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413. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen 1983)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Verordnung: Anordnung statistischer Erhebungen in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen (nichtlandwirtschaftliche Bereichszählungen 1983)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird verordnet

§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt

hat über das Wirtschaftsjahr 1983 (Berichtsjahr) in

den nachstehenden Wirtschaftsbereichen statistische

Erhebungen durchzuführen

1. Großhandel,

2. Einzelhandel,

3. Lagerung und Aufbewahrung,

4. Beherbergungs- und Gaststättenwesen,

5. Straßenverkehr,

6. Eisenbahn- und Seilbahnverkehr,

7. Schiffahrt,

8. Luftverkehr,

9. Transport in Rohrleitungen, Spedition und

übrige Hilfsdienste,

10. Nachrichtenübermittlung,

11. Geld- und Kreditwesen,

12. Privatversicherung,

13. Realitätenwesen, Rechts- und Wirtschaftsdienste,

14. Körperpflege und Reinigung, Bestattungswesen,

15. Kunst, Unterhaltung und Sport,

16. Gesundheits- und Fürsorgewesen,

17. Unterrichts- und Forschungswesen.

§ 2. (1) Die Erhebungen haben sich auf alle meldepflichtigen

Betriebe zu beziehen.

(2) Meldepflichtig sind alle Betriebe, die eine

Tätigkeit, die den im § 1 angeführten Wirtschaftsbereichen

zuzuordnen ist, selbständig, regelmäßig

und in der Absicht zur Erzielung eines Ertrages

oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteiles ausüben.

Betriebe, die eine Tätigkeit ausüben, die den im § 1

Z 13 bis 17 angeführten Wirtschaftsbereichen

zuzuordnen ist, sind nur dann meldepflichtig, wenn

sie nicht der Sektion Gewerbe der Bundeskammer

der gewerblichen Wirtschaft angehören.

(3) Betriebe (Dienststellen) der Gebietskörperschaften

und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften

sind meldepflichtig, wenn sie eine Tätigkeit

ausüben, die den im § 1 angeführten Wirtschaftsbereichen

zuzuordnen ist; im Falle der

Zuordnung zu den im § 1 Z 13 bis 17 angeführten

Wirtschaftsbereichen jedoch nur dann, wenn es

sich um Betriebe (Dienststellen) mit Gewinnermittlung

im Sinne der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes

1972 oder des Körperschaftsteuergesetzes

1966, insbesondere um solche mit eigenen

Wirtschaftsplänen gemäß § 3 Abs. 3 der Voranschlags-

und Rechnungsabschlußverordnung,

BGBl. Nr. 493/1974, handelt.

(4) Von der Meldepflicht ausgenommen ist die

Tätigkeit als Arzt, Dentist, Hebamme, Notar,

Patentanwalt, Rechtsanwalt, Tierarzt, Verteidiger

in Strafsachen, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker

und Künstler.

(5) Das Österreichische Statistische Zentralamt

hat die amtlichen Erhebungsbogen einheitlich für

das Bundesgebiet aufzulegen und für ihre Zustellung

an alle meldepflichtigen Betriebe zu sorgen.

§ 3. (1) Erhebungseinheit, für die eine Meldung

zu erstatten ist, ist der Betrieb.

(2) Als Betrieb im Sinne dieser Verordnung ist

jede örtliche oder in der Kostenrechnung getrennte

Einheit anzusehen, die eine Tätigkeit ausübt, die

den im § 1 angeführten Wirtschaftsbereichen zuzuordnen

ist. Besteht für örtlich getrennte Einheiten

keine eigene Kostenrechnung, so gilt die Gesamtheit

der in der Kostenrechnung vereinigten Einheiten

als Betrieb.

§ 4. (1) In den einzelnen Wirtschaftsbereichen

sind die aus den Abs. 2 bis 7 ersichtlichen Merk-

male zu erheben. Für Bestandsdaten gilt der

31. Dezember 1983 als Stichtag, soweit im Abs. 3

nicht anderes vorgesehen ist.

