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412_1983 AT

412. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 365/1982, insbesondere

dessen §§ 6, 10 und 23, wird verordnet

ARTIKEL I

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher

die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule

und der Sonderschulen erlassen werden, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 238/1982 wird wie folgt geändert

1. Im Art. I § 3 Abs. 2 haben der erste und zweite

Satz zu lauten

„Für die Sonderschule für körperbehinderte Kinder

gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit

der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der

Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder

einer Sonderschule anderer Art, mit der Maßgabe,

daß der Pflichtgegenstand Leibesübungen als verbindliche

Übung Leibesübungen zu führen ist,

wobei der Lehrplan des Pflichtgegenstandes als

anzustrebendes Richtmaß gilt. Über die in der

jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl

hinaus werden für die Vorschulstufe zwei,

für die 1. bis 4. Schulstufe vier, für die 5. bis

7. Schulstufe drei und für die 8. Schulstufe zwei

Wochenstunden für therapeutische und funktionelle

Übungen, die der Behinderung der Schüler

entsprechen, festgesetzt."

2. Im Art. I § 3 Abs. 4 hat der zweite Satz zu lauten

„Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene

Gesamtstundenzahl hinaus werden für die

Vorschulstufe zwei, für die 1. bis 4. Schulstufe je

drei und für die 5. bis 8. Schulstufe je zwei

Wochenstunden für therapeutische und funktioneile

Übungen festgesetzt."

3. Im Art. I § 3 ist nach dem Abs. 8 folgender

Abs. 9 einzufügen

„(9) Für Kurse zur Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit

gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes

für Schüler an Volks- und Hauptschulen,

bezüglich deren ein Verfahren gemäß § 8

des Schulpflichtgesetzes eingeleitet wurde, wird das

Stundenausmaß mit zwei Wochenstunden je Kurs

festgesetzt. Die Kursdauer darf den Zeitraum von

der Antragstellung an den Bezirksschulrat bis zur

Entscheidung über die Sonderschulaufnahme, längstens

jedoch das Ausmaß von drei Monaten nicht

überschreiten."

4. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule),

Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische

Grundsätze) ist im Abschnitt A (Allgemeine

Bestimmungen) vor der Überschrift „1. Art und

Gliederung des Lehrplanes" einzufügen

„I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORSCHULSTUFE

1. Art und Funktion des Lehrplanes

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe

der Lehrplan. Wegen des kompensatorischen Charakters dieser Schulstufe wird im Lehrplan eine

umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen. Er ist als Planungskonzept

angelegt, das dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen

Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen

Vorschulklasse (Vorschulgruppe) ermöglicht.

2. Verbindliche Übungen

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen

Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und

deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist den Lehrer auf die Vielseitigkeit seiner Aufgaben hin

und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.

Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen

Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete

Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der

Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.

3. Planung der Jahresarbeit

Jeder Lehrer hat seiner Arbeit in der Vorschulklasse (Vorschulgruppe) eine Planung zugrunde zu

legen, welche kontinuierlich im Hinblick auf die spezielle Situation seiner Klasse (Gruppe) zu entwickeln

ist. Angebotene Jahrespläne dienen dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.

Die Planung der Jahresarbeit für eine Vorschulklasse (Vorschulgruppe) verlangt vom Lehrer besondere

Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen.

In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die

allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und

individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülergruppen.

4. Vorschulgruppen

Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes sind an den Volksschulen nach Möglichkeit Vorschulklassen

oder Vorschulgruppen einzurichten. Vorschulklassen sind an allen Schultagen, Vorschulgruppen

an drei oder zwei Schultagen einer Woche zu führen.

Unabhängig von den unterschiedlichen organisatorischen Bestimmungen ist im Wege der Arbeitsplanung

sicherzustellen, daß auch in der Vorschulgruppe die wesentlichen Ziele des Lehrplanes der Vorschulstufe,

wie sie insbesondere in den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen verbindlichen Übungen ihren

Ausdruck finden, berücksichtigt werden.

