412. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Zuordnung von Verwendungsbezeichnungen für Militärpersonen im Auslandseinsatz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 152 Abs. 7 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die Zuordnung von Verwendungsbezeichnungen
für Militärpersonen im Auslandseinsatz, BGBl. Nr. 195/1995, wird wie folgt geändert
1. Die Promulgationsklausel lautet
„Auf Grund des § 152 Abs. 7 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2002, wird verordnet:“
2. Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt
„§ 4. (1) Diese Verordnung ist mit 22. März 1995 in Kraft getreten.
(2) Die Promulgationsklausel sowie die Anlage, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 412/2002, treten mit 1. Dezember 2002 in Kraft.“
3. In der Anlage wird die Verwendungsbezeichnung „Divisionär“ durch die Verwendungsbezeichnung
„Generalmajor“ und die Verwendungsbezeichnung „Korpskommandant“ durch die Verwendungsbezeichnung
„Generalleutnant“ ersetzt.
4. In der Anlage werden die Worte „Kommandant, Kommandogruppe“ durch die Worte „Kommandant
Kommandogruppe“ ersetzt.