414. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 371/1986, insbesondere
dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die
Lehrpläne für Berufsschulen in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977, 103/1982,
479/1983, 148/1984 und 138/1986 wird wie folgt
geändert
1. § 1 Z 2 lautet
„2. für Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und
der lederverarbeitenden Gewerbe, und zwar
für
Damenkleidermacher,
Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1
Hutmacher, Kappenmacher,
Modist: Anlage h/2/2
Ledergalanteriewarenerzeuger
und Taschner,
Handschuhmacher, Sattler
und Riemer: Anlage A/2/3
Schuhmacher: Anlage A/2/4
Kürschner: Anlage A/2/5
Wäschenäher: Anlage A/2/6
Strickwarenerzeuger: Anlage A/2/7
Miedererzeuger: Anlage A/2/8
Lederbekleidungserzeuger
(Säckler): Anlage A/2/9
Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/10
Gold-, Silber- und Perlensticker
Anlage A/2/11
Posamentierer: Anlage A/2/12
Maschinsticker, Großmaschinsticker
Anlage A/2/13
Oberteilherrichter: Anlage A/2/14
Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/15
Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/16"
2. § 1 Z 4 lautet
„4. für die Lehrberufe des Elektrobereiches, und
zwar für
Elektroinstallateur, Betriebselektriker,
Starkstrommonteur
Anlage A/4/1
Radio- und Fernsehmechaniker
Anlage A/4/2
Elektromechaniker und
-maschinenbauer, Elektromechaniker
für Starkstrom
Anlage A/4/3
Elektromechaniker für
Schwachstrom: Anlage A/4/4
Fernmeldebaumonteur: Anlage A/4/5
Meß- und Regelmechaniker
Anlage A/4/6
Anlagenmonteur: Anlage A/4/7
Nachrichtenelektroniker: Anlage A/4/8"
3. § 1 Z 8 lautet
„8. für die Lehrberufe grafischer Richtung, und
zwar für
Drucker: Anlage A/8/1
Notenstecher, Tiefdruckformenhersteller,
Fotograveur
Anlage A/8/2
Flachdrucker, Siebdrucker,
Kupferdrucker: Anlage A/8/3
Typografiker: Anlage A/8/4
Kartolithograf: Anlage A/8/5
Schriftgießer und Stereotypeur,
Stereotypeur und
Galvanoplastiker: Anlage A/8/6
Stempelerzeuger und Flexograph
Anlage A/8/7
Reproduktionstechniker: Anlage A/8/8
Druckformtechniker: Anlage A/8/9"
4. § 3 Abs. 4 lit. b entfällt.
5. Anlage A/1/9 lautet
„Anlage A/1/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ZIMMERER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsverfahren
nach dem Stande der Technik kennen
und sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
auswählen können.
Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse
über den Werkstoff Holz sowie über Holzbauweisen
und Dacharbeiten haben.
Er soll über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften
Bescheid wissen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse über
die Dämmung und den Brückenbau haben; er soll
auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Handwerkzeuge
Einsatz, Wirkungsweise, Instandhaltung.
Werk- und Hilfsstoffe
Holz: Aufbau und Eigenschaften; Fehler, Krankheiten,
Schädlinge; Holzschutz, Lagerung, Holzarten.
Dämmstoffe.
Arbeitstechniken und -verfahren
Handwerkmäßige Holzverbindungen. Holzkonstruktionen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Eigenschaften des Holzes. Dämmstoffe.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Ortsfeste und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen
Wirkungsweise, Einstellung, Bedienung.
HilfsVorrichtungen.
Werk- und Hilfsstoffe
Konstruktiver und chemischer Holzschutz,
Brandschutz, Handelsformen. Holzbewertung
nach den einzelnen Normen.
Dachdeckungswerkstoffe.
Arbeitstechniken und -verfahren
Neuzeitliche Holzverbindungen und Holzverbindungsmittel.
Holzbauweisen: Tragwerke (Zäune und Tore),
Holzdecken, Fußböden, Innenausbau, Balkone,
Dachformen, Dachausmittlungen, Dachkonstruktionen,
Schiftung bei Walmdächern.
Lehrstoff der Vertiefung
Wärme- und Schalldämmung (Isolierung).
Komplexe Aufgaben
Dachdeckungswerkstoffe. Schiftung. Brandschutz.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Vorrichtungen und Arbeitsbehelfe
Gerüste, Pölzungen und Schalungen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Tragwerke, Stiegenbau, Leimbau.
Dachkonstruktionen: Schiftungen und Austragungen.
Dachaufbauten.
Lehrstoff der Vertiefung
Brückenbau.
Komplexe Aufgaben
Stiegenbau. Dachaufbauten (Gauben).
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.
Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den
anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes
zu erfolgen; insbesondere ist vorzusorgen, daß die
theoretischen Vorkenntnisse für die Arbeiten im
Unterrichtsgegenstand „Praktische Arbeit" dem
Schüler rechtzeitig vermittelt werden.
Ebenso ist auf die notwendige Zusammenarbeit
der einzelnen Berufe Bedacht zu nehmen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen
betroffenen Themenbereichen zu vermitteln.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache berufsbezogene
Berechnungen durchführen können. Er soll mit
Fertigkeiten in den für den Zimmerer notwendigen
fachlichen Rechnungen vertraut sein. Er soll Formelsammlungen
und Tabellen einsetzen sowie allgemein
in der Praxis verwendete Rechengeräte
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben
aus dem Bereich der Winkelfunktionen, des
rechnerischen Abbundes sowie des Materialbedarfes
lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Längen- und Flächenberechnungen für Wände,
Decken und Böden, Oberflächenberechnungen von
Kanthölzern.
Volumsberechnungen.
Einfache Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf.
Winkelfunktionen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Zahlentafeln
und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf.
Winkelfunktionen.
2. Schulstufe
Längen- und Flächenberechnungen für Dächer.
Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf mit
mittlerem Schwierigkeitsgrad. Wärmeschutzberechnungen.
Einführung in den rechnerischen Abbund.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wärmeschutzberechnungen. Einführung in den
rechnerischen Abbund.
3. Schulstufe
Rechnerischer Abbund bei schwierigen Dachkonstruktionen.
Rechnerische Vorarbeiten für den
Stiegenbau. Berechnungen in bezug auf den Materialbedarf
mit hohem Schwierigkeitsgrad.
Berechnungen aus der Statik.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnerischer Abbund bei schwierigen Dachkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze
Die Lehrstoffinhalte sind nach Sachgebieten aufzubauen
und den Erfordernissen für eine zeitgemäße
Ausbildung anzupassen.
Es ist an die vorhandenen Rechenkenntnisse
anzuknüpfen. Etwaige auftretende Mängel in den
Grundkenntnissen des Rechnens sind bei der
Lösung fachlicher Aufgaben zum Gegenstand
besonderer Übungen zu machen.
Der Erarbeitung und Sicherung von praxisüblichen
Lösungsvorgängen ist Vorrang vor dem nur
formalen Rechnen zu geben.
Schularbeiten zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
mit Konstruktionslehre
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Entwurfsskizzen normgerecht
und sauber, Entwurfs-, Fertigungs- und Zusatzzeichnungen
zeitgemäßer Zimmererarbeiten unter
Berücksichtigung der verschiedenen Konstruktionsarten
anfertigen können.
Er soll Bau- und Abbundpläne lesen, nach diesen
arbeiten und erforderliche Berechnungen anstellen
können.
Er soll Naturaufnahmen von Gebäuden und
Bauteilen anfertigen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Normschrift, senkrechte Parallelprojektion
(Normalprojektion) im Sinne des Ansichtenzeichnens
Holzverbindungen, Freihandskizzen, Bogenkonstruktionen.
Konstruktionszeichnungen.
2. Schulstufe
Zeichnungen unter Berücksichtigung von verschiedenen
Bauweisen: Holzdecken, Dachkonstruktionen,
Tragwerke.
3. Schulstufe
Zeichnen von Holzkonstruktionen
Werkzeichnungen von Stiegen, Dachaufbauten,
Bau- und Abbundpläne.
Austragungen, Konstruktionsdetails.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten
des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen
bedürfen.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen
und haben auf die einschlägigen Normen
Bedacht zu nehmen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen für die
Anfertigung von Werkstücken ist besonders auf die
Querverbindung zum Pflichtgegenstand „Praktische
Arbeit" zu achten.
Das räumliche Vorstellungsvermögen ist besonders
zu schulen.
Bei allen Konstruktionen ist der Zusammenhang
zwischen zweckbestimmter Form (Belastung) und
werkstoffgerechter Ausführung (Festigkeit) aufzuzeigen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,
Werkzeuge und Maschinen nach dem Stande
der Technik sicher handhaben und pflegen können,
die Arbeitstechniken und -verfahren beherrschen
und über Unfallverhütung Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge und Geräte
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Anfertigung von Holzverbindungen und anderer
Teilarbeiten für Holzbauten.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Maschinen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen einfacher Werkstücke unter Berücksichtigung
verschiedener Bauweisen. Einfache
Dachkonstruktionen und Tragwerke.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge und Maschinen
Handhabung bei komplizierten Arbeitsverfahren.
Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen komplizierter Werkstücke (auch
Modelle) unter Berücksichtigung der verschiedenen
Bauweisen.
Stiegen- und Geländerbau. Komplexe Dachkonstruktionen
und Tragwerke. Austragen und Herstellen
von Knotenpunkten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl der anzufertigenden
Werkstücke und durchzuführenden Arbeiten
ist die Anwendbarkeit auf typische Aufgaben
der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich
müssen die Schüler mit den Eigenschaften
der Werk- und Hilfsstoffe sowie der Handhabung
der Werkzeuge und Maschinen, vor allem aber mit
den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut
sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise ist
besonders zu achten."
6. Anlage A/2/4 lautet
„Anlage A/2/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
SCHUHMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken
nach dem Stande der Technik kennen
und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
auswählen können.
Er soll insbesondere mit dem menschlichen
Bewegungsapparat vertraut sein, die bei der beruflichen
Tätigkeit entstehenden Rechenprobleme lösen
können und die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften
kennen.
Dem Schüler soll bewußt sein, daß von der Qualität
seiner Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden
seiner Kunden abhängt.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich in der Schuhherstellung
verwendete Faserstoffe kennen; er soll
auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine
Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.
Werk- und Hilfsstoffe
Textile Rohstoffe, Spinnfasern, Verarbeiten der
Fasern. Hilfsstoffe.
Leder
Die tierische Haut.
Der menschliche Bewegungsapparat
Anatomie von Fuß und Bein.
Arbeitstechniken und -verfahren
Bodenbau. Schuhreparatur.
Fachliches Rechnen
Umrechnen von Maßsystemen. Durchschnittsmaßberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Anatomie von Fuß und Bein.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Schärfmaschine und andere Anlagen
Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.
Textilien in der Schuhherstellung.
Leder
Von der tierischen Haut bis zur Blöße. Gerbmethoden.
Der menschliche Bewegungsapparat
Fußformen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Boden- und Schaftbau.
Maßnehmen.
Fachliches Rechnen
Flächenberechnungen (Häute und Felle),
Kleinmaterialverbrauch.
Lehrstoff der Vertiefung
Faserstoffe.
Komplexe Aufgaben
Textilien. Leder. Schaftbau.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge und Maschinen
Einsatz bei komplizierten Aufgaben.
Leder
Zurichtungen. Arten. Fehler.
Lederersatzstoffe.
Materialien für Leistenbau.
Der menschliche Bewegungsapparat
Fußfehlstellungen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Maßnehmen, Leistenbau.
Schnitt und Macharten von Schuhen. Abnahme
der Trittspur.
Grundkenntnisse des Schweißens.
Fachliches Rechnen
Grundberechnungen für die Kalkulation (Materialbedarf,
Verschnitt, Arbeitszeit).
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Macharten des Bodenbaus.
Grundkenntnisse des Schweißens.
Didaktische Grundsätze
Haupkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.
Die Abfolge der Themen soll so angeordnet sein,
daß sich für die Unterrichtsgegenstände Fachzeichnen
und Praktische Arbeit geeignete Anknüpfungspunkte
zur Herstellung von Querverbindungen bieten.
Insbesondere ist beim Thema „Durchschnittsmaßberechnungen"
der Bezug zu Fachzeichnen
herzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen Themenbereichen
zu vermitteln.
Schularbeiten im fachlichen Rechnen: zwei in
jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach selbst genommenen
Maßen und unter Berücksichtigung des Linienmaßsystems
Schuhbauelemente zeichnen können. Er
soll gefertigte Zeichnungen lesen und interpretieren
können und die für die Schuhtechnik notwendigen
Zeichenfertigkeiten beherrschen.
Der Schüler soll für aktuelle Modetrends aufgeschlossen
sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Aufbau des Grundmusters.
Schuhbauelemente nach Angabe von Maßen und
nach Maßnehmen von Leisten.
2. Schulstufe
Detaillieren des Grundmusters.
Einfache Oberteile nach Angabe von Maßen.
3. Schulstufe
Oberteile in fortschreitenden Schwierigkeitsgraden.
Leistenkopie.
Mustergestaltung nach modischen Trends.
Didaktische Grundsätze
Haupkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten
des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen
bedürfen.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen
und aus den vorgegebenen Themen der
Fachkunde zu entwickeln. Für das Verständnis des
gesamten Ablaufes ist es zweckmäßig, die Zeichnungen
auf Grund selbst genommener Maße oder
als Leistenkopie anzufertigen.
Auf die Schulung des Vorstellungsvermögens ist
besonderer Wert zu legen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist
besonders auf die Querverbindung auf die Praktische
Arbeit zu achten.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken
und -verfahren für die Schuhherstellung
beherrschen und über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Er soll auf Grund von Maßen und Leisten Elemente
für Schuhe anfertigen können. Er soll das
Zusammenfügen der Elemente zu fertigen Schuhen
unter Berücksichtigung einer gefälligen Form
beherrschen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Zuschneiden, Schärfen, Bugen, Verbindungstechniken,
Oberflächenbehandlung.
Arbeiten an Schäften und Schuhboden.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Schärfmaschine und andere Anlagen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Schuhboden und Elementen des
Schaftes.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Maschinen
Handhabung bei komplexen Arbeitsgängen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Schuhen (Leisten, Schaft, Boden).
Didaktische Grundsätze
Die Arbeiten sind aus den Themen der Fachkunde
und den gezeichneten Modellen zu entwickeln;
die Abfolge Sachthema — Zeichnungen —
fertige Arbeit sollte nach Möglichkeit eingehalten
werden.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich
müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe, der
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken
sind zu vermeiden.
Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und
Materialverbrauch ist besonders zu achten."
7. In Anlage A/2/6
a) lauten die Überschrift und Abschnitt I
„RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
WÄSCHENÄHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt
720 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
b) entfällt im Abschnitt III der der Überschrift"
Fachunterricht" folgende, die „Allgemeine
didaktischen Bemerkungen" betreffende
Text.
8. Nach Anlage A/2/14 werden folgende Anlagen
A/2/15 und A/2/16 eingefügt
„Anlage A/2/15
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ORTHOPÄDIESCHUHMACHER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitstechniken
nach dem Stande der Technik kennen
und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
auswählen können.
Er soll insbesondere mit dem menschlichen
Bewegungsapparat vertraut sein, Anomalien erkennen
können und diesbezügliche ärztliche Verordnungen
verstehen. Er soll über wirksame Versorgungsmöglichkeiten
Bescheid wissen, soweit diese
nicht in die Zuständigkeit des Arztes fallen.
Er soll die bei der beruflichen Tätigkeit entstehenden
Rechenprobleme lösen können und mit den
berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut
sein.
Dem Schüler soll bewußt sein, daß von der Qualität
seiner Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden
seiner Kunden (Patienten) abhängt.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich in der Schuhherstellung
verwendete Faserstoffe kennen; er soll
auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine
Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.
Werk- und Hilfsstoffe
Textile Rohstoffe, Spinnfasern, Verarbeiten der
Fasern. Hilfsstoffe.
Stoffe für Bettungs- und Stützungsbau.
Leder
Die tierische Haut.
Der menschliche Bewegungsapparat
Anatomie; mechanische und biomechanische
Funktionen. Unterscheiden von Fußformen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Bodenbau; einfacher Bettungs- und Stützungsbau
und deren Reparatur.
Fachliches Rechnen
Umrechnen von Maßsystemen. Durchschnittsmaßberechnungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Anatomie von Fuß und Bein.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Tiefziehgerät, Schärfmaschine und andere Anlagen
Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten, Energieverbrauch.
Textilien in der Orthopädieschuhtechnik. Versteifungsstoffe.
Leder
Von der tierischen Haut bis zur Blöße. Gerbmethoden.
Der menschliche Bewegungsapparat
Fehlstellungen und Erkrankungen von Bein und
Fuß. Fußgymnastik.
Arbeitstechniken und -verfahren
Boden- und Schaftbau.
Bauelemente für orthopädische Gehbehelfe.
Maßnehmen, Abnahme der Trittspur.
Fachliches Rechnen
Flächenberechnungen (Häute und Felle),
Volumenberechnungen (Gießharze und Schaumstoffe).
Lehrstoff der Vertiefung
Faserstoffe.
Komplexe Aufgaben
Textilien. Leder. Schaftbau.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge und Maschinen
Einsatz bei komplizierten Aufgaben.
Leder
Zurichtungen. Arten. Fehler.
Lederersatzstoffe.
Materialien für Leistenbau, Einlagenbau und für
orthopädische Zurichtungen.
Der menschliche Bewegungsapparat
Behandlung von Anomalien (Diagnose, Interpretation
ärztlicher Verschreibungen, Versorgung).
Arbeitstechniken und -verfahren
Maßnehmen, Gipstechniken, Leistenbau.
Schnitt und Macharten orthopädischer Schuhe.
Zurichtungen an Konfektionsschuhen. Innenschuhtechnik.
Grundkenntnisse des Schweißens.
Fachliches Rechnen
Grundberechnungen für die Kalkulation (Materialbedarf,
Verschnitt, Arbeitszeit).
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Macharten des Bodenbaues.
Grundkenntnisse des Schweißens.
Didaktische Grundsätze
Haupkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist vom für
Schuhmacher und Oberteilherrichter erforderlichen
Basiswissen auszugehen. Daraus sollen dann
die speziellen Inhalte der Orthopädieschuhtechnik
abgeleitet werden.
Die Abfolge der Themen soll so angeordnet sein,
daß sich für die Unterrichtsgegenstände Fachzeichnen
und Praktische Arbeit geeignete Anknüpfungspunkte
zur Herstellung von Querverbindungen bieten.
Insbesondere ist beim Thema „Durchschnittsmaßberechnungen"
der Bezug zu Fachzeichnen
herzustellen.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen Themenbereichen
zu vermitteln.
Schularbeiten im fachlichen Rechnen: zwei in
jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach selbst genommenen
Maßen und unter Berücksichtigung des Linienmaßsystems
Schuhbauelemente zeichnen können. Er
soll gefertigte Zeichnungen lesen und interpretieren
können und die für die Orthopädieschuhtechnik
notwendigen Zeichenfertigkeiten beherrschen.
Der Schüler soll für aktuelle Modetrends aufgeschlossen
sein und beim Entwurf der Schuhe auf
kosmetische Korrekturen von Fehlstellungen hinzielen.
Lehrstoff
1. Schulstuf e
Aufbau des Grundmusters.
Normale und orthopädische Schuhbauelemente
nach Angabe von Maßen und nach Maßnehmen
von Leisten.
2. Schulstufe
Detaillieren des Grundmusters.
Einfache Oberteile unter Berücksichtigung von
leichten Fußfehlstellungen nach Angabe von
Maßen.
3. Schulstufe
Oberteile in fortschreitenden Schwierigkeitsgraden
unter Berücksichtigung von Fußfehlstellungen
nach dem Leisten (Leistenkopie).
Mustergestaltung nach modischen Trends unter
Berücksichtigung von kosmetischen Korrekturen
bei Fehlstellungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten
des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen
bedürfen.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen
und aus den vorgegebenen Themen der
Fachkunde zu entwickeln. Für das Verständnis des
gesamten Ablaufes ist es zweckmäßig, die Zeichnungen
auf Grund selbst genommener Maße oder
als Leistenkopie anzufertigen.
Auf die Schulung des Vorstellungsvermögens ist
besonderer Wert zu legen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist
besonders auf die Querverbindung auf die Praktische
Arbeit zu achten.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden,
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
nach dem Stande der Technik sicher
handhaben und pflegen können, die Arbeitstechniken
und -verfahren für die Schuhherstellung
beherrschen und über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Er soll auf Grund von Maßen und Leisten Elemente
für Schuhe und spezielle orthopädische Versorgungen
anfertigen können. Er soll das Zusammenfügen
der Elemente zu fertigen Schuhen sowie
das Anbringen von orthopädischen Zurichtungen
an Konfektionsschuhen beherrschen und dabei auf
gefällige Formbildung beim Orthopädieschuh
besonders achten.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Nähmaschine, Ausputzmaschine
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Zuschneiden, Schärfen, Bugen, Verbindungstechniken,
Oberflächenbehandlung.
Arbeiten an Schäften und Schuhboden. Arbeiten
am Bettungs- und Stützungsbau.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Tiefziehgerät, Schärfmaschine und andere Anlagen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Bettungen, Stützungen und Ausgleichen.
Herstellen von Schuhboden und Elementen des
Schaftes.
Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Maschinen
Handhabung bei komplexen Arbeitsgängen.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Schuhen (Leisten, Schaft, Boden).
Orthopädische Fehlstellungen an Konfektionsschuhen.
Didaktische Grundsätze
Die Arbeiten sind aus den Themen der Fachkunde
und den gezeichneten Modellen zu entwickeln;
die Abfolge Sachthema — Zeichnungen —
fertige Arbeit sollte nach Möglichkeit eingehalten
werden.
Zur Gestaltung der Arbeiten sind Fertigkeiten
aus den Lehrberufen Schuhmacher und Oberteilherrichter
erforderlich, die Aufgabenstellung der
Orthopädietechnik sollte aber stets vorrangig
behandelt werden.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich
müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe, der
Werkzeuge, Maschinen und Werkstätteneinrichtungen
vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Bloße Übungsarbeiten an Einheitswerkstücken
sind zu vermeiden.
Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise und
Materialverbrauch ist besonders zu achten..
Anlage A/2/16
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
WÄSCHEWARENERZEUGER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Werkstoffkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werk- und Hilfsstoffe sowie das Zubehör gründlich
kennen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
auswählen können.
Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse
über Garne und Zwirne sowie textile Flächengebilde
haben und mit Methoden der Materialbestimmung
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Spinnverfahren bei
Naturfasern und komplexe Textiltechniken kennen
sowie über die moderne Weberei, Wirkerei und
Druckerei Bescheid wissen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Werkstoffe
Arten, Herkunft, Gewinnung, Eigenschaften,
Handelsformen, Prüfung, Verwendung.
Naturfasern und Chemiefasern aus natürlichen
Polymeren
Einteilung, Bedeutung.
Hilfsstoffe auf Naturbasis
Herstellung des Fadens. Bezeichnung der Garne.
Garnnumerierung. Verwendung der Garne und
Zwirne.
Einfache Materialbestimmungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Spinnverfahren bei Naturfasern.
Komplexe Aufgaben
Verwendung der Garne und Zwirne.
2. Schulstufe
Chemiefasern auf synthetischer Basis
Einteilung, Bedeutung.
Garne und Zwirne auf synthetischer Basis
Herstellung, Bezeichnung, Numerierung, Verwendung.
Textile Flächengebilde
Herstellung und Verwendung von Webwaren.
Materialbestimmungen mit mittlerem Schwierigkeitsgrad.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Textiltechnik.
Komplexe Aufgaben
Bezeichnung der Synthetikfasern.
3. Schulstufe
Textile Flächengebilde
Herstellung und Verwendung von Maschenwaren,
Tüll, Spitzen, Stickereistoffen, Vliesstoffen.
Veredelungsarbeiten.
Zubehör für Wäschewaren
Bänder, Borten, Knöpfe, Verschlußmaterialien,
Einlagen.
Materialbestimmungen mit hohem Schwierigkeitsgrad.
Lehrstoff der Vertiefung
Die moderne Weberei, Wirkerei und Druckerei.
Komplexe Aufgaben
Materialbestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.
Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den
anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes,
insbesondere der Fachkunde, zu erfolgen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsverfahren
nach dem Stande der Technik gründlich kennen
und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
auswählen können.
Er soll im besonderen facheinschlägige Kenntnisse
über das Anfertigen von Teil- und Ganzstücken
haben, die berufseinschlägigen Rechnungen
beherrschen sowie mit den Rechts- und Sicherheitsvorschriften
vertraut sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen zur
Arbeitsplanung beherrschen sowie facheinschlägiges
Wissen über Arbeitsstudien und die Berücksichtigung
von Körperhaltungen und Grifftechniken
haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung.
Bekleidung
Arten, Zweck, Beschaffenheit, Verwendung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Stich-, Naht-, Knopfloch-, Verschluß- und
Stickarten.
Bügeln. Zuschneiden.
Das Anfertigen von einfachen Teil- und Ganzstücken.
Fachliches Rechnen
Größenmaße. Proportionen. Einfache Materialberechnungen
zu Teilstücken.
Lehrstoff der Vertiefung
Arbeitsplanung.
Komplexe Aufgaben
Zuschneiden.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Spezialmaschinen
Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung.
Kulturgeschichtliche Entwicklung der Kleidung.
Bekleidungshygiene.
Berufseinschlägige Rechtsvorschriften
Pflegekennzeichen. Pflegevorschriften.
Arbeitstechniken und -verfahren
Das Anfertigen von Teil- und Ganzstücken mit
mittlerem Schwierigkeitsgrad.
Übliche Größen bei Bett- und Tischwäsche.
Fachliches Rechnen
Berechnungen zur Garnnumerierung. Materialberechnungen
zu Ganzstücken.
Lehrstoff der Vertiefung
Körperhaltungen. Grifftechniken.
Komplexe Aufgaben
Kulturgeschichtliche Entwicklung der Kleidung.
Größenberechnungen bei Bett- und Tischwäsche.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Spezialmaschinen
Einsatz bei komplizierten Arbeiten.
Arbeitsablauf
Organisation. Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).
Arbeitstechniken und -verfahren
Das Anfertigen von Teil- und Ganzstücken mit
hohem Schwierigkeitsgrad.
Fachliches Rechnen
Schnittlagebilderberechnungen. Komplizierte
Materialberechnungen zu Ganzstücken.
Lehrstoff der Vertiefung
Arbeitsstudien
Zeitaufnahmen. Stoppzeiten. Arbeitsbewertung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen der Themen in der Praxis des Lehrberufes.
Der Unterricht hat in Querverbindungen zu den
anderen Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes
zu erfolgen; insbesondere ist zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung der theoretischen Vorkenntnisse der
enge Zusammenhang zur praktischen Arbeit herzustellen.
Die Regeln zum Thema Arbeitsablauf bzw.
Arbeitsstudien werden zweckmäßigerweise aus
anschaulichen Beispielen abgeleitet.
Die Sicherheitsvorschriften sind nicht gesondert,
sondern im Zusammenhang mit den einzelnen Themenbereichen
zu vermitteln.
Schularbeiten im fachlichen Rechnen: zwei in
jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Skizzen und Schnitte von Teil-
und Ganzstücken lesen sowie technisch richtig und
sauber ausführen können, um dann auch wirtschaftlich
und sicher arbeiten zu können.
Er soll insbesondere auch Kenntnisse über die
Proportionen des menschlichen Körpers, das Maßnehmen
sowie die Farbenlehre haben.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Der menschliche Körper und seine Proportionen.
Farbenlehre
Charakteristik, Symbolik und psychologische
Wirkung der Farben. Bunte und unbunte Farbenreihen,
warme und kalte Farben, Farbkontraste.
