung und Anwendung von Produkten und

Präparaten nach Rezepten.

Einfache organische Nachweisübungen.

Praktische Übungen in der Anwendung von pflegenden

und dekorativen kosmetischen Präparaten.

3. Schulstufe

Herstellung einfacher Schnittpräparate, Vornahme

einfacher Färbungen. Histochemische

Nachweise.

Drogenerkennung

Erkennen pulverisierter Drogen und Feststellen

von Verfälschungen. Makroskopische und mikroskopische

Identifikation von Einzeldrogen, Drogenmischungen

und diätetischen Präparaten.

Organische Nachweisübungen. Herstellen von

Reagenzien nach Rezepten. Identitätsprüfungen

von Arzneimitteln und pharmazeutischen Präparaten.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur Integration der in den anderen Pflichtgegenständen

des Fachbereiches erworbenen

Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im

Sinne der Berufspraxis.

Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbständige

Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse

und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente

ausgewertet werden.

Auf gewissenhaftes und genaues Arbeiten ist

besonderer Wert zu legen.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehrautgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen

können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und

wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift

(Wiener Urkunde).

Einführung in die Eilschrift.

Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen

der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die

Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen

Bereich zu nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und

Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber

der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die

Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."

20. Anlage A/9/7 lautet

„Anlage A/9/7

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF

FOTOKAUFMANN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt

1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE

FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Politische Bildung

Siehe Anlage A, Abschnitt III.

Betriebswirtschaftlicher

Unterricht

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die grundlegenden Ziele und

wesentlichen Faktoren kennen, welche die Wirtschaft

beeinflussen.

Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes

sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen

Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen

kennen.

Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,

sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung

moderner Bürotechnik, abfassen können.

Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen

und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und

ökologisch verantwortungsbewußt handeln.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme

sowie weitere Begriffe und Zusammenhänge der

Unternehmensführung kennen; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Wirtschaft

Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,

Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),

Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.

Schriftverkehr im Betrieb

Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und

ausgehenden Post, Ablagemethoden.

Kaufvertrag

Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Ausfertigung

der Schriftstücke. Konsumentenschutz beim

Abschluß des Kaufvertrages.

Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr

Ausfertigung der Schriftstücke.

Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag

Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel

bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung

der Schriftstücke.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Wirtschaft: Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.

2. Schulstufe

Geld, Währung und Zahlung

In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung

durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,

Ausfertigung der Schriftstücke.

Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),

Ausfertigung der Schriftstücke.

Geldanlage

Sparformen und Anlagemöglichkeiten, Bedeutung

des Sparens.

Kredit

Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der

Kreditaufnahme.

Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.

Finanzierung

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,

Factoring).

Werbung

Unlauterer Wettbewerb; Ausfertigung der

Schriftstücke.

Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).

Marktorganisationen

Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Finanzierung

Fremdfinanzierung (Leasing, Factoring). Währungssysteme.

3. Schulstufe

Unternehmung

Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;

Gewerbeordnung; Hilfspersonen des

Kaufmannes und ihre Vollmachten; Schriftstücke

im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,

Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr

mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;

Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,

Konkurs.

Handel

Aufgaben, Bedeutung, Innovation; Einzelhandelsbetrieb,

Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).

Steuern

Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,

branchenbezogene Abgaben,

Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.

Lehrstoff der Vertiefung

Unternehmensführung

Marketing, Public Relations, Entlohnungssysteme.

Komplexe Aufgaben

Handel

Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie), Innovation.

Steuern

Fallstudien.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind

Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der

beruflichen Praxis. Auf eine enge Verflechtung der

Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr ist zu

achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende

Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen

„Rechnungswesen" und „Politische Bildung"

Bedacht zu nehmen.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend

erscheint es zweckmäßig Schriftstücke nach Möglichkeit

mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät

anzufertigen.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der

Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der

Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu

ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht

geeignet.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden

Rechnungen sicher und gewandt lösen

können.

Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und

den damit verbundenen ergonomischen und

arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein

sowie den Sinn und Zweck einer geordneten Buchführung

verstehen.

Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten

und moderner Bürotechnik vertraut sein und

die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher

Hinsicht auswerten können.

Der Schüler soll im betrieblichen, gesamtwirtschaftlichen

und privaten Bereich ökonomisch und

sozial handeln sowie zu Kostenproblemen und

lohn- und preispolitischen Problemen kritisch Stellung

nehmen können.

