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413_2002 AT

413. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Verordnung: Festsetzung des Grundbetrages im Auslandseinsatzpräsenzdienst

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Auslandseinsatzgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 55, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2002 wird verordnet

§ 1. (1) Die Höhe des für einen Kalendermonat gebührenden Grundbetrages wird durch einen Hundertsatz

des Gehaltes der Militärpersonen nach dem Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, wie folgt festgesetzt

(2) Für Anspruchsberechtigte mit einem anders festgesetzten Dienstgrad gilt der Ansatz für den

gleichwertigen Dienstgrad.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2002 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. November 2002 tritt die Verordnung BGBl. II Nr. 223/2001 außer Kraft.

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