Entwerfen
Ornamente, Band- und Flächenmuster.
Maßnehmen und Maßberechnungen.
2. Schulstufe
Teilstücke
Skizze. Schnitt. Erörterung der Ausführung und
Anwendung.
Einfache Ganzstücke
Skizze. Aufbau des Grundschnittes. Erörterung
der Ausführung und Anwendung.
Schnittaufstellung in natürlicher Größe.
3. Schulstufe
Komplizierte Ganzstücke
Skizze. Schnitt. Erörterung der Ausführung und
Anwendung.
Schnittaufstellung in natürlicher Größe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die wichtigsten Arbeiten
des Berufes, die einer Planung durch Zeichnungen
bedürfen.
Die Zeichenbeispiele sind berufsbezogen auszuwählen.
Zwecks Bereitstellung von Zeichnungen ist
besonders auf die Querverbindung zum Pflichtgegenstand
„Praktische Arbeit" zu achten.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Werkstoffe sachgemäß verwenden
und Werkzeuge nach dem Stande der Technik
sicher handhaben und pflegen können.
Er soll im Sinne eines Basistrainings die Maschinen
einwandfrei bedienen können, die wichtigsten
Funktionen der Maschine kennen sowie die
Arbeitsverfahren unter Beachtung der optimalen
Grifftechnik beherrschen.
Der Schüler soll über Unfallverhütung Bescheid
wissen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte
Handhabung, Einsatz und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren.
Hand- und Maschinnähen. Anfertigen von
Knopflöchern, Schlitzen, Taschen, Leisten, Krägen
und Sattelteilen.
Ajour- und Aufputzarbeiten.
Herstellen einfacher Teil- und Ganzstücke.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Spezialmaschinen
Handhabung, Einsatz und Instandhaltung.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Teil- und Ganzstücken mit mittlerem
Schwierigkeitsgrad.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Spezialmaschinen.
Handhabung bei komplizierten Arbeiten.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellung von Teil- und Ganzstücken mit
hohem Schwierigkeitsgrad.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Arbeiten der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich
müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendungen der Werk- und Hilfsstoffe, der
Werkzeuge, Maschinen und Geräte, vor allem aber
mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut
sein.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten soll vor allem
durch allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades
erreicht werden.
Auf Sicherheit, Genauigkeit und Sauberkeit der
Arbeit sowie auf wirtschaftliche Arbeitsweise ist
besonders zu achten."
9. Anlage A/4/5 lautet:.
Anlage A/4/5
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
FERNMELDEBAUMONTEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Grundlagen der Elektrotechnik
und der Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik und
Elektronik als Voraussetzung für die weitere fachliche
Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche
Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Leistung und
Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.
Elektrochemie.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkungen im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundbegriffe des Wechselstromes.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Netzarten und genormte Spannungen.
Elektrostatisches Feld.
RC-Kombinationen.
Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.
Grenzfrequenz.
RL-Kombinationen.
Parallel- und Serienschwingkreis. Resonanz,
Bandbreite und Güte.
Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.
Halbleiter und ihre Anwendung.
Elektromagnetische Wellen, Modulationsarten.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche
Regeln.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung
ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten und
durch entsprechende Demonstrationen und Versuche
veranschaulicht werden. Der Unterricht ist den
neuesten physikalischen Erkenntnissen anzupassen.
Im Hinblick auf eine erfolgreiche Ausübung des
Berufes ist stets auf die praktische Anwendbarkeit
des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen. Die einschlägigen
Sachgebiete sind in enger Verbindung mit
dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen" zu
behandeln, damit die Zusammenhänge klarer verstanden
werden können.
Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik"
eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im
fachlichen Rechnen in jeder Schulstufe vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Anwendung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen.
Vermittlung von Grundkenntnissen zeitgemäßer
Arbeitstechniken.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der
in der Nachrichtentechnik wichtigsten Werkstoffe.
Techniken des Herstellens elektrisch leitender
Verbindungen.
Die wichtigsten Bauelemente im Geräte- und
Anlagenbau.
Leitungen und Kabel.
Installationsmaterialien.
Geräte- und Anlagenkunde
Grundbegriffe der Linientechnik.
Elektromagnetische Schaltelemente.
Bauelemente der Fernmeldetechnik.
Grundlagen der Fernsprechvermittlungstechnik.
Apparatetechnik und Zusatzeinrichtungen.
Grundlagen der Übertragungstechnik.
Fernmeldestromversorgungen.
Installieren.
Meßkunde
Handhabung, Genauigkeit und Empfindlichkeit
von Meßgeräten.
Spannungs-, Strom-, Frequenz- und Widerstandsmessung.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Leitungen und Kabel.
Bauelemente der Fernmeldetechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit dem Unterrichtsgegenstand
„Laboratoriumsübungen" zu erfolgen.
Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die
fachgemäße Verwendung der Werkstoffe und Rohstoffe
als auf ihre Gewinnung und Erzeugung zu
legen. Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das
Betriebsverhalten der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung und
auf die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften
hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
Logarithmisches Maßsystem (dB) und Zahlensysteme.
Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte
und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechselstromtechnik
und des Magnetismus.
Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik
und Elektronik" zu führen. Die Übungsbeispiele
sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes
zu entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung
von Tabellen und des elektronischen Taschenrechners
ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind anhand der Lösung fachlicher
Aufgaben zum Gegenstand besonderer Übungen
zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige
und saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen, sowie anhand von Plänen
und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und
die dafür notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und
Schaltzeitdiagrammen fernmeldetechnischer Einrichtungen.
Zeichnen einfacher Installationspläne.
Entwurf von Blockschaltbildern fernmeldetechnischer
Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und
den Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht
sind die Grundlagen des technischen Zeichnens zu
erarbeiten und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses physikalischer
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher
Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen
und Erfassen der Betriebsverhältnisse.
Lehrstoff
Grundversuche und Übungen, welche die
Zusammenhänge zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Einfache Schaltübungen mit fernmeldetechnischen
Bauelementen.
Messungen an Widerständen, Kondensatoren
und Induktivitäten.
Aufbau von Schaltungen der Fernmeldetechnik.
Messungen an fernmeldetechnischen Einrichtungen.
Fehlersuche.
Meß- und Schaltübungen mit Halbleiterbauelementen.
Übungen zur analogen und digitalen Schaltungstechnik.
Handhabung von Datenverarbeitungsanlagen.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor
allem Gelegenheit zum Üben jener Techniken
geben, die einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den
individuellen Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen
zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.
10. Nach Anlage A/4/7 wird folgende Anlage
A/4/8 eingefügt
„Anlage A/4/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
NACHRICHTENELEKTRONIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3½ Schulstufen zu insgesamt
1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Grundlagen der Elektrotechnik
und der Elektronik
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eingehender Kenntnisse der physikalischen
Grundlagen der Elektrotechnik und
Elektronik als Voraussetzung für die weitere fachliche
Ausbildung.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Wesen und Wirkung des Stromes, Grundgesetze
des Stromkreises.
Ohmsches Gesetz, Widerstandsberechnungen
und Temperaturabhängigkeit.
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche
Regeln.
Stromkreis; innerer und äußerer Spannungsabfall.
Schalten von Spannungsquellen.
Elektrische und mechanische Leistung und
Arbeit; Wirkungsgrad. Anpassung. Stromwärme.
Elektrochemie.
Magnetismus und Elektromagnetismus.
Kraftwirkungen im Magnetfeld.
Induktion der Bewegung und der Ruhe.
Grundbegriffe des Wechselstromes.
Verwendung und elektrisches Verhalten ohmscher,
induktiver und kapazitiver Widerstände.
Leistung und Arbeit bei Wechselstrom, Leistungsfaktor.
Netzarten und genormte Spannungen.
Anpassung.
Elektrostatisches Feld.
RC-Kombinationen.
Vektorielle Darstellung von Wechselstromgrößen.
Grenzfrequenz.
RL-Kombinationen.
Parallel- und Serienschwingkreis. Resonanz,
Bandbreite und Güte.
Frequenzabhängige Vierpole.
Grundlagen der Analog- und Digitaltechnik.
Halbleiter und ihre Anwendung.
Elektromagnetische Wellen, Modulationsarten.
Lineare und digitale integrierte Schaltungen.
Mikroelektronik.
Hardware und Software.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Widerstandsschaltungen und Kirchhoffsche
Regeln.
Modulationsarten.
Frequenzabhängige Vierpole.
Mikroelektronik, Software.
Didaktische Grundsätze
Da dieser Unterrichtsgegenstand für ein erfolgreiches
Wirken im Beruf von fundamentaler Bedeutung
ist, muß jedes Thema intensiv dargeboten und
durch entsprechende Demonstrationen und Versuche
veranschaulicht werden. Der Unterricht ist den
neuesten physikalischen Erkenntnissen anzupassen.
Im Hinblick auf eine erfolgreiche Ausübung des
Berufes ist stets auf die praktische Anwendbarkeit
des Erarbeiteten Bedacht zu nehmen. Die einschlägigen
Sachgebiete sind in enger Verbindung mit
dem Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen" zu
behandeln, damit die Zusammenhänge klarer verstanden
werden können.
Falls die Sachgebiete des Fachrechnens in die
„Grundlagen der Elektrotechnik und der Elektronik"
eingebaut werden, sind zwei Schularbeiten im
fachlichen Rechnen in jeder Schulstufe bzw. eine
Schularbeit in der 4. Schulstufe vorzusehen.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung sicherer Kenntnisse der im Beruf
verwendeten Werkstoffe hinsichtlich Eigenschaften,
Handelsbezeichnungen, Normen, wirtschaftlicher
Verarbeitung und Anwendung.
Vertrautmachen mit Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Apparate, Maschinen und Anlagen.
Vermittlung von Grundkenntnissen zeitgemäßer
Arbeitstechniken.
Beherrschen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Technologie
Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung der
in der Nachrichtentechnik wichtigsten Werkstoffe.
Techniken des Hersteilens elektrisch leitender
Verbindungen.
Die wichtigsten Bauelemente im Geräte- und
Anlagenbau.
Leitungen und Kabel.
Geräte- und Anlagenkunde
Grundbegriffe der Linientechnik.
Elektromagnetische Schaltelemente.
Bauelemente der Nachrichtentechnik.
Grundlagen der Fernsprechvermittlungstechnik.
Apparatetechnik und Zusatzeinrichtungen.
Grundlagen der Übertragungstechnik.
Fernmeldestromversorgungen
Meßkunde
Handhabung, Genauigkeit und Empfindlichkeit
von Meßgeräten.
Spannungs-, Strom-, Frequenz- und Widerstandsmessung.
Analog- und Digital-Meßgeräte.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Leitungen und Kabel (Koax, Lichtleiter).
Aufbau und Funktion der Bauelemente der
Nachrichtentechnik.
Messen nichtelektronischer Größen.
Didaktische Grundsätze
Die Erteilung des Unterrichtes hat in engem
Zusammenhang mit dem Unterrichtsgegenstand
„Laboratoriumsübungen" zu erfolgen.
Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die
fachgemäße Verwendung der Werkstoffe und Rohstoffe
als auf ihre Gewinnung und Erzeugung zu
legen. Auf die Einsatzmöglichkeit und auf das
Betriebsverhalten der Geräte ist besonders einzugehen,
bezüglich Konstruktion und Aufbau genügen
allgemeine Hinweise.
Stets ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften,
auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung und
auf die arbeitshygienischen und Unfallverhütungsvorschriften
hinzuweisen.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Fachbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen.
Winkelfunktionen und vektorielle Darstellungen.
Grundlegende Rechnungen aus dem Gebiet der
Gleich-, Wechselstromtechnik und des Magnetismus.
Logarithmisches Maßsystem (dB) und Zahlensysteme.
Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte
und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechselstromtechnik
und des Magnetismus.
Angewandte Rechnungen aus den Bereichen der
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände.
Didaktische Grundsätze
Der Unterrichtsgegenstand ist im engen Zusammenhang
mit den übrigen Unterrichtsgegenständen,
besonders aber mit „Grundlagen der Elektrotechnik
und Elektronik" zu führen. Die Übungsbeispiele
sind den Teilgebieten des Fachunterrichtes
zu entnehmen.
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler
von der fachlichen und wirtschaftlichen Notwendigkeit
einer rechnerischen Vorbereitung und
Überprüfung seiner Tätigkeit überzeugt wird.
Alle Rechnungen sollen auch unter Verwendung
von Tabellen, des Rechenstabes und eventuell des
elektronischen Taschenrechners ausgeführt werden.
Etwa auftretende Mängel in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind anhand der Lösung fachlicher
Aufgaben zum Gegenstand besonderer Übungen
zu machen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine
in der 4. Schulstufe.
Fach zeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, technisch richtige
und saubere Skizzen und normgerechte Werkzeichnungen
auszuführen sowie anhand von Plänen
und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und
die dafür notwendigen Berechnungen durchzuführen.
Lehrstoff
Anfertigen von Freihandskizzen und normgerechten
technischen Zeichnungen sowie deren
Bemaßung.
Skizzieren und Zeichnen von Schaltplänen und
Schaltzeitdiagrammen nachrichtentechnischer Einrichtungen.
Entwurf einfacher gedruckter Schaltungen.
Schaltungsaufnahme von einfachen, bestückten
Leiterplatten.
Entwurf von Blockschaltbildern nachrichtentechnischer
Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist mit dem Zeichenmaterial und
den Geräten vertraut zu machen. Im Unterricht
sind die Grundlagen des technischen Zeichnens zu
erarbeiten und zu vertiefen.
Die Grundbegriffe des Fachzeichnens sind so zu
vermitteln, daß der Schüler sowohl zu selbständiger
zeichnerischer Tätigkeit befähigt wird als auch
Pläne und Zeichnungen als Grundlage für eine
ökonomische Arbeitsausführung erkennt.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses physikalischer
Vorgänge durch Ausführung und Auswertung von
Versuchen. Befähigung zur Durchführung einfacher
Schaltungen. Simulieren elektrischer Anlagen
und Erfassen der Betriebsverhältnisse.
Lehrstoff
Grundversuche und Übungen, welche die
Zusammenhänge zwischen den elektrischen Größen
klarstellen.
Einfache Schaltübungen mit nachrichtentechnischen
Bauelementen.
Messungen zur Bestimmung der elektrischen
Größen von Widerständen, Kondensatoren und
Induktivitäten.
Aufbau von Schaltungen der Nachrichtentechnik.
Messungen an nachrichtentechnischen Einrichtungen.
Fehlersuche.
Messungen bei höheren Frequenzen, Dämpfungsmessungen.
Meß- und Schaltübungen mit Halbleiterbauelementen.
Übungen zur analogen und digitalen Schaltungstechnik.
Mikroelektronik.
Messungen und Übungen aus weiteren Bereichen
der speziellen Fachkunde.
Didaktische Grundsätze
In Ergänzung der betrieblichen Ausbildung sollen
die Laboratoriumsübungen dem Schüler vor
allem Gelegenheit zum Üben jener Techniken
geben, die einer besonderen unterrichtlichen Unterweisung
bedürfen. Sie sind in möglichst enger Verbindung
mit den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen
zu führen und nach Möglichkeit den
individuellen Erfordernissen der Schüler anzupassen.
Dem Schüler sind bei jeder Gelegenheit die
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis
und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Der Unterricht hat stets auf den neuesten Stand
der Technik Bedacht zu nehmen. Genaue und saubere
Arbeit sowie wirtschaftliche Arbeitsweise sind
anzustreben.
Bei jeder Übung sind die geltenden Sicherheitsvorschriften,
die sonstigen in Betracht kommenden
Vorschriften zum Schutze des Lebens und der
Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen
zur Verhinderung von Unfällen zu beachten."
11. Anlage A/6/6 lautet
„Anlage A/6/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
GETREIDEMÜLLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Nahrungsmittelkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Eigenschaften und die Verwendungsmöglichkeiten
der Rohstoffe und der
Endprodukte der Getreidemüllerei kennen. Er soll
die Rohstoffe der Getreidemüllerei erkennen und
ihre Qualität beurteilen können.
Er soll die Wirkung und Bedeutung der einzelnen
Nahrungsmittel- und Futtermittelkomponenten
auf Getreidebasis auf den menschlichen und tierischen
Organismus verstehen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Chemie
Einteilung der Stoffe, Atombau.
Allgemeine Biologie
Zelle (Kern, Plasma und Membran, Stoffwechsel,
Vermehrung und Vererbung). Aufbau und
Funktion der Pflanzenzelle.
Getreidepflanzen
Arten. Getreidekorn, Getreideinhaltsstoffe,
Getreidekrankheiten.
2. Schulstufe
Allgemeine Ernährungsphysiologie
Aufgaben der Nahrung, Vorgänge beim Ab- und
Umbau der Stoffe im Organismus.
Nährstoffe
Kohlenhydrate (Zucker, Dextrin, Stärke, Zellulose),
Eiweißstoffe, Kleber, Fette, Mineralstoffe,
Enzyme, Vitamine.
3. Schulstufe
Bäckerei
Komponenten der Herstellung von Brot, Backwaren
und Teigwaren. Arbeitsphasen in der Bäckerei.
Futtermittelherstellung
Körnerfrüchte, Hülsenfrüchte, andere Früchte.
Nebenerzeugnisse der Mehl- und Schälmüllerei,
der Zucker-, Stärke- und Fettgewinnung. Tierische
Produkte. Mineral- und Wirkstoffe. Zusammensetzung
einfacher Kraftfuttermischungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf die Gesunderhaltung von
Mensch und Tier. In den Themenbereichen „Chemie"
und „Allgemeine Biologie" werden nur Teilbereiche
der angeführten Themen benötigt.
Der zentralen Bedeutung der Ernährungsphysiologie
für den Beruf entsprechend, kommt der
Berücksichtigung des neuesten Standes der Wissenschaft
in den Themenbereichen „Allgemeine
Ernährungsphysiologie" und „Nährstoffe" besondere
Bedeutung zu.
Geräte- und Maschinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll mit der Wirkungsweise und dem
Einsatz der Betriebseinrichtungen der Getreidemüllerei
vertraut sein. Er soll die Bedienungs-, Wartungs-
und Sicherheitsvorschriften für diese
Betriebseinrichtungen kennen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Getreideübernahme
Maschinen, Vorrichtungen.
Fördervorrichtungen
Mechanische und pneumatische Bauarten.
Reinigungsmaschinen
Maschinen der Vorreinigung und der Hauptreinigung.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Mahlmaschinen
Vermahlungsmaschinen, Mahlhilfsmaschinen.
Antrieb
Wasserkraftmaschinen. Elektromotor.
Antriebstechnik
Spannung, Stromstärke, Widerstand, elektrische
Arbeit und Leistung.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Aufbereitung
Sicht- und Sortiermaschinen, Waagen.
Lagerung und Verpackung
Maschinen der Mehllagerung, Vorrichtungen
der Aspiration. Absackvorrichtungen und Verpackungsmaschinen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind
der Beitrag zur körperlichen Sicherheit und zum
Gesundheitsschutz, der ständige Hinweise erfordert,
sowie die Häufigkeit der Anwendung im
beruflichen Alltag.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern
der Pflichtgegenstände „Fachzeichnen", „Laboratoriumsübungen"
und „Praktische Arbeit" wichtig.
Die Entwicklung der Lebensmitteltechnologie
erfordert die Berücksichtigung des neuesten Standes
der Technik.
Spezielle Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Organisation und die Verfahren
der Getreidemüllerei gründlich kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich mit den in der
Getreidemüllerei verwendeten gesetzlichen Bestimmungen
sowie den Steuerungs und Regelungsschaltungen
vertraut sein sowie Getreideprodukte
in der Tierernährung kennen und über Arbeitsplanung
Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Organisation der Müllerei
Historische Entwicklung. Einteilung der Mühlen
und des Produktionsablaufes.
Getreide
Anbaugebiete. Sorten. Ankauf (gesetzliche
Bestimmungen, Annahme).
Vorbehandlung der Rohwaren
Verwiegung, Vorreinigung.
Lagerung
Leicht- und schwerfließende Güter. Gesunderhaltung.
Getreideschädlinge (Arten, Einfluß auf die
Lagerung). Speicherdiagramm.
Lehrstoff der Vertiefung
Gesetzliche Bestimmungen (Marktordnungsgesetz,
Mühlengesetz).
2. Schulstufe
Vorbehandlung der Rohwaren
Getreidereinigung (Aufgabe, Möglichkeiten).
Vermahlung
Aufgabe, Verfahren, Passagen, Roggenvermahlung.
Organisation der Müllerei
Mühlengesetz. Aufzeichnungen im Mühlenbetrieb
(Rechtsvorschriften, Bücher).
Lehrstoff der Vertiefung
Steuerungs- und Regelungstechnik
Arten von Steuerungen und Regelungen. Regeleinrichtungen
(Zweipunktregler, Mehrpunktregler,
stetige Regler). Walzenstuhlregelung, Drehzahlüberwachung.
3. Schulstufe
Vermahlung
Weizenvermahlung in Klein- und Großmühlen.
Kombinierte Roggen-Weizen-Vermahlung. Vermahlungsdiagramme
für automatische, halbautomatische
Mühlen und Rückschüttmühlen.
Mischfutter
Erzeugung, Verwiegung, Mischen, Pelletierung,
Lagerung.
Versand
Lagerung, Transport.
Lehrstoff der Vertiefung
Steuerungs- und Regelungstechnik
Steuerungen und Regelungen in Mühlen und
Mischfutterbetrieben. Verriegelungen. Automatische
Mühlenüberwachung. Vermahlungs- und Ausbeutekontrolle.
Getreide
Getreideprodukte in der Tierernährung.
Organisation der Müllerei
Arbeitsplanung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der
Beitrag zur körperlichen Sicherheit und zum
Gesundheitsschutz, der ständige Hinweise erfordert,
sowie die Häufigkeit der Anwendung im
beruflichen Alltag.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten
ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern
der Pflichtgegenstände „Nahrungsmittelkunde"
und „Geräte- und Maschinenkunde" wichtig.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf vorkommenden
Berechnungen sicher durchführen können. Er soll
einfache rechnerische Aufgaben des Berufes logisch
und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen an
Maschinen und Geräten, fördertechnische Berechnungen
sowie Formelumwandlungen beherrschen.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Berechnung geometrischer Größen
Länge, Fläche, Oberfläche, Volumen.
Mengenberechnungen
Masse, Schüttdichte, Netzwassermenge, Trocknungsverlust.
Ausbeuteberechnungen.
Mischungsrechnen
Zusammenstellen von Getreidemischungen.
Berechnungen an Maschinen und Geräten
Drehzahl, Umfangsgeschwindigkeit.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnungen an Maschinen und Geräten
Leistung und Wirkungsgrad von Elektromotoren.
Einfache stöchiometrische Aufgaben.
3. Schulstufe
Mischungsrechnen
Mischungsformel, Mischungskreuz.
Berechnungen an Maschinen und Geräten
Drehzahl, Umfangsgeschwindigkeiten, Übersetzungsverhältnisse.
Rohrneigungen. Turbinenleistung.
Lehrstoff der Vertiefung
Fördertechnische Berechnungen
Kontinuitätsgleichung der Luft. Berechnung des
Rohrdurchmessers.
Rechenverfahren
Formelumwandlung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in Routineaufgaben des Berufes.
Daher gebührt der Erarbeitung und Sicherung praxisüblicher
Lösungsverfahren der Vorrang vor dem
formalen Rechnen. Dies gilt auch für den Inhalt
jener Aufgaben, die der Behebung von Mängeln in
den Vorkenntnissen der Schüler dienen.
Die praxisbezogene Bildungs- und Lehraufgabe
läßt die Gliederung des Lehrstoffes nach Sachgebieten
als zweckmäßig erscheinen. Der Themenbereich
„Rohrneigungen" erfordert die Verwendung
von Winkelfunktionen.
Zwei Schularbeiten in jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen
des Fachgebietes sachgerecht und sauber
ausführen können. Er soll facheinschlägige
Zeichnungen, Pläne und Diagramme lesen und zur
Weiterarbeit verwenden können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Elemente des Maschinenzeichnens
Handhabung der Zeichengeräte, Beschriftung,
Bemaßung, Maßstäbe.
Anfertigen von Zeichnungen
Schnittdarstellung. Werkstücke des Fachgebietes.
Stücklisten.
2. Schulstufe
Diagramme
Figuren. Diagramme zu den Themenbereichen
Getreidelagerung, Reinigung und Vermahlung.
Mischfutterdiagramme.
Lesen von Zeichnungen
Mühleneinbaupläne, Silopläne, Diagramme zu
facheinschlägigen Themenbereichen, Schaltpläne,
Zeichnungen hydraulischer und pneumatischer
Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Berufes,
die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern der
fachkundigen Pflichtgegenstände wichtig.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Laboratoriumsuntersuchungen
an Getreide und an den Zwischen- und Endprodukten
der Getreidemüllerei vornehmen können.
Er soll sich zur Lösung facheinschlägiger Aufgaben
der elektronischen Datenverarbeitung und steuerungstechnischer
Verfahren bedienen können.
Der Schüler soll sich der Verantwortung des
Getreidemüllers für die Volksgesundheit bewußt
sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Laboratoriumsbetrieb
Bedeutung für die Müllerei, Laborgeräte, Meßgeräte,
Waagen.
Übungen mit Meßgeräten und Waagen.
Untersuchungen
Hektolitergewicht. Ziehen und Teilen von
Mustern. Besatzbestimmungen. Mehligkeit und
Glasigkeit. Siebanalyse. Sinnesprüfung des Getreides.
Elektronische Datenverarbeitung
Aufgaben. Aufbau von Rechenanlagen. Mikroelektronik.
Steuerungstechnik
Mikroelektronische Steuerungssysteme. Schaltschrank
und Pneumatiksteuerungen.
2. Schulstufe
Untersuchungen
Feuchtigkeit (mit Halbautomaten und elektrischen
Feuchtigkeitsbestimmern; überfeuchte Proben).
Naßkleber (Auswaschen, Bestimmung).
Quellzahl, Wertzahl. Mikroskopie. Bestimmung
von Getreidekrankheiten.
Elektronische Datenverarbeitung
Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe. Anwendungsgebiete.
Steuerungstechnik
Einfache Schaltungen mit direkter Ansteuerung.
3. Schulstufe
Untersuchungen
Aschebestimmung. Sinnesprüfung des Mehls,
Pekarprobe, Untersuchung auf Mehlveredlungsmittel.
Teigrheologische Apparate (Erklärung des Aufbaues,
Ergebnisauswertung).
Elektronische Datenverarbeitung
Organisation. Datenschutz.
Steuerungstechnik
Zusammengesetzte Schaltungen. Impulsüberschneidungen,
Fehlersuche, Entstörung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur sicheren Fertigkeit in der qualitativen
Einstufung der Produkte. Im Themenbereich
„Elektronische Datenverarbeitung" sind die
anschauliche Aufbereitung des Lehrstoffes und die
Auswahl der Aufgaben auf Grund ihrer Praxisnähe
von besonderer Bedeutung. Im Themenbereich
„Steuerungstechnik" steht, den Anforderungen der
Berufspraxis entsprechend, die Entstörung im Vordergrund.
Ständige Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen
theoretischer Erkenntnis und praktischer
Anwendung fördern das Systemdenken. Die stürmische
Entwicklung der Laboratoriumsverfahren
erfordert die Berücksichtigung des neuesten Standes
der Technik.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die gängigen praktischen Arbeiten
der Getreidemüllerei beherrschen. Er soll einfache
Störungen an Maschinen und Anlagen des
Fachgebietes erkennen und beheben können.
Der Schüler soll sich bei der Arbeit sicherheits-,
gesundheits- und reinlichkeitsbewußt verhalten. Er
soll genau und wirtschaftlich arbeiten.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Vorarbeiten
Annahme von Getreide, Vorreinigung. Verwiegung.