Er soll sich der ergonomischen und arbeitsorganisatorischen

Probleme im Handelsbetrieb bewußt

sein.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen im

Bereich Devisen, Index, Kosten und Zoll beherrschen

sowie Kenntnisse über spezielle Kredite und

die Finanzierungsformen Leasing und Factoring

haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Stoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Bargeldverrechnung.

Mengen- und Preisberechnungen

Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatzsteuer,

USt.-Rückvergütung; Preiserhöhungen,

Preissenkungen, Angebotsvergleiche; Durchschnittspreise.

Provisionen.

Anlagenabschreibung.

Lagerbewirtschaftung

Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung;

Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,

Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.

Valutenrechnung.

Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen

Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung

in einer aktuellen Organisationsform.

Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,

gesetzliche Vorschriften. Inventur, Inventarium,

Bilanz.

Doppelte Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,

Abschluß. Österreichischer Einheitskontenrahmen.

Mindestaufzeichnungen (Kassabuch,

Wareneingangsbuch).

Lehrstoff der Vertiefung

Devisenrechnung.

Komplexe Aufgaben

Lagerbewirtschaftung.

2. Schulstufe

Zinsenrechnung

Sparformen, Ertragsvergleiche; Finanzierungsformen,

Kreditkostenvergleich; Lieferantenkredit,

Diskontierung einzelner Wechsel, Ratenrechnung,

Mischungsrechnung.

Doppelte Buchführung

Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,

Abschluß; Abschlußtabelle. Anlagenverzeichnis.

Lehrstoff der Vertiefung

Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.

Leasing, Factoring.

Indexrechnung.

3. Schulstufe

Rechnungswesen von Handelsbetrieben

Personalverrechnung. Spesenverteilung, Gewinnverteilung.

Die Kalkulation. Betriebskennzahlen.

Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.

Einmonatiger Geschäftsgang in einer aktuellen

Organisationsform mit Auswertungen betrieblicher

und steuerlicher Hinsicht.

Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.

Lehrstoff der Vertiefung

Kostenrechnung.

Zollrechnung.

Komplexe Aufgaben

Personalverrechnung.

Betriebskennzahlen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.

Es empfiehlt sich, den Lehrstoff anhand vollständiger,

kleinerer Geschäfts- und Rechenbeispiele

zu erarbeiten; dabei soll auf belegunterstützte

Geschäftsfälle aufgebaut werden.

Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl

des Stoffes und seinen systematischen Aufbau soll

geachtet werden.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend

kommt der äußeren Form aller Ausarbeitungen

besondere Bedeutung zu.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Fachunterricht

Berufsbezogenes Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Themen und Situationen des

beruflichen und privaten Alltags in der englischen

Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes

verstehen und sich mündlich und schriftlich

angemessen ausdrücken können.

Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse

selbständig anwenden und weiterentwickeln

können.

Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen

für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen

Kommunikations- und Handlungsfähigkeit

kennen und schätzen.

Der Schüler soll zum Zuhören und zum

Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer

Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.

In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler

1. Schulstufe

das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher

themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten

heraushören und mit Lesetexten koordinieren

können;

das Wesentliche einfacher themenbezogener

Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen

erkennen und hervorheben können;

sich themenbezogen mit einfachen Worten und

Redewendungen verständlich machen und Rückfragen

stellen können;

Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare

ausfüllen und einfache Texte umgestalten

können.

2. Schulstufe

das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer

Hörtexte verstehen; authentischen

Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen

Rückfragen entnehmen und mit Hilfe

von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;

sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,

einfach und im wesentlichen richtig

ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen

können;

Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für

mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten

schreiben können.

3. Schulstufe

dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten

ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen

und Hörtexte detailliert bearbeiten können;

längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,

selektiv lesen und wichtige Informationen oder

Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten

können;

sich themenbezogen und im Klassengespräch im

wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo

äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen

teilnehmen können;

Notizen und Konzepte für das freie Sprechen

erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und

Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.

Lehrstoff

1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)

Die folgenden Themen sind in jeder der drei

Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-

und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe

in steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.

Beruf

Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,

Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,

Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-

und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis des Fotokaufmanns

(Anzeigen, Broschüren, Kataloge,

Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenpackungen

und Beipackzettel).

Privater Alltag

Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,

Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.

Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,

Einkaufen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die

Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und

privaten Alltags der Schüler, insbesondere die

Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen

der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und

Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,

von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich

der Schüler auszugehen.

Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf

Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen

Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.

Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem

Interesse mit beruflichen Themen variieren.

Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu

nehmen, wobei besonderes Augenmerk auf das für

das berufliche Gespräch notwendige Vokabular

gelegt werden sollte.

Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch

die weitgehende Verwendung des Englischen als

Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von

Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von

Telefon- und Verkaufsgesprächen, gefördert.

Die Verwendung fachspezifischer englischer

Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und

Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)

fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern

verstärkt auch den Praxisbezug.

Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an

fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert

werden.

Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen

sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere

Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten

Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der

Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit

genießt.

Einsichten in die Grammatik der englischen

Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben

sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung

kommunikativer Situationen.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Maschinschreiben

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem

schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und Schriftstücke normgerecht,

formschön und fehlerfrei anfertigen können.

Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut

gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der

Einrichtungen an der Schreibmaschine.

Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.

Hervorhebungen.

Anwendung des Tabulators.

Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die

Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb

Texte und Schriftstücke mit vorwiegend kaufmännischem

Inhalt im Vordergrund stehen.

Die Querverbindung mit dem Pflichtgegenstand

„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist wichtig.

Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten

Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit

übergeordnet.

Schularbeiten: zwei.

Verkaufs- und Werbetechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen

des Verkaufens kennen und anwenden können.

Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches

beherrschen und zur kritischen

Selbstbeobachtung und Selbstbeurteilung fähig

sein.

Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer

gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten

bewußt sein.

Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre,

insbesondere in verkaufsfördernder, anspruchsvoller

Warenpräsentation haben.

Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von

Waren im Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten

haben sowie geeignete Beschriftungen

für innerbetriebliche Zwecke, Dekorationen und

geschäftseigene Ankündigungen anfertigen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Verkäufer

Persönlichkeitsbild und Verhalten.

Kunde

Erscheinungsbild und Verhalten.

Phasen der Verkaufsverhandlung

Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Wareninformation,

Verkaufsabschluß, Verabschiedung."

Werbelehre

Aufgaben der Werbung, Werbeträger, Werbemittel,

das innere Angebot.

2. Schulstufe

Verkaufspsychologie

Kaufmotiv- und zielorientiertes Verhalten.

Ergänzungsverkauf und Werbeverkäufe, besondere

Verkaufs- und Abschlußtechniken.

Reklamation und Umtausch. Diebstähle.

Beschriftungen, Werbeplanung und Verkaufsförderung.

Rechtliche Bestimmungen.

3. Schulstufe

Spezielle Beratung beim Verkauf von Waren des

Fotohandels.

Schaufenstergestaltung

Aufbau, Raumaufteilung, Linienführung, Licht

und Farbe, Blickfang, Dekorationshilfen, Gestaltungsgrundsätze,

Gestaltungsideen.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der

Beitrag zur Förderung der Kreativität und des

Selbstvertrauens des Schülers.

Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg

zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit

geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen

zu lösen.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll durch Verkaufsgespräche

erfolgen, wobei der Pflege der

Sprache besonderes Augenmerk beigemessen werden

soll.

Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen

„Fotografie", „Audio-Video-Technik", „Computertechnik"

und „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr"

sind aus Gründen der Argumentation und

Präsentation wichtig.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges sollen

Waren und audiovisuelle Medien eingesetzt werden.

Wirtschaftsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-

und Sozialstruktur Österreichs besitzen.

Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken

zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen

zu bedienen.

Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung

Österreichs mit anderen Ländern sowohl die

Beziehung der Staaten zueinander wie auch die

Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten

Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.

Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,

sozialen und ökologischen Probleme erkennen,

sich damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit

des friedlichen Zusammenlebens der Völker

überzeugt sein.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht

Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft

zugrunde liegende geographische Gegebenheiten

Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren

(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,

Wirtschaftsgebiete.

Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.

2. Schulstufe

Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs

Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,

Industrie und Gewerbe, Verkehr, Fremdenverkehr.

Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs

Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter

und deren Transportwege.

Nur im ganzjährigen Unterricht

Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft

zugrunde liegende geographische Gegebenheiten

Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren

(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,

Wirtschaftsgebiete.

Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht knüpft an die in den früher

besuchten Schulen erworbenen geographischen

Kenntnisse an. Mit Rücksicht auf die Kürze der

zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll der

Lehrstoff auf die in der Klasse vertretenen Fachbereiche

abgestimmt werden.

Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die

starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen

soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen

werden.

Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und

anderen einschlägigen Informationsquellen soll

angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle

Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.

Fotografie

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundkenntnisse der Optik und

Fotochemie besitzen. Er soll Kamerasysteme, Filme

und Zubehör kennen und anwenden können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzliche Kenntnisse über

Perspektiven, Filterwerte, Blitzlicht und Fehlbelichtungen

haben sowie die Funktionen von Fachkameras

und spezielle Aufnahmetechniken erklären können;

er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Licht

Eigenschaften, Grundgrößen, Abbildung.

Optische Elemente

Linsen, Objektive, Spiegel, Prismen, Filter.

Einfache Kameras

Optischer und mechanischer Aufbau, Funktionsweise.

Lehrstoff der Vertiefung

Perspektive.

Komplexe Aufgaben

Abbildung, Objektive.

2. Schulstufe

Fotochemie

Grundbegriffe, lichtempfindliche Materialien,

Fotochemikalien, Prozesse.

Licht und Farbe

Grundfarben, Farbtemperatur, Farbmischungen,

Filter, Verfahren und Techniken.

Lehrstoff der Vertiefung

Filterwerte. Blitzlicht. Fehlbelichtungen.

Komplexe Aufgaben

Licht und Farbe

Verfahren und Techniken.

3. Schulstufe

Kameras

Typen, Ausstattung, Systeme, Zubehör.

Farbumkehr- und Sofortbildprozesse.

Spezialfilme und -materialien.

Rechtsfragen der Fotografie.

Lehrstoff der Vertiefung

Fachkameras.

Spezielle Aufnahmetechniken

Einsatz, Ausrüstung.

Didaktische Grundsätze

Bei den Abschnitten „Licht, Optische Elemente

und Fotochemie" soll nur auf die wichtigen

Begriffe eingegangen werden.

Fotografische Handelsartikel sollen nach verkaufstechnischen

Gesichtspunkten behandelt werden.

Audio-Video-Technik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll optisch-akustische Informationsträger

und Geräte erklären können.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Audiovisuelle Begriffe.

Audio-Video-Technik

Bedeutung, Informationsvermittlung, Anwendung.

Bewegtes Bild

Bildfolge, Filmformate, Materialien, Aufnahmegeräte,

Einführung in die Filmtechnik.

Videotechnik

Systeme, Geräte.

3. Schulstufe

Optische Geräte

Projektoren, Mikroskope, Ferngläser, Fernrohre.

Elektronische Bild- und Tonträger

Systeme, Aufnahme, Wiedergabe, Verarbeitung.

Audiotechnik

Systeme, Aufnahme, Wiedergabe, Verarbeitung.

Didaktische Grundsätze

Der Abschnitt „Einführung in die Filmtechnik"

soll sich auf den Amateurfilm beschränken.

Die Abschnitte „Elektronische Bild- und Tonträger"

und „Audiotechnik" sollen auf die Beratung

der Kunden abgestimmt werden.

Computertechnik

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Grundbegriffe der Datenverarbeitung

an einfachen Beispielen erklären können.

Er soll verschiedene Konfigurationen und Softwarepakete

kennen und anwenden können.

Er soll die wichtigsten Programmiersprachen

und ihre Anwendung am Computer kennen.

Lehrstoff

2. Schulstufe

Elektrotechnik und Elektronik

Grundbegriffe, Bauelemente.

Datenverarbeitung

Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe.

Hardware

Zentraleinheit, Peripherie.

Software.

Orgware.

Speichermedien und ihre Anwendung.

Betriebssysteme.

Daten; Codes; Dateiorganisation; Datenbanken;

Datensicherung und Datenschutz.

3. Schulstufe

Anwendersoftware.

Grundbegriffe der Programmierung.

Programmdokumentation.

Mikroprozessor-Technologie

Adressierung, Blockschaltbild, Funktionsablauf

eines Programmbefehls.

Didaktische Grundsätze

Alle Problemstellungen der Hardware und Software

sollen verkaufstechnisch erarbeitet werden.

Bei Programmierbeispielen ist aus Verständnisgründen

die Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen

bzw. zur Privatsphäre zu pflegen.

Durch kontinuierliches Arbeiten am Gerät und

durch Ausdrucke der Schülerarbeiten soll ein

unmittelbares Erfolgserlebnis vermittelt werden.

