413_1988
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413. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 413. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird
1988_413_0 413. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz
hinsichtlich der Verwaltungsabgaben
geändert wird, BGBl. Nr. 45/1968,
wird wie folgt geändert
In Art. II werden nach der Wendung „von
gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen"
die Worte „sowie die Erteilung von Meldeauskünften
an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
und deren Einsichtnahme in die
Personenstandsbücher" eingefügt.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
die Bundesregierung betraut.