412_1991
AT
412. Bundesgesetz: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 412. Bundesgesetz: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Der Nationalrat hat beschlossen
ABSCHNITT I
Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.
Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 28/1991, wird wie folgt geändert
Artikel I
In § 67 Abs. 1 tritt an die Stelle des Betrages von
„16200 S" jeweils der Betrag von „17200 S".
Artikel II
Artikel I ist anzuwenden,
1. wenn die Einkommensteuer veranlagt wird,
erstmalig bei der Veranlagung für das
Kalenderjahr 1991,
2. wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer)
durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich
festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume,
die nach dem 31. Dezember 1990
enden.
ABSCHNITT II
Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der
Bundesminister für Finanzen betraut.