Die Inhalte der Mikroprozessor-Technologie

soll sich auf die für den Verkauf notwendigen

Argumente beschränken.

Fachpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll die physikalischen und chemischen

Prozesse der Aufnahme- und Wiedergabetechniken

kennen. Er soll die entsprechenden

Geräte bedienen können.

Er soll Ausarbeitungsprozesse der Laborpraxis

beherrschen.

Der Schüler soll die Regeln der Aufnahmetechniken

anwenden können.

Lehrstoff

1. Schulstufe

Aufnahmetechnik

Kamerahandhabung, Schwarzweißfotografie,

Beleuchtung, Repro- und Makrofotografie, Belichtung,

Blitztechnik.

Fotolabor

Einrichtung, Geräte, Verarbeitungsmaterialien,

Lösungen (Ansetzen, Prüfen), Gefahren; Schwarzweißprozesse,

Vergrößerungen.

2. Schulstufe

Aufnahmetechnik

Farbfotografie, Filmen, Filterverwendung.

Drehbuch.

Filmschnitt.

Fotolabor

Farbprozesse, Filterungen, Gefahren bei Farbprozessen.

3. Schulstufe

Aufnahmetechnik

Diafotografie, Videographieren.

Videoschnitt.

Vertonungen.

Sofortbild.

Spezielle Verfahren der Labortechnik.

Handhabung audiovisueller Trägersysteme.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die

Anwendbarkeit auf die Kundenberatung.

Freigegenstand

Kurzschrift

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen

können.

Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und

wortgetreu in Lang- und Maschinschrift übertragen

können.

Lehrstoff

Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift

(Wiener Urkunde).

Einführung in die Eilschrift.

Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen

der Redeschrift.

Didaktische Grundsätze

Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die

Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen

Bereich zu nehmen.

Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und

Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber

der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die

Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."

21. In Anlage A/13/1, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zur

Rohrdimensionierung und Warmwasserbereitung

in den Grundzügen durchführen können; er soll

auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Umrechnungen Zoll — mm, Rechnen mit z-

Maßen, Längendehnung.

Anstrich- und Isolierflächen, Rohrquerschnitte.

Inhalte von prismatischen und zylindrischen

Behältern und von Rohren.

Volums- und Masseberechnungen.

Gefälle und Verschnitt in Prozenten.

Fließgeschwindigkeit und Durchflußmenge.

Rechnungen mit Drücken.

Wärmemenge, Wärmeinhalt, Mischungsrechnungen.

Arbeit und Leistung, Wirkungsgrad. Längen-

und Volumsänderung durch Wärme.

Brennstoff- und Energiebedarf (Gasbedarf).

Wärmebedarf für die WW-Bereitung.

Belastung, Leistung und Wirkungsgrad,

Anschluß- und Einstellwert für Gasgeräte und Gasfeuerstätten.

Grundkenntnisse der Rohrdimensionierung

sowie der Bestimmung des Querschnittes von

Abgasrohren.

Hauswasseranlagen; Gas-Einzelheizung.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Einfache Berechnungen zur Rohrdimensionierung

und Warmwasserbereitung.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

22. In Anlage A/13/2, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für

kleinere Objekte nach ÖNORM M 7500 in den

Grundzügen beherrschen sowie Heizflächen

bestimmen und auswählen können. Weiters soll er

einfache Rohrdimensionen berechnen können; er

soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Rechnen mit z-Maßen, Längendehnung, Rohrquerschnitte.

Inhalte von prismatischen und zylindrischen

Behältern und von Rohren.

Berechnung der Ausdehnungsgefäße.

Volums- und Masseberechnungen.

Gefälle und Verschnitt in Prozenten.

Fließgeschwindigkeit und Durchflußmenge.

Rechnungen mit Drücken.

Wärmemenge, Wärmeleistung, Mischungsrechnungen.

Arbeit und Leistung. Wirkungsgrad.

Wärmedehnung, Schmelz- und Verdampfungswärme.

Brennstoff- und Energiebedarf.

Wärmebedarf für die WW-Bereitung.

Zusatz für Zentralheizungsbauer

Berechnen von Heizflächen.

Ermitteln der Pumpenleistung.

Grundkenntnisse der Rohrdimensionierung.

Bestimmung des Querschnittes von Abgasrohren.

Heizlastberechnung nach geltenden ÖNORMEN.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Einfache Rohrdimensionierungsberechnungen.

Projektierung der Warmwasserheizung für kleinere

Objekte laut ÖNORM M 7500.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

23. In Anlage A/15/1, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für

die Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik

ausführen können; er soll auch komplexe Aufgaben

zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Passungsrechnungen.

Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl

und des Vorschubs; das Übersetzungsverhältnis

bei Riemen- und Zahnradantrieb.

Berechnung der Maße beim Kegeldrehen. Einfache

Teilkopfberechnungen.

Zahnradgrößen. Rechnungen aus dem Stoffgebiet

der Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Wärmelehre

und der Elektrotechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Zusatz für Büromaschinenmechaniker

Rechengrundlagen für elektronische Büromaschinen.

Zusatz für Kühlmaschinenmechaniker

Rechenbeispiele aus der Kälte- und der Klimatechnik.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik,

NC-Technik.

Komplexe Aufgaben

Berechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,

Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik und

Elektronik.

Volums- und Masseberechnungen.

Bei Kühlmaschinenmechaniker

Komplexe Aufgaben

Berechnungen zur Kälte- und Klimatechnik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Als Rechenhilfen sind Textdrucke, Arbeitsberichte,

Diagramme und Tabellen und weitere

Rechenhilfen, soweit wie möglich zu verwenden.

Formelumwandlungen sind nur in fachbezogenen

Beispielen anzuwenden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine

in der 4. Schulstufe."

24. In Anlage A/15/5, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen aus

Mechanik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrik

kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen

Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Drehmoment, Reibung,

Wirkungsgrad.

Wärmeenergie, mechanische Energie.

Einfache Aufgaben aus der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Errechnung der Schnittgeschwindigkeit und der

Arbeitsdrehzahlen bei Werkzeugmaschinen.

Übersetzungen. Zahnradberechnung.

Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.

Rechnungen für die Gewindeherstellung auf der

Drehmaschine.

Ermittlung der Fertigungszeiten.

Einfache Festigkeitsrechnungen.

Druck in Flüssigkeiten und Gasen.

Gas- und Sauerstoffverbrauch beim Gasschmelzschweißen.

Einfache elektronische Rechnungen.

Leistungsgewicht und Zugkraft bezogen auf das

Zugmaschinen-Gewicht.

Zugkraft beim Pflügen.

Berechnungen über Verbrennungskraftmaschinen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Rechnungen aus Mechanik, Pneumatik, Hydraulik

und Elektrik.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Die zweckmäßige Verwendung des

Tabellenbuches muß besonders berücksichtigt werden.

Weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Die Möglichkeit der Ergebnisprüfung durch

Überschlagsrechnung ist zu üben.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine

in der 4. Schulstufe."

25. In der Anlage A/17/1, Abschnitt III (Bildungs-

und Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und

Didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand

„Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen

nach Refa, Regel- und Steuertechnik sowie NC-

Technik ausführen können; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen

können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen;

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad;

Berechnungen aus dem Bereich der

Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen;

einfache Festigkeitsberechnungen; Berechnungen

für das Schweißen.

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Hauptzeitberechnungen.

Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.

Größt- und Kleinstmaßberechnungen bei Passungen.

Zahnradberechnungen.

Einfache Berechnungen aus Pneumatik, Hydraulik

und Elektrotechnik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnung nach Refa, Regel- und Steuertechnik

und NC-Technik.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Festigkeitsberechnungen, Pneumatik, Hydraulik,

Elektrotechnik.

Beim Betriebsschlosser auch Berechnungen zur

Elektronik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen

ist zu üben, weitere Rechenhilfen sollen verwendet

werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

26. In Anlage A/17/2, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen

nach Refa ausführen können; er soll auch komplexe

Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten

lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung;

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik und

Elektronik, Hydraulik und Pneumatik, Regel- und

Steuertechnik sowie NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Berechnung nach Refa.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Festigkeitsberechnungen, Pneumatik, Hydraulik,

Elektrotechnik und Elektronik, Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von

Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sollen

verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine

in der 4. Schulstufe."

27. In Anlage A/17/3, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Prozentrechnen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Schiefe Ebene.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung;

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,

Wechselräderberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Hauptzeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Berechnung der Zuschnitte bei Biege- und

Rollstanzen.

Berechnung der Schnittkraft.

Rechnerische und graphische Ermittlung des

Zapfenmittelpunktes bei Schnitt- und Stanzwerkzeugen.

