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413_1999 AT

413. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

Auf Grund des § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 179/1999, wird verordnet

Für das Kalenderjahr 1998 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der

Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel

festgesetzt

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