(2) Handel (Großhandel; Einzelhandel), Lagerung

und Aufbewahrung

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Standort, Art und Einrichtungen sowie Zahl

der Beschäftigten der Arbeitsstätten, die dem

Betrieb angehören;

3. Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

4. gesetzliche Interessenvertretung;

5. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

6. Erlöse und Erträge, gegliedert nach

a) Erlösen im Großhandel,

b) Erlösen im Einzelhandel,

c) Provisionserlösen aus Handelsvermittlung

und Kommission,

d) Erlösen aus selbst hergestellten und bearbeiteten

Waren,

e) Erlösen aus durchgeführten Reparaturen,

Montagen und Instandhaltungsarbeiten,

f) Erlösen aus durchgeführten Lohnarbeiten,

g) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,

h) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke

und Gebäude),

i) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge, außerordentliche

Erträge usw.);

7. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen

Lehrlinge,

d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen

Lehrlinge,

e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

f) sonstigem Personalaufwand,

g) Bezug von Handelswaren,

h) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,

i) Aufwand für vergebene Lohnarbeiten,

j) Aufwand für vergebene Reparaturen,

Instandhaltungen und betriebsfremde

Arbeitskräfte,

k) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem

Zustand sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

l) Aufwand für Mieten,

m) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,

n) Aufwand für Ausgangsfrachten,

o) sonstigem Betriebsaufwand;

8. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und

zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert

nach

a) Handelswaren,

b) Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,

c) Brenn- und Treibstoffen,

d) Fertigwaren aus eigener Produktion;

9. Investitionen, gegliedert nach

a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,

b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,

Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

d) Fahrzeugen,

e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,

f) gebrauchten Sachanlagen;

10. Normale und vorzeitige Abschreibungen,

gegliedert nach

a) Gebäuden,

b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

c) Fahrzeugen,

d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.

(3) Beherbergungs- und Gaststättenwesen

1. Name und Standort des Betriebes;

2. Art und Ausstattung des Betriebes am

31. August 1983;

3. Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

4. gesetzliche Interessenvertretung;

5. Zahl der Beschäftigten am 31. August 1983

(bei Betrieben, die nur während der Wintersaison

geöffnet sind, am 31. Dezember

1983), gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

6. Erlöse und Erträge, gegliedert nach

a) Erlösen aus Beherbergung,

b) Erlösen aus Verkauf bzw. Verabreichung

von Speisen und Getränken, davon

getränkesteuerpflichtige Erlöse,

c) Handelswarenerlösen,

d) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,

e) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke

und Gebäude),

f) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge, außerordentliche

Erträge usw.);

7. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen

Lehrlinge,

d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen

Lehrlinge,

e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

f) sonstigem Personalaufwand,

g) Bezug von Waren für die eigene Weiterverarbeitung

oder Verabreichung im

Betrieb,

h) Bezug von Handelswaren,

i) Aufwand für Reparaturen, Instandhaltungen

und betriebsfremde Arbeitskräfte,

j) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem

Zustand sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

k) Aufwand für Mieten,

1) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,

m) sonstigem Betriebsaufwand;

8. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und

zum Ende des Berichtsjahres;

9. Investitionen, gegliedert nach

a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,

b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,

Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

d) Fahrzeugen,

e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,

f) gebrauchten Sachanlagen;

10. Normale und vorzeitige Abschreibungen,

gegliedert nach

a) Gebäuden,

b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

c) Fahrzeugen,

d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.