Berechnung der Platinen, der Ziehkraft und der

Niederhaltekraft bei Ziehwerkzeugen.

Dimensionierungsberechnungen im Formenbau.

Berechnungen der Formfachzahl.

Berechnungen zum Beheizen und Kühlen der

Form.

Materialbedarf bei der Erzeugung von Kunststoffartikel.

Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik und

Elektronik, Pneumatik, Hydraulik, Regel- und

Steuertechnik sowie NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung (nur für Werkzeugmacher)

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, Elektronik,

Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von

Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen können

verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine

in der 4. Schulstufe."

28. In Anlage A/17/4, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Zahnradberechnungen.

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,

Wechselräderberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Einfache Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik

sowie NC-Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, Regel-

und Steuertechnik sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundkenntnisse

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

29. In Anlage A/17/5, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Facheinschlägige Auszüge aus dem Maß- und

Eichgesetz.

Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Druck in Gasen. Gasgesetze.

Heizwert der Brennstoffe. Spezifische Wärme.

Hebelgesetz.

Auflagerdruck (Achsenbelastung bei Verladen

der Erzeugnisse, Lagerdruck beim Walzen).

Parallelogramm der Kräfte zur Bestimmung der

Seil- und Kettenspannungen (grafisch).

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.

Berechnen des Blockgewichtes beim Gießen

(Abbrand, Wiegefehler, Gießverlust).

Berechnen der Stablängen beim Walzen (Ausbringung).

Einsatzberechnung. Legierungszugabe, Legierungsabbrand.

Kalibrierungsrechnungen. Stichpläne (Querschnittsabnahme).

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Gasdruck, Auflagerdruck; Festigkeitsberechnungen;

Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit dem Rechenstab ist zu üben,

weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

30. In Anlage A/17/6, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Druck in Gasen. Gasgesetze.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Schweißzeitberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Längen- und Flächenausdehnung durch Wärmeeinwirkung.

Verhalten gasförmiger Körper.

Gasverbrauch beim Gasschmelzschweißen.

Grundlagen der Elektrotechnik.

Elektroden- und Stromverbrauch beim Elektroschweißen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Festigkeitsberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere

Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

31. In Anlage A/17/9

a) wird in Abschnitt I dem Unterrichtsgegenstand

„Fachrechnen" der Anmerkungshinweis

„3)" beigefügt,

b) lautet in Abschnitt III der Unterrichtsgegenstand

„Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und

Masseberechnungen.

Druck in Gasen. Gasgesetze.

Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Geradlinige und kreisförmige Bewegung.

Zahnradberechnungen.

Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,

Wechselräderberechnungen.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.

Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,

Winkelfunktionen.

Rechnen mit Passungstabellen.

Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,

Hydraulik, Regel- und Steuertechnik sowie NC-

Technik.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, Regel-

und Steuertechnik sowie NC-Technik.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Abstrakte mathematische Übungen sind unbedingt

zu vermeiden.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundkenntnisse

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.

Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere

Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

32. In Anlage A/18/1, Abschnitt III (Bildungs- und

Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische

Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"

„Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme

aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und

ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen

Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln

und Formelsammlungen zweckentsprechend

benützen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem

Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen aus

Mechanik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrotechnik

kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu

einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff

Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes

Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.

Geschwindigkeitsberechnungen, geradlinige und

kreisförmige Bewegung.

Einfache und mehrfache Übersetzungen, Zahnradabmessungen.

Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.

Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.

Kraft, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Einfache Festigkeitsberechnungen.

Ergänzende Fertigkeiten

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,

Zahlentafeln und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung

Rechnungen aus Mechanik, Pneumatik, Hydraulik

und Elektrotechnik.

Komplexe Aufgaben

Volums- und Masseberechnungen.

Didaktische Grundsätze

Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des

fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und

den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung

anzupassen.

Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen

des Rechnens sind diese Grundbegriffe

nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf

das Verstehen des Rechenganges ist besonderer

Wert zu legen.

Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,

weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.

Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten

Stufe der Berufsschule mit 1. September 1987, der

zweiten Stufe mit 1. September 1988, der dritten

Stufe mit 1. September 1989 und der vierten Stufe

mit 1. September 1990 in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt gegenüber den Landesschulräten

mit dem auf die Kundmachung folgenden

Tag in Kraft. Die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen

sind nach Maßgabe des Abs. 1 in Kraft

zu setzen.

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