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414_1982 AT

414. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Rückstellung für Pensionsanwartschaften; § 64 Abs. 1 letzter Satz BeWG 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 414. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Rückstellung für Pensionsanwartschaften; § 64 Abs. 1 letzter Satz BeWG 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes

wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom H.Juni 1982, Zl. V 18/81-10, dem Bundesminister

für Finanzen zugestellt am 21. Juni

1982, den vorletzten Absatz des Erlasses des Bundesministers

für Finanzen vom 2. Juni 1972,

Z. 251.756-10/72, veröffentlicht im Amtsblatt der

Österreichischen Finanzverwaltung Nr. 213/1972,

als gesetzwidrig aufgehoben.

(2) Der aufgehobene vorletzte Absatz des Erlasses

ist auch auf die vor der Aufhebung verwirklichten

Tatbestände nicht mehr anzuwenden.

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