Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412_2002 AT

412. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuordnung von Verwendungsbezeichnungen für Militärpersonen im Auslandseinsatz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuordnung von Verwendungsbezeichnungen für Militärpersonen im Auslandseinsatz

Auf Grund des § 152 Abs. 7 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Zuordnung von Verwendungsbezeichnungen

für Militärpersonen im Auslandseinsatz, BGBl. Nr. 195/1995, wird wie folgt geändert

1. Die Promulgationsklausel lautet

„Auf Grund des § 152 Abs. 7 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird verordnet:“

2. Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt

„§ 4. (1) Diese Verordnung ist mit 22. März 1995 in Kraft getreten.

(2) Die Promulgationsklausel sowie die Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 412/2002, treten mit 1. Dezember 2002 in Kraft.“

3. In der Anlage wird die Verwendungsbezeichnung „Divisionär“ durch die Verwendungsbezeichnung

„Generalmajor“ und die Verwendungsbezeichnung „Korpskommandant“ durch die Verwendungsbezeichnung

„Generalleutnant“ ersetzt.

4. In der Anlage werden die Worte „Kommandant, Kommandogruppe“ durch die Worte „Kommandant

Kommandogruppe“ ersetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →