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413_1988 AT

413. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz hinsichtlich der Verwaltungsabgaben geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz

hinsichtlich der Verwaltungsabgaben

geändert wird, BGBl. Nr. 45/1968,

wird wie folgt geändert

In Art. II werden nach der Wendung „von

gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen"

die Worte „sowie die Erteilung von Meldeauskünften

an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

und deren Einsichtnahme in die

Personenstandsbücher" eingefügt.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

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