5. Lernorganisation auf der Vorschulstufe

Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten.

Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der

Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.

Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven

und psychomotorischen Lerndimensionen zu achten.

Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt

der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei

der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder

bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil

der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen;

dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander

von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel).

Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der

Schüler dar und bieten dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülern.

Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse

(Gruppe), kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes — auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis

der Kinder — besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum

zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist zumindestens eine Aufgliederung in Spiel-,

Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln erforderlich.

Gezielte Fördermaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung

führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische,

emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu

geben.

Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen

mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang

kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.

6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen

Im Hinblick auf die Aufgaben der Vorschulstufe ist der enge Kontakt zwischen Lehrer und Eltern

besonders wichtig. Hiebei hat der Lehrer die Eltern insbesondere über Maßnahmen zu beraten, die die

Gesamtentwicklung des Kindes fördern, sodaß die Schulreife in vollem Ausmaß erreicht werden kann.

Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer

Aktivitäten mitwirken.

Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe ist auch die Kooperation der Lehrer

mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten

und der 1. Schulstufe der Grundschule. Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen

Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE UND VOLKSSCHULOBERSTUFE"

5. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische

Grundsätze) ist dem Abschnitt B (Didaktische Grundsätze) folgende Z 8 anzufügen

„8. Didaktische Grundsätze für die Vorschulstufe

Bei der Arbeit des Lehrers in der Vorschulstufe ist

das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,

das Arrangieren von Lernsituationen und

das Organisieren von Lernprozessen

von besonderer Bedeutung.

Für das Lernen der Schüler sind dabei folgende Grundsätze zu beachten

— Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und von der Lerngeschichte des Kindes

— Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes

— Soziales Lernen

— Erlebnisbetontes und anschauliches Lernen

— Spielorientiertes handelndes Lernen

— Erfahrungsoffenes Lernen

— Behutsames Ordnen und Sichern von Lernerfahrungen."

6. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat die Überschrift des Zweiten Teiles zu lauten

„GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER

VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER FREIGEGENSTÄNDE

UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN"

7. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Zweiter Teil, ist der bisherige Unterabschnitt b (Stundentafel

der Volksschuloberstufe) mit „c" zu bezeichnen und haben an die Stelle des Unterabschnitts a

(Stundentafeln der Grundschule) folgende Unterabschnitte zu treten

8. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat der Dritte Teil zu lauten

„DRITTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND AUFGABEN DER VOLKSSCHULE

Die Volksschule hat — wie alle österreichischen Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen;

religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch

einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die

Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten

und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten

Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich

herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen

und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und

Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an

den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, jene

Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die Schulreife

besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde, im Hinblick

auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Die Volksschule hat in den ersten vier

Schulstufen (Grundschule) eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Die Volksschule

hat in der 5. bis 8. Schulstufe (Oberstufe) die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln

sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und

zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen."

9. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) sind der Fünfte, Sechste und Siebente Teil als Sechster,

Achter und Neunter Teil zu bezeichnen und ist folgender Fünfte Teil einzufügen

„FÜNFTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER

VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE

Sachbegegnung

Bildungs- und Lehraufgaben

Aufgabe der verbindlichen Übung Sachbegegnung ist das Bewußtmachen sozialer und gegenständlicher

Sachverhalte der unmittelbaren Umwelt des Kindes sowie eine allmähliche Erweiterung des Verhaltens,

des Wissens und Könnens der Lern- und Arbeitsweisen in diesen Bereichen auf Grund eigener Erfahrungen.

Die Schüler sollen

— ausgehend vom natürlichen Neugierverhalten zunehmend Bedürfnisse zum Klären, Deuten und Handeln

in ihrer sozialen und gegenständlichen Umwelt entwickeln,

— ihre eigenen Lernerfahrungen durch neue Arbeitsweisen erweitern,

— Entwicklungsrückstände im Erfassen der unmittelbaren sozialen und gegenständlichen Umwelt verringern

bzw. aufholen,

— zunehmend befähigt werden, Umwelteindrücke und Erfahrungen zu verbalisieren.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht geht von den sehr unterschiedlichen, größtenteils milieubedingten subjektiven Lebens- und

Lernerfahrungen der Kinder aus, hebt sie ins Bewußtsein, verdeutlicht, klärt und ordnet sie und erweitert

sie durch neue Erfahrungen und Einsichten.