Reinigung
Behandlung der Elemente (Siebwerke, Windströme),
Arbeit an Reinigungsmaschinen und Förderelementen,
Beurteilung des Reinigungseffektes.
Instandhaltung und Reparatur
Riementriebe, Müllereimaschinen, Fördereinrichtungen.
Vermahlung
Weizen. Abnahme des Silo- und Getreideannahmediagramms
sowie der Schwarzreinigung mit
Getreidevorbereitung.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Reinigung
Reinigungsmaschinen (Bedienung, Wartung,
Kontrolle der Arbeitsweise und des Reinigungseffektes).
Vorarbeiten
Netzen, Abstehen. Zusammenstellung von
Getreidemischungen.
Sichter
Ein- und Auslaufanordnung, Verwendung der
Siebe im Sichter, Rahmenschema.
Walzen
Feststellung der Riffelzahl und des Dralls, Erstellen
der Walzentabelle. Mahlversuche mit dem
Variostuhl.
Vermahlung
Roggen (Schroten, Grießauflösen, Dunstmahlen).
Abnahme des Roggenvermahlungsdiagrammes.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Vermahlung
Herstellung von Mahlerzeugnissen aus Weizen,
Ausmahlungsvorschriften. An- und Einstellung der
Vermahlungsmaschinen. Vermahlung von Roggen-
Weizen-Gemisch. Abnahme des kombinierten Weizen-
Roggen-Diagramms.
Sichter
Bedienung und Überwachung der Sicht- und
Putzmaschinen. Bespannung von Sichterrahmen.
Bestimmung der spezifischen Sichtfläche.
Walzen
Bestimmung der spezifischen Walzenlänge.
Bekämpfung von Mühlenschädlingen
Physikalische, chemische, biologische Verfahren.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit der jeweiligen Arbeit in der Berufspraxis,
soweit anzunehmen ist, daß die entsprechenden
Kenntnisse und Fertigkeiten im Lehrbetrieb nicht in
ausreichender Breite oder Tiefe vermittelt werden
können.
Ständige Hinweise auf den Erfolg, der sich bei
Beachtung der Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis und praktischer Anwendung einstellt,
fördern das Systemdenken. Die Entwicklung
der Lebensmitteltechnologie erfordert die Berücksichtigung
des neuesten Standes der Technik.
Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen
ist die Zusammenarbeit mit den Lehrern
der fachkundlichen Pflichtgegenstände wichtig."
12. Anlage A/6/7 lautet
„Anlage A/6/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
MOLKER UND KÄSER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Organisation der Milchwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Organisationsstruktur und
die gesetzlichen Grundlagen der österreichischen
Milchwirtschaft kennen und über Marketingstrategien
Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Marktfunktionen
Produktion, Absatz.
Das österreichische Milchwirtschaftssystem
Liefer-, Bearbeitungs-, Verarbeitungsbetriebe;
Import- und Exportgesellschaften.
2. Schulstufe
Milchwirtschaftsfonds
ÖMIG, Zentrallaboratorium, Landesstellen.
Standesvertretungen.
3. Schulstufe
Landwirtschaftsrecht
Marktordnungsgesetz, Landwirtschaftsgesetz.
Lebensmittelrecht
Lebensmittelgesetz, Milchqualitätsverordnung.
Marketingstrategien.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit im beruflichen Alltag.
Milchgewinnung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Verfahren der hygienischen
und wirtschaftlichen Gewinnung und Lagerung der
Milch kennen. Er soll sich des Einflusses der Qualität
der Rohmilch auf die Qualität der Molkereiprodukte
bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Biologie und Hygiene
Stallhygiene. Euter (Bau, Funktion). Melkmethoden
(Arten, Auswirkungen auf die Eutergesundheit).
Melkmaschine
Bau, Funktion, Wartung.
2. Schulstufe
Melkgeräte
Arten, Reinigung, Desinfektion, Pflege.
Rohmilch
Kühlung und Lagerung auf dem Bauernhof.
Rohmilchfehler (Ursachen, Behebung).
Milchvieh
Rassen, Haltung, Züchtung.
Biologie und Hygiene
Mastitis (Erreger, Ursachen, Auswirkungen,
Vorbeugung, Bekämpfung).
Futter
Futterwerbung, Futterkonservierung (Formen,
Auswirkung auf die Milch).
3. Schulstufe
Futter
Fütterungsgrundsätze. Futtermittel (Arten, Auswirkung
auf die Milch). Fütterungsbeschränkungen.
Rohmilch
Qualitätsbeurteilung.
Milchvieh
Rassen, Haltung, Züchtung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf häufige berufliche Aufgaben.
Daher ist der Einfluß der Rohmilchqualität auf die
Qualität der Molkereiprodukte besonders aufzuzeigen.
Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand
„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die
Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes
von großer Bedeutung.
Molkereikunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Bestandteile der Milch und
der Milchprodukte sowie die Qualitätskriterien für
Milch und Milchprodukte kennen. Er soll insbesondere
über deren Bedeutung für die Ernährung
Bescheid wissen. Er soll die bei der Milchbearbeitung
und Milchverarbeitung verwendeten Hilfsstoffe
und technologischen Verfahren kennen und
wirtschaftlich einsetzen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Rohmilch
Transport, Übernahme, Qualitätskriterien.
Milchbestandteile
Zusammensetzung, Bedeutung für die Erzeugung
von Milch und Milchprodukten, Bedeutung
für die Ernährung.
Arbeitsverfahren
Technologien der Bearbeitung und Verarbeitung.
Milchprodukte
Rahm (Herstellung, Sorten).
2. Schulstufe
Milchprodukte
Butter (Herstellung, Arten, Sorten).
Arbeitsverfahren
Erhitzungsverfahren, Säuregerinnung.
3. Schulstufe
Milchprodukte
Sauermilch-, Spezialmilch- und Dauermilchprodukte
(Herstellung, Arten).
Arbeitsverfahren
Reinigungs- und Desinfektionsmittel (Wirkstoffe,
Einsatz). Beurteilung von Milch und Milchprodukten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Daher
kommt Hinweisen auf die Arbeitshygiene große
Bedeutung zu.
Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand
„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die
Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes
von großer Bedeutung.
Chemie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die chemischen Zusammenhänge
bei der Bearbeitung und Verarbeitung der
Milch sowie bei der Qualitätsprüfung der Milch
und der Milchprodukte verstehen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Allgemeine Chemie
Aufbau der Materie. Chemische Symbole und
Formeln.
2. Schulstufe
Allgemeine Chemie
Säuregrad und pH-Wert. Wasserhärte.
Angewandte Chemie
Reinigung und Desinfektion.
Allgemeine Grundlagen der organischen Chemie.
3. Schulstufe
Milchbestandteile
Milchsalze, Milchfette, Milchzucker, Milcheiweiß,
Enzyme, Vitamine.
Milchprodukte als Nahrungsmittel.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis der Zusammenhänge in
der Praxis des Berufes. Da diese Zusammenhänge
in andere Bereiche der Fachkunde hineinwirken, ist
die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen
fachtheoretischen Pflichtgegenstände sowie der
Laboratoriumsübungen wichtig.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend,
kommt ständigen Hinweisen auf die Gefährlichkeit
von Chemikalien und auf den Umweltschutz große
Bedeutung zu.
Mikrobiologie und Hygiene
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die mikrobiellen Vorgänge bei
der Gewinnung und Verarbeitung der Milch sowie
die milchhygienischen Maßnahmen kennen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll außerdem die Auswirkungen
von Lebensmittelvergiftungen und deren Verhinderung
sowie die Steuerung der Vermehrung von
Mikroorganismen kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Mikroorganismen
Morphologie, Vermehrung, Stoffwechsel.
Hefen und Schimmelpilze
Eigenschaften, Vorkommen, Bedeutung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Mikroorganismen (Vermehrung, Eiweißstoffwechsel;
Gärungen).
2. Schulstufe
Bakterien in der Milchwirtschaft
Einteilung, Eigenschaften, Vorkommen und
Bedeutung.
Milchhygiene
Schadstoffe, Krankheitserreger und Toxinbildner
in der Milch und in Milchprodukten (Herkunft,
Arten, Bedeutung). Hygienevorschriften,
Hygienemaßnahmen.
Lehrstoff der Vertiefung
Lebensmittelvergiftungen.
Komplexe Aufgaben
Bakterien in der Milchwirtschaft (Eigenschaften,
Vermehrungsbedingungen).
3. Schulstufe
Mikroorganismen
Kulturen für fermentierte Milchprodukte.
Mikrobiell verursachte Fehler bei Milch und Milchprodukten.
Bakteriophagen
Eigenschaften, Vorkommen, Bedeutung.
Hygiene
Personalhygiene.
Lehrstoff der Vertiefung
Mikroorganismen
Steuerung der Vermehrung der Mikroorganismen
bei der Herstellung von Käse und Sauermilchprodukten.
Komplexe Aufgaben
Bekämpfung mikrobiell verursachter Fehler.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis der Zusammenhänge in
der Praxis des Berufes. Da diese Zusammenhänge
in andere Bereiche der Fachkunde hineinwirken, ist
die Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen
fachtheoretischen Pflichtgegenstände sowie der
Laboratoriumsübungen wichtig.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend,
kommt ständigen Hinweisen auf die Notwendigkeit
der Arbeitshygiene große Bedeutung zu.
Käsereikunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Rohstoffe der Käseerzeugung
sowie die Qualitätskriterien für Käse kennen.
Er soll die bei der Käseerzeugung verwendeten
Zusatzstoffe und Arbeitsverfahren kennen und
wirtschaftlich einsetzen können.
Der Schüler soll sich der ernährungsphysiologischen
Bedeutung der Käsearten bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Käseerzeugung
Geschichtliche Entwicklung. Qualitätskriterien
käsereitauglicher Milch. Bedeutung der Milchinhaltsstoffe
für die Käseerzeugung. Lab und Labaustauschstoffe.
Einteilung der Käsearten.
2. Schulstufe
Käsereikulturen
Bereitung, Beurteilung.
Anwendung und Bedeutung von Zusatzstoffen.
Käsungstechnologien
Vorbereitung der Milch für den Käsungsprozeß.
Lab- und Säuregerinnung, kombinierte Gerinnung.
Hart-, Schnitt-, Weich- und Frischkäseerzeugung.
3. Schulstufe
Technologien
Traditionelle und neue Verfahren. Salzbad
(Arten, Bedeutung, Überwachung, Regenerierung).
Käsereifung (Arten, Methoden).
Käseproduktion
Käsefehler (Arten, Ursachen). Reifungs-, Lager- und
Versandfolien. Erzeugungsberichte (Produktionsübersicht,
Qualitätskontrolle). Käsebeurteilung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit der Verwendung im Beruf. Daher
kommt Hinweisen auf die Arbeitshygiene und auf
die Unfallverhütung große Bedeutung zu.
Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand
„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die
Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes
von großer Bedeutung.
Maschinenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Beruf verwendeten
Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen im
Molkerei- und Käsereibetrieb nach dem Stande der
Technik kennen, über die Energieversorgung
Bescheid wissen sowie mit den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen vertraut
sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.
Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen
Einsatz, Wirkungsweise, Instandhalten.
Pumpen
Zentrifugal- und Verdrängerpumpen.
Wasser
Wasserversorgung, Betriebswasser. Abwasserbeseitigung.
Energie
Elektrische Energie, Wirkungen des elektrischen
Stromes.
2. Schulstufe
Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.
Maschinen und Einrichtungen
Separatoren, Erhitzungsapparate, Homogenisatoren,
Kälteanlagen. Schmierung.
Steuerungs- und Regelungstechnik
Steuern und Regeln, Steuerstrecke, Regelkreis.
Überwachungsanlagen.
3. Schulstufe
Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen.
Energie
Energieversorgungsanlagen, Energierückgewinnung.
Abgasrichtlinien.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur sicheren Arbeit mit den Werkzeugen,
Maschinen, Geräten und Einrichtungen. Daher
kommt ständigen Hinweisen auf die Sicherheits- und
Schutzvorschriften sowie auf die zu diesem
Zweck erforderlichen Maßnahmen größte Bedeutung
zu.
Da das erworbene Wissen im Pflichtgegenstand
„Praktische Arbeit" angewendet wird, ist die
Zusammenarbeit mit den Lehrern dieses Pflichtgegenstandes
von großer Bedeutung.
Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zum
Milchpreis, zur Fettbilanz sowie zum Monatsbericht
beherrschen; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Milchwirtschaftliches Rechnen
Milchmenge und Fettgehalt. Trinkmilch-, Kesselmilch-
und Schlagrahmeinstellung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der praxisüblichen Rechengeräte.
Lehrstoff der Vertiefung
Milchpreisberechnungen.
2. Schulstufe
Milchwirtschaftliches Rechnen
Rahm-, Magermilch- und Vollmilchzusatz zu
bestimmten Milchmengen. Butterei- und Käsereitechnik,
Butter- und Käseausbeute. Ausbutterungs- und
Entrahmungsgrad. Trockenmasse und Labstärke.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der praxisüblichen Zahlentafeln.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Milchwirtschaftliches Rechnen
Butterei- und Käsereitechnik.
3. Schulstuf e
Milchwirtschaftliches Rechnen
Produktionstechnische Betriebsübersicht. Wärmerückgewinnung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch von Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Fettbilanz; Monatsbericht.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit im Beruf. Daher empfiehlt sich der
Aufbau nach Sachgebieten und die Absprache mit
den Lehrern der übrigen Pflichtgegenstände.
Die Forderung nach Praxisnähe bedingt die Auswahl
der Aufgaben — auch solcher zur Behebung
von Mängeln in den Grundkenntnissen — aus den
Teilgebieten des Fachunterrichtes. Die rein theoretische
Behandlung des Lehrstoffes ist zu vermeiden.
In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.
Laboratoriumsübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll chemisch-physikalische und
mikrobiologische sowie biochemische Untersuchungen
von Milch und Milchprodukten in der
Molkerei und Käserei durchführen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Laboratoriumsbetrieb
Laboratoriumsgeräte. Richtlinien zur Probenahmetechnik
und Probenkonservierung.
Chemisch-physikalische Untersuchungen
Einfache Untersuchungen der Milch.
Mikrobiologische Untersuchungen
Voraussetzungen. Mikroskopische Präparate
von Mikroorganismen.
2. Schulstufe
Chemisch-physikalische Untersuchungen
Untersuchungen der Milch und Milchprodukte.
Mikrobiologische Untersuchungen
Keimzahlbestimmung von Milch und Milchprodukten.
Nachweis von Hemmstoffen in der Milch.
3. Schulstuf e
Chemisch-physikalische Untersuchungen
Molkereihilfsstoffe. Nachweis von Milchfälschungen.
Mikrobiologische und biochemische Untersuchungen
Betriebskontrolle. Kontrolle von Kulturen für
fermentierte Milchprodukte.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung.
Daher kommt Lehrinhalten, die im Lehrbetrieb
nicht erarbeitet werden können, besondere
Bedeutung zu.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den
fachtheoretischen Pflichtgegenständen auf. Daher
sind die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser
Pflichtgegenstände und ständige Hinweise auf die
Zusammenhänge von Theorie und Praxis wichtig.
Die praktisch orientierte Bildungs- und Lehraufgabe
erfordert die Berücksichtigung des neuesten
Standes von Wissenschaft und Technik, die Betonung
der Notwendigkeit genauer und sauberer
Arbeit sowie wirtschaftlicher Arbeitsweise und vor
allem ständige Hinweise auf die Sicherheits- und
Schutzvorschriften sowie auf die zu diesem Zweck
erforderlichen Maßnahmen.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Rohstoff Milch sachgemäß
verwenden, Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen
nach dem Stande der Technik sicher handhaben
und die Arbeitsverfahren des Molker- und
Käserberufes beherrschen. Er soll über die Unfallverhütung
Bescheid wissen und sich seiner beruflichen
Verantwortung bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen
Handhabung, Pflege und Instandhaltung. Reinigung
und Desinfektion der Betriebsstätten.
Arbeitsverfahren
Übernahme, Reinigen, Standardisieren, Separieren
der Milch.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Maschinen und Einrichtungen
Kälteanlagen (Bedienung, Wartung).
Arbeitsverfahren
Zentrifugalentkeimen. Pasteurisieren, Homogenisieren
und Kühlen der Milch und des Rahmes.
Erzeugen von Schlagsahne und Sauermilch.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Maschinen und Einrichtungen
Energieversorgungsanlagen (Bedienung, Wartung.
Energieeinsparung). Bedienung von Reinigungs-
und Abwasseranlagen. Milchgewinnungsanlagen
(Pflege, Wartung).
Arbeitsverfahren
Erzeugen von Joghurt und Spezialmilchprodukten.
Buttererzeugung (verschiedene Verfahren).
Erzeugung von Milchprodukten in kleintechnischen
Anlagen.
Herstellen von Käsearten in traditionellen und
prozeßgesteuerten Fertigungsanlagen. Überwachung
der Käsereifung und -lagerung. Abpacken
von Käse.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung.
Daher kommt Lehrinhalten, die im Lehrbetrieb
nicht immer erarbeitet werden können, besondere
Bedeutung zu.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse aus den
fachtheoretischen Pflichtgegenständen auf. Daher
sind die Zusammenarbeit mit den Lehrern dieser
Pflichtgegenstände und ständige Hinweise auf die
Zusammenhänge von Theorie und Praxis wichtig.
Die praktisch orientierte Bildungs- und Lehraufgabe
erfordert die Berücksichtigung des neuesten
Standes von Wissenschaft und Technik, die Betonung
der Notwendigkeit genauer und sauberer
Arbeit sowie energiesparender Arbeitsweise und
vor allem ständige Hinweise auf die Unfallverhütung
sowie auf die zu diesem Zweck erforderlichen
Maßnahmen."
13. Anlage A/8/2 lautet
„Anlage A/8/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
NOTENSTECHER, TIEFDRUCKFORMENHERSTELLER,
FOTOGRAVEUR
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Allgemeine didaktische Bemerkungen
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind
bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten
der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen
und nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Sprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll sich der gehobenen Umgangssprache
bedienen und Texte auf ihre sprachliche
Richtigkeit überprüfen können.
Er soll charakteristische Werke der deutschsprachigen
Literatur kennen und verstehen.
Lehrstoff
Korrekturzeichen und deren Anwendung.
Wortbildung, Wortlehre, Wortarten.
Rechtschreibregel und Rechtschreibübungen.
Übungen im Gebrauch des Dudens und anderer
Nachschlagwerke.
Satzlehre. Satzzeichen. Zeichensetzung und
deren Übungen.
Fremd- und Fachwörterschreibung.
Stilübungen. Protokollführung.
Sprachentwicklung. Sprachformen.
Deutschsprachige Literatur bis zur Gegenwart.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen
Richtigkeit von Texten, im Themenbereich „Literatur"
die Anwendbarkeit der behandelten Thematik
auf Probleme der Jetztzeit; daher kommt der zeitgenössischen
und hier wieder der österreichischen
Literatur besonderes Gewicht zu.
Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe
erfordert intensives Üben, auch im
Gebrauch der praxisüblichen Nachschlagwerke.
Die Textauswahl wird von den Bedürfnissen des
Lehrberufes bestimmt.
Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk
beigemessen werden.
In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.
Allgemeine Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Arbeitsverfahren der grafischen
Berufe sowie ihre Entwicklung kennen; er
soll die in den grafischen Berufen gebräuchlichen
Maßsysteme kennen.
Lehrstoff
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische
System.
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text
und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,
Druckverfahren, Illustration; Formen der Druckerzeugnisse.
Einfluß der kunstgeschichtlichen Epochen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für das Zusammenwirken
und die Arbeitsweisen der grafischen Berufe in der
Gegenwart.
Die Verwendung von Mustern erhöht die
Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und
Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.
Die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes
„Spezielle Fachkunde" ist wegen der
Lehrstoffabgrenzung wichtig; dem genannten
Pflichtgegenstand kommen vorwiegend die für den
Lehrberuf des Schülers maßgeblichen Lehrinhalte
zu.
Spezielle Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten
Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Apparate,
Geräte und Arbeitsverfahren nach dem Stande der
Technik gründlich kennen und unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit auswählen können.
Er soll die im Lehrberuf auftretenden fachlichen
Rechnungen ausführen können.
Lehrstoff
a) für Notenstecher
Unfallverhütung. Notenschrift und Bezeichnungen
in der Musik. Einsatz und Wirkungsweise der
Geräte, Maschinen und Materialien. Schriftarten
und Schriftgrößen. Zurichten der Stichplatte. Einteilen
der Stichplatte gemäß den musikalischen
Regeln. Notenlinien und Einteilen der Takte und
Noten nach bestimmten Größenverhältnissen.
Schlagen der Notenzeichen und Schriften mittels
Stahlstempels. Planieren der Plattenrückseite. Stechen
mittels verschiedenartiger Stichel. Nachbearbeiten
der Platte. Korrekturen. Zurichten der
Werkzeuge.
Anwendung von Rechenbeispielen bei geeigneten
Themen.
Information über fachverwandte Lehrberufe.
b) für Tiefdruckformenhersteller
Unfallverhütung. Einsatz und Wirkungsweise
der Geräte, Maschinen und Materialien der Reproduktionsfotografie
und der Tiefdruckformenherstellung.
Fotochemie. Eigenschaften der Druckfarben.
Farbfilterungsverfahren und Maskiertechnik.
Aufkupferung von Tiefdruckzylindern. Halbtonretusche
(negativ und positiv) von einfarbigen und
mehrfarbigen Arbeiten aller Schwierigkeitsgrade.
Das Densitometer. Korrekturen durch Abschwächer
auf Negativen und Positiven. Montage und
Kopie der Bild- und Testfilme. Das Verfahren des
Übertragens der Kopien auf den Zylinder. Entwicklung
der Kopien. Zylinderätzen, Ätzbäder und
gebräuchliche Lösungen. Korrekturen am Zylinder
(plus und minus). Grundkenntnisse von elektronisch
gesteuerten Farbauszuggeräten. Anwendung
von Rechenbeispielen bei geeigneten Themen.
Information über fachverwandte Lehrberufe.
c) für Fotograveur
Unfallverhütung, Einsatz und Wirkungsweise
der Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe. Die speziellen Werk- und Hilfsstoffe,
ihre Eigenschaften, Verwendungs- und
Bearbeitungsmöglichkeiten.
Die Technik des Gravierens, des Kopierens, des
Retuschierens und des Lackretuschierens. Unterschiedliche
Filmtypen und deren Aufbau. Die Herstellung
von Farbauszügen und ihre Weiterverarbeitung
und Rapportierung. Die verschiedenen
Druckformen, das Herrichten und Weiterverarbeiten
von verschiedenen Druckformen und ihre Korrektur.
Die verschiedenen Textilien und ihre drucktechnische
Eigenschaften. Arbeitsvorbereitung.
Anwendung von Rechenbeispielen bei geeigneten
Themen. Information über fachverwandte Lehrberufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen in der Praxis des Lehrberufes. Die
Verwendung von Mustern erhöht die Anschaulichkeit
des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge
fördern das Verständnis für Zusammenhänge.
Die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes
„Allgemeine Fachkunde" ist wegen der
Lehrstoffabgrenzung wichtig; dem genannten
Pflichtgegenstand kommen vorwiegend die für die
anderen grafischen Lehrberufe maßgeblichen Lehrinhalte
zu. Von großer Bedeutung ist auch die
Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes
„Praktische Arbeit" zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse.
Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt
sich die Behandlung des Themenbereiches
Sicherheitsvorschriften jeweils im Zusammenhang
mit den einzelnen technologischen Themenbereichen.
Ebenso gehören facheinschlägige Berechnungen
im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe zu
jedem Themenbereich.
Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen in
jeder Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten
von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die
Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen
beurteilen können.
Der Schüler soll einfache grafische Entwürfe
erstellen können und sich der Werbewirksamkeit
und des kunstgewerblichen Stellenwertes der
Druckerzeugnisse bewußt sein.
Lehrstoff
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen. Schriftgestalten
nach der Klassifikation. Schriftkomposition. Buchstabenverbindungen
(flächig und räumlich dargestellt).
Lineares Zeichnen
Strichbildung, Flächenverteilung, Ausdeckübungen.
Auflösen von Halbtonvorlagen in Linien,
Punkten und Farbflächen mit Maßstabveränderung.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben, Farbenlehre,
Grauklare Reihe, Farbenkreise. Licht-
und Körperfarben, bunte und unbunte Farbreihen,
warme und kalte Farben, Schwarz- und Weißfarben
für Farbauszugsverfahren. Mischen von Deck-
und Lasurfarben. Strich- und Farbkontraste. Farbtreffübungen.
Entwurf
Einfache grafische Entwürfe mit Pinsel und
Farbe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis der technischen Funktionen
beim Druck und damit zur Fähigkeit zur Beurteilung
von Druckerzeugnissen.
Die Verwendung von Mustern trägt zur Schulung
des ästhetischen Sinnes der Schüler bei. Als
besonders nützlich erweist sich die Anfertigung farbiger
Vorlagen für den praktischen Unterricht.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen,
Apparate und Geräte des Lehrberufes nach dem
Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und
warten können und dabei die Sicherheitsvorschriften
beachten.
Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit
Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen
können.
Lehrstoff
a) für Notenstecher
Unfallverhütung. Handhabung, Pflege und
Instandhaltung der verwendeten Geräte, Maschinen
und Materialien. Zurichten der Stichplatten
(Zuschneiden auf bestimmte Größen, Abschaben
mit der Ziehklinge). Übungen im Einteilen der
Stichplatten gemäß den musikalischen Regeln, im
Einziehen der Notenlinien und Einteilen der Takte
und Noten nach bestimmten Größenverhältnissen.
Ausführung der Notenzeichen und Schriften mittels
Stahlstempels. Planieren der Plattenrückseite,
Stechübungen mittels verschiedenartiger Stichel
(Messer- oder Flachstichel). Nachbearbeiten der
Platte (Nachziehen der Notenlinien. Polieren und
Ausbürsten der Platte). Durchführen der Korrekturen.
Zurichten der Werkzeuge.
Einführung im Arbeitsverfahren fachverwandter
Lehrberufe.
b) für Tiefdruckformenhersteller
Unfallverhütung. Handhabung. Pflege und
Instandhaltung der verwendeten Geräte, Maschinen
und Materialien. Halbtonretusche (negativ und
positiv) von ein- und mehrfarbigen Arbeiten. Arbeiten
mit dem Densitometer. Korrekturarbeiten mit
Abschwächer auf Negativen und Positiven. Montieren
und Kopieren der Bild- und Textfilme. Übertragen
der Kopien auf den Zylinder. Entwickeln
der Kopien, Zylinderätzen. Ansetzen und Anwenden
der verschiedenen Ätzbäder und Lösungen.
Durchführen der Korrekturen am Zylinder (plus
und minus). Grundkenntnisse in der Bedienung von
elektronisch gesteuerten Farbauszugsgeräten.
Einführung in Arbeitsverfahren fachverwandter
Lehrberufe.
c) für Fotograveur
Unfallverhütung, Handhabung, Pflege und
Instandhaltung der verwendeten Einrichtungen,
Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsbehelfe und Materialien.
Übungen im Gravieren, Retuschieren, Lackretuschieren,
Retuschieren mit Gravurwerkzeugen.
Kopieren. Herstellung von Nutzen, Weiterverarbeitung
der Farbauszüge und Druckformen. Filmmontage,
Korrigieren von Druckformen. Retuschierarbeiten
am Film. Druckübungen auf verschiedenen
Textilien.
Einführung in Arbeitsverfahren fachverwandter
Lehrberufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,
deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt
werden kann. Vor dem Beginn der Arbeiten
in einem Themenbereich müssen die Schüler mit
Eigenschaften und Anwendung der Werk- und
Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen, Apparate
und Geräte, vor allem aber mit den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Hinweise auf
die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und
praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der
Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige
und die berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit
und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise."
