414. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Schrems und Litschau
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung
des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Marktgemeinde Brand-Nagelberg
und die Gemeinde Steinbach scheiden aus dem
Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems aus. Die
Gemeinde Finsternau scheidet aus dem Sprengel
des Bezirksgerichtes Litschau aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der oben genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung
neu errichtete Marktgemeinde
Brand-Nagelberg im politischen Bezirk Gmünd
wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems
zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968
in Kraft.