413. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen 1983)
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt
hat über das Wirtschaftsjahr 1983 (Berichtsjahr) in
den nachstehenden Wirtschaftsbereichen statistische
Erhebungen durchzuführen
1. Großhandel,
2. Einzelhandel,
3. Lagerung und Aufbewahrung,
4. Beherbergungs- und Gaststättenwesen,
5. Straßenverkehr,
6. Eisenbahn- und Seilbahnverkehr,
7. Schiffahrt,
8. Luftverkehr,
9. Transport in Rohrleitungen, Spedition und
übrige Hilfsdienste,
10. Nachrichtenübermittlung,
11. Geld- und Kreditwesen,
12. Privatversicherung,
13. Realitätenwesen, Rechts- und Wirtschaftsdienste,
14. Körperpflege und Reinigung, Bestattungswesen,
15. Kunst, Unterhaltung und Sport,
16. Gesundheits- und Fürsorgewesen,
17. Unterrichts- und Forschungswesen.
§ 2. (1) Die Erhebungen haben sich auf alle meldepflichtigen
Betriebe zu beziehen.
(2) Meldepflichtig sind alle Betriebe, die eine
Tätigkeit, die den im § 1 angeführten Wirtschaftsbereichen
zuzuordnen ist, selbständig, regelmäßig
und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages
oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles ausüben.
Betriebe, die eine Tätigkeit ausüben, die den im § 1
Z 13 bis 17 angeführten Wirtschaftsbereichen
zuzuordnen ist, sind nur dann meldepflichtig, wenn
sie nicht der Sektion Gewerbe der Bundeskammer
der gewerblichen Wirtschaft angehören.
(3) Betriebe (Dienststellen) der Gebietskörperschaften
und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften
sind meldepflichtig, wenn sie eine Tätigkeit
ausüben, die den im § 1 angeführten Wirtschaftsbereichen
zuzuordnen ist; im Falle der
Zuordnung zu den im § 1 Z 13 bis 17 angeführten
Wirtschaftsbereichen jedoch nur dann, wenn es
sich um Betriebe (Dienststellen) mit Gewinnermittlung
im Sinne der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
1972 oder des Körperschaftsteuergesetzes
1966, insbesondere um solche mit eigenen
Wirtschaftsplänen gemäß § 3 Abs. 3 der Voranschlags-
und Rechnungsabschlußverordnung,
BGBl. Nr. 493/1974, handelt.
(4) Von der Meldepflicht ausgenommen ist die
Tätigkeit als Arzt, Dentist, Hebamme, Notar,
Patentanwalt, Rechtsanwalt, Tierarzt, Verteidiger
in Strafsachen, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker
und Künstler.
(5) Das Österreichische Statistische Zentralamt
hat die amtlichen Erhebungsbogen einheitlich für
das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre Zustellung
an alle meldepflichtigen Betriebe zu sorgen.
§ 3. (1) Erhebungseinheit, für die eine Meldung
zu erstatten ist, ist der Betrieb.
(2) Als Betrieb im Sinne dieser Verordnung ist
jede örtliche oder in der Kostenrechnung getrennte
Einheit anzusehen, die eine Tätigkeit ausübt, die
den im § 1 angeführten Wirtschaftsbereichen zuzuordnen
ist. Besteht für örtlich getrennte Einheiten
keine eigene Kostenrechnung, so gilt die Gesamtheit
der in der Kostenrechnung vereinigten Einheiten
als Betrieb.
§ 4. (1) In den einzelnen Wirtschaftsbereichen
sind die aus den Abs. 2 bis 7 ersichtlichen Merk-
male zu erheben. Für Bestandsdaten gilt der
31. Dezember 1983 als Stichtag, soweit im Abs. 3
nicht anderes vorgesehen ist.
(2) Handel (Großhandel; Einzelhandel), Lagerung
und Aufbewahrung
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Standort, Art und Einrichtungen sowie Zahl
der Beschäftigten der Arbeitsstätten, die dem
Betrieb angehören;
3. Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
4. gesetzliche Interessenvertretung;
5. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
6. Erlöse und Erträge, gegliedert nach
a) Erlösen im Großhandel,
b) Erlösen im Einzelhandel,
c) Provisionserlösen aus Handelsvermittlung
und Kommission,
d) Erlösen aus selbst hergestellten und bearbeiteten
Waren,
e) Erlösen aus durchgeführten Reparaturen,
Montagen und Instandhaltungsarbeiten,
f) Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten,
g) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,
h) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke
und Gebäude),
i) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge, außerordentliche
Erträge usw.);
7. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen
Lehrlinge,
d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen
Lehrlinge,
e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
f) sonstigem Personalaufwand,
g) Bezug von Handelswaren,
h) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,
i) Aufwand für vergebene Lohnarbeiten,
j) Aufwand für vergebene Reparaturen,
Instandhaltungen und betriebsfremde
Arbeitskräfte,
k) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem
Zustand sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
l) Aufwand für Mieten,
m) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,
n) Aufwand für Ausgangsfrachten,
o) sonstigem Betriebsaufwand;
8. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und
zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert
nach
a) Handelswaren,
b) Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
c) Brenn- und Treibstoffen,
d) Fertigwaren aus eigener Produktion;
9. Investitionen, gegliedert nach
a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,
b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,
Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),
c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
d) Fahrzeugen,
e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,
f) gebrauchten Sachanlagen;
10. Normale und vorzeitige Abschreibungen,
gegliedert nach
a) Gebäuden,
b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
c) Fahrzeugen,
d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.