14. Anlage A/8/4 lautet
„Anlage A/8/4
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUFTYPOGRAFIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1160 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Sprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Wort- und Satzlehre sowie
die Satzzeichenlehre beherrschen und Texte auf
ihre sprachliche Richtigkeit überprüfen können. Er
soll den Duden und andere Nachschlagwerke adäquat
verwenden können. Er soll charakteristische
Werke der deutschsprachigen Literatur kennen und
in mündlichem und schriftlichem Ausdruck geübt
sein.
Der Schüler soll sich über den Stellenwert der
Sprache als indirektes Arbeitsmittel bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wortlehre
Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung.
Groß- und Kleinschreibung.
Getrennt- und Zusammenschreibung.
Korrektur
Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des
Dudens und anderer Nachschlagwerke.
2. Schulstufe
Wortlehre
Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.
Fachwortschreibung.
Saulehre
Hauptsau, Nebensatz. Satzzeichenlehre.
Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke
bei komplizierten Fragestellungen.
3. Schulstufe
Sprache
Entwicklung. Formen. Häufige Fehler und Zweifelsfälle
der Sprache.
Fahnenkorrekturen nach Duden.
Deutschsprachige Literatur bis zur Gegenwart.
Mündlicher und schriftlicher Ausdruck.
Didaktische Grundsäue
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen
Richtigkeit von Texten.
Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe
erfordert intensives Üben im Gebrauch der
praxisüblichen Nachschlagwerke. Die Textauswahl
wird von den Bedürfnissen des Lehrberufes
bestimmt.
Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk
beigemessen werden; es empfiehlt sich mit
Schülerreferaten den mündlichen Ausdruck zu
schulen.
In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen
gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über
die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid
wissen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische
Prozesse haben und die verwendeten
Werkstoffe, Maschinen und Geräte sowie Arbeitsverfahren
zur Herstellung von Druckerzeugnissen
gründlich kennen.
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der
elektronischen Datenverarbeitung haben und die
im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,
Druckverfahren, Illustration;
Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische
System. Umwandlungsrechnungen.
Werkstoffe
Aufbau fotografischer Materialien. Druckplatten.
Papierformate.
Fotooptik
Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise
der reprotechnischen Geräte.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer
Materialien. Probleme des Umweltschutzes.
Maschinen und Geräte
Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des
Setzens. Kontaktgerät, Kamera, Entwicklungsmaschine.
Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische
Rechner).
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text
und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Elektronische Datenverarbeitung
Hardware, Software. Grundlegende Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen: Typografisches Maßsystem,
Inchsystem, amerikanisches Punktesystem.
Papierberechnungen: Format, Nutzen, Gewicht.
Rechnungen zum Kameraeinsatz: Abbildungsmaßstab,
Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales
Zahlensystem.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffe
Fotografische Materialien.
Schrift
Klassifikation, Schnitte, Charaktere.
Arbeitstechniken und -verfahren
Lichtsetzsysteme. Glatter und gemischter Satz.
Werk- und Akzidenzsatz. Einfacher Tabellensatz.
Arbeitsvorbereitungen und Kodieren. Umbruch
und Seitenmontage. Reproduktionsfotografie.
Densitometrie. Beurteilen von Druck- und Kopiervorlagen.
Elektronische Datenverarbeitung
Einfache Satzprogramme. Erweiterte Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Rechnungen zur Meßtechnik: Transparenz,
Opazität, Dichte, Rastersysteme für den Werksatz.
Rechnungen zur Satztechnik: Satzspiegel,
Manuskript, Werkumfang.
Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontage.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffe
Bedruckstoffe (Arten, Herstellung, Eigenschaften,
Verwendung): Herstellung digitalisierter
Schriften.
Arbeitstechniken und -verfahren
Schwieriger Tabellensatz. Schwierige Seitenmontage.
Formelsatz. Fremdsprachensatz. CRT-
und Lasersatz, Lichtsetzsysteme. Texterfassung
über Personalcomputer. Konvertierung. Bogenmontagen.
Elektronische Datenverarbeitung
Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe, Betriebssysteme.
Elektronische Text- und Bildsysteme. Spezielle
Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Papierbedarf aus der Werkumfangsberechnung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl in der
ersten Schulstufe ist der Beitrag zum Verständnis
für das Zusammenwirken und die Arbeitsweisen
der grafischen Berufe in der Gegenwart.
Die Themen „Druckplatten", „Bogenmontagen",
„Reproduktionsfotografie" und „Densimeter"
sind dem Stellenwert für den Typografiker
entsprechend nur grundlegend zu vermitteln.
Die Verwendung von Mustern erhöht die
Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und
Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.
Von großer Bedeutung ist die Abstimmung mit
dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Praktische
Arbeit" zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer
Vorkenntnisse.
Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt
sich die Behandlung des Themenbereiches
Sicherheitsvorschriften sowie der fachlichen Rechnungen
jeweils im Zusammenhang mit den einzelnen
technologischen Themenbereichen.
Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen pro
Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten
von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die
Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen
beurteilen können.
Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen
können und sich der Werbewirksamkeit und des
kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse
bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen.
Schriftgestalten nach der Klassifaktion. Schriftmischung.
Buchstabenverbindungen (flächig und
räumlich). Skizzieren der Schriftschnitte.
Lineares Zeichnen
Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung.
2. Schulstufe
Typografisches Gestalten
Abreibbuchstaben und Rasterunterlegungen.
Gliederung von Zeilen und Textgruppen nach
typografischen Grundsätzen. Bleistiftskizzen.
Einfache Entwurfsarbeiten mit Kodierungen.
Farbenlehre.
3. Schulstufe
Typografisches Gestalten
Layouts. Klebeumbrüche mit Blindtexten.
Gestaltungsübungen mit textabhängigen Schneidebögen.
Komplizierte Entwurfsarbeiten mit Kodierungen.
Setzvorlagen für ein- und mehrfarbigen
Satz in Layouttechnik.
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologie.
Farb- und Kontrastmöglichkeiten als typografische
Auszeichnung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die Arbeiten des Berufes,
die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.
Auf das Schulen der Geschmacksbildung,
Kreativität und des farbigen Sehens ist besonderer
Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für
den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation
mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.
Berufsbezogenes Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll das Zehn-Finger-Tastsystem
beherrschen und einige Gewandtheit im Abschreiben
und Schreiben von Texten haben.
Lehrstoff
Erarbeiten des Tastenfeldes einschließlich aller
Funktionstasten.
Abschreibübungen.
Ziffern und Zeichen.
Ausbessern von Fehlern nach Korrekturvorschriften.
Didaktische Grundsätze
Die Texte haben vorwiegend dem Üben der Fertigkeit
zu dienen, die zur Arbeit an Texterfassungsgeräten
notwendig ist. Auf Fehlerfreiheit und
Brauchbarkeit ist besonders zu achten. Die
Geschwindigkeit des Schreibens ist unbedeutend.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und warten
können und dabei die Sicherheitsvorschriften
beachten. Er soll über die Entsorgung der verwendeten
Chemikalien Bescheid wissen.
Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit
Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben, Pflege, Instandhaltung.
Werkstoffe
Handhaben und Verarbeiten fotografischer
Materialien und Bäder.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen.
Arbeiten am Titelsetzgerät und an der
Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten.
Arbeitsvorbereitung. Eingabe der Satzparameter.
Texterfassung und -bearbeitung.
Datensicherung. Ausgabe.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Arbeitstechniken und -verfahren
Arbeiten an Lichtsetzsystemen.
Werk- und Akzidenzsatz sowie einfacher Tabellensatz
unter Berücksichtigung der typografischen
Grundregeln, Handhabung von Auszeichnungen
und Korrekturen. Komplizierte Seitenmontage.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Arbeitstechniken und -verfahren
Arbeiten an Lichtsetzsystemen.
Schwieriger Werk- und Akzidenzsatz sowie
Tabellensatz. Satzherstellung. Konvertierung. Ein-
und Auskopieren in Rastervorlagen. Maskenschnei-
den. Herstellen von Freistellern. Schwierige Seitenmontage.
Stand- und Einteilungsbogen. Bogenmontagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich
müssen die Schüler mit Eigenschaften
und Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor
allem aber mit der Unfallverhütung vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischem Erfolg erhöhen die Motivation
der Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter graphischer Berufe fördern die
geistige und die berufliche Mobilität.
Die Themen „Kopieren" und „Bogenmontage"
sind dem Stellenwert für den Typografiker entsprechend
nur grundlegend zu vermitteln.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit
und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise."
15. In Anlage A/8/6 lauten
a) die Überschrift sowie der Abschnitt I
„RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
SCHRIFTGIESSER UND STEREOTYPEUR,
STEREOTYPEUR UND GALVANOPLASTIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
b) im Abschnitt III. die Unterrichtsgegenstände
„Spezielle Fachkunde" und „Praktische Arbeit"
„Spezielle Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten
Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen, Apparate,
Geräte und Arbeitsverfahren nach dem Stande der
Technik gründlich kennen und unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit die Herstellung von
Druckerzeugnissen im Gesamtzusammenhang kennen.
Der Schüler soll die im Lehrberuf auftretenden
fachlichen Rechnungen ausführen können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Einsatz und Wirkungsweise
der Werkzeuge, Maschinen und Materialien. Formenbereitung.
Stereotypie: Herstellung, Prägung
der Matrize. Gießen der Stereos, Fertigmachen,
Korrekturen. Rundstereotypie. Kunststoffstereotypie.
Gummiklischee. Gummistempel. Matrixverfahren.
Galvanoplastik. Bleiprägung. Bäder. Egalisieren
und Richten. Schriftgießerei. Schriftzeichen.
Type. Typografisches System. Die Metallurgie.
Werkzeuge des Schriftgießers. Entstehung der
Schrift. Justieren der Matrize. Zurichten. Gießen.
Gießzettel, Gießmaschinen, -instrumente und
-geräte und deren Handhabung. Die mechanische
Werkstätte in der Schriftgießerei. Anwendung von
Rechenbeispielen bei geeigneten Themen.
Information über fachverwandte Lehrberufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist das
Vorkommen in der Praxis des Lehrberufes. Die
Verwendung von Mustern erhöht die Anschaulichkeit
des Unterrichtes; Exkursionen und Lehrausgänge
fördern das Verständnis für Zusammenhänge.
Die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes
„Allgemeine Fachkunde" ist wegen der
Lehrstoffabgrenzung wichtig; dem genannten
Pflichtgegenstand kommen vorwiegend die für die
anderen grafischen Lehrberufe maßgeblichen Lehrinhalte
zu. Von großer Bedeutung ist auch die
Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes
„Praktische Arbeit" zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung theoretischer Vorkenntnisse.
Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt
sich die Behandlung des Themenbereiches
Sicherheitsvorschriften jeweils im Zusammenhang
mit den einzelnen technologischen Themenbereichen.
Ebenso gehören facheinschlägige Berechnungen
im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe zu
jedem Themenbereich.
Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen in
jeder Schulstufe."
„Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen,
Apparate und Geräte des Lehrberufes nach dem
Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und
warten können und dabei die Sicherheitsvorschriften
beachten.
Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit
Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen
können.
Lehrstoff
Unfallverhütung. Handhabung, Pflege und
Instandhaltung der verwendeten Werkzeuge,
Maschinen und Materialien. Die Elemente der
Gießmaschine. Gießen von Ausschluß und Typen.
Formatwechsel. Kegelwechsel. Umschmelzen und
Legieren von Schriftmetall. Anfertigen von Stereos
und Kunststoffklischees. Anfertigen von Galvanos.
Einführung in Arbeitsverfahren fachverwandter
Lehrberufe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,
deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt
werden kann. Vor dem Beginn der Arbeiten
in einem Themenbereich müssen die Schüler mit
Eigenschaften und Anwendung der Werk- und
Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen, Apparate
und Geräte, vor allem aber mit den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Hinweise auf
die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte und
praktischem Erfolg erhöhen die Motivation der
Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter grafischer Berufe fördern die geistige
und die berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit
und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise."
16. Nach Anlage A/8/7 sind folgende Anlagen
A/8/8 und A/8/9 einzufügen
„Anlage A/8/8
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
REPRODUKTIONSTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1160 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Sprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf notwendige
Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre
beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit
überprüfen können. Er soll den Duden und
andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wortlehre
Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung.
Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und
Zusammenschreibung.
Korrektur
Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des
Dudens und anderer Nachschlagwerke.
2. Schulstufe
Wortlehre
Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.
Fachwortschreibung.
Satzlehre
Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre.
Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke
bei komplizierten Fragestellungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen
Richtigkeit von Texten.
Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe
erfordert intensives Üben im Gebrauch der
praxisüblichen Nachschlagwerke. Die Textauswahl
wird von den Bedürfnissen des Lehrberufes
bestimmt.
Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk
beigemessen werden; es empfiehlt sich mit
Schülerreferaten den mündlichen Ausdruck zu
schulen.
In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen
gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über
die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid
wissen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische
Prozesse haben und die verwendeten
Werkstoffe, Maschinen und Geräte sowie Arbeitsverfahren
zur Herstellung von Druckerzeugnissen
gründlich kennen.
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der
elektronischen Datenverarbeitung haben und die
im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,
Druckverfahren, Illustration;
Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische
System. Umwandlungsrechnungen."
Werkstoffe
Aufbau fotografischer Materialien. Druckplatten.
Papierformate.
Fotooptik
Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise
der reprotechnischen Geräte.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer
Materialien. Probleme des Umweltschutzes.
Maschinen und Geräte
Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des
Setzens. Kontaktgerät, Kamera, Entwicklungsmaschine.
Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische
Rechner).
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text
und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Elektronische Datenverarbeitung
Hardware, Software. Grundlegende Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen: Typografisches Maßsystem,
Inchsystem, amerikanisches Punktesystem.
Druckpapierberechnungen: Format, Nutzen,
Gewicht.
Rechnungen zum Kameraeinsatz: Abbildungsmaßstab,
Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales
Zahlensystem.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffe
Druckpapiere, Druckfarben, Offsetplatten. Fotografische
Materialien.
Fotooptik
Entwicklung der Fotografie. Raster, Aus- und
Beleuchtung, Projektion.
Fotochemie
Beeinflussung der Gradation. Chemische Korrektur.
Meßtechnik
Densitometrie.
Maschinen und Geräte
Kopiermaschinen, Kopierstraßen. Spezialkameras.
Arbeitstechniken und -verfahren
Seiten- und Bogenmontage. Kopieren und
Druckfertigmachen der Offsetplatte. Kopierverfahren.
Elektronik
Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe. Betriebssysteme.
Elektronische Meß- und Steuertechnik.
Erweiterte Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Druckpapierberechnungen: Verbrauch mit verschiedenem
Zuschuß. Farbverbrauch.
Rechnungen zur Fotooptik: relative, wirksame
und wirkliche Öffnung.
Rechnungen zur Meßtechnik: Tonwertumfang
und Gammaberechnungen, Transparenz, Opazität,
Dichte, Vor-, Haupt- und Schlußbelichtung bei
Schwarz-Weiß-Rasterung.
Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften,
Fotooptik
Filter. Farbtemperatur des Lichtes.
Meßtechnik
Auswertung der Farbprüfverfahren.
Maschinen und Geräte
Kenntnisse über den Scanner.
Arbeitstechniken und -verfahren
Farbreihenfolge beim Druck. Tonwertkorrektur.
Grundlagen des Farbauszugs, Aufgabe der Maskierung.
Bunt- und Unbuntaufbau. Schwarz- und Weißfarben.
Scannertechnologie.
Elektronische Datenverarbeitung
Elektronischer Farbauszug. Elektronische Text-
und Bildsysteme. Grafiksysteme. Bilddatenerfassung.
Spezielle Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Rechnungen der Fotooptik: Belichtungszeiten
bei verschiedenen Abbildungsmaßstäben, Filterfaktoren.
Rechnungen zum relativen Druckkontrast.
Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl in der
ersten Schulstufe ist der Beitrag zum Verständnis
für das Zusammenwirken und die Arbeitsweisen
der grafischen Berufe in der Gegenwart. Die Wissensinhalte
über „Bogenmontagen", „Plattenkopien"
und „Kopierverfahren" sind dem Stellenwert
für den Reproduktionstechniker entsprechend nur
grundlegend zu vermitteln.
Die Verwendung von Mustern erhöht die
Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und
Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.
Von großer Bedeutung ist die Abstimmung mit
dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Praktische
Arbeit" zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer
Vorkenntnisse.
Den Bedingungen der Praxis entsprechend, empfiehlt
sich die Behandlung des Themenbereiches
Sicherheitsvorschriften sowie der fachlichen Rechnungen
jeweils im Zusammenhang mit den einzelnen
technologischen Themenbereichen.
Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen pro
Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten
von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die
Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen
beurteilen können.
Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen
können und sich der Werbewirksamkeit und des
kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse
bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen.
Schriftgestalten nach der Klassifikation. Schriftmischung.
Buchstabenverbindungen (flächig und
räumlich). Skizzieren der Schriftschnitte.
Lineares Zeichnen
Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung.
2. Schulstufe
Lineares Zeichnen
Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen
in Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.
Farbe
Farbenlehre. Grauklare Reihe, Farbenkreise.
Licht- und Körperfarben.
3. Schulstufe
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Bunte
und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben.
Mischen von Deck- und Lasurfarben. Strich- und
Farbkontraste. Farbtreffübungen.
Entwurf
Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die Arbeiten des Berufes,
die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.
Auf das Schulen der Geschmacksbildung,
Kreativität und des farbigen Sehens ist besonderer
Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für
den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation
mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und warten
können und dabei die Sicherheitsvorschriften
beachten. Er soll über die Entsorgung der verwendeten
Chemikalien Bescheid wissen.
Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit
Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben, Pflege, Instandhaltung.
Werkstoffe
Handhaben und Verarbeiten fotografischer
Materialien und Bäder.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen.
Arbeiten am Titelsetzgerät und an der
Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten.
Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster.
Einfache Meßelemente und Beurteilung.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Werkstoffe
Offsetplatten (Kopieren, Druckfertigmachen,
Konservieren).
Arbeitstechniken und -verfahren
Vorbereiten von Vorlagen. Ein- und Ausbelichten
(Strich und Raster) mit Freistellern. Arbeiten
mit dem Densitometer. Mehrfarbige Rasteraufnahmen.
Tonwertkorrekturen. Ausschießen. Herstellen
von Einteilungsbogen. Seitenmontagen mit verschiedenen
Einpaßhilfen.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Arbeitstechniken und -verfahren
Farbauszüge auf Scanner und deren Korrekturen.
Herstellen von Prüfdrucken. Programmieren
und Bedienen elektronischer Geräte. Schwierige
Seitenmontagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,
deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt
werden kann. Die Themen „Ausschießen"
und „Offsetplatten", „Herstellen von Einteilungsbogen"
und „Offsetplatten" sind dem Stellenwert
für den Reproduktionstechniker entsprechend nur
grundlegend zu vermitteln. Vor dem Beginn der
Arbeiten in einem Themenbereich müssen die
Schüler mit Eigenschaften und Anwendung der
Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge, Maschinen
und Arbeitsbehelfe, vor allem aber mit den einschlägigen
Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Hinweise auf die Zusammenhänge zwischen theoretischer
Erkenntnis, Anwendung in der Werkstätte
und praktischen Erfolg erhöhen die Motivation der
Schüler; Hinweise auf fachspezifische Eigenheiten
verwandter graphischer Berufe fördern die geistige
und berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit
und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise.
Anlage A/8/9
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
DRUCKFORMTECHNIKER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1160 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Fachunterricht
Sprache
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für den Beruf notwendige
Wort- und Satzlehre sowie die Satzzeichenlehre
beherrschen und Texte auf ihre sprachliche Richtigkeit
überprüfen können. Er soll den Duden und
andere Nachschlagwerke adäquat verwenden können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wortlehre
Rechtschreibregeln. Silbentrennung. S-Schreibung.
Groß- und Kleinschreibung. Getrennt- und
Zusammenschreibung.
Korrektur
Vorschriften, Korrekturlesen. Gebrauch des
Dudens und anderer Nachschlagwerke.
2. Schulstufe
Wortlehre
Spezialfälle des Rechtschreibens. Fremdwortschreibung.
Fachwortschreibung.
Satzlehre
Hauptsatz, Nebensatz. Satzzeichenlehre.
Gebrauch des Dudens und anderer Nachschlagwerke
bei komplizierten Fragestellungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung für die Beurteilung der sprachlichen
Richtigkeit von Texten.
Die praktisch ausgerichtete Bildungs- und Lehraufgabe
erfordert intensives Üben im Gebrauch der
praxisüblichen Nachschlagwerke. Die Textauswahl
wird von den Bedürfnissen des Lehrberufes
bestimmt.
Der Pflege der Sprache soll besonderes Augenmerk
beigemessen werden; es empfiehlt sich, mit
Schülerreferaten den mündlichen Ausdruck zu
schulen.
In jeder Schulstufe zwei Schularbeiten.
Fachkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in den grafischen Berufen
gebräuchlichen Maßsysteme beherrschen und über
die Entwicklung des grafischen Gewerbes Bescheid
wissen.
Er soll Kenntnisse über fotooptische und fotochemische
Prozesse haben und die verwendeten
Werkstoffe, Maschinen und Geräte sowie Arbeitsverfahren
zur Herstellung von Druckerzeugnissen
gründlich kennen.
Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse der
elektronischen Datenverarbeitung haben und die
im Beruf anfallenden Rechenprobleme lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Kulturgeschichte
Schriftträger und Schreibgeräte, Schriftformen,
Druckverfahren, Illustration;
Formen der Druckerzeugnisse. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen.
Maßsysteme
Berufsbezogene Einheiten. Das typografische
System. Umwandlungsrechnungen.
Werkstoffe
Aufbau fotografischer Materialien. Druckplatten.
Papierformate.
Fotooptik
Grundbegriffe der Physik. Aufbau und Wirkungsweise
der reprotechnischen Geräte.
Fotochemie
Grundbegriffe der Chemie. Verarbeitung fotografischer
Materialien. Probleme des Umweltschutzes.
Maschinen und Geräte
Fotosetzgerät. Typografische Grundregeln des
Setzens. Kontaktgerät, Kamera, Entwicklungsmaschine.
Rechenhilfen (Reprorechenscheibe, elektronische
Rechner).
Herstellung von Druckerzeugnissen
Arbeitsvorbereitung und Arbeitsgänge für Text
und Illustration in den verschiedenen Druck- und
Reproduktionsverfahren. Buchbinderei.
Elektronische Datenverarbeitung
Hardware, Software. Grundlegende Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Umwandlungsrechnungen: Typografisches Maßsystem,
Inchsystem, amerikanisches Punktesystem.
Druckpapierberechnungen: Format, Nutzen,
Gewicht.
Rechnungen zum Kameraeinsatz: Abbildungsmaßstab,
Belichtungszeit, Abbildungsformat, duales
Zahlensystem.
2. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffe
Druckpapiere, Druckfarben, Offsetplatten. Fotografische
Materialien.
Fotooptik
Entwicklung der Fotografie. Raster, Aus- und
Beleuchtung, Projektion.
Fotochemie
Beeinflussung der Gradation. Chemische Korrektur.
Meßtechnik
Densitometrie.
Maschinen und Geräte
Kopiermaschinen, Kopierstraßen. Prüfgeräte.
Spezialkameras. Grundkenntnisse über den Scanner.
Arbeitstechniken und -verfahren
Seiten- und Bogenmontage (Einteilungsbogen,
Ausschießen, Zeichen und Markierungen, Montage).
Kopierverfahren. Kopieren und Druckfertigmachen
der Offsetplatte. Tonwertveränderungen
beim Kopieren. Aus- und Einkopieren auf Film und
Offsetplatte. Farbtrennfilter. Farbreihenfolge beim
Druck.
Elektronische Datenverarbeitung
Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe. Betriebssysteme.
Elektronische Meß- und Steuertechnik.
Erweiterte Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Druckpapierberechnungen: Verbrauch mit verschiedenem
Zuschuß. Farbverbrauch.
Rechnungen zur Fotooptik: relative, wirksame
und wirkliche Öffnung.
Rechnungen zur Meßtechnik: Tonwertumfang
und Gammaberechnungen, Transparenz, Opazität,
Dichte, Vor-, Haupt- und Schlußbelichtung bei
Schwarz-Weiß-Rasterung.
Nutzenberechnungen bei Seiten- und Bogenmontagen.
3. Schulstufe
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkstoffe
Druckplatten für alle Verfahren.
Fotooptik
Filter. Farbtemperatur des Lichtes.
Meßtechnik
Auswertung der Farbprüfverfahren.
Maschinen und Geräte
Kenntnisse über den Scanner. Ätz- und Auswaschgeräte.
Repro-Fertigungsstrecken.
Arbeitstechniken und -verfahren
Tonwertkorrektur. Druckformen für alle Verfahren.
Scannertechnologie. Ausschießen von Sonderformen.
Weiterverarbeiten der Druckerzeugnisse.
Elektronische Datenverarbeitung
Elektronischer Farbauszug. Elektronische Text-
und Bildsysteme. Grafiksysteme. Bilddatenerfassung.
Spezielle Fachbegriffe.
Fachliches Rechnen
Rechnungen zur Fotooptik: Belichtungszeiten
bei verschiedenen Abbildungsmaßstäben. Filterfaktoren.
Rechnungen zum relativen Druckkontrast.
Farbverbrauch bei Bunt- und Unbuntaufbau.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl in der
ersten Schulstufe ist der Beitrag zum Verständnis
für das Zusammenwirken und die Arbeitsweisen
der grafischen Berufe in der Gegenwart. Die Wissensinhalte
über den Scanner sind dem Stellenwert
für den Druckformtechniker entsprechend nur
grundlegend zu vermitteln.
Die Verwendung von Mustern erhöht die
Anschaulichkeit des Unterrichtes; Exkursionen und
Lehrausgänge fördern das Verständnis für Zusammenhänge.
Von großer Bedeutung ist die Abstimmung mit
dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Praktische
Arbeit" zwecks rechtzeitiger Bereitstellung theoretischer
Vorkenntnisse.
Den Bedingungen der Praxis entsprechend empfiehlt
sich die Behandlung des Themenbereiches
Sicherheitsvorschriften sowie der fachlichen Rechnungen
jeweils im Zusammenhang mit den einzelnen
technologischen Themenbereichen.
Zwei Schularbeiten im fachlichen Rechnen pro
Schulstufe.
Fachzeichnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten
von Form, Farbe und Schrift kennen; er soll die
Form- und Farbqualität von Druckerzeugnissen
beurteilen können.
Der Schüler soll grafische Entwürfe erstellen
können und sich der Werbewirksamkeit und des
kunstgewerblichen Stellenwertes der Druckerzeugnisse
bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Schrift
Schriftarten und Schreibtechniken. Einfluß der
kunstgeschichtlichen Epochen.
Schriftgestalten nach der Klassifaktion. Schriftmischung.
Buchstabenverbindungen (flächig und
räumlich). Skizzieren der Schriftschnitte.
Lineares Zeichnen
Strichbildung, Flächen- und Raumverteilung.
2. Schulstufe
Lineares Zeichnen
Ausdeckübungen. Auflösen von Halbtonvorlagen
in Linien, Punkte und Farbflächen mit Maßstabsveränderungen.
Farbe
Farbenlehre. Grauklare Reihe, Farbenkreise.
Licht- und Körperfarben.
Reproreife Reinzeichnungen für einfarbige
Arbeiten.
3. Schulstufe
Farbe
Charakteristik und Symbolik der Farben. Bunte
und unbunte Farbenreihe, warme und kalte Farben.
Mischen von Deck- und Lasurfarben. Strich- und
Farbkontraste. Farbtreffübungen.
Entwurf
Grafische Entwürfe mit Pinsel und Farbe.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zum Verständnis für die Arbeiten des Berufes,
die einer Planung durch Zeichnungen bedürfen.
Auf das Schulen der Geschmacksbildung,
Kreativität und des farbigen Sehens ist besonderer
Wert zu legen. Das Anfertigen von Vorlagen für
den praktischen Unterricht bedingt die Kooperation
mit dem Lehrer dieses Pflichtgegenstandes.
Praktische Arbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die Werkzeuge, Maschinen und
Arbeitsbehelfe des Lehrberufes nach dem Stande
der Technik sicher handhaben, pflegen und warten
können und dabei die Sicherheitsvorschriften
beachten. Er soll über die Entsorgung der Chemikalien
Bescheid wissen.
Der Schüler soll Aufgaben der Berufspraxis mit
Verantwortungsbewußtsein und Geschmack lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe
Handhaben, Pflege, Instandhaltung.
Werkstoffe
Handhaben und Verarbeiten fotografischer
Materialien und Bäder.
Arbeitstechniken und -verfahren
Herstellen von Kontaktkopien. Ein- und Ausbelichtungen.
Arbeiten am Titelsetzgerät und an der
Reprokamera. Seitenmontagen. Retuschearbeiten.
Einfärbige Rasteraufnahmen mittels Kontaktraster.
2. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Werkstoffe
Offsetplatten (Kopieren, Druckfertigmachen,
Konservieren).
Arbeitstechniken und -verfahren
Vorbereiten von Vorlagen. Ein- und Ausbelichten
(Strich und Raster) mit Freistellern. Arbeiten
mit dem Densitometer. Tonwertkorrekturen. Ausschießen.
Herstellen von Einteilungsbogen. Seiten-
und Bogenmontagen mit verschiedenen Einpaßhilfen.
Bedienen einfacher elektronischer Geräte.
3. Schulstufe
Unfallverhütung. Erste Hilfe.
Sachgerechte Entsorgung der Chemikalien.
Werkstoffe
Fotopolymere Druckplatten (Kopieren, Druckfertigmachen).
Arbeitstechniken und -verfahren
Tonwertkorrekturen auf Farbauszügen (Farbtrennungen).
Farb-Bogen-Montagen. Herstellen von Prüfdrucken.
Programmieren und Bedienen elektronischer
Geräte.
Schwierige Seiten- und Bogenmontagen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf typische Aufgaben der Berufspraxis,
deren Lösung im Lehrbetrieb nicht voll vermittelt
werden kann. Das Thema „Tonwertkorrekturen
auf Farbauszügen" ist dem Stellenwert für
den Druckformtechniker entsprechend nur grundlegend
zu vermitteln.
Vor dem Beginn der Arbeiten in einem Themenbereich
müssen die Schüler mit Eigenschaften und
Anwendung der Werk- und Hilfsstoffe, der Werkzeuge,
Maschinen und Arbeitsbehelfe, vor allem
aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften
vertraut sein. Hinweise auf die Zusammenhänge
zwischen theoretischer Erkenntnis, Anwendung in
der Werkstätte und praktischer Erfolg erhöhen die
Motivation der Schüler; Hinweise auf fachspezifische
Eigenheiten verwandter graphischer Berufe
fördern die geistige und berufliche Mobilität.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte
Sicherheit in den Fertigkeiten wird vor allem
durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades
erreicht.
Beurteilungsgrundlagen sind Sicherheit, Genauigkeit
und Sauberkeit der Arbeit sowie wirtschaftliche
Arbeitsweise."
17. Anlage A/9/1 lautet:.
Anlage A/9/1
RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE
EINZELHANDELSKAUFMANN, WAFFEN-
UND MUNITIONSHÄNDLER
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die grundlegenden Ziele
und wesentlichen Faktoren, welche die Wirtschaft
beeinflussen, Bescheid wissen.
Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes
sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen
Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen
kennen.
Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,
sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung
moderner Bürotechnik, abfassen können.
Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen
und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und
ökologisch verantwortungsbewußt handeln.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme
und Entlohnungssysteme kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Stoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wirtschaft
Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,
Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),
Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.
Schriftverkehr im Betrieb
Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und
ausgehenden Post, Ablagemethoden.
Kaufvertrag
Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Ausfertigung
der Schriftstücke. Konsumentenschutz beim
Abschluß des Kaufvertrages.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Ausfertigung der Schriftstücke.
Geld, Währung und Zahlung
In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung
durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,
Ausfertigung der Schriftstücke.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Wirtschaftssysteme,
Wirtschaftspolitik.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Wirtschaftssysteme,
Wirtschaftspolitik. Währungssysteme.
2. Schulstufe
Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),
Ausfertigung der Schriftstücke.
Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag
Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel
bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung
der Schriftstücke.
Geldanlage
Sparformen und andere Anlagemöglichkeiten.
Bedeutung des Sparens.
Kredit
Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der
Kreditaufnahme. Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.
Finanzierung
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,
Factoring).
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Ausfertigung der Schriftstücke.
Geld, Währung und Zahlung
In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung
durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,
Ausfertigung der Schriftstücke.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).
Marktorganisationen
Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Fremdfinanzierung
(Leasing, Factoring). Währungssysteme.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Fremdfinanzierung
(Leasing, Factoring).
3. Schulstufe
Werbung
Public Relations, Marketing, Unlauterer Wettbewerb;
Ausfertigung der Schriftstücke.
Unternehmung
Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;
Gewerbeordnung; Hilfspersonen des
Kaufmannes und deren Vollmachten; Schriftstücke
im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,
Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr
mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;
Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,
Konkurs.
Handel
Aufgaben, Bedeutung, Innovation; der Einzelhandelsbetrieb,
Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).
Steuern
Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,
branchenbezogene Abgaben,
Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).
Marktorganisationen
Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Lehrstoff der Vertiefung
Entlohnungssysteme.
Komplexe Aufgaben
Marketing, Public Relations, Arbeitsplatzgestaltung
(Ergonomie), Innovation. Steuerrecht.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der
Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem
Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende
Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich
für die Unterrichtsgegenstände „Kaufmännisches
Rechnen", „Buchführung" und „Politische
Bildung".
Die bei den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen
Schriftstücke sollen nach Möglichkeit mit
Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät ausgefertigt
werden.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der
Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der
Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu
ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht
geeignet.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden
Rechnungen mit ausreichender
Sicherheit und Gewandtheit lösen können.
Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und
den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Der Schüler soll dadurch zu ökonomischem
Handeln im privaten, betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen
Bereich befähigt sein. Er soll zum
Kostendenken herangeführt und zur Kritikfähigkeit
gegenüber lohn- und preispolitischen Problemen
erzogen werden, um Zusammenhänge zu verstehen,
die ein wirtschaftliches und soziales Verhalten
sachbezogen ermöglichen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben mittleren
Schwierigkeitsgrades zu Devisenrechnungen,
zum Kontokorrent- und Abstattungskredit, zur
Kostenrechnung im Handel sowie zur Zollrechnung
lösen können; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Stoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berechnung der Lehrlingsentschädigung.
Bargeldverrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatz-
Steuer, USt.-Rückvergütung. Preiserhöhungen,
Preissenkungen, Angebotsvergleiche. Durchschnittspreise.
Provisionsberechnungen.
Anlagenabschreibung.
Lagerbewirtschaftung
Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung.
Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,
Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.
Valutenrechnung.
Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen
Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung
in einer aktuellen Organisationsform.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Indexrechnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Devisenrechnung.
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.
Indexrechnung.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.
2. Schulstufe
Zinsenrechnung
Sparformen, Ertragsvergleiche. Finanzierungsformen,
Kreditkostenvergleich. Lieferantenkredit,
Diskontierung einzelner Wechsel. Ratenrechnung.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Spesenverteilung, Gewinnverteilung.
Zusatz nur lehrgangsmäßigen Unterricht
Indexrechnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Finanzierungsformen.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Finanzierungsformen.
Indexrechnung.
3. Schulstufe
Personalverrechnung im Handel.
Die Kalkulation im Handel.
Betriebskennzahlen im Handel.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Spesenverteilung, Gewinnverteilung.
Lehrstoff der Vertiefung
Kostenrechnung im Handel. Zollrechnung.
Komplexe Aufgaben
Personalverrechnung im Handel.
Betriebskennzahlen im Handel.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Demnach ist Gewicht auf die Zusammenhänge
der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge
und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der
Interpretation der Ergebnisse kommt große betriebliche
und erzieherische Bedeutung zu.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Sinn und Zweck einer geordneten
Buchführung verstehen.
Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten
und moderner Bürotechnik vertraut sein und
die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher
Hinsicht auswerten können.
Der Schüler soll sich der damit verbundenen
ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Probleme
bewußt sein und dadurch zu wirtschaftlichem
Denken und Handeln gelangen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,
gesetzliche Vorschriften.
Inventur, Inventarium, Bilanz.
System der doppelten Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,
Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Mindestaufzeichnungen
Kassabuch, Wareneingangsbuch.
2. Schulstufe
System der doppelten Buchführung
Buchen von schwierigen Geschäftsfällen, Hauptbuch,
Abschlußtabelle.
Anlagenverzeichnis.
3. Schulstufe
Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.
Mindestens ein einmonatiger Geschäftsgang in
einer aktuellen Organisationsform mit Auswertung
in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht.
Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer
Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle
aufzubauen.
Die praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des
Stoffes und der systematische Aufbau ist wichtig.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-
und Sozialstruktur Österreichs besitzen.
Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken
zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen
zu bedienen.
Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung
Österreichs mit anderen Ländern sowohl die
Beziehung der Staaten zueinander wie auch die
Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten
Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.
Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Probleme erkennen,
sich damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit
des friedlichen Zusammenlebens der Völker
überzeugt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft
zugrundeliegende geographische Gegebenheiten
Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren
(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,
Wirtschaftsgebiete.
Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.
Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs
Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,
Industrie und Gewerbe, Verkehr, Fremdenverkehr.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
2. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht knüpft an die in den früher
besuchten Schulen erworbenen geographischen
Kenntnisse an. Mit Rücksicht auf die Kürze der
zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll der
Lehrstoff auf die in der Klasse vertretenen Fachbereiche
abgestimmt werden.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die
starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen
soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen
werden.
Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und
anderen einschlägigen Informationsquellen soll
angestrebt werden. Es empfiehlt sich aktuelle
Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
„Warenkunde" und „Wirtschaftskunde
mit Schriftverkehr" sind wichtig.
Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse
besitzen.
Er soll die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften
der Ware erkennen, den warenkundlichen Sprachschatz
beherrschen und beides im Verkaufsgespräch
einsetzen können.
Der Schüler soll fähig sein, sich selbständig Wissen
anzueignen, um der Tätigkeit im Einkauf, Lagerhaltung
und Verkauf gerecht zu werden.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung
gegenüber dem Konsumenten, der Wirtschaft und
der Umwelt bewußt sein.
Lehrstoff
Handelsübliche Bezeichnungen, Sorten, Handelsklassen,
Formen, Typen, Ausführungen, Größen,
Maße.
Eigenschaften, Qualitäten, Fehler, Verfälschungen,
Farbe, Mode.
Verwendung, Handhabung, Behandlung, Zubereitung,
Montage, Anpassung an Kundenwünsche,
Vollendungsarbeiten, Gebrauch und Pflege.
Warenprüfung.
Lagerung.
Verpackung.
Gesetzliche und sonstige Vorschriften und
Bestimmungen, Unfallverhütung, Normen.
Der Lehrstoff ist in folgende Fachbereiche
gegliedert
1. Lebensmittel
2. Bekleidung und Textilien
3. Schuhe und Lederwaren
4. Waren für Sport, Spiel und andere Freizeitaktivitäten
(auch für Waffen- und
Munitionshändler)
5. Papier und Büroartikel
6. Schmuck und Uhren
7. Waren der Raumausstattung, Heimwerker- und
Bastlerbedarf
8. Metallwaren, Werkzeuge, Sanitärausstattung,
Haus- und Küchengeräte, Baubedarf,
Brennstoffe
9. Fahrzeuge
10. Elektrowaren
11. Parfümeriewaren, Farbwaren und Chemikalien,
Sämereien, optischer und ärztlicher
Bedarf
12. Gemischtwaren
1. LEBENSMITTEL
Wesentliches über Nährstoffe und Ernährung;
Konservierung; Grundzüge des österreichischen
Lebensmittelrechtes.
Getreide, Mahlprodukte, Teiglockerungsmittel,
Back- und Teigwaren.
Stärkeprodukte.
Zucker, Zuckerwaren, künstliche Süßstoffe,
Honig, Speiseeis.
Milch, Molkereiprodukte, Eier.
Fleisch, Fleischwaren, Wildbret, Geflügel, Fische
und Fischwaren.
Feinkost; Fertigkost.
Speisefette und Speiseöle.
Obst und Südfrüchte, Gemüse, Pilze.
Kindernährmittel.
Gewürze, Speisesalz, Speise- und Suppenwürzen;
Essig.
Kaffee; Tee; Kakao, Kakaoprodukte.
Alkoholfreie und alkoholische Getränke.
Diätetische Lebensmittel und Diabetikerwaren.
Biowaren.
Tiernahrung.
2. BEKLEIDUNG UND TEXTILIEN
Textilrohstoffe; Garne, Zwirne.
Webwaren, Maschenwaren und andere Flächengebilde.
Ausrüstung und Veredlung.
Materialprüfung.
Textile Fertigwaren: Wäsche; Bekleidung;
Accessoires.
Raumtextilien.
Kurzwaren, Schneiderzubehör, Handarbeitsmaterialien.
Seilerwaren.
Leder-, Pelz- und andere Bekleidung.
Tapeten, Bodenbeläge.
3. SCHUHE UND LEDERWAREN
Häute und Felle für die Ledererzeugung; Gerbverfahren;
Lederzurichtung.
Lederarten, Lederprüfung, Lederaustauschstoffe.
Andere Werkstoffe und Zubehör.
Anatomie und Funktion des Fußes und des Beines,
Fußdeformationen.
Aufbau des Schuhes, Macharten und Schuharten.
Leder- und Pelzbekleidung.
Taschen, Koffer, Mappen; Kleinlederwaren.
4. WAREN FÜR SPORT, SPIEL UND ANDERE
FREIZEITAKTIVITÄTEN
(auch für Waffen- und Munitionshändler)
Einführung in die Fachsprache und die Regeln
für die verschiedenen Sportarten.
Geräte und Zubehör für Turnen und Gymnastik,
Leicht- und Schwerathletik, Ballspiele, Wassersport,
Wintersport, Radfahren, Wandern und Bergsteigen,
Reiten, Camping, Fischen, Schießsport und
Jagd.
Sport-, Jagd- und Fischereibekleidung.
Pädagogischer Wert des Spielens und des Spielzeuges.
Spielzeugarten.
Pyrotechnische Scherzartikel.
Kleintiere.
Futtermittel, Käfige, Aquarien, Terrarien.
Zierpflanzen und Schnittblumen.
5. PAPIER UND BÜROARTIKEL
Papier und Papierwaren.
Schreibgeräte und -material; Zeichen- und Malbedarf;
technischer Zeichenbedarf; Klebemittel;
Artikel für Schule und Haushalt.
Druckereierzeugnisse.
Waren für die Büroorganisation; Büromaschinen;
Büroeinrichtung.
Fachausdrücke auf dem Gebiet der Mikroelektronik.
6. SCHMUCK UND UHREN
Metalle und Legierungen.
Feingehalte, Punzierung; Feingehaltsproben.
Formgebungs- und Oberflächengestaltungstechniken;
Oberflächenveredlung.
Edelsteine, Schmucksteine, synthetische Edelsteine
und Imitationen.
Schlifformen.
Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, andere
Materialien zur Schmuckherstellung.
Schmuckarten und Schmuckstile.
Münzen, Medaillen, numismatischer Bedarf,
Pokale, Kunst-, Zier- und Sammlergegenstände.
Uhren
Systeme, Arten, Schlagwerke; Zubehör.
Optische Artikel.
Meßgeräte.
7. WAREN DER RAUMAUSSTATTUNG,
HEIMWERKER- UND BASTLERBEDARF
In- und ausländische Hölzer.
Platten, Furniere, Folien.
Verbindungsmittel und andere Hilfsstoffe.
Waren aus Holz, Metall und Kunststoff.
Intarsien, Kerb- und Reliefschnitzerei.
Korbwaren.
Möbel.
Einbaugeräte.
Möbelstilkunde.
Kunstgewerbliche Artikel, Antiquitäten.
Raumtextilien, Tapeten, Bodenbeläge.
Beleuchtungskörper.
Glaswaren, keramische Erzeugnisse.
Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel
für Heimwerker und Bastler.
8. METALLWAREN, WERKZEUGE, SANITÄRSAUSSTATTUNG,
HAUS- UND
KÜCHENGERÄTE, BAUBEDARF, BRENNSTOFFE
Metalle und Legierungen.
Ver- und Bearbeitungsmethoden.
Oberflächenschutz.
Metallwaren; Werkzeuge und Geräte. Maschinen.
Heizungstechnische Grundbegriffe; Öfen und
Herde.
Rohre und Installationsbedarf für Sanitär-, Heizungs-
und Lüftungsbau.
Sanitäre Einrichtungen.
Schneidwaren, Eßbestecke und Tafelhilfsgeräte.
Glas und Glaswaren; keramische Erzeugnisse.
Koch- und Haushaltsgeschirr; Küchengeräte;
Küchenmaschinen.
Elektrogeräte für den Haushalt.
Baustoffe.
Maschinen und Geräte für das Baugewerbe.
Technischer und industrieller Bedarf.
Meßwerkzeuge.
Hilfsstoffe.
Brennstoffe, Mineralöle, technische Gase.
9. FAHRZEUGE
Metalle, Legierungen und andere Werkstoffe,
Verbindungstechniken, Oberflächenschutz.
Fahrräder.
Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge; Antriebsmotoren
und -aggregate.
Fahrwerk, Karosserie, Bereifung, Kraftfahrzeugselektrik,
Sicherheitseinrichtungen.
Anhänger und Wohnwagen.
Boote und Bootsmotoren.
Bau- und Landmaschinen, Baufahrzeuge, landwirtschaftliche
Fahrzeuge und Geräte.
Ersatzteile, Zubehör und Werkzeuge.
Kraft- und Schmierstoffe.
10. ELEKTROWAREN
Grundlagen der Elektrotechnik.
Spannungsquellen.
Installationsmaterial.
Lichtquellen und Beleuchtungskörper.
Elektrische Maschinen und Geräte.
Koch- und Haushaltsgeschirr.
Elektronische Geräte (Unterhaltungselektronik,
Rechengeräte, Meßgeräte).
Ton- und Bildträger.
Musikinstrumente und Zubehör.
11. PARFÜMERIEWAREN, FARBWAREN
UND CHEMIKALIEN, SÄMEREIEN, OPTISCHER
UND ÄRZTLICHER BEDARF
Aufbau und Physiologie der Haut.
Roh-, Wirk- und Duftstoffe in Kosmetika.
Pflegende und dekorative Kosmetika. Sonnenschutzmittel.
Duftspender, Parfums, Toilettewässer.
Mittel und Geräte für die Gesundheits- und
Schönheitspflege.
Babypflege.
Bijouterie- und Galanteriewaren.
Grundzüge der Farbenlehre.
Mittel und Hilfsmittel der Anstrichtechnik;
Anstrichaufbau und -techniken.
Tapeten und Zubehör.
Bautenschutz- und Frostschutzmittel.
Klebe- und Dichtungsmittel, Kitte.
Mittel zur Reinigung, Desinfektion, Imprägnierung,
Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung.
Kerzen.
Handelsübliche Chemikalien.
Samen, Zwiebeln und Knollen.
Bedarfsartikel für Pflanzen und Blumen.
Düngemittel und Erden.
Grundlagen der Optik.
Optisches Glas; Lupen; Brillengläser; Sonnenschutzgläser;
Fernrohre und Mikroskope.
Optische Geräte und Zubehör.
Fotowaren.
Ärztlicher und zahnärztlicher Bedarf.
12. GEMISCHTWAREN
Einführung in die Ernährungslehre und das
österreichische Lebensmittelrecht.
Getreide, Mahlprodukte, Back- und Teigwaren;
Zucker, Süßwaren; Gemüse, Obst; Milch und Molkereiprodukte;
Eier, Fleisch und Fleischwaren,
Geflügel, Fischwaren; Speisefette und Speiseöle;
Gewürze; Speisesalz; Essig; Kaffee, Tee, Kakao;
Getränke.
Tabakwaren.
Reinigungs- und Pflegemittel; Kosmetika.
Textilien, Kurzwaren.
Lederwaren.
Kleineisenwaren, Werkzeuge.
Glaswaren; keramische Erzeugnisse; Haushaltsgeschirr;
Schneidwaren, Eßbestecke.
Elektrische Kleingeräte.
Spielwaren und Freizeitartikel.
Schulbedarf.
Anstrichmittel und Zubehör.
Garten- und Pflanzenbedarf.
Tiernahrung.
Didaktische Grundsätze
Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes der
Fachbereiche sind die diesem Lehrstoff vorangestellten
Themen entsprechend den Waren und
Warengruppen zu berücksichtigen.
Im besonderen sind Rohstoffe, Herkunft,
Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches,
chemisches, technologisches und anderes
Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese
Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit
notwendig sind.
Die Auswahl des Lehrstoffes soll sich an den
Warensortimenten der in der Klasse vertretenen
Fachbereiche orientieren. Für den Waffen- und
Munitionshändler sind insbesondere die betreffenden
Inhalte des Fachbereiches 4 zu beachten.
Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes
empfiehlt sich Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,
Prospekte, Bedienungs- und
Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Auf die
Fachliteratur ist hinzuweisen. Materialprüfungen,
Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung
zu berücksichtigen.
Auf die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen
„Verkaufskunde", „Wirtschaftsgeographie"
und „Werbetechnik" ist Bedacht zu nehmen.
Verkaufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen
des Verkaufens kennen und anwenden können.
Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches
unter Bedachtnahme auf die verschiedenen
Arten der Geschäfte beherrschen.
Er soll zur kritischen Selbstbeobachtung und
Selbstbeurteilung gelangen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer
gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten
bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Der Verkäufer
Persönlichkeitsbild, Verhalten.
Der Kunde
Erscheinungsbild, Verhalten.
Das Verkaufsgespräch
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung
und Prüfung des Angebotes, Beratung,
Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.
2. Schulstufe
Nur im ganzjährigen Unterricht
Der Verkäufer
Persönlichkeitsbild, Verhalten.
Der Kunde
Erscheinungsbild, Verhalten.
Das Verkaufsgespräch
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung
und Prüfung des Angebotes, Beratung,
Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.
Psychologische Verkaufsregeln
Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.
Sonderfälle
Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen
und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.
Diebstähle.
Rechtliche Bestimmungen.
3. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Psychologische Verkaufsregeln
Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.
Sonderfälle
Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen
und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.
Diebstähle.
Rechtliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und
Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in
der Praxis des Einzelhandelskaufmannes.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen keinesfalls
isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang
unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der
Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,
wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der
Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
„Warenkunde", „Werbetechnik" und
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" sollen aus
Gründen der Argumentation und Präsentation
gepflegt werden.
Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk
beizumessen.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt
sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.
Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre
insbesondere in verkaufsfördernder,
anspruchsvoller Warenpräsentation besitzen.
Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von
Waren, vor allem des eigenen Fachbereiches im
Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten
haben.
Er soll die allgemein gültigen Gestaltungsgrundsätze
in der Dekoration zweckmäßig einsetzen
können.
Er soll werbewirksame Schriften für Dekoration
und geschäftseigene Ankündigungen anfertigen.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch
Umsetzen eigener Ideen Freude an der Arbeit finden.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Grundkenntnisse der Werbelehre.
Werbewirksame Schriften.
Gestaltung von Preisschildern und geschäftseigenen
Ankündigungen.
Zusatz im lehrgangsmäßigen Unterricht
Werbeplanung.
Grundlagen der Schaufenstergestaltung.
Arbeitstechniken und Hilfsmittel.
3. Schulstufe
Branchenübliche Darstellung von Waren im
Schaufenster und außerhalb des Schaufensters.
Zusatz im ganzjährigen Unterricht
Werbeplanung.
Grundlagen der Schaufenstergestaltung.
Arbeitstechniken und Hilfsmittel.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und
Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in
der Praxis des Einzelhandelskaufmannes.
Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend ist
großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie
Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.
Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg
zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit
geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen
zu lösen und Schaufenster zu gestalten.
Aus Gründen der Motivation soll auf Branchenbezogenheit
und Praxisnähe besonderer Wert
gelegt werden.
Die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen
„Warenkunde" und „Verkaufskunde" soll
hergestellt werden.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem
schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke
normgerecht, formschön und fehlerfrei
anfertigen können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut
gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der
Einrichtungen an der Schreibmaschine.
Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.
Hervorhebungen.
Anwendung des Tabulators.
2. Schulstufe
Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb
Texte und Schriftstücke mit vorwiegend kaufmännischen
Inhalten im Vordergrund stehen.
Die Querverbindung mit dem Unterrichtsgegenstand
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist
wichtig.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten
Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet.
Schularbeiten: zwei in der ersten, eine in der
zweiten Schulstufe.
Berufsbezogenes Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Themen und Situationen des
beruflichen und privaten Alltags in der englischen
Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes
verstehen und sich mündlich und schriftlich
angemessen ausdrücken können.
Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse
selbständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen
für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen
Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
kennen und schätzen.
Der Schüler soll zum Zuhören und zum
Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer
Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.
In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler
1. Schulstufe
das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher
themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten
heraushören und mit Lesetexten koordinieren
können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
erkennen und hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Schulstufe
das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer
Hörtexte verstehen; authentischen
Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen
Rückfragen entnehmen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,
einfach und im wesentlichen richtig
ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen
können;
Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für
mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten
schreiben können.
3. Schulstufe
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen
und Hörtexte detailliert bearbeiten können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,
selektiv lesen und wichtige Informationen oder
Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten
können;
sich themenbezogen und im Klassengespräch im
wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo
äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen
teilnehmen können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)
Die folgenden Themen sind in jeder der drei
Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-
und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe
im steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Beruf
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,
Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-
und Zukäufe. Fachtexte (Anzeigen, Broschüren,
Kataloge, Gebrauchsanweisungen und Bedienungsanleitungen).
Schriftverkehr (Formulare, Standardbriefe,
Werbung).
Privater Alltag
Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,
Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.
Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,
Einkaufen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen
der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und
Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,
von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich
der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem
Interesse mit beruflichen Themen variie-
ren. Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu
nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
die weitgehende Verwendung des Englischen als
Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von
Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von
Telefon und Verkaufsgesprächen, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer englischer
Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und
Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)
fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern
verstärkt auch den Praxisbezug.
Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an
fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert
werden.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen
sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere
Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der
Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der englischen
Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
kommunikativer Situationen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen
können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und
wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift
(Wiener Urkunde).
Einführung in die Eilschrift.
Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen
der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die
Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen
Bereich zu nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und
Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber
der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die
Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."
18. Anlage A/9/2 lautet
„Anlage A/9/2
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
GROSSHANDELSKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1080 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll über die grundlegenden Ziele
und wesentlichen Faktoren, welche die Wirtschaft
beeinflussen, Bescheid wissen.
Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes
sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen
Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen
kennen.
Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,
sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung
moderner Bürotechnik, abfassen können.
Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen
und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und
ökologisch verantwortungsbewußt handeln.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme
und Entlohnungssysteme kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Stoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wirtschaft
Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,
Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),
Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.
Schriftverkehr im Betrieb
Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und
ausgehenden Post, Ablagemethoden.
Kaufvertrag
Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Incoterms;
Ausfertigung der Schriftstücke. Konsumentenschutz
beim Abschluß des Kaufvertrages.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Ausfertigung der Schriftstücke.
Geld, Währung und Zahlung
In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung
durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,
Ausfertigung der Schriftstücke.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Wirtschaftssysteme,
Wirtschaftspolitik.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Wirtschaftssysteme,
Wirtschaftspolitik. Währungssysteme.
