413_1997
AT
413. Kundmachung: Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 413. Kundmachung: Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS)
1997_413_2 413. Kundmachung: Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) sowie Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend HIV/AIDS (UNAIDS)
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß die Namen und Abkürzungen (in Englisch, Französisch
und Spanisch) sowie das Emblem des Gemeinsamen Programmes der Vereinten Nationen betreffend
HIV/AIDS (UNAIDS), welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur
Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.