(4) Verkehr (Straßenverkehr; Eisenbahn- und

Seilbahnverkehr; Schiffahrt; Luftverkehr; Transport

in Rohrleitungen, Spedition und übrige Hilfsdienste),

Nachrichtenübermittlung

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im. Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Erlöse und Erträge, gegliedert nach

a) Erlösen aus Verkehrsleistungen,

b) Handelswarenerlösen,

c) Erlösen aus Vermittlung und Kommission

(Provisionen),

d) Erlösen aus durchgeführten Reparaturen,

Montagen und Instandhaltungsarbeiten,

e) Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen,

f) Erlösen und Erträgen aus sonstigen Leistungen,

g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke

und Gebäude),

h) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge, außerordentliche

Erträge usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten.

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen

Lehrlinge,

d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen

Lehrlinge,

e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

f) sonstigem Personalaufwand,

g) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,

h) Bezug von Handelswaren,

i) Aufwand für Transportleistungen bzw.

damit zusammenhängende Leistungen

durch Dritte,

j) Aufwand für vergebene Reparaturen,

Instandhaltungen und betriebsfremde

Arbeitskräfte,

k) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem

Zustand sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

1) Aufwand für Mieten,

m) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,

n) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und

zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert

nach

a) Brenn- und Treibstoffen,

b) Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten,

c) Handelswaren,

d) Fertigwaren aus eigener Produktion;

8. Bestand an Kraftfahrzeugen und Anhängern

zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert

nach

a) Fahrzeugarten,

b) Nutzlast der Lastkraftwagen,

c) Nutzlast der Anhänger;

9. Investitionen, gegliedert nach

a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,

b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,

Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

d) Fahrzeugen,

e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,

f) gebrauchten Sachanlagen;

10. Normale und vorzeitige Abschreibungen,

gegliedert nach

a) Gebäuden,

b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

c) Fahrzeugen,

d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.

(5) Geld- und Kreditwesen

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Bruttoerträge, gegliedert nach

a) Gewinnvorträgen,

b) Ertragszinsen,

c) vereinnahmten Provisionen, Spesen und

eigenen Gebühren,

d) Erträgen aus Wertpapieren,

e) Erträgen aus Beteiligungen,

f) Erträgen aus Vermögensanlagen (Vermietung),

g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

h) außerordentlichen Erträgen,

i) sonstigen Erträgen;

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Aufwand für Zinsen (einschließlich Zinsen

für eigene Emissionen),

g) Aufwand für Provisionen und Spesen,

h) Aufwand für vergebene Reparaturen,

Instandhaltungen und betriebsfremde

Arbeitskräfte,

i) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem

Zustand sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

j) Aufwand für Mieten,

k) außerordentlichem Aufwand,

1) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Investitionen, gegliedert nach

a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,

b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,

Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

d) Fahrzeugen,

e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,

f) gebrauchten Sachanlagen;

8. Normale und vorzeitige Abschreibungen,

gegliedert nach

a) Gebäuden,

b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

c) Fahrzeugen,

d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.

(6) Privatversicherung

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Bruttoerträge und Bruttoerlöse, gegliedert