2. Schulstufe
Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),
Ausfertigung der Schriftstücke.
Akkreditiv.
Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag
Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel
bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung
der Schriftstücke.
Geldanlage
Sparformen und andere Anlagemöglichkeiten.
Bedeutung des Sparens.
Kredit
Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der
Kreditaufnahme. Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.
Finanzierung
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,
Factoring).
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Ausfertigung der Schriftstücke.
Geld, Währung und Zahlung
In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung
durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,
Ausfertigung der Schriftstücke.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).
Marktorganisationen
Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Fremdfinanzierung
(Leasing, Factoring). Währungssysteme.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Fremdfinanzierung
(Leasing, Factoring).
3. Schulstufe
Werbung
Public Relations, Marketing, Unlauterer Wettbewerb;
Ausfertigung der Schriftstücke.
Unternehmung
Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;
Gewerbeordnung; Hilfspersonen des
Kaufmannes und deren Vollmachten; Schriftstücke
im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,
Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr
mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;
Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,
Konkurs.
Handel
Aufgaben, Bedeutung, Innovation; der Großhandelsbetrieb,
Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).
Zollwesen.
Steuern
Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,
branchenbezogene Abgaben,
Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).
Marktorganisationen
Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Lehrstoff der Vertiefung
Entlohnungssysteme.
Komplexe Aufgaben
Marketing, Public Relations, Arbeitsplatzgestaltung
(Ergonomie), Innovation. Steuerrecht.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der
Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem
Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende
Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich
für die Unterrichtsgegenstände „Kaufmännisches
Rechnen", „Buchführung" und „Politische
Bildung".
Die bei den einzelnen Lehrstoffinhalten vorgesehenen
Schriftstücke sollen nach Möglichkeit mit
Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät ausgefertigt
werden.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der
Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der
Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu
ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht
geeignet.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Kaufmännisches Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden
Rechnungen mit ausreichender
Sicherheit und Gewandtheit lösen können.
Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und
den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein.
Der Schüler soll dadurch zu ökonomischem
Handeln im privaten, betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen
Bereich befähigt sein. Er soll zum
Kostendenken herangeführt und zur Kritikfähigkeit
gegenüber lohn- und preispolitischen Problemen
erzogen werden, um Zusammenhänge zu verstehen,
die ein wirtschaftliches und soziales Verhalten
sachbezogen ermöglichen.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben mittleren
Schwierigkeitsgrades, zum Kontokorrent- und
Abstattungskredit und zur Kostenrechnung im
Handel lösen können; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Stoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Berechnung der Lehrlingsentschädigung.
Bargeldverrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatzsteuer,
USt.-Rückvergütung. Preiserhöhungen,
Preissenkungen, Angebotsvergleiche. Durchschnittspreise.
Provisionsberechnungen.
Anlagenabschreibung.
Lagerbewirtschaftung
Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung.
Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,
Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.
Valuten- und Devisenrechnung.
Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen
Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung
in einer aktuellen Organisationsform.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Indexrechnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.
Indexrechnung.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Lagerbewirtschaftung.
2. Schulstufe
Zinsenrechnung
Sparformen, Ertragsvergleiche. Finanzierungsformen,
Kreditkostenvergleich. Lieferantenkredit,
Diskontierung einzelner Wechsel. Ratenrechnung.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Spesenverteilung, Gewinnverteilung.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Indexrechnung.
Lehrstoff der Vertiefung
Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.
Komplexe Aufgaben
Ganzjähriger Unterricht: Finanzierungsformen.
Lehrgangsmäßiger Unterricht: Finanzierungsformen.
Indexrechnung.
3. Schulstufe
Personalverrechnung im Handel.
Die Kalkulation im Handel.
Betriebskennzahlen im Handel.
Zollrechnung.
Zusatz nur im lehrgangsmäßigem Unterricht
Spesenverteilung, Gewinnverteilung.
Lehrstoff der Vertiefung
Kostenrechnung im Handel.
Komplexe Aufgaben
Personalverrechnung im Handel.
Betriebskennzahlen im Handel.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Demnach ist Gewicht auf die Zusammenhänge
der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge
und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der
Interpretation der Ergebnisse kommt große betriebliche
und erzieherische Bedeutung zu.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Buchführung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Sinn und Zweck einer geordneten
Buchführung verstehen.
Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten
und moderner Bürotechnik vertraut sein und
die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher
Hinsicht auswerten können.
Der Schüler soll sich der damit verbundenen
ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Probleme
bewußt sein und dadurch zu wirtschaftlichem
Denken und Handeln gelangen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,
gesetzliche Vorschriften.
Inventur, Inventarium, Bilanz.
System der doppelten Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,
Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen.
Mindestaufzeichnungen
Kassabuch, Wareneingangsbuch. Lagerkartei.
2. Schulstufe
System der doppelten Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von schwierigen
Geschäftsfällen, Abschluß; Abschlußtabelle.
Anlagenverzeichnis.
3. Schulstufe
Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.
Mindestens ein einmonatiger Geschäftsgang in
einer aktuellen Organisationsform mit Auswertung
in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht.
Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer
Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei
empfiehlt sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle
aufzubauen.
Die praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des
Stoffes und der systematische Aufbau ist wichtig.
Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-
und Sozialstruktur Österreichs besitzen.
Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken
zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen
zu bedienen.
Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung
Österreichs mit anderen Ländern sowohl die
Beziehung der Staaten zueinander wie auch die
Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten
Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.
Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Probleme erkennen,
sich damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit
des friedlichen Zusammenlebens der Völker
überzeugt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft
zugrundeliegende geographische Gegebenheiten
Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren
(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,
Wirtschaftsgebiete.
Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.
Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs
Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,
Industrie und Gewerbe, Verkehr, Fremdenverkehr.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
2. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht knüpft an die in den früher
besuchten Schulen erworbenen geographischen
Kenntnisse an. Mit Rücksicht auf die Kürze der
zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll der
Lehrstoff auf die in der Klasse vertretenen Fachbereiche
abgestimmt werden.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die
starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen
soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen
werden.
Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und
anderen einschlägigen Informationsquellen soll
angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle
Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
„Warenkunde" und „Wirtschaftskunde
mit Schriftverkehr" sind wichtig.
Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematische Warenkenntnisse
besitzen.
Er soll die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften
der Ware erkennen, den warenkundlichen Sprachschatz
beherrschen und beides im Verkaufsgespräch
einsetzen können.
Der Schüler soll fähig sein, sich selbständig Wissen
anzueignen, um der Tätigkeit im Einkauf, Lagerhaltung
und Verkauf gerecht zu werden.
Der Schüler soll sich seiner Verantwortung
gegenüber dem Konsumenten, der Wirtschaft und
der Umwelt bewußt sein.
Lehrstoff
Handelsübliche Bezeichnungen, Sorten, Handelsklassen,
Formen, Typen, Ausführungen, Größen,
Maße.
Eigenschaften, Qualitäten, Fehler, Verfälschungen,
Farbe, Mode.
Verwendung, Handhabung, Behandlung, Zubereitung,
Montage, Anpassung an Kundenwünsche,
Vollendungsarbeiten, Gebrauch und Pflege.
Warenprüfung.
Lagerung.
Verpackung.
Gesetzliche und sonstige Vorschriften und
Bestimmungen, Unfallverhütung, Normen.
Der Lehrstoff ist in folgende Fachbereiche
gegliedert
1. Lebensmittel
2. Bekleidung und Textilien
3. Schuhe und Lederwaren
4. Waren für Sport, Spiel und andere Freizeitaktivitäten
5. Papier und Büroartikel
6. Schmuck und Uhren
7. Waren der Raumausstattung, Heimwerker- und
Bastlerbedarf
8. Metallwaren, Werkzeuge, Sanitärausstattung,
Haus- und Küchengeräte, Baubedarf,
Brennstoffe
9. Fahrzeuge
10. Elektrowaren
11. Parfümeriewaren, Farbwaren und Chemikalien,
Sämereien, optischer und ärztlicher
Bedarf
12. Gemischtwaren
1. LEBENSMITTEL
Wesentliches über Nährstoffe und Ernährung;
Konservierung; Grundzüge des österreichischen
Lebensmittelrechtes.
Getreide, Mahlprodukte, Teiglockerungsmittel,
Back- und Teigwaren.
Stärkeprodukte.
Zucker, Zuckerwaren, künstliche Süßstoffe,
Honig, Speiseeis.
Milch, Molkereiprodukte, Eier.
Fleisch, Fleischwaren, Wildbret, Geflügel, Fische
und Fischwaren.
Feinkost; Fertigkost.
Speisefette und Speiseöle.
Obst und Südfrüchte, Gemüse, Pilze.
Kindernährmittel.
Gewürze, Speisesalz, Speise- und Suppenwürzen;
Essig.
Kaffee; Tee; Kakao, Kakaoprodukte.
Alkoholfreie und alkoholische Getränke.
Diätetische Lebensmittel und Diabetikerwaren.
Biowaren.
Tiernahrung.
2. BEKLEIDUNG UND TEXTILIEN
Textilrohstoffe; Garne, Zwirne.
Webwaren, Maschenwaren und andere Flächengebilde.
Ausrüstung und Veredlung.
Materialprüfung.
Textile Fertigwaren: Wäsche; Bekleidung;
Accessoires.
Raumtextilien.
Kurzwaren, Schneiderzubehör, Handarbeitsmaterialien.
Seilerwaren.
Leder-, Pelz- und andere Bekleidung.
Tapeten, Bodenbeläge.
3. SCHUHE UND LEDERWAREN
Häute und Felle für die Ledererzeugung; Gerbverfahren;
Lederzurichtung.
Lederarten, Lederprüfung, Lederaustauschstoffe.
Andere Werkstoffe und Zubehör.
Anatomie und Funktion des Fußes und des Beines,
Fußdeformationen.
Aufbau des Schuhes, Macharten und Schuharten.
Leder- und Pelzbekleidung.
Taschen, Koffer, Mappen; Kleinlederwaren.
4. WAREN FÜR SPORT, SPIEL UND ANDERE
FREIZEITAKTIVITÄTEN
Einführung in die Fachsprache und die Regeln
für die verschiedenen Sportarten.
Geräte und Zubehör für Turnen und Gymnastik,
Leicht- und Schwerathletik, Ballspiele, Wassersport,
Wintersport, Radfahren, Wandern und Bergsteigen,
Reiten, Camping, Fischen, Schießsport und
Jagd.
Sport-, Jagd- und Fischereibekleidung.
Pädagogischer Wert des Spielens und des Spielzeuges.
Spielzeugarten.
Pyrotechnische Scherzartikel.
Kleintiere.
Futtermittel, Käfige, Aquarien, Terrarien.
Zierpflanzen und Schnittblumen.
5. PAPIER UND BÜROARTIKEL
Papier und Papierwaren.
Schreibgeräte und -material; Zeichen- und Malbedarf;
technischer Zeichenbedarf; Klebemittel;
Artikel für Schule und Haushalt.
Druckereierzeugnisse.
Waren für die Büroorganisation; Büromaschinen;
Büroeinrichtung.
Fachausdrücke auf dem Gebiet der Mikroelektronik.
6. SCHMUCK UND UHREN
Metalle und Legierungen.
Feingehalte, Punzierung; Feingehaltsproben.
Formgebungs- und Oberflächengestaltungstechniken;
Oberflächenveredlung.
Edelsteine, Schmucksteine, synthetische Edelsteine
und Imitationen.
Schlifformen.
Perlen, Korallen, Bernstein, Elfenbein, andere
Materialien zur Schmuckherstellung.
Schmuckarten und Schmuckstile.
Münzen, Medaillen, numismatischer Bedarf,
Pokale, Kunst-, Zier- und Sammlergegenstände.
Uhren
Systeme, Arten, Schlagwerke; Zubehör.
Optische Artikel.
Meßgeräte.
7. WAREN DER RAUMAUSSTATTUNG,
HEIMWERKER- UND BASTLERBEDARF
In- und ausländische Hölzer.
Platten, Furniere, Folien.
Verbindungsmittel und andere Hilfsstoffe.
Waren aus Holz, Metall und Kunststoff.
Intarsien, Kerb- und Reliefschnitzerei.
Korbwaren.
Möbel.
Einbaugeräte.
Möbelstilkunde.
Kunstgewerbliche Artikel, Antiquitäten.
Raumtextilien, Tapeten, Bodenbeläge.
Beleuchtungskörper.
Glaswaren, keramische Erzeugnisse.
Maschinen, Werkzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel
für Heimwerker und Bastler.
8. METALLWAREN, WERKZEUGE, SANITÄRSAUSSTATTUNG,
HAUS- UND
KÜCHENGERÄTE, BAUBEDARF, BRENNSTOFFE
Metalle und Legierungen.
Ver- und Bearbeitungsmethoden.
Oberflächenschütz.
Metallwaren; Werkzeuge und Geräte. Maschinen.
Heizungstechnische Grundbegriffe; Öfen und
Herde.
Rohre und Installationsbedarf für Sanitär-, Heizungs-
und Lüftungsbau.
Sanitäre Einrichtungen.
Schneidwaren, Eßbestecke und Tafelhilfsgeräte.
Glas und Glaswaren; keramische Erzeugnisse.
Koch- und Haushaltsgeschirr; Küchengeräte;
Küchenmaschinen.
Elektrogeräte für den Haushalt.
Baustoffe.
Maschinen und Geräte für das Baugewerbe.
Technischer und industrieller Bedarf.
Meßwerkzeuge.
Hilfsstoffe.
Brennstoffe, Mineralöle, technische Gase.
9. FAHRZEUGE
Metalle, Legierungen und andere Werkstoffe,
Verbindungstechniken, Oberflächenschutz.
Fahrräder.
Ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge; Antriebsmotoren
und -aggregate.
Fahrwerk, Karosserie, Bereifung, Kraftfahrzeugselektrik,
Sicherheitseinrichtungen.
Anhänger und Wohnwagen.
Boote und Bootsmotoren.
Bau- und Landmaschinen, Baufahrzeuge, landwirtschaftliche
Fahrzeuge und Geräte.
Ersatzteile, Zubehör und Werkzeuge.
Kraft- und Schmierstoffe.
10. ELEKTROWAREN
Grundlagen der Elektrotechnik.
Spannungsquellen.
Installationsmaterial.
Lichtquellen und Beleuchtungskörper.
Elektrische Maschinen und Geräte.
Koch- und Haushaltsgeschirr.
Elektronische Geräte (Unterhaltungselektronik,
Rechengeräte, Meßgeräte).
Ton- und Bildträger.
Musikinstrumente und Zubehör.
11. PARFÜMERIEWAREN, FARBWAREN
UND CHEMIKALIEN, SÄMEREIEN, OPTISCHER
UND ÄRZTLICHER BEDARF
Aufbau und Physiologie der Haut.
Roh-, Wirk- und Duftstoffe in Kosmetika.
Pflegende und dekorative Kosmetika. Sonnenschutzmittel.
Duftspender, Parfüms, Toilettewässer.
Mittel und Geräte für die Gesundheits- und
Schönheitspflege.
Babypflege.
Bijouterie- und Galanteriewaren.
Grundzüge der Farbenlehre.
Mittel und Hilfsmittel der Anstrichtechnik;
Anstrichaufbau und -techniken.
Tapeten und Zubehör.
Bautenschutz- und Frostschutzmittel.
Klebe- und Dichtungsmittel, Kitte.
Mittel zur Reinigung, Desinfektion, Imprägnierung,
Ungeziefer- und Schädlingsbekämpfung.
Kerzen.
Handelsübliche Chemikalien.
Samen, Zwiebeln und Knollen
Bedarfsartikel für Pflanzen und Blumen.
Düngemittel und Erden.
Grundlagen der Optik.
Optisches Glas; Lupen; Brillengläser; Sonnenschutzgläser;
Fernrohre und Mikroskope.
Optische Geräte und Zubehör.
Fotowaren.
Ärztlicher und zahnärztlicher Bedarf.
12. GEMISCHTWAREN
Einführung in die Ernährungslehre und das
österreichische Lebensmittelrecht.
Getreide, Mahlprodukte, Back- und Teigwaren;
Zucker, Süßwaren; Gemüse, Obst; Milch und Molkereiprodukte;
Eier, Fleisch und Fleischwaren,
Geflügel, Fischwaren; Speisefette und Speiseöle;
Gewürze; Speisesalz; Essig; Kaffee, Tee, Kakao;
Getränke.
Tabakwaren.
Reinigungs- und Pflegemittel; Kosmetika.
Textilien, Kurzwaren.
Lederwaren.
Kleineisenwaren, Werkzeuge.
Glaswaren; keramische Erzeugnisse; Haushaltsgeschirr;
Schneidwaren, Eßbestecke.
Elektrische Kleingeräte.
Spielwaren und Freizeitartikel.
Schulbedarf.
Anstrichmittel und Zubehör.
Garten- und Pflanzenbedarf.
Tiernahrung.
Didaktische Grundsätze
Beim Unterricht des speziellen Lehrstoffes der
Fachbereiche sind die diesem Lehrstoff vorangestellten
Themen entsprechend den Waren und
Warengruppen zu berücksichtigen.
Im besonderen sind Rohstoffe, Herkunft,
Gewinnung und Herstellungsweisen, physikalisches,
chemisches, technologisches und anderes
Grundlagenwissen soweit zu behandeln, als diese
Kenntnisse für das Verständnis und für die Verkaufstätigkeit
notwendig sind.
Die Auswahl des Lehrstoffes soll sich an den
Warensortimenten der in der Klasse vertretenen
Fachbereiche orientieren.
Bei der Erarbeitung und Wiederholung des Lehrstoffes
empfiehlt sich, Waren, Warenproben, Produktdeklarationen,
Prospekte, Bedienungs- und
Gebrauchsanweisungen zu verwenden. Auf die
Fachliteratur ist hinzuweisen. Materialprüfungen,
Übungen und Experimente sind zur besseren Veranschaulichung
zu berücksichtigen.
Auf die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen
„Verkaufskunde", „Wirtschaftsgeographie"
und „Werbetechnik" ist Bedacht zu nehmen.
Verkaufskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen
des Verkaufens kennen und anwenden können.
Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches
unter Bedachtnahme auf die verschiedenen
Arten der Geschäfte beherrschen.
Er soll zur kritischen Selbstbeobachtung und
Selbstbeurteilung gelangen.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer
gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten
bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Der Verkäufer
Persönlichkeitsbild, Verhalten.
Der Kunde
Erscheinungsbild, Verhalten.
Das Verkaufsgespräch
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung
und Prüfung des Angebotes, Beratung,
Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.
2. Schulstufe
Nur im ganzjährigen Unterricht
Der Verkäufer
Persönlichkeitsbild, Verhalten.
Der Kunde
Erscheinungsbild, Verhalten.
Das Verkaufsgespräch
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Unterbreitung
und Prüfung des Angebotes, Beratung,
Abschlußtechniken, Ergänzungsverkauf, Verabschiedung.
Psychologische Verkaufsregeln
Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.
Sonderfälle
Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen
und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.
Diebstähle.
Rechtliche Bestimmungen.
3. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Psychologische Verkaufsregeln
Kaufmotiv- und zielgruppenorientiertes Verhalten.
Sonderfälle
Reklamation, Umtausch, Probeverkostungen
und Werbeverkäufe, besondere Verkaufstechniken.
Diebstähle.
Rechtliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl und Behandlung
des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis
des Großhandelskaufmannes.
Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen keinesfalls
isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang
unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der
Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen,
wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der
Schüler bedacht zu nehmen ist.
Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen
„Warenkunde", „Werbetechnik" und
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" sollen aus
Gründen der Argumentation und Präsentation
gepflegt werden.
Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk
beizumessen.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt
es sich, Waren und audiovisuelle Mittel einzusetzen.
Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre
insbesondere in verkaufsfördernder,
anspruchsvoller Warenpräsentation besitzen.
Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von
Waren, vor allem des eigenen Fachbereiches im
Schaufenster und bei sonstigen 'Werbegelegenheiten
haben.
Er soll die allgemein gültigen Gestaltungsgrundsätze
in der Dekoration zweckmäßig einsetzen
können.
Er soll werbewirksame Schriften für Dekoration
und geschäftseigene Ankündigungen anfertigen.
Der Schüler soll kreativ arbeiten und durch
Umsetzen eigener Ideen Freude an der Arbeit finden.
Lehrstoff
2. Schulstufe (nur im lehrgangsmäßigen
Unterricht)
Grundkenntnisse der Werbelehre.
Werbewirksame Schriften.
Gestaltung von Preisschildern und geschäftseigenen
Ankündigungen.
Werbeplanung.
3. Schulstufe
Grundlagen der Schaufenstergestaltung.
Arbeitstechniken und Hilfsmittel.
Branchenübliche Darstellung von Waren.
Zusatz im ganzjährigen Unterricht
Grundkenntnisse der Werbelehre.
Werbewirksame Schriften.
Gestaltung von Preisschildern und geschäftseigenen
Ankündigungen.
Werbeplanung.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und
Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in
der Praxis des Großhandelskaufmannes.
Der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend ist
großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie
Stärkung des Selbstvertrauens zu legen.
Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg
zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit
geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen
zu lösen und Schaufenster zu gestalten.
Aus Gründen der Motivation soll auf Branchenbezogenheit
und Praxisnähe besonderer Wert
gelegt werden.
Die Querverbindung zu den Unterrichtsgegenständen
„Warenkunde" und „Verkaufskunde" soll
hergestellt werden.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem
schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke
normgerecht, formschön und fehlerfrei
anfertigen können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut
gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der
Einrichtungen an der Schreibmaschine.
Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.
Hervorhebungen.
Anwendung des Tabulators.
2. Schulstufe
Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb
Texte und Schriftstücke vorwiegend kaufmännischen
Inhaltes im Vordergrund stehen.
Die Querverbindung mit dem Unterrichtsgegenstand
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist
wichtig.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten
Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Berufsbezogenes Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Themen und Situationen des
beruflichen und privaten Alltags in der englischen
Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes
verstehen und sich mündlich und schriftlich
angemessen ausdrücken können.
Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse
selbständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen
für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen
Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
kennen und schätzen.
Der Schüler soll zum Zuhören und zum
Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer
Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.
In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler
1. Schulstufe
das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher
themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten
heraushören und mit Lesetexten koordinieren
können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
erkennen und hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Schulstufe
das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer
Hörtexte verstehen; authentischen
Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen
Rückfragen entnehmen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,
einfach und im Wesentlichen richtig
ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen
können;
Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für
mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten
schreiben können.
3. Schulstufe
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen
und Hörtexte detailliert bearbeiten können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,
selektiv lesen und wichtige Informationen oder
Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten
können;
sich themenbezogen und im Klassengespräch im
wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo
äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen
teilnehmen können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)
Die folgenden Themen sind in jeder der drei
Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-
und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe
in steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Beruf
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,
Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-
und Zukäufe. Fachtexte (Anzeigen, Broschüren,
Kataloge, Gebrauchsanweisungen und Bedienungsanleitungen).
Schriftverkehr (Formulare, Standardbriefe,
Werbung).
Privater Alltag
Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,
Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.
Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,
Einkaufen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen
der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und
Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,
von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich
der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem
Interesse mit beruflichen Themen variieren.
Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu
nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
die weitgehende Verwendung des Englischen als
Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von
Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von
Telefon und Verkaufsgesprächen, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer englischer
Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und
Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)
fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern
verstärkt auch den Praxisbezug.
Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an
fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert
werden.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen
sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere
Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der
Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der englischen
Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
kommunikativer Situationen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen
können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und
wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift
(Wiener Urkunde).
Einführung in die Eilschrift.
Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen
der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die
Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen
Bereich zu nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und
Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber
der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die
Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."
19. Anlage A/9/6 lautet
„Anlage A/9/6
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
DROGIST
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Wirtschaftskunde
mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die grundlegenden Ziele und
wesentlichen Faktoren kennen, welche die Wirtschaft
beeinflussen.
Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes
sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen
Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen
kennen.
Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,
sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung
moderner Bürotechnik, abfassen können.
Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen
und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und
ökologisch verantwortungsbewußt handeln.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme
sowie weitere Begriffe und Zusammenhänge der
Unternehmensführung kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wirtschaft
Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,
Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),
Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.
Schriftverkehr im Betrieb
Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und
ausgehenden Post, Ablagemethoden.
Kaufvertrag
Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Ausfertigung
der Schriftstücke. Konsumentenschutz beim
Abschluß des Kaufvertrages.
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Ausfertigung der Schriftstücke.
Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag
Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel
bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung
der Schriftstücke.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft: Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.
2. Schulstufe
Geld, Währung und Zahlung
In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung
durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,
Ausfertigung der Schriftstücke.
Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),
Ausfertigung der Schriftstücke.
Geldanlage
Sparformen und Anlagemöglichkeiten, Bedeutung
des Sparens.
Kredit
Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der
Kreditaufnahme.
Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.
Finanzierung
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,
Factoring).
Werbung
Unlauterer Wettbewerb; Ausfertigung der
Schriftstücke.
Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).
Marktorganisationen
Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Finanzierung
Fremdfinanzierung (Leasing, Factoring). Währungssysteme.
3. Schulstufe
Unternehmung
Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;
Gewerbeordnung; Hilfspersonen des
Kaufmannes und ihre Vollmachten; Schriftstücke
im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,
Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr
mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;
Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,
Konkurs.
Handel
Aufgaben, Bedeutung, Innovation; Einzelhandelsbetrieb,
Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).
Steuern
Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,
branchenbezogene Abgaben,
Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.
Lehrstoff der Vertiefung
Unternehmensführung
Marketing, Public Relations, Entlohnungssysteme.
Komplexe Aufgaben
Handel
Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie), Innovation.
Steuern
Fallstudien.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind
Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der
beruflichen Praxis. Auf eine enge Verflechtung der
Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr ist zu
achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende
Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen
„Rechnungswesen" und „Politische Bildung"
Bedacht zu nehmen.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend
erscheint es zweckmäßig Schriftstücke nach Möglichkeit
mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät
anzufertigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der
Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der
Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu
ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht
geeignet.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden
Rechnungen sicher und gewandt lösen
können.
Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und
den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein
sowie den Sinn und Zweck einer geordneten Buchführung
verstehen.
Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten
und moderner Bürotechnik vertraut sein und
die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher
Hinsicht auswerten können.
Der Schüler soll im betrieblichen, gesamtwirtschaftlichen
und privaten Bereich ökonomisch und
sozial handeln sowie zu Kostenproblemen und
lohn- und preispolitischen Problemen kritisch Stellung
nehmen können.
Er soll sich der ergonomischen und arbeitsorganisatorischen
Probleme im Handelsbetrieb bewußt
sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen im
Bereich Devisen, Index, Kosten und Zoll beherrschen
sowie Kenntnisse über spezielle Kredite und
die Finanzierungsformen Leasing und Factoring
haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Stoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Bargeldverrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatzsteuer,
USt.-Rückvergütung;
Preiserhöhungen, Preissenkungen, Angebotsvergleiche;
Durchschnittspreise.
Provisionen.
Anlagenabschreibung.
Lagerbewirtschaftung
Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung;
Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,
Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.
Valutenrechnung.
Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen
Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung
in einer aktuellen Organisationsform.
Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,
gesetzliche Vorschriften.
Inventur, Inventarium, Bilanz.
Doppelte Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,
Abschluß. Österreichischer Einheitskontenrahmen.
Mindestaufzeichnungen (Kassabuch,
Wareneingangsbuch).
Lehrstoff der Vertiefung
Devisenrechnung.
Komplexe Aufgaben
Lagerbewirtschaftung.
2. Schulstufe
Zinsenrechnung
Sparformen, Ertragsvergleiche; Finanzierungsformen,
Kreditkostenvergleich; Lieferantenkredit,
Diskontierung einzelner Wechsel, Ratenrechnung,
Mischungsrechnung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,
Abschluß; Abschlußtabelle. Anlagenverzeichnis.
Lehrstoff der Vertiefung
Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.
Leasing, Factoring.
Indexrechnung.
3. Schulstufe
Rechnungswesen von Handelsbetrieben
Personalverrechnung. Spesenverteilung, Gewinnverteilung.
Die Kalkulation. Betriebskennzahlen.
Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.
Einmonatiger Geschäftsgang in einer aktuellen
Organisationsform mit Auswertung in betrieblicher
und steuerlicher Hinsicht.
Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Kostenrechnung.
Zollrechnung.
Komplexe Aufgaben
Personalverrechnung.
Betriebskennzahlen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Es empfiehlt sich, den Lehrstoff anhand vollständiger,
kleinerer Geschäfts- und Rechenbeispiele
zu erarbeiten; dabei soll auf belegunterstützte
Geschäftsfälle aufgebaut werden.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl
des Stoffes und seinen systematischen Aufbau soll
geachtet werden.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend
kommt der äußeren Form aller Ausarbeitungen
besondere Bedeutung zu.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachunterricht
Berufsbezogenes Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Themen und Situationen des
beruflichen und privaten Alltags in der englischen
Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes
verstehen und sich mündlich und schriftlich
angemessen ausdrücken können.
Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse
selbständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen
für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen
Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
kennen und schätzen.
Der Schüler soll zum Zuhören und zum
Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer
Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.
In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler
1. Schulstufe
das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher
themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten
heraushören und mit Lesetexten koordinieren
können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
erkennen und hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Schulstufe
das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer
Hörtexte verstehen; authentischen
Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen
Rückfragen entnehmen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,
einfach und im wesentlichen richtig
ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen
können;
Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für
mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten
schreiben können.
3. Schulstufe
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen
und Hörtexte detailliert bearbeiten können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,
selektiv lesen und wichtige Informationen oder
Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten
können;
sich themenbezogen und im Klassengespräch im
wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo
äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen
teilnehmen können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)
Die folgenden Themen sind in jeder der drei
Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-
und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe
in steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Beruf
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,
Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-
und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis des Drogisten
(Anzeigen, Broschüren, Kataloge, Gebrauchsanweisungen,
Fachzeitschriften, Warenpackungen
und Beipackzettel).
Privater Alltag
Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,
Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.
Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,
Einkaufen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen
der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und
Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,
von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich
der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem
Interesse mit beruflichen Themen variieren.
Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu
nehmen.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
die weitgehende Verwendung des Englischen als
Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von
Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von
Telefon- und Verkaufsgesprächen, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer englischer
Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und
Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)
fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern
verstärkt auch den Praxisbezug.
Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an
fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert
werden.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen
sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere
Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der
Mitteilungsleistung Vorrang vor die Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der englischen
Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
kommunikativer Situationen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem
schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und Schriftstücke normgerecht,
formschön und fehlerfrei anfertigen können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut
gestalteteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der
Einrichtungen an der Schreibmaschine.
Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.
Hervorhebungen.
Anwendung des Tabulators.
Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb
Texte und Schriftstücke mit vorwiegend kaufmännischen
Inhalt im Vordergrund stehen.
Die Querverbindung mit dem Pflichtgegenstand
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist wichtig.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten
Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet.
Schularbeiten: zwei.
Verkaufs- und Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen
des Verkaufens kennen und anwenden können.
Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches
unter Bedachtnahme auf die verschiedenen
Waren des Drogisten beherrschen und
zur kritischen Selbstbeobachtung und Selbstbeurteilung
fähig sein.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer
gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten
bewußt sein.
Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre
insbesondere in verkaufsfördernder,
anspruchsvoller Warenpräsentation haben.
Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von
Waren im Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten
haben sowie geeignete Beschriftungen
für innerbetriebliche Zwecke, Dekorationen und
geschäftseigene Ankündigungen anfertigen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Verkäufer
Persönlichkeitsbild und Verhalten.
Kunde
Erscheinungsbild und Verhalten.
Phasen der Verkaufsverhandlung
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Wareninformation,
Verkaufsabschluß, Verabschiedung.
Werbelehre.
Aufgaben der Werbung, Werbeträger, Werbemittel,
das innere Angebot.
2. Schulstufe
Verkaufspsychologie
Kaufmotiv- und zielorientiertes Verhalten.
Ergänzungsverkauf und Werbeverkäufe, besondere
Verkaufs- und Abschlußtechniken.
Reklamation und Umtausch. Diebstähle.
Beschriftungen, Werbeplanung und Verkaufsförderung.
Rechtliche Bestimmungen.
Zusatz nur im ganzjährigen Unterricht
Verkäufer
Persönlichkeitsbild und Verhalten.
Kunde
Erscheinungsbild und Verhalten.
Phasen der Verkaufsverhandlung
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Wareninformation,
Verkaufsabschluß, Verabschiedung.
Werbelehre.
Aufgaben der Werbung, Werbeträger, Werbemittel,
das innere Angebot.
3. Schulstufe
Spezielle Beratung beim Verkauf drogistischer
Waren, insbesondere Arzneimittel, diätetische Präparate,
Chemikalien und Gifte.
Schaufenstergestaltung
Aufbau, Raumaufteilung, Linienführung, Licht
und Farbe, Blickfang, Dekorationshilfen, Gestaltungsgrundsätze,
Gestaltungsideen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur Förderung der Kreativität und des
Selbstvertrauens des Schülers.
Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg
zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit
geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen
zu lösen.
Die Vermittlung des Lehrstoffes soll durch Verkaufsgespräche
erfolgen, wobei der Pflege der
Sprache besonderes Augenmerk beigemessen werden
soll.
Die Querverbindungen zu den drogistischen
Fachgegenständen und „Wirschaftskunde mit
Schriftverkehr" ist aus Gründen der Argumentation
und Präsentation wichtig.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges sollen
Waren und audiovisuelle Medien eingesetzt werden.
Botanik und Pharmakognosie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die in der Branche gebräuchlichsten
Grundbegriffe der botanischen Systematik
sowie Morphologie, Anatomie und Physiologie der
Pflanzen kennen.
Er soll Heilkräuter und Gewürze erkennen und
ihre Inhaltstoffe, Verwendung und Zubereitung
angeben können.
Er soll ferner die gebräuchlichsten handelsüblichen
Drogen sowie die daraus gewonnenen pharmazeutischen
Fertigprodukte entsprechend den
geltenden rechtlichen Vorschriften kennen.
Der Schüler soll die Notwendigkeit eines gesunden
Natur- und Umweltbewußtseins bejahen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Theoretische Botanik
Teilgebiete, Systematik der Pflanzen.
Morphologie
Wurzeln, Sprossen, Rinden.
Herbarium und Drogensammlung
Anleitung, Richtlinien.
Pharmakognosie
Begriff, Einteilung, Nomenklatur.
Drogen
Hauptwirkstoffe, Bearbeitung, Zubereitung,
Anwendung, Gewinnung, Lagerung.
Monographie
Rindendrogen. Wurzeldrogen, Drogen von
Kryptogamen.
2. Schulstufe
Ökologie
Begriff, Bestäubung bei Blütenpflanzen (Windbestäubung,
Wechselbeziehungen Pflanzen — Insekten).
Morphologie
Blüten, Blätter, Früchte.
Monographie
Blütendrogen, Blätterdrogen, Früchtedrogen,
Fruchtschalendrogen und Holzdrogen.
3. Schulstufe
Natur- und Umweltschutz
Lebensraum der Pflanzen, Gefährdung.
Morphologie
Samen, Kräuter.
Anatomie und Physiologie der Pflanzen.
Monographie
Samendrogen, Kräuterdrogen. Pflanzensekrete,
Bienenprodukte, tierische Drogen.
Tee- und Gewürzmischungen.
Fertigerzeugnisse aus Drogen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Vorkommens in der drogistischen
Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend
empfiehlt sich bei den einzelnen Drogen die
Behandlung von Nomenklatur, Stammpflanze,
natürlichem Standort und Anbaugebiet, Erkennungsmerkmalen,
Inhaltsstoffen insbesondere
Hauptwirkstoffen, Verwendung, Sonderfällen der
Anwendung, Zubereitung und Lagerung.
Da die Beherrschung der wichtigsten botanischen
Grundbegriffe die. Voraussetzung für das
Verständnis in der Pharmakognosie bildet, stehen
Lehrstoffanordnung und -darbietung stets im
Zusammenhang zwischen Botanik und Pharmakognosie
im Vordergrund.
Um den Unterricht anschaulicher gestalten zu
können, empfiehlt es sich, Warenproben und
audiovisuelle Hilfsmittel zu verwenden. Lehrausgänge
und botanische Wanderungen sollen nach
Möglichkeit das Naturbewußtsein fördern und entsprechende
Aktivitäten anregen. Die Querverbindung
zu den übrigen Pflichtgegenständen
„Gesundheitslehre und Körperpflege" sowie
„Pharmakologie und Toxikologie" ist wichtig.
Chemie und Chemikalienkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe
und Gesetze kennen.
Er soll die üblichen Bezeichnungen, wesentlichen
Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten
handelsüblicher Chemikalien kennen und deren
Lagerung sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer
Entsorgung angeben können.
Der Schüler soll umweltschädliche Wirkungen
erkennen und im Hinblick auf den Umweltschutz
verantwortungsbewußt handeln.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Allgemeine Chemie
Elementsbegriff, Gemenge, Verbindungen, Symbolik,
Atombau, Molekül, Atommasse, Wertigkeit,
chemische Gleichungen. Oxidation und Reduktion.
Elektrolytische Dissoziation, Säuren, Basen, Salze.
Das Periodensystem.
Anorganische Chemie
Nichtmetalle und ihre handelsüblichen Verbindungen.
2. Schulstufe
Anorganische Chemie
Metalle und ihre handelsüblichen Verbindungen.
Organische Chemie
Systematik der Kohlenwasserstoffe.
Erdöl
Wirtschaftliche Bedeutung, Gewinnung, Verarbeitung.
3. Schulstufe
Organische Chemie
Organisch-chemische Grundreaktionen. Halogenwasserstoffe,
Alkohole, Aldehyde, Ketone, Säuren,
Ether und Ester, Fette, Kohlenhydrate,
Eiweißstoffe. Zyklische organische Verbindungen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.
Die Behandlung einzelner Gebiete der allgemeinen
Chemie (chemische Vorgänge, Grundgesetze,
Begriffe) bilden die Voraussetzung für das Verständnis
in der Chemikalienkunde.
Auf Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen
des Fachbereiches ist besonderer
Wert zu legen.
Der Theorieunterricht ist mit einfachen chemischen
Versuchen zu veranschaulichen.
Gesundheitslehre und Körperpflege
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll den Bau und die Funktion der
menschlichen Organe kennen.
Er soll Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie der
Sanitäts- und Krankenpflegeartikel besitzen. Er soll
die Grundzüge der Ernährung und Kosmetik
beherrschen.
Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden
Lebensweise und die Notwendigkeit für ein besseres
Verständnis der Wirkung diätetischer und kosmetischer
Produkte auf den menschlichen Körper
bejahen.
Der Schüler der Leistungsgruppen mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich über Trends bei
Pflegeserien und Parfüms sowie über Säuglingspflege
Bescheid wissen; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Humanbiologie
Bau und Funktion des menschlichen Körpers mit
besonderer Berücksichtigung der Hygiene. Erste
Hilfe.
Medizinische Artikel
Sanitäts- und Krankenpflegeartikel, Heilbehelfe,
Diagnostika.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Medizinische Artikel
Krankenpflegeartikel und deren Anwendung.
2. Schulstufe
Haut und Hautanhangsgebilde
Aufbau und Funktion, Pflege, Pflegemittel.
Schönheitspflege
Produkte. Anwendung.
Lehrstoff der Vertiefung
Trends bei Pflegeserien, Duftrichtungen bei Parfums.
Säuglingspflege.
Komplexe Aufgaben
Schönheitspflege.
3. Schulstufe
Ernährung
Aufbau, Zusammensetzung, Wirkung, diätetische
Präparate, Reformwaren. Säuglingsernährung.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Ernährung
Ernährungssysteme, Vollwertkost und Naturküche,
diätetische Speisen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis.
Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders
vom Gesichtspunkt der Kundenberatung zu
besprechen. Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Botanik und Pharmakognosie", „Chemie
und Chemikalienkunde" und „Drogistisch-
pharmazeutisches Praktikum" sind zwecks Bereitstellung
der Vorkenntnisse und zur Vermeidung
von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Pharmakologie und Toxikologie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die gebräuchlichsten Arzneimittel,
Arzneiformen und Gifte, ihre Zusammensetzung
sowie Dosierung, Verwendung, Wirkung und
Nebenwirkung kennen.
Er soll Grundkenntnisse über die einschlägigen
für die Drogerie bedeutsamen Vorschriften haben
und sich fachliche Informationen beschaffen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzliche Kenntnisse über
Qualitätsanforderungen und -kontrollen in der
drogistischen Praxis haben; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Pharmakologie
Begriff, Aufgaben.
Arzneimittel
Einteilung, Formen, Verwendung, Anwendung.
Arzneimittel auf natürlicher Basis.
Wirkung von Arzneimitteln
Dosis, Primär-, Sekundärwirkung.
Einfluß der Zusammensetzung auf die Wirksamkeit,
Verträglichkeit, Haltbarkeit.
Aufnahme von Pharmaka
Resorption, Verteilung, Speicherung, Ausscheidung.
Gesetzliche Vorschriften
Arzneimittelgesetz und einschlägige Verordnungen,
österreichisches und europäisches Arzneibuch.
Handhabung von Gebrauchs- und Fachinformationen.
Umgang mit Arzneimitteln, Arzneimischungen
und Giften im Betrieb.
Lehrstoff der Vertiefung
Qualitätsanforderungen, Qualitätskontrolle.
3. Schulstufe
Toxikologie
Begriff, Aufgaben.
Gifte
Einteilung, Wirkung, Herkunft.
Vergiftungen
Akute und chronische Vergiftungen; Gegenmittel,
Erste Hilfsmaßnahmen.
Giftkonzession
Arten, Bedingungen zur Erlangung.
Verkehr mit Giften, gifthaltigen Stoffen sowie
mit Chemikalien und Materialwaren
Suchtgiftgesetz und den zugehörigen Verordnungen,
Giftgesetz mit den zugehörigen Verordnungen,
Sonderverordnungen.
Verkehr mit brennbaren, feuergefährlichen und
explosiven Stoffen
Vorschriften, Gefahren, Löschen.
Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung
Gesetzliche Grundlagen.
Einteilung der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Wichtige Lager- und Abgabebestimmungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Toxikologie
Arzneimittel- bzw. Umwelttoxikologie.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.
Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und
Bestimmungen empfiehlt sich möglichst an Hand
von Beispielen aus der Berufspraxis zu besprechen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll darauf
hingewiesen werden, daß das Einhalten der einschlägigen
Gesetze, Verordnungen und Gebrauchsanweisungen
unbedingt notwendig ist, um Menschen,
Tiere und Umwelt vor Schaden zu bewahren.
Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Chemie und Chemikalienkunde", „Botanik
und Pharmakognosie" sowie „Gesundheitslehre
und Körperpflege" sind zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung
von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Fotografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die für die drogistische Praxis
erforderlichen Kenntnisse der Foto-Physik und der
Foto-Chemie haben. Er soll über einschlägige
Geräte und Materialien Bescheid wissen.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Optik
Eigenschaften des Lichtes. Abbildung eines
Gegenstandes.
Elektrizität und Elektronik
Internationale Einheiten und Symbole, elektrische
und elektronische Bauelemente.
Kamera
Optik, Blende, Verschluß, Filmtransport, Sucher,
Meß- und Steuersysteme. Kameratypen.
Fotografisches Zubehör
Blitzlichtgeräte, Filter und Vorsätze. Film. Projektionsgeräte.
Foto-Chemie
Grundlagen. Filmeigenschaften.
Didaktische Grundsätze
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl
ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis und
Kundenberatung.
Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Chemie und Chemikalienkunde" sowie „Verkaufs-
und Werbetechnik" sind zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur
Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Drogistische Warenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll systematisch zusammengefaßte
Kenntnisse der facheinschlägigen technischen
Warengruppen besitzen.
Er soll über eventuelle Gefährlichkeit der Produkte
Bescheid wissen.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Reinigungs- und Pflegemittel
Artikel für Desinfektion und Luftverbesserung.
Klebstoffe. Anstrichmittel und Hilfsmittel der
Anstrichtechnik.
Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel
Schädlingsbekämpfung, Schädlingsbekämpfungsmittel.
Unkrautvernichter und Düngemittel. Lager- und
Abgabevorschriften.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis.
Die Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen
„Chemie und Chemikalienkunde", „Pharmakologie
und Toxikologie" sowie „Verkaufs- und
Werbetechnik" sind zwecks rechtzeitiger
Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung
von Doppelgleisigkeiten wichtig.
Fotografisches Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll physikalische und chemische
Prozesse der fotografischen Aufnahme und Wiedergabetechnik
kennen und die entsprechenden
Geräte bedienen können. Er soll einfache Ausarbeitungsprozesse
der Laborpraxis beherrschen.
Der Schüler soll die Regeln der Bildgestaltung
und Motive kreativ anwenden können.
Lehrstoff
3. Schulstufe
Aufnahmetechnik
Motivwahl, Handhabung der Geräte.
Wiedergabetechnik
Negativ- und Positivprozeß, Handhabung der
Geräte.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf die fotografische Aufnahmetechnik
und Laborpraxis sowie auf die Kundenberatung.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend,
kommt der Ordnung und Sauberkeit in der
Laborpraxis großes Gewicht zu.
Um gute Ergebnisse zu erzielen, erweist sich
Gruppenarbeit als förderlich.
Drogistisch-pharmazeutisches
Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten in
der drogistischen Laborpraxis und in der Herstellung,
Verpackung, Deklaration, Prüfung und
Anwendung chemischer Stoffe sowie diätetischer
und kosmetischer Präparate haben.
Er soll Prüfungen von Drogen und pharmazeutischen
Präparaten sowie kosmetische Anwendungen
durchführen und sich bei der Kundenberatung
gewandt ausdrücken können.
Der Schüler soll beim Verkauf von Arzneimitteln,
Drogen, Chemikalien und Pflegemitteln verantwortungsbewußt
handeln.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Drogistische Arbeiten
Messen, Wägen, Kolieren, Filtrieren, Verdünnen,
Mischen, Extrahieren, Dichtebestimmung,
Schmelzen, Emulgieren.
Laborgeräte (Arten, Funktion, Handhabung),
Sicherheitsvorschriften. Qualitative Analyse, Einzelreaktionen
der Anionen und Kationen.
Bestimmen von Pflanzen mit Bestimmungsbüchern.
Untersuchung von Drogen nach Geruch,
Geschmack, Farbe, Konsistenz und morphologischen
Eigenschaften.
2. Schulstufe
Einführung in die mikroskopische Technik.
Herstellung und Anwendung von Produkten und
Präparaten nach Rezepten.
Einfache organische Nachweisübungen.
Praktische Übungen in der Anwendung von pflegenden
und dekorativen kosmetischen Präparaten.
3. Schulstufe
Herstellung einfacher Schnittpräparate, Vornahme
einfacher Färbungen. Histochemische
Nachweise.
Drogenerkennung
Erkennen pulverisierter Drogen und Feststellen
von Verfälschungen. Makroskopische und mikroskopische
Identifikation von Einzeldrogen, Drogenmischungen
und diätetischen Präparaten.
Organische Nachweisübungen. Herstellen von
Reagenzien nach Rezepten. Identitätsprüfungen
von Arzneimitteln und pharmazeutischen Präparaten.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur Integration der in den anderen Pflichtgegenständen
des Fachbereiches erworbenen
Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im
Sinne der Berufspraxis.
Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbständige
Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse
und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente
ausgewertet werden.
Auf gewissenhaftes und genaues Arbeiten ist
besonderer Wert zu legen.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehrautgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen
können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und
wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift
(Wiener Urkunde).
Einführung in die Eilschrift.
Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen
der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die
Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen
Bereich zu nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und
Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber
der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die
Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."
20. Anlage A/9/7 lautet
„Anlage A/9/7
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
FOTOKAUFMANN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt
1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht)
II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE
FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A, Abschnitt II.
III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Politische Bildung
Siehe Anlage A, Abschnitt III.
Betriebswirtschaftlicher
Unterricht
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die grundlegenden Ziele und
wesentlichen Faktoren kennen, welche die Wirtschaft
beeinflussen.
Er soll die Organisation eines Handelsbetriebes
sowie die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen
Verkehrs und einschlägige rechtliche Bestimmungen
kennen.
Er soll selbständig Schriftstücke inhaltlich,
sprachlich und formal richtig, auch unter Anwendung
moderner Bürotechnik, abfassen können.
Er soll in seiner betrieblichen, gesellschaftlichen
und privaten Stellung wirtschaftlich, sozial und
ökologisch verantwortungsbewußt handeln.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Währungssysteme
sowie weitere Begriffe und Zusammenhänge der
Unternehmensführung kennen; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Wirtschaft
Begriffe (ökonomisches Prinzip, Gütererzeugung,
Güterverteilung, Güterverbrauch, Produktionsfaktoren),
Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.
Schriftverkehr im Betrieb
Normung, Gliederung, Behandlung der ein- und
ausgehenden Post, Ablagemethoden.
Kaufvertrag
Anbahnung, Abschluß und Erfüllung; Ausfertigung
der Schriftstücke. Konsumentenschutz beim
Abschluß des Kaufvertrages.
Nachrichtenübermittlung und Güterverkehr
Ausfertigung der Schriftstücke.
Unregelmäßigkeiten beim Kaufvertrag
Widerruf und Abänderung der Bestellung, Mängel
bei der Erfüllung, Mahnverfahren; Ausfertigung
der Schriftstücke.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Wirtschaft: Wirtschaftssysteme, Wirtschaftspolitik.
2. Schulstufe
Geld, Währung und Zahlung
In- und ausländische Zahlungsmittel; Zahlungsvermittlung
durch Post, Geld- und Kreditunternehmungen,
Ausfertigung der Schriftstücke.
Wechsel (normaler Verlauf, gestörter Verlauf),
Ausfertigung der Schriftstücke.
Geldanlage
Sparformen und Anlagemöglichkeiten, Bedeutung
des Sparens.
Kredit
Kreditformen, Bedeutung, Überlegungen bei der
Kreditaufnahme.
Konsumentenschutz für den Kreditnehmer.
Finanzierung
Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung (Leasing,
Factoring).
Werbung
Unlauterer Wettbewerb; Ausfertigung der
Schriftstücke.
Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung).
Marktorganisationen
Märkte, Messen, Ausstellungen, Auktionen, Börsen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Finanzierung
Fremdfinanzierung (Leasing, Factoring). Währungssysteme.
3. Schulstufe
Unternehmung
Rechtsformen, Kaufmannsbegriff, Firma, Handelsregister;
Gewerbeordnung; Hilfspersonen des
Kaufmannes und ihre Vollmachten; Schriftstücke
im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis (Stellenbewerbung,
Lebenslauf, Dienstzeugnis, Schriftverkehr
mit der Gebietskrankenkasse); Handelsvermittler;
Unternehmensgründung; Liquidation, Ausgleich,
Konkurs.
Handel
Aufgaben, Bedeutung, Innovation; Einzelhandelsbetrieb,
Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie).
Steuern
Gemeinsame Begriffe, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer,
branchenbezogene Abgaben,
Finanzverfahren; Ausfertigung der Schriftstücke.
Lehrstoff der Vertiefung
Unternehmensführung
Marketing, Public Relations, Entlohnungssysteme.
Komplexe Aufgaben
Handel
Arbeitsplatzgestaltung (Ergonomie), Innovation.
Steuern
Fallstudien.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind
Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der
beruflichen Praxis. Auf eine enge Verflechtung der
Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr ist zu
achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende
Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen
„Rechnungswesen" und „Politische Bildung"
Bedacht zu nehmen.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend
erscheint es zweckmäßig Schriftstücke nach Möglichkeit
mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät
anzufertigen.
Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der
Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der
Praxis im Handelsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu
ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht
geeignet.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden
Rechnungen sicher und gewandt lösen
können.
Er soll mit dem Einsatz von EDV-Anlagen und
den damit verbundenen ergonomischen und
arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein
sowie den Sinn und Zweck einer geordneten Buchführung
verstehen.
Er soll mit den erforderlichen Begriffen, Fertigkeiten
und moderner Bürotechnik vertraut sein und
die Buchführung in betrieblicher und steuerlicher
Hinsicht auswerten können.
Der Schüler soll im betrieblichen, gesamtwirtschaftlichen
und privaten Bereich ökonomisch und
sozial handeln sowie zu Kostenproblemen und
lohn- und preispolitischen Problemen kritisch Stellung
nehmen können.
Er soll sich der ergonomischen und arbeitsorganisatorischen
Probleme im Handelsbetrieb bewußt
sein.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen im
Bereich Devisen, Index, Kosten und Zoll beherrschen
sowie Kenntnisse über spezielle Kredite und
die Finanzierungsformen Leasing und Factoring
haben; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Stoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Bargeldverrechnung.
Mengen- und Preisberechnungen
Rechnungsausstellung, Rabatt, Skonto, Umsatzsteuer,
USt.-Rückvergütung; Preiserhöhungen,
Preissenkungen, Angebotsvergleiche; Durchschnittspreise.
Provisionen.
Anlagenabschreibung.
Lagerbewirtschaftung
Mengen- und wertmäßige Lagerbestandsverrechnung;
Mindestlager, durchschnittlicher Lagerbestand,
Durchschnittsumsatz, Umschlagdauer.
Valutenrechnung.
Integrierter Geschäftsgang aus den Bereichen
Bargeldverrechnung, Fakturierung und Lagerbewirtschaftung
in einer aktuellen Organisationsform.
Notwendigkeit der buchhalterischen Verrechnung,
gesetzliche Vorschriften. Inventur, Inventarium,
Bilanz.
Doppelte Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,
Abschluß. Österreichischer Einheitskontenrahmen.
Mindestaufzeichnungen (Kassabuch,
Wareneingangsbuch).
Lehrstoff der Vertiefung
Devisenrechnung.
Komplexe Aufgaben
Lagerbewirtschaftung.
2. Schulstufe
Zinsenrechnung
Sparformen, Ertragsvergleiche; Finanzierungsformen,
Kreditkostenvergleich; Lieferantenkredit,
Diskontierung einzelner Wechsel, Ratenrechnung,
Mischungsrechnung.
Doppelte Buchführung
Eröffnung, Kontierung, Buchen von Geschäftsfällen,
Abschluß; Abschlußtabelle. Anlagenverzeichnis.
Lehrstoff der Vertiefung
Kontokorrentkredit, Darlehen-Abstattungskredit.
Leasing, Factoring.
Indexrechnung.
3. Schulstufe
Rechnungswesen von Handelsbetrieben
Personalverrechnung. Spesenverteilung, Gewinnverteilung.
Die Kalkulation. Betriebskennzahlen.
Buchungen im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.
Einmonatiger Geschäftsgang in einer aktuellen
Organisationsform mit Auswertungen betrieblicher
und steuerlicher Hinsicht.
Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften.
Lehrstoff der Vertiefung
Kostenrechnung.
Zollrechnung.
Komplexe Aufgaben
Personalverrechnung.
Betriebskennzahlen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes.
Es empfiehlt sich, den Lehrstoff anhand vollständiger,
kleinerer Geschäfts- und Rechenbeispiele
zu erarbeiten; dabei soll auf belegunterstützte
Geschäftsfälle aufgebaut werden.
Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl
des Stoffes und seinen systematischen Aufbau soll
geachtet werden.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend
kommt der äußeren Form aller Ausarbeitungen
besondere Bedeutung zu.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Fachunterricht
Berufsbezogenes Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Themen und Situationen des
beruflichen und privaten Alltags in der englischen
Sprache bewältigen. Er soll Gehörtes und Gelesenes
verstehen und sich mündlich und schriftlich
angemessen ausdrücken können.
Er soll die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse
selbständig anwenden und weiterentwickeln
können.
