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413_1997 AT

413. Kundmachung: Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Kundmachung: Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch

und Spanisch) sowie das Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend

HIV/AIDS (UNAIDS), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur

Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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