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413_1968 AT

413. Bundesgesetz: Nationalrats-Wahlordnungs-Novelle 1968

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Bundesgesetz: Nationalrats-Wahlordnungs-Novelle 1968

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Nationalrats-Wahlordnung 1962, BGBl.

Nr. 246, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 70/1967 wird wie folgt abgeändert

1. (Verfassungsbestimmung) Im § 22 Abs. 1,

§ 29 Abs. 2 und § 47 hat der Klammerausdruck

„Verfassungsbestimmung" zu entfallen.

2. § 22 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Wahlberechtigt sind alle Männer und

Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft

besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl

das 19. Lebensjahr vollendet haben und vom

Wahlrechte nicht ausgeschlossen sind."

3. § 47 hat zu lauten

„Wählbar sind alle Männer und Frauen, die

am Stichtage die österreichische Staatsbürgerschaft

besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Wahl

das 25. Lebensjahr vollendet haben und vom

Wahlrechte nicht ausgeschlossen sind."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1969

in Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Inneres betraut.

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