Dabei ist auf die Weckung und Pflege der Motivation, auf die Förderung der Wahrnehmungs- und

Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen, auf die Erweiterung des Sprachgebrauchs sowie auf das

Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten besonderer Wert zu legen. In diesem Zusammenhang sind die

zahlreichen Möglichkeiten des Beobachtens, Vergleichens und Erprobens zu konkreten Sachverhalten in

und außerhalb der Klasse zu nützen.

Verkehrserziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

In der Vorschulstufe soll Verkehrserziehung eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung

zum Straßenverkehr wecken.

Im einzelnen soll Verkehrserziehung

— die optische und akustische Wahrnehmungsfähigkeit gezielt fördern,

— Motorik, Reaktions- und Konzentrationsvermögen schulen,

— verkehrsgerechtes soziales Verhalten anbahnen,

— zu richtigem Verhalten als Fußgänger und als Mitfahrer hinführen

— entsprechende Kenntnisse vermitteln,

— sowie dazu führen, Polizei- und Gendarmeriebeamte als Helfer anzuerkennen (Abbau von Angst)

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Ausgehend vom unterschiedlichen Entwicklungsstand der physischen und psychischen Anlagen des

Schulanfängers wird Verkehrserziehung vorwiegend auf die Bereiche Reaktionsvermögen, Abstraktionsvermögen,

Konzentrationsvermögen und Differenzierungsvermögen Einfluß zu nehmen haben.

Verkehrserziehung versteht sich auch als Teil des sozialen Lernens und soll daher den unterschiedlichen

sozialen Voraussetzungen der Kinder Rechnung tragen.

Verkehrserziehung kann grundsätzlich nicht isoliert betrachtet werden, sie soll immer auch in Verbindung

mit den anderen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gesehen werden.

Bei der unterrichtlichen Arbeit ist von den Erfahrungen des Kindes in seiner Umwelt auszugehen.

Praktische Übungen sind zunächst im sicheren Raum (Schulhof, Spielplatz, Turnsaal, Verkehrsgarten,

...) durchzuführen.

Erst später soll auch richtiges Verhalten in der Verkehrswirklichkeit trainiert werden, wobei die Beiziehung

der Exekutive möglich ist. Bei all diesen Vorhaben ist der körperlichen Sicherheit der Kinder

größte Aufmerksamkeit zu schenken. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und der Exekutive ist

erforderlich.

Sprache und Sprechen

Bildungs- und Lehraufgaben

Aufgabe der verbindlichen Übung Sprache und Sprechen ist die Erweiterung der Sprachfähigkeit der

Kinder, wobei eine spezielle Aufgabe der Vorschulstufe (kompensatorischer Aspekt) darin besteht, die

Kinder zum richtigen Sprachgebrauch hinzuführen. Dabei ist die Erweiterung der individuellen Sprache

des Kindes zur Standardsprache äußerst behutsam zu fördern. Im Umgang mit Personen und Dingen soll

das Kind seine verfügbaren sprachlichen Mittel üben, erweitern und Sprache als Verständigungsmittel einsetzen.

Am Ende dieser Schulstufe soll das Kind im Gebrauch der Sprache eine gewisse Sicherheit und Selbständigkeit

erreicht haben. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, die Anforderungen der

Schule zu bewältigen.

Durch die erste Begegnung mit Literatur soll die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit angeregt, das Verständnis

der Umwelt angebahnt und das schöpferische Denken gefördert werden.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Alles sprachliche Lernen auf dieser Schulstufe geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen

der Kinder aus. Differenzierte und gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung versteht sich

als Erweiterung der Sprachfähigkeit durch vielfältige Anregungen zum Sprachhandeln und behutsame

Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch.

