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412_1991 AT

412. Bundesgesetz: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Bundesgesetz: Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988

Der Nationalrat hat beschlossen

ABSCHNITT I

Einkommensteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl.

Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 28/1991, wird wie folgt geändert

Artikel I

In § 67 Abs. 1 tritt an die Stelle des Betrages von

„16200 S" jeweils der Betrag von „17200 S".

Artikel II

Artikel I ist anzuwenden,

1. wenn die Einkommensteuer veranlagt wird,

erstmalig bei der Veranlagung für das

Kalenderjahr 1991,

2. wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer)

durch Abzug eingehoben oder durch Jahresausgleich

festgesetzt wird, für Lohnzahlungszeiträume,

die nach dem 31. Dezember 1990

enden.

ABSCHNITT II

Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der

Bundesminister für Finanzen betraut.

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