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414_1967 AT

414. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Schrems und Litschau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 414. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Schrems und Litschau

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Marktgemeinde Brand-Nagelberg

und die Gemeinde Steinbach scheiden aus dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems aus. Die

Gemeinde Finsternau scheidet aus dem Sprengel

des Bezirksgerichtes Litschau aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der oben genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung

neu errichtete Marktgemeinde

Brand-Nagelberg im politischen Bezirk Gmünd

wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems

zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968

in Kraft.

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