412. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bausparkassengesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 11 des Bausparkassengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes,
BGBl. Nr. 880/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II
Nr. 368/1997, wird wie folgt geändert
1. In § 1 Abs. 1 wird die Wortgruppe „1900000 S“ durch die Wortgruppe „150000 Euro“ ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1 wird die Wortgruppe „3800000 Schilling“ durch die Wortgruppe „300000 Euro“ ersetzt.
3. In § 5 wird die Wortgruppe „300000 Schilling“ durch die Wortgruppe „22000 Euro“ ersetzt.
4. Dem § 10 wird folgender Abs. 4 angefügt
„(4) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 412/2001 treten mit
1. Jänner 2002 in Kraft.“