Grundhaltung in allen sprachlichen Lernsituationen sollte es sein, das Vertrauen des Kindes in seine

eigene Sprachfähigkeit zu stärken bzw. zu wecken. Keinesfalls soll die Hinführung zu den Formen der

Standardsprache unter Leistungsdruck erfolgen und dadurch sprachliche Hemmungen hervorrufen. Alk

Lernsituationen, die auf Richtigkeit des Sprachgebrauches zielen, sollten mechanisierende Übungsformen

möglichst vermeiden.

Der Lehrersprache kommt auf der Vorschulstufe grundlegende Bedeutung zu. Der Lehrer muß bei

seinem Sprechen berücksichtigen, daß seine Sprechmuster die kindliche Sprachentwicklung anregen sollen,

seine sprachlichen Äußerungen müssen aber auch dem Sprachverständnis der Kinder entsprechen.

Da Sprache für den Menschen vor allem in Handlungssituationen bedeutsam wird, sich ihm dort als

Orientierungs-, Verständigungs- und Denkhilfe erweist, muß besonderes Gewicht auf das situationsbezogene

Sprachhandeln gelegt werden.

Solche Lernanlässe (Sprachlernsituationen) beziehen sich auf gegenwärtige und künftige Lebenssituationen

(Alltagssituationen). Als didaktische Möglichkeit bietet sich dem Lehrer das Aufgreifen von geeigneten

Situationen aus dem Schulalltag (spontane Sprechsituationen) und das Herbeiführen gezielter

Sprachhandlungssituationen (angeregte Sprechsituationen).

Die Bereiche „Vorbereitung des Lesens" und „Vorbereitung des Schreibens" haben sich ausschließlich

um die Sicherung von Grundleistungen zu bemühen, Anforderungen, die in diesen Bereichen dem

Lehrstoff der 1. Schulstufe zugewiesen sind, dürfen keineswegs vorweggenommen werden, dh., daß weder

Buchstaben geübt noch gezielte Leseübungen gemacht werden sollen.

Mathematische Früherziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Aufgabe der Mathematischen Früherziehung ist es, die Kinder in grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten

und Einstellungen einzuführen, die ein bewußtes Erfassen der Umwelt ermöglichen und in das

begriffliche Vorfeld der Mathematik einmünden.

Mathematische Früherziehung ist Hinführen auf mathematisches Handeln und Denken und darf

nicht als Vorgriff auf den Lehrstoff der Grundstufe I verstanden werden.

Folgende grundlegende Zielbereiche aus der kognitiven und der sozio-emotionalen Dimension sind

anzustreben

— Anbahnung einfacher mathematischer Denkweisen

Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden, Vergleichen

Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren

Herstellen von Beziehungen

Symbolisieren, Abstrahieren

Verallgemeinern

— Förderung des Denkens in handlungsorientierten Lernsituationen

— Entwicklung sachbezogenen Sprechens

— Anregung eigenständigen Problemlöseverhaltens

— Förderung der Kreativität

— Förderung der Bereitschaft zu kooperativem Verhalten

— Anregung spontaner Aktivitäten.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Grundvoraussetzung für die Erfüllung der kompensatorischen Aufgabe der mathematischen Früherziehung

ist die Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage. Unterschiede sind vorwiegend in folgenden

Bereichen zu beobachten

— Wahrnehmungsfähigkeit

— Anschauliches Vorstellungsvermögen

— Denkentwicklung

— Erfahrungen im Umgang mit Materialien

— Fähigkeit, mathematische Sachverhalte sprachlich auszudrücken

— Soziales Verhalten.

Grundlage für die Jahresarbeit ist die Auswahl der Bildungsinhalte auf Grund der Individuallage der

Kinder.

Die Bildungsinhalte des Lehrplans sind nach den weitgehend parallel laufenden Teilbereichen

„Menge" und „Raum" gegliedert.