Er soll die Bedeutung von Englischkenntnissen
für die Erweiterung seiner persönlichen und beruflichen
Kommunikations- und Handlungsfähigkeit
kennen und schätzen.
Der Schüler soll zum Zuhören und zum
Gespräch bereit sein; er soll Menschen anderer
Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten.
In den einzelnen Schulstufen soll der Schüler
1. Schulstufe
das Wesentliche des Klassengesprächs und einfacher
themenbezogener Hörtexte verstehen, Einzelheiten
heraushören und mit Lesetexten koordinieren
können;
das Wesentliche einfacher themenbezogener
Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen
erkennen und hervorheben können;
sich themenbezogen mit einfachen Worten und
Redewendungen verständlich machen und Rückfragen
stellen können;
Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare
ausfüllen und einfache Texte umgestalten
können.
2. Schulstufe
das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer
Hörtexte verstehen; authentischen
Lesetexten wesentliche Informationen nach gelegentlichen
Rückfragen entnehmen und mit Hilfe
von Wörterbüchern weiterbearbeiten können;
sich themenbezogen, insbesondere in Verkaufsgesprächen,
einfach und im wesentlichen richtig
ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen
können;
Notizen zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für
mündliche Äußerungen verfassen und Postkarten
schreiben können.
3. Schulstufe
dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten
ohne Rückfragen folgen, wichtige Details verstehen
und Hörtexte detailliert bearbeiten können;
längere Lesetexte im wesentlichen verstehen,
selektiv lesen und wichtige Informationen oder
Einzelheiten selbständig erschließen und bearbeiten
können;
sich themenbezogen und im Klassengespräch im
wesentlichen richtig und im normalen Sprechtempo
äußern, Sprechinitiativen ergreifen und an Diskussionen
teilnehmen können;
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen
erstellen, kurze Briefe nach Mustern verfassen und
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe (je 40 Stunden)
Die folgenden Themen sind in jeder der drei
Schulstufen im Sinne der oben angeführten Bildungs-
und Lehraufgabe für die jeweilige Schulstufe
in steigendem Schwierigkeitsgrad zu behandeln.
Beruf
Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien,
Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche,
Kundenberatung, Telefonate, Beschwerden. Ein-
und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis des Fotokaufmanns
(Anzeigen, Broschüren, Kataloge,
Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenpackungen
und Beipackzettel).
Privater Alltag
Selbstdarstellung, Familie und Freunde. Wohnen,
Ortsangaben. Freizeit, Reise und Tourismus.
Gesundheit. Essen und Trinken. Kleidung, Aussehen,
Einkaufen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die
Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und
privaten Alltags der Schüler, insbesondere die
Erfordernisse des Lehrberufes, sowie die Interessen
der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und
Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich,
von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich
der Schüler auszugehen.
Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf
Begegnungen mit Ausländern oder mit englischen
Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten.
Zweckmäßigerweise werden Themen von persönlichem
Interesse mit beruflichen Themen variieren.
Auf Inhalte des Fachunterrichts wäre Bezug zu
nehmen, wobei besonderes Augenmerk auf das für
das berufliche Gespräch notwendige Vokabular
gelegt werden sollte.
Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch
die weitgehende Verwendung des Englischen als
Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von
Hörtexten auf Tonträgern (auch Filmen), zB von
Telefon- und Verkaufsgesprächen, gefördert.
Die Verwendung fachspezifischer englischer
Originaltexte (zB Gebrauchs-, Wartungs- und
Reparaturanleitungen, Beispiele aus Fachzeitschriften)
fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern
verstärkt auch den Praxisbezug.
Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an
fremdsprachlicher Lektüre und Hörtexten gefördert
werden.
Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen
sich besonders Dialoge, Rollenspiele (insbesondere
Verkaufsgespräche) und Diskussionen. Die besten
Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der
Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit
genießt.
Einsichten in die Grammatik der englischen
Sprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben
sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung
kommunikativer Situationen.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem
schreiben können.
Er soll Geschäftsbriefe und Schriftstücke normgerecht,
formschön und fehlerfrei anfertigen können.
Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut
gestalteten Schriftstückes bewußt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Erarbeiten des Tastenfeldes und Bedienung der
Einrichtungen an der Schreibmaschine.
Richtlinien bezüglich Ziffern und Zeichen.
Hervorhebungen.
Anwendung des Tabulators.
Gestaltung einfacher, praxisgerechter Schriftstücke.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die
Bedeutung in der Praxis des Handelsbetriebes, weshalb
Texte und Schriftstücke mit vorwiegend kaufmännischem
Inhalt im Vordergrund stehen.
Die Querverbindung mit dem Pflichtgegenstand
„Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr" ist wichtig.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten
Arbeitsqualitäten sind der Schreibgeschwindigkeit
übergeordnet.
Schularbeiten: zwei.
Verkaufs- und Werbetechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen
des Verkaufens kennen und anwenden können.
Er soll die Phasen eines zielorientierten Verkaufsgespräches
beherrschen und zur kritischen
Selbstbeobachtung und Selbstbeurteilung fähig
sein.
Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer
gegenüber der Wirtschaft und dem Konsumenten
bewußt sein.
Der Schüler soll Grundkenntnisse in der Werbelehre,
insbesondere in verkaufsfördernder, anspruchsvoller
Warenpräsentation haben.
Er soll Fertigkeiten in der Darstellung von
Waren im Schaufenster und bei sonstigen Werbegelegenheiten
haben sowie geeignete Beschriftungen
für innerbetriebliche Zwecke, Dekorationen und
geschäftseigene Ankündigungen anfertigen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Verkäufer
Persönlichkeitsbild und Verhalten.
Kunde
Erscheinungsbild und Verhalten.
Phasen der Verkaufsverhandlung
Kontaktaufnahme, Bedarfsermittlung, Wareninformation,
Verkaufsabschluß, Verabschiedung."
Werbelehre
Aufgaben der Werbung, Werbeträger, Werbemittel,
das innere Angebot.
2. Schulstufe
Verkaufspsychologie
Kaufmotiv- und zielorientiertes Verhalten.
Ergänzungsverkauf und Werbeverkäufe, besondere
Verkaufs- und Abschlußtechniken.
Reklamation und Umtausch. Diebstähle.
Beschriftungen, Werbeplanung und Verkaufsförderung.
Rechtliche Bestimmungen.
3. Schulstufe
Spezielle Beratung beim Verkauf von Waren des
Fotohandels.
Schaufenstergestaltung
Aufbau, Raumaufteilung, Linienführung, Licht
und Farbe, Blickfang, Dekorationshilfen, Gestaltungsgrundsätze,
Gestaltungsideen.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der
Beitrag zur Förderung der Kreativität und des
Selbstvertrauens des Schülers.
Um Selbständigkeit zu erzielen und den Unterrichtserfolg
zu sichern, soll dem Schüler Gelegenheit
geboten werden, komplexe Aufgabenstellungen
zu lösen.
Die Vermittlung des Lehrstoffes soll durch Verkaufsgespräche
erfolgen, wobei der Pflege der
Sprache besonderes Augenmerk beigemessen werden
soll.
Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen
„Fotografie", „Audio-Video-Technik", „Computertechnik"
und „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr"
sind aus Gründen der Argumentation und
Präsentation wichtig.
Zur Sicherung des Unterrichtserfolges sollen
Waren und audiovisuelle Medien eingesetzt werden.
Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Wirtschafts-
und Sozialstruktur Österreichs besitzen.
Er soll fähig sein, Landkarten zu lesen, Statistiken
zu interpretieren und sich weiterer Informationsquellen
zu bedienen.
Er soll auf Grund der wirtschaftlichen Verflechtung
Österreichs mit anderen Ländern sowohl die
Beziehung der Staaten zueinander wie auch die
Notwendigkeit einer Österreich verpflichteten
Wirtschafts- und Umweltgesinnung verstehen.
Der Schüler soll die weltweiten wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Probleme erkennen,
sich damit auseinandersetzen und von der Notwendigkeit
des friedlichen Zusammenlebens der Völker
überzeugt sein.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Nur im lehrgangsmäßigen Unterricht
Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft
zugrunde liegende geographische Gegebenheiten
Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren
(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,
Wirtschaftsgebiete.
Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.
2. Schulstufe
Wirtschaftsgeographische Betrachtung Österreichs
Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energieversorgung,
Industrie und Gewerbe, Verkehr, Fremdenverkehr.
Wirtschaftliche Beziehungen Österreichs
Wirtschaftsblöcke, Außenhandel; die Weltwirtschaftsgüter
und deren Transportwege.
Nur im ganzjährigen Unterricht
Wirtschaftsgeographische Begriffe und der Wirtschaft
zugrunde liegende geographische Gegebenheiten
Ziele der Wirtschaftsgeographie, Wirtschaftsfaktoren
(Boden, Klima, Bevölkerung), Wirtschaftszweige,
Wirtschaftsgebiete.
Gefährdung und Erhaltung unseres Lebensraumes.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht knüpft an die in den früher
besuchten Schulen erworbenen geographischen
Kenntnisse an. Mit Rücksicht auf die Kürze der
zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll der
Lehrstoff auf die in der Klasse vertretenen Fachbereiche
abgestimmt werden.
Auf die Bedeutung des Umweltschutzes und die
starke Umweltbeeinflussung durch den Menschen
soll bei jeder sich bietenden Gelegenheit eingegangen
werden.
Selbständiges Arbeiten mit Landkarten und
anderen einschlägigen Informationsquellen soll
angestrebt werden. Es empfiehlt sich, aktuelle
Ereignisse in den Unterricht einzubeziehen.
Fotografie
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundkenntnisse der Optik und
Fotochemie besitzen. Er soll Kamerasysteme, Filme
und Zubehör kennen und anwenden können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzliche Kenntnisse über
Perspektiven, Filterwerte, Blitzlicht und Fehlbelichtungen
haben sowie die Funktionen von Fachkameras
und spezielle Aufnahmetechniken erklären können;
er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Licht
Eigenschaften, Grundgrößen, Abbildung.
Optische Elemente
Linsen, Objektive, Spiegel, Prismen, Filter.
Einfache Kameras
Optischer und mechanischer Aufbau, Funktionsweise.
Lehrstoff der Vertiefung
Perspektive.
Komplexe Aufgaben
Abbildung, Objektive.
2. Schulstufe
Fotochemie
Grundbegriffe, lichtempfindliche Materialien,
Fotochemikalien, Prozesse.
Licht und Farbe
Grundfarben, Farbtemperatur, Farbmischungen,
Filter, Verfahren und Techniken.
Lehrstoff der Vertiefung
Filterwerte. Blitzlicht. Fehlbelichtungen.
Komplexe Aufgaben
Licht und Farbe
Verfahren und Techniken.
3. Schulstufe
Kameras
Typen, Ausstattung, Systeme, Zubehör.
Farbumkehr- und Sofortbildprozesse.
Spezialfilme und -materialien.
Rechtsfragen der Fotografie.
Lehrstoff der Vertiefung
Fachkameras.
Spezielle Aufnahmetechniken
Einsatz, Ausrüstung.
Didaktische Grundsätze
Bei den Abschnitten „Licht, Optische Elemente
und Fotochemie" soll nur auf die wichtigen
Begriffe eingegangen werden.
Fotografische Handelsartikel sollen nach verkaufstechnischen
Gesichtspunkten behandelt werden.
Audio-Video-Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll optisch-akustische Informationsträger
und Geräte erklären können.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Audiovisuelle Begriffe.
Audio-Video-Technik
Bedeutung, Informationsvermittlung, Anwendung.
Bewegtes Bild
Bildfolge, Filmformate, Materialien, Aufnahmegeräte,
Einführung in die Filmtechnik.
Videotechnik
Systeme, Geräte.
3. Schulstufe
Optische Geräte
Projektoren, Mikroskope, Ferngläser, Fernrohre.
Elektronische Bild- und Tonträger
Systeme, Aufnahme, Wiedergabe, Verarbeitung.
Audiotechnik
Systeme, Aufnahme, Wiedergabe, Verarbeitung.
Didaktische Grundsätze
Der Abschnitt „Einführung in die Filmtechnik"
soll sich auf den Amateurfilm beschränken.
Die Abschnitte „Elektronische Bild- und Tonträger"
und „Audiotechnik" sollen auf die Beratung
der Kunden abgestimmt werden.
Computertechnik
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Grundbegriffe der Datenverarbeitung
an einfachen Beispielen erklären können.
Er soll verschiedene Konfigurationen und Softwarepakete
kennen und anwenden können.
Er soll die wichtigsten Programmiersprachen
und ihre Anwendung am Computer kennen.
Lehrstoff
2. Schulstufe
Elektrotechnik und Elektronik
Grundbegriffe, Bauelemente.
Datenverarbeitung
Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe.
Hardware
Zentraleinheit, Peripherie.
Software.
Orgware.
Speichermedien und ihre Anwendung.
Betriebssysteme.
Daten; Codes; Dateiorganisation; Datenbanken;
Datensicherung und Datenschutz.
3. Schulstufe
Anwendersoftware.
Grundbegriffe der Programmierung.
Programmdokumentation.
Mikroprozessor-Technologie
Adressierung, Blockschaltbild, Funktionsablauf
eines Programmbefehls.
Didaktische Grundsätze
Alle Problemstellungen der Hardware und Software
sollen verkaufstechnisch erarbeitet werden.
Bei Programmierbeispielen ist aus Verständnisgründen
die Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen
bzw. zur Privatsphäre zu pflegen.
Durch kontinuierliches Arbeiten am Gerät und
durch Ausdrucke der Schülerarbeiten soll ein
unmittelbares Erfolgserlebnis vermittelt werden.
Die Inhalte der Mikroprozessor-Technologie
soll sich auf die für den Verkauf notwendigen
Argumente beschränken.
Fachpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die physikalischen und chemischen
Prozesse der Aufnahme- und Wiedergabetechniken
kennen. Er soll die entsprechenden
Geräte bedienen können.
Er soll Ausarbeitungsprozesse der Laborpraxis
beherrschen.
Der Schüler soll die Regeln der Aufnahmetechniken
anwenden können.
Lehrstoff
1. Schulstufe
Aufnahmetechnik
Kamerahandhabung, Schwarzweißfotografie,
Beleuchtung, Repro- und Makrofotografie, Belichtung,
Blitztechnik.
Fotolabor
Einrichtung, Geräte, Verarbeitungsmaterialien,
Lösungen (Ansetzen, Prüfen), Gefahren; Schwarzweißprozesse,
Vergrößerungen.
2. Schulstufe
Aufnahmetechnik
Farbfotografie, Filmen, Filterverwendung.
Drehbuch.
Filmschnitt.
Fotolabor
Farbprozesse, Filterungen, Gefahren bei Farbprozessen.
3. Schulstufe
Aufnahmetechnik
Diafotografie, Videographieren.
Videoschnitt.
Vertonungen.
Sofortbild.
Spezielle Verfahren der Labortechnik.
Handhabung audiovisueller Trägersysteme.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl ist die
Anwendbarkeit auf die Kundenberatung.
Freigegenstand
Kurzschrift
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen
können.
Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und
wortgetreu in Lang- und Maschinschrift übertragen
können.
Lehrstoff
Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift
(Wiener Urkunde).
Einführung in die Eilschrift.
Für die kaufmännische Praxis wichtige Kürzungen
der Redeschrift.
Didaktische Grundsätze
Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die
Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen
Bereich zu nehmen.
Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und
Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber
der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die
Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben."
21. In Anlage A/13/1, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zur
Rohrdimensionierung und Warmwasserbereitung
in den Grundzügen durchführen können; er soll
auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Umrechnungen Zoll — mm, Rechnen mit z-
Maßen, Längendehnung.
Anstrich- und Isolierflächen, Rohrquerschnitte.
Inhalte von prismatischen und zylindrischen
Behältern und von Rohren.
Volums- und Masseberechnungen.
Gefälle und Verschnitt in Prozenten.
Fließgeschwindigkeit und Durchflußmenge.
Rechnungen mit Drücken.
Wärmemenge, Wärmeinhalt, Mischungsrechnungen.
Arbeit und Leistung, Wirkungsgrad. Längen-
und Volumsänderung durch Wärme.
Brennstoff- und Energiebedarf (Gasbedarf).
Wärmebedarf für die WW-Bereitung.
Belastung, Leistung und Wirkungsgrad,
Anschluß- und Einstellwert für Gasgeräte und Gasfeuerstätten.
Grundkenntnisse der Rohrdimensionierung
sowie der Bestimmung des Querschnittes von
Abgasrohren.
Hauswasseranlagen; Gas-Einzelheizung.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Einfache Berechnungen zur Rohrdimensionierung
und Warmwasserbereitung.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
22. In Anlage A/13/2, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für
kleinere Objekte nach ÖNORM M 7500 in den
Grundzügen beherrschen sowie Heizflächen
bestimmen und auswählen können. Weiters soll er
einfache Rohrdimensionen berechnen können; er
soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Rechnen mit z-Maßen, Längendehnung, Rohrquerschnitte.
Inhalte von prismatischen und zylindrischen
Behältern und von Rohren.
Berechnung der Ausdehnungsgefäße.
Volums- und Masseberechnungen.
Gefälle und Verschnitt in Prozenten.
Fließgeschwindigkeit und Durchflußmenge.
Rechnungen mit Drücken.
Wärmemenge, Wärmeleistung, Mischungsrechnungen.
Arbeit und Leistung. Wirkungsgrad.
Wärmedehnung, Schmelz- und Verdampfungswärme.
Brennstoff- und Energiebedarf.
Wärmebedarf für die WW-Bereitung.
Zusatz für Zentralheizungsbauer
Berechnen von Heizflächen.
Ermitteln der Pumpenleistung.
Grundkenntnisse der Rohrdimensionierung.
Bestimmung des Querschnittes von Abgasrohren.
Heizlastberechnung nach geltenden ÖNORMEN.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Einfache Rohrdimensionierungsberechnungen.
Projektierung der Warmwasserheizung für kleinere
Objekte laut ÖNORM M 7500.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
23. In Anlage A/15/1, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen für
die Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik
ausführen können; er soll auch komplexe Aufgaben
zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Passungsrechnungen.
Berechnung der Schnittgeschwindigkeit, Drehzahl
und des Vorschubs; das Übersetzungsverhältnis
bei Riemen- und Zahnradantrieb.
Berechnung der Maße beim Kegeldrehen. Einfache
Teilkopfberechnungen.
Zahnradgrößen. Rechnungen aus dem Stoffgebiet
der Mechanik, Pneumatik, Hydraulik, Wärmelehre
und der Elektrotechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Zusatz für Büromaschinenmechaniker
Rechengrundlagen für elektronische Büromaschinen.
Zusatz für Kühlmaschinenmechaniker
Rechenbeispiele aus der Kälte- und der Klimatechnik.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik,
NC-Technik.
Komplexe Aufgaben
Berechnungen aus den Stoffgebieten der Mechanik,
Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik und
Elektronik.
Volums- und Masseberechnungen.
Bei Kühlmaschinenmechaniker
Komplexe Aufgaben
Berechnungen zur Kälte- und Klimatechnik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Als Rechenhilfen sind Textdrucke, Arbeitsberichte,
Diagramme und Tabellen und weitere
Rechenhilfen, soweit wie möglich zu verwenden.
Formelumwandlungen sind nur in fachbezogenen
Beispielen anzuwenden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine
in der 4. Schulstufe."
24. In Anlage A/15/5, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen aus
Mechanik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrik
kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen
Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Drehmoment, Reibung,
Wirkungsgrad.
Wärmeenergie, mechanische Energie.
Einfache Aufgaben aus der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Errechnung der Schnittgeschwindigkeit und der
Arbeitsdrehzahlen bei Werkzeugmaschinen.
Übersetzungen. Zahnradberechnung.
Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.
Rechnungen für die Gewindeherstellung auf der
Drehmaschine.
Ermittlung der Fertigungszeiten.
Einfache Festigkeitsrechnungen.
Druck in Flüssigkeiten und Gasen.
Gas- und Sauerstoffverbrauch beim Gasschmelzschweißen.
Einfache elektronische Rechnungen.
Leistungsgewicht und Zugkraft bezogen auf das
Zugmaschinen-Gewicht.
Zugkraft beim Pflügen.
Berechnungen über Verbrennungskraftmaschinen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Rechnungen aus Mechanik, Pneumatik, Hydraulik
und Elektrik.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichts zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Die zweckmäßige Verwendung des
Tabellenbuches muß besonders berücksichtigt werden.
Weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Die Möglichkeit der Ergebnisprüfung durch
Überschlagsrechnung ist zu üben.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine
in der 4. Schulstufe."
25. In der Anlage A/17/1, Abschnitt III (Bildungs-
und Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und
Didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand
„Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen
nach Refa, Regel- und Steuertechnik sowie NC-
Technik ausführen können; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen
können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen;
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad;
Berechnungen aus dem Bereich der
Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen;
einfache Festigkeitsberechnungen; Berechnungen
für das Schweißen.
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Hauptzeitberechnungen.
Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.
Größt- und Kleinstmaßberechnungen bei Passungen.
Zahnradberechnungen.
Einfache Berechnungen aus Pneumatik, Hydraulik
und Elektrotechnik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnung nach Refa, Regel- und Steuertechnik
und NC-Technik.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Festigkeitsberechnungen, Pneumatik, Hydraulik,
Elektrotechnik.
Beim Betriebsschlosser auch Berechnungen zur
Elektronik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen
ist zu üben, weitere Rechenhilfen sollen verwendet
werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
26. In Anlage A/17/2, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen
nach Refa ausführen können; er soll auch komplexe
Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten
lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung;
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl; Übersetzungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik und
Elektronik, Hydraulik und Pneumatik, Regel- und
Steuertechnik sowie NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Berechnung nach Refa.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Festigkeitsberechnungen, Pneumatik, Hydraulik,
Elektrotechnik und Elektronik, Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von
Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sollen
verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine
in der 4. Schulstufe."
27. In Anlage A/17/3, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Prozentrechnen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Schiefe Ebene.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung;
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,
Wechselräderberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Hauptzeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Berechnung der Zuschnitte bei Biege- und
Rollstanzen.
Berechnung der Schnittkraft.
Rechnerische und graphische Ermittlung des
Zapfenmittelpunktes bei Schnitt- und Stanzwerkzeugen.
Berechnung der Platinen, der Ziehkraft und der
Niederhaltekraft bei Ziehwerkzeugen.
Dimensionierungsberechnungen im Formenbau.
Berechnungen der Formfachzahl.
Berechnungen zum Beheizen und Kühlen der
Form.
Materialbedarf bei der Erzeugung von Kunststoffartikel.
Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik und
Elektronik, Pneumatik, Hydraulik, Regel- und
Steuertechnik sowie NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung (nur für Werkzeugmacher)
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, Elektronik,
Regel- und Steuertechnik sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen. Das Rechnen mit Hilfe von
Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen können
verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe bzw. eine
in der 4. Schulstufe."
28. In Anlage A/17/4, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Zahnradberechnungen.
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,
Wechselräderberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Einfache Berechnungen zur Regel- und Steuertechnik
sowie NC-Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, Regel-
und Steuertechnik sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundkenntnisse
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
29. In Anlage A/17/5, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Facheinschlägige Auszüge aus dem Maß- und
Eichgesetz.
Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Druck in Gasen. Gasgesetze.
Heizwert der Brennstoffe. Spezifische Wärme.
Hebelgesetz.
Auflagerdruck (Achsenbelastung bei Verladen
der Erzeugnisse, Lagerdruck beim Walzen).
Parallelogramm der Kräfte zur Bestimmung der
Seil- und Kettenspannungen (grafisch).
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.
Berechnen des Blockgewichtes beim Gießen
(Abbrand, Wiegefehler, Gießverlust).
Berechnen der Stablängen beim Walzen (Ausbringung).
Einsatzberechnung. Legierungszugabe, Legierungsabbrand.
Kalibrierungsrechnungen. Stichpläne (Querschnittsabnahme).
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Gasdruck, Auflagerdruck; Festigkeitsberechnungen;
Mechanische Arbeit. Leistung und Wirkungsgrad.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit dem Rechenstab ist zu üben,
weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
30. In Anlage A/17/6, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Druck in Gasen. Gasgesetze.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Schweißzeitberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Längen- und Flächenausdehnung durch Wärmeeinwirkung.
Verhalten gasförmiger Körper.
Gasverbrauch beim Gasschmelzschweißen.
Grundlagen der Elektrotechnik.
Elektroden- und Stromverbrauch beim Elektroschweißen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Festigkeitsberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere
Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
31. In Anlage A/17/9
a) wird in Abschnitt I dem Unterrichtsgegenstand
„Fachrechnen" der Anmerkungshinweis
„3)" beigefügt,
b) lautet in Abschnitt III der Unterrichtsgegenstand
„Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Berufsbezogene Längen-, Flächen-, Volums- und
Masseberechnungen.
Druck in Gasen. Gasgesetze.
Kraft, Arbeit, Leistung, Reibung, Wirkungsgrad.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Geradlinige und kreisförmige Bewegung.
Zahnradberechnungen.
Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Übersetzungen,
Wechselräderberechnungen.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Arbeitszeiten bei Werkzeugmaschinen.
Teilkopfberechnungen, Kegelberechnungen,
Winkelfunktionen.
Rechnen mit Passungstabellen.
Einfache Berechnungen aus Elektrotechnik,
Hydraulik, Regel- und Steuertechnik sowie NC-
Technik.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Pneumatik, Hydraulik, Elektrotechnik, Regel-
und Steuertechnik sowie NC-Technik.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Abstrakte mathematische Übungen sind unbedingt
zu vermeiden.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundkenntnisse
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben.
Auf das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Tabellen ist zu üben, weitere
Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
32. In Anlage A/18/1, Abschnitt III (Bildungs- und
Lehraufgabe, sowie Lehrstoff und Didaktische
Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
lautet der Unterrichtsgegenstand „Fachrechnen"
„Fachrechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme
aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und
ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen
Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln
und Formelsammlungen zweckentsprechend
benützen können.
Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem
Bildungsangebot soll zusätzlich Rechnungen aus
Mechanik, Pneumatik, Hydraulik und Elektrotechnik
kennen; er soll auch komplexe Aufgaben zu
einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.
Lehrstoff
Je nach den Erfordernissen des Lehrberufes
Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen.
Geschwindigkeitsberechnungen, geradlinige und
kreisförmige Bewegung.
Einfache und mehrfache Übersetzungen, Zahnradabmessungen.
Berechnungen aus dem Bereich der Maschinenkunde.
Kegelberechnungen, Winkelfunktionen.
Kraft, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Einfache Festigkeitsberechnungen.
Ergänzende Fertigkeiten
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte,
Zahlentafeln und Formelsammlungen.
Lehrstoff der Vertiefung
Rechnungen aus Mechanik, Pneumatik, Hydraulik
und Elektrotechnik.
Komplexe Aufgaben
Volums- und Masseberechnungen.
Didaktische Grundsätze
Die Rechenbeispiele sind den Sachgebieten des
fachtheoretischen Unterrichtes zu entnehmen und
den Erfordernissen einer zeitgemäßen Ausbildung
anzupassen.
Bei etwa auftretenden Mängeln in den Grundkenntnissen
des Rechnens sind diese Grundbegriffe
nur an berufsbezogenen Beispielen zu üben. Auf
das Verstehen des Rechenganges ist besonderer
Wert zu legen.
Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben,
weitere Rechenhilfen sollen verwendet werden.
Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe."
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten
Stufe der Berufsschule mit 1. September 1987, der
zweiten Stufe mit 1. September 1988, der dritten
Stufe mit 1. September 1989 und der vierten Stufe
mit 1. September 1990 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt gegenüber den Landesschulräten
mit dem auf die Kundmachung folgenden
Tag in Kraft. Die zusätzlichen Lehrplanbestimmungen
sind nach Maßgabe des Abs. 1 in Kraft
zu setzen.