(3) Beherbergungs- und Gaststättenwesen
1. Name und Standort des Betriebes;
2. Art und Ausstattung des Betriebes am
31. August 1983;
3. Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
4. gesetzliche Interessenvertretung;
5. Zahl der Beschäftigten am 31. August 1983
(bei Betrieben, die nur während der Wintersaison
geöffnet sind, am 31. Dezember
1983), gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
6. Erlöse und Erträge, gegliedert nach
a) Erlösen aus Beherbergung,
b) Erlösen aus Verkauf bzw. Verabreichung
von Speisen und Getränken, davon
getränkesteuerpflichtige Erlöse,
c) Handelswarenerlösen,
d) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,
e) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke
und Gebäude),
f) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge, außerordentliche
Erträge usw.);
7. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen
Lehrlinge,
d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen
Lehrlinge,
e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
f) sonstigem Personalaufwand,
g) Bezug von Waren für die eigene Weiterverarbeitung
oder Verabreichung im
Betrieb,
h) Bezug von Handelswaren,
i) Aufwand für Reparaturen, Instandhaltungen
und betriebsfremde Arbeitskräfte,
j) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem
Zustand sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
k) Aufwand für Mieten,
1) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,
m) sonstigem Betriebsaufwand;
8. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und
zum Ende des Berichtsjahres;
9. Investitionen, gegliedert nach
a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,
b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,
Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),
c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
d) Fahrzeugen,
e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,
f) gebrauchten Sachanlagen;
10. Normale und vorzeitige Abschreibungen,
gegliedert nach
a) Gebäuden,
b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
c) Fahrzeugen,
d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.
(4) Verkehr (Straßenverkehr; Eisenbahn- und
Seilbahnverkehr; Schiffahrt; Luftverkehr; Transport
in Rohrleitungen, Spedition und übrige Hilfsdienste),
Nachrichtenübermittlung
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im. Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Erlöse und Erträge, gegliedert nach
a) Erlösen aus Verkehrsleistungen,
b) Handelswarenerlösen,
c) Erlösen aus Vermittlung und Kommission
(Provisionen),
d) Erlösen aus durchgeführten Reparaturen,
Montagen und Instandhaltungsarbeiten,
e) Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen,
f) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,
g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke
und Gebäude),
h) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge, außerordentliche
Erträge usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten.
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen
Lehrlinge,
d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen
Lehrlinge,
e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
f) sonstigem Personalaufwand,
g) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,
h) Bezug von Handelswaren,
i) Aufwand für Transportleistungen bzw.
damit zusammenhängende Leistungen
durch Dritte,
j) Aufwand für vergebene Reparaturen,
Instandhaltungen und betriebsfremde
Arbeitskräfte,
k) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem
Zustand sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
1) Aufwand für Mieten,
m) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,
n) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und
zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert
nach
a) Brenn- und Treibstoffen,
b) Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,
c) Handelswaren,
d) Fertigwaren aus eigener Produktion;
8. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern
zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert
nach
a) Fahrzeugarten,
b) Nutzlast der Lastkraftwagen,
c) Nutzlast der Anhänger;
9. Investitionen, gegliedert nach
a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,
b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,
Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),
c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
d) Fahrzeugen,
e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,
f) gebrauchten Sachanlagen;
10. Normale und vorzeitige Abschreibungen,
gegliedert nach
a) Gebäuden,
b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
c) Fahrzeugen,
d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.