Ihre Erarbeitung erfolgt in den drei Schritten

— Vertrautwerden

— Handelnder Umgang

— Untersuchen/Ordnen und Sichern von Grunderfahrungen.

Die Reihenfolge des Lehrstoffes innerhalb eines Schrittes bedeutet nicht unbedingt eine zeitliche Aufeinanderfolge.

Damit die mathematische Frühförderung allen Kindern weitgehend gerecht wird, sind differenzierende

Maßnahmen erforderlich.

Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen soll von den Kindern durch Handeln in konkreten

Situationen erlebt werden und darf nicht isoliert von anderen Lernbereichen erfolgen.

Die Lernatmosphäre soll frei sein von Leistungsdruck und Zwang, von Überforderung und Mechanisierung.

Als Lernform bietet sich das Spiel in Kleingruppen-, Partner- und Einzelaktivitäten besonders an.

Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für entdeckendes

Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfaßt werden können. Spielformen wie

Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele, Planspiele usw. sind besonders geeignet.

Ausreichende Verwendung und Variation der Arbeitsmittel ist eine wesentliche Voraussetzung für die

Einleitung mathematischer Denkprozesse. Sie sollen nicht nur an didaktischen Materialien, sondern vorerst

an Gegenständen der kindlichen Erfahrungswelt entwickelt werden. Es sind solche Arbeitsmaterialien

zu bevorzugen, die dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Kinder gerecht werden und Lösungen

verschiedener Art zulassen.

Didaktische Materialien umfassen

— Homogenes Material (gleiche Form, Größe, Farbe; viele Exemplare): zB Würfel

— Teilstrukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils mehrere Exemplare): zB

Baukasten

— Strukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils ein Exemplar): zB Logische

Blöcke.

Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und richtet sich nach den individuellen

Voraussetzungen der Kinder. Arbeitsblätter dienen keinesfalls als Ersatz für konkrete Aktivitäten.

Singen und Musizieren

Bildungs- und Lehraufgaben

Singen und Musizieren soll die natürliche Freude der Kinder an musikalischer Betätigung, an der

Bewegung, an verschiedenen Geräusch- und Klangerlebnissen entfalten und fördern.

Ein vielseitiges musikalisches Angebot ermöglicht den Kindern intensive Erfahrungen im musikalischen

Bereich, wirkt gemütsbildend, trägt zur Lockerung bei psychophysischen Hemmungen bei, steigert

Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer und erleichtert die Entfaltung sozialer Verhaltensweisen.

In der Vorschulstufe soll Singen und Musizieren sicherstellen, daß

— die Freude der Kinder an Musik erhalten und gefördert wird,

— die Kinder sich musikalisch schöpferisch entfalten können,

— der altersgemäße Liedschatz der Kinder erweitert wird,

— die Kinder für eine Vielfalt akustischer Reize sensibilisiert werden,

— die Kinder erste Erfahrungen im melodischen Bereich sowie mit musikalischen Ordnungen

machen.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Musikerziehung in der Vorschulstufe ist nicht lehrgangsmäßig aufzubauen. Alles musikalische Tun

soll aus dem kindlichen Erfahrungsbereich erwachsen; in spielerischer Form sollen die Kinder mit den

angebotenen Inhalten der Musikerziehung vertraut gemacht werden.

Die gemeinsame Begegnung mit Musik soll in einer ungezwungenen Atmosphäre stattfinden, die

Freude an der Musik empfinden läßt und die Bildung von sozialen Kontakten fördert.

Bei der Arbeitsplanung ist die tägliche Begegnung mit Musik sicherzustellen.

Rhythmisch-musikalische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als Beitrag zur Entwicklung

der kindlichen Gesamtpersönlichkeit; ihre grundlegenden Elemente sind Bewegung und Musik. Die Angebote

der rhythmisch-musikalischen Erziehung konzentrieren sich auf die Erweiterung jener kindlichen

Verhaltensweisen (Konzentration, Beherrschung, Reaktion, Phantasie uam.), die in der Folge affektive,

motorische und kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten stützen sollen.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Das Kind sammelt vor Eintritt in die Vorschulstufe verschiedene Erfahrungen hinsichtlich Bewegung

und Musik.

Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung haben sich an den unterschiedlichen

Fähigkeiten der einzelnen Kinder zu orientieren.

Die Aufgabenstellung im Bereich der Rhythmik hat so zu erfolgen, daß alle Kinder auf Grund ihrer

Fähigkeiten und Fertigkeiten reagieren können. Von Kindern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich

akzeptiert werden.

Bildnerisches Gestalten

Bildungs- und Lehraufgaben

Aufgabe des bildnerischen Gestaltens ist das Hinführen der Schüler zu lustbetontem, freiem Gestalten

im grafischen, malerischen und plastischen Bereich, wobei das Dargestellte mit der Umwelt des Kindes in

enger Beziehung stehen soll.

Die Kinder sollen

— eine Gestaltungsaufgabe selbständig lösen oder gemeinsam Lösungsmöglichkeiten finden,

— auf Gestaltungsanregungen spontan und kreativ reagieren,

— Erfahrungen im Umgang mit Material und Werkzeug sammeln,

— in ihrer Fähigkeit zu bewußtem Schauen gefördert werden,

— Gesehenes verstehen und darüber sprechen.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder in

den Bereichen des bildnerischen Gestaltens sehr unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen

sowie vorhandene Unsicherheiten und Hemmungen sind zu berücksichtigen.

Die Arbeit soll vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt werden. Die Gruppen können nach Interessen,

Sympathien oder Fähigkeiten gebildet werden.

Gruppierungen sind grundsätzlich veränderbar. Bei Einführung unbekannter Materialien, neuer

Werkzeuge oder wichtiger Verhaltensweisen können alle Kinder zusammengefaßt werden.

Für die Durchführung selbstgewählter oder gestellter Aufgaben ist den Kindern genügend Zeit zu

gewähren.

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch tätige Auseinandersetzung mit Material (Werkstoff) und Werkzeug sollen grundlegende Einsichten

in den Bereichen Bauen — Wohnen, Technik und Produktgestaltung — einschließlich textiler Produktgestaltung

gewonnen werden, wobei auch einfache Fertigkeiten vermittelt werden. Gleichzeitig soll

auf die Entwicklung einer entsprechenden Begriffsbildung und Verbalisierung Bedacht genommen werden.

Darüber hinaus soll es den Schülern ermöglicht werden, auch neue Situationen in allen Tätigkeitsbereichen

zu bewältigen.

Die Kinder sollen

— Erfahrungen im Umgang mit Materialien (Werkstoffen) und Werkzeug sammeln,

— Werkzeug und Material zweckentsprechend verwenden lernen und dabei mögliche Gefahren

richtig einschätzen können,

— einfache Fertigkeiten (Handgeschicklichkeit uam.) kennen, erwerben und verbalisieren,

— an einfache technische Sachverhalte herangeführt werden,

— Vorhaben besprechen,

— beim Entdecken, Erforschen, Experimentieren und Konstruieren sich kreativ verhalten und

Freude am Tun gewinnen.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder in

den Bereichen der Werkerziehung sehr unterschiedlich. Diesen unterschiedlichen Voraussetzungen sowie

vorhandenen Unsicherheiten und Hemmungen ist durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen.

Im Mittelpunkt der verbindlichen Übung Werkerziehung steht das praktische Tun der Kinder. Die

Arbeit wird vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt, wobei in besonderem Maße der Sicherheit der

Kinder Rechnung zu tragen ist. Die Gruppen können nach Interesse, Sympathie oder Fähigkeiten gebildet

werden. Die Gruppierungen sind grundsätzlich veränderbar.

Ein sinnvoller Wechsel zwischen Phasen des Planens, des praktischen Tuns und des Nachdenkens

über das Tun soll berücksichtigt werden.