nach

a) verrechneten Prämien aus der direkten

Gesamtrechnung,

b) Prämienüberträgen, netto,

c) Einnahmen aus der aktiven Rückversicherung,

netto,

d) Erträgen und Gewinnen aus Vermögensanlagen,

netto, (einschließlich Erträgen

aus Vermietung), Kursgewinne(-verluste),

e) Erträgen aus Nebenleistungen der Versicherungsnehmer,

f) sonstigen ordentlichen Betriebseinnahmen,

g) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

h) außerordentlichen und sonstigen Erträgen

(Gewinnvortrag, Organschaftsabrechnungen,

Entnahmen aus Rücklagen und

Rückstellungen, Wertberichtigungen

usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der Lehrlinge,

d) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

e) sonstigem Personalaufwand,

f) Ausgaben für Schadenszahlungen, einschließlich

Ausgaben für Rückkäufe,

g) Ausgaben für passive Rückversicherung,

netto (Prämien, minus Versicherungsleistungen),

h) Ausgaben für Prämienrückerstattungen

(Gewinnbeteiligungen),

i) Aufwand für vergebene Reparaturen,

Instandhaltungen und betriebsfremde

Arbeitskräfte,

j) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem

Zustand sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

k) Aufwand für Mieten,

1) sonstigem Betriebsaufwand,

m) außerordentlichem Aufwand (einschließlich

Aufwand für Verlustvorträge, Dotierung

von Rücklagen, Rückstellungen

usw.),

n) Erhöhung der Rückstellungen für schwebende

Versicherungsleistungen,

o) Erhöhung der Rückstellungen für

Gewinnbeteiligungen (Prämienrückerstattungen),

p) Erhöhung der Deckungsrückstellung

(Leben);

7. Investitionen, gegliedert nach

a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,

b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,

Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

d) Fahrzeugen,

e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,

f) gebrauchten Sachanlagen;

8. Normale und vorzeitige Abschreibungen,

gegliedert nach

a) Gebäuden,

b) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

c) Fahrzeugen,

d) geringwertigen Wirtschaftsgütern.

(7) Sonstige Wirtschaftsbereiche (Realitätenwesen,

Rechts- und Wirtschaftsdienste; Körperpflege

und Reinigung, Bestattungswesen; Kunst, Unterhaltung

und Sport; Gesundheits- und Fürsorgewesen;

Unterrichts- und Forschungswesen)

1. Name, Standort, Art und Einrichtungen des

Betriebes;

2. Standort und Rechtsform des Unternehmens,

dem der Betrieb angehört;

3. gesetzliche Interessenvertretung;

4. Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach

a) ausländischen Arbeitskräften,

b) Geschlecht und Stellung im Betrieb,

c) Zahl der unselbständig Beschäftigten zu

jedem Monatsende des Berichtsjahres;

5. Erlöse und Erträge, gegliedert nach

a) Erlösen aus eigenen Leistungen,

b) Handelswarenerlösen,

c) Erträgen aus dem Verkauf von gebrauchten

Anlagegütern (auch Grundstücke und

Gebäude),

d) sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträge,

Beteiligungserträge, außerordentlichen

Erträgen usw.);

6. Betriebsaufwand, gegliedert nach

a) Bruttogehältern der Angestellten,

b) Bruttolöhnen der Arbeiter,

c) Bruttoentschädigungen der kaufmännischen

Lehrlinge,

d) Bruttoentschädigungen der gewerblichen

Lehrlinge,

e) gesetzlichen Pflichtbeiträgen des Arbeitgebers

zur Sozialversicherung,

f) sonstigem Personalaufwand,

g) Bezug von Material zur Be- und Verarbeitung,

h) Bezug von Handelswaren,

i) Aufwand für vergebene Reparaturen,

Instandhaltungen und betriebsfremde

Arbeitskräfte,

j) Bezug von Brenn- und Treibstoffen in

festem, flüssigem oder gasförmigem

Zustand sowie von elektrischer Energie

(Menge und Wert),

k) Aufwand für Mieten,

1) Aufwand für Zinsen für Fremdkapital,

m) sonstigem Betriebsaufwand;

7. Investitionen, gegliedert nach

a) erworbenen Grundstücken und Altbauten,

b) Gebäuden (einschließlich Umbauten,

Anbauten und aktivierungsfähiger Reparaturen),

c) Geräten, Maschinen und Einrichtungen,

d) Fahrzeugen,

e) geringwertigen Wirtschaftsgütern,

f) gebrauchten Sachanlagen.

§ 5. Die Inhaber oder verantwortlichen Leiter

der meldepflichtigen Betriebe (Dienststellen) haben

die Angaben gemäß § 4 vollständig und wahrheitsgetreu

in den amtlichen Erhebungsbogen einzutragen,

diese firmenmäßig zu zeichnen und bis zum

30. September 1984 an das Österreichische Statistische

Zentralamt einzusenden.

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