(5) Geld- und Kreditwesen
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Bruttoerträge, gegliedert nach
a) Gewinnvorträgen,
b) Ertragszinsen,
c) vereinnahmten Provisionen, Spesen und
eigenen Gebühren,
d) Erträgen aus Wertpapieren,
e) Erträgen aus Beteiligungen,
f) Erträgen aus Vermögensanlagen (Vermietung),
g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
h) außerordentlichen Erträgen,
i) sonstigen Erträgen;
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Aufwand für Zinsen (einschließlich Zinsen
für eigene Emissionen),
g) Aufwand für Provisionen und Spesen,
h) Aufwand für vergebene Reparaturen,
Instandhaltungen und betriebsfremde
Arbeitskräfte,
i) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem
Zustand sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
j) Aufwand für Mieten,
k) außerordentlichem Aufwand,
1) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Investitionen, gegliedert nach
a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,
b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,
Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),
c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
d) Fahrzeugen,
e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,
f) gebrauchten Sachanlagen;
8. Normale und vorzeitige Abschreibungen,
gegliedert nach
a) Gebäuden,
b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
c) Fahrzeugen,
d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.
(6) Privatversicherung
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Bruttoerträge und Bruttoerlöse, gegliedert
nach
a) verrechneten Prämien aus der direkten
Gesamtrechnung,
b) Prämienüberträgen, netto,
c) Einnahmen aus der aktiven Rückversicherung,
netto,
d) Erträgen und Gewinnen aus Vermögensanlagen,
netto, (einschließlich Erträgen
aus Vermietung), Kursgewinne(-verluste),
e) Erträgen aus Nebenleistungen der Versicherungsnehmer,
f) sonstigen ordentlichen Betriebseinnahmen,
g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
h) außerordentlichen und sonstigen Erträgen
(Gewinnvortrag, Organschaftsabrechnungen,
Entnahmen aus Rücklagen und
Rückstellungen, Wertberichtigungen
usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,
d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
e) sonstigem Personalaufwand,
f) Ausgaben für Schadenszahlungen, einschließlich
Ausgaben für Rückkäufe,
g) Ausgaben für passive Rückversicherung,
netto (Prämien, minus Versicherungsleistungen),
h) Ausgaben für Prämienrückerstattungen
(Gewinnbeteiligungen),
i) Aufwand für vergebene Reparaturen,
Instandhaltungen und betriebsfremde
Arbeitskräfte,
j) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem
Zustand sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
k) Aufwand für Mieten,
1) sonstigem Betriebsaufwand,
m) außerordentlichem Aufwand (einschließlich
Aufwand für Verlustvorträge, Dotierung
von Rücklagen, Rückstellungen
usw.),
n) Erhöhung der Rückstellungen für schwebende
Versicherungsleistungen,
o) Erhöhung der Rückstellungen für
Gewinnbeteiligungen (Prämienrückerstattungen),
p) Erhöhung der Deckungsrückstellung
(Leben);
7. Investitionen, gegliedert nach
a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,
b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,
Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),
c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
d) Fahrzeugen,
e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,
f) gebrauchten Sachanlagen;
8. Normale und vorzeitige Abschreibungen,
gegliedert nach
a) Gebäuden,
b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
c) Fahrzeugen,
d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.
(7) Sonstige Wirtschaftsbereiche (Realitätenwesen,
Rechts- und Wirtschaftsdienste; Körperpflege
und Reinigung, Bestattungswesen; Kunst, Unterhaltung
und Sport; Gesundheits- und Fürsorgewesen;
Unterrichts- und Forschungswesen)
1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des
Betriebes;
2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,
dem der Betrieb angehört;
3. gesetzliche Interessenvertretung;
4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach
a) ausländischen Arbeitskräften,
b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,
c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu
jedem Monatsende des Berichtsjahres;
5. Erlöse und Erträge, gegliedert nach
a) Erlösen aus eigenen Leistungen,
b) Handelswarenerlösen,
c) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten
Anlagegütern (auch Grundstücke und
Gebäude),
d) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,
Beteiligungserträge, außerordentlichen
Erträgen usw.);
6. Betriebsaufwand, gegliedert nach
a) Bruttogehältern der Angestellten,
b) Bruttolöhnen der Arbeiter,
c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen
Lehrlinge,
d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen
Lehrlinge,
e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung,
f) sonstigem Personalaufwand,
g) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,
h) Bezug von Handelswaren,
i) Aufwand für vergebene Reparaturen,
Instandhaltungen und betriebsfremde
Arbeitskräfte,
j) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in
festem, flüssigem oder gasförmigem
Zustand sowie von elektrischer Energie
(Menge und Wert),
k) Aufwand für Mieten,
1) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,
m) sonstigem Betriebsaufwand;
7. Investitionen, gegliedert nach
a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,
b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,
Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),
c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,
d) Fahrzeugen,
e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,
f) gebrauchten Sachanlagen.
§ 5. Die Inhaber oder verantwortlichen Leiter
der meldepflichtigen Betriebe (Dienststellen) haben
die Angaben gemäß § 4 vollständig und wahrheitsgetreu
in den amtlichen Erhebungsbogen einzutragen,
diese firmenmäßig zu zeichnen und bis zum
30. September 1984 an das Österreichische Statistische
Zentralamt einzusenden.