Eine sorgfältige Einführung in die Handhabung von Werkzeugen und Materialien und der Hinweis

auf mögliche Gefahren ist von besonderer Bedeutung, ebenso ist auf sinnvollen und sparsamen Einsatz der

Materialien Bedacht zu nehmen.

Für die Arbeit in den Bereichen „Bauen und Wohnen" und „Technik" können Baukastensysteme verwendet

werden oder geeignete Geräte und Materialien (Tische, Sessel, Schachteln, Stoffe, ... ).

Für den Bereich Produktgestaltung — einschließlich textiler Produktgestaltung — ist eine Vorbereitung

der Bedarfsmaterialien erforderlich.

Werkstoffe mit geringem Bearbeitungswiderstand werden bevorzugt. Die Verwendung von Naturmaterial

und wertlosem Material richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgaben

Aufgabe der Leibesübungen ist es — ausgehend von der individuellen Entwicklung und der motorischen

Lernfähigkeit — durch ein vielfältiges Bewegungsangebot die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu

fördern.

Die Leibesübungen auf der Vorschulstufe sollen

— die Bewegungs- und Spielfreude der Kinder erhalten bzw. wecken und steigern und durch ein

vielseitiges Bewegungsangebot den individuellen Bewegungsbedürfnissen und Interessen entsprechen,

— zum kreativen Umgang mit der Bewegung anregen,

— die Erprobung sozialer Verhaltensweisen im Bewegungsspiel und beim gemeinsamen Üben

ermöglichen,

— zur Steigerung der motorischen Eigenschaften durch vielfältiges Üben der grundlegenden Bewegungsfertigkeiten

führen und damit der Wahrung der Gesundheit und der Verbesserung der Leistungsfähigkeit

dienen.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Körperliche Aktivität ist das wesentlichste Element der Leibesübungen. Durch gezielte vielseitige körperliche

Betätigung soll das Kind sowohl im motorischen Bereich als auch im kognitiven, sozialen und

emotionalen Bereich gefördert werden, wobei die physischen und psychischen Voraussetzungen des einzelnen

Kindes zu beachten sind.

Zur Verbesserung der Aktivitäts- und Zuwendungsbereitschaft soll den Kindern die Möglichkeit zum

freien Spielen mit der Bewegung und mit verschiedenen Geräten, die Möglichkeit zum selbständigen

Erfahrungsammeln am Übungsort, an Geräten und in der Gruppe geboten werden. Erst nach dieser ausgiebigen

Orientierungsphase sollen die Kinder auch zu einfachen Kunststücken angeregt bzw. angeleitet

werden.

Leibesübungen sollen so geführt werden, daß sie zu kooperativem Verhaken und gegenseitigem Helfen

(aber kein „Hilfe geben") erziehen, Konkurrenzverhalten weitestgehend vermeiden und Bewegungsängste

abbauen helfen.

Ängstliche Kinder bedürfen besonderer Motivation. Der oft sehr unterschiedlichen körperlichen und

motorischen Ausgangslage der Kinder ist durch ein differenziertes Bewegungsangebot zu entsprechen und

nicht durch Zwang zur Bewegung.

Leibesübungen sollen möglichst oft im Freien durchgeführt werden (zB Wiese, Wasser, Schnee, Eis,

Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene ist auf eine geeignete Kleidung Bedacht zu nehmen.

Auf der Grundlage der in der Stundentafel angegebenen Wochenstundenzahl ist auch bei ungünstigen

räumlichen Gegebenheiten die tägliche Bewegungseinheit anzustreben.

Spiel

Bildungs- und Lehraufgaben

Spielen ist eine Möglichkeit des Lernens, die dem Entwicklungsstand des Schulanfängers in besonderer

Weise angemessen ist. Durch den handelnden Umgang mit den Dingen im Spiel werden grundlegende

Erfahrungen und Einsichten für das anschauliche Denken des Kindes erworben.

Im Spiel sollen alle Bereiche der Entwicklung stimuliert und gefördert werden

— die Spontaneität und das schöpferische Tun,

— die Freude am eigenen Körper und an den eigenen Bewegungen,

