Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413_1967 AT

413. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Raabs an der Thaya

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 413. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Raabs an der Thaya

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Marktgemeinde Japons und die

Gemeinden Oberthumeritz und Unterthumeritz

scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Horn aus. Die Gemeinden Sabatenreith, Schweinburg

und Wenjapons scheiden aus dem Sprengel

des Bezirksgerichtes Raabs an der Thaya aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der oben genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung

neu errichtete Marktgemeinde

Japons im politischen Bezirk Horn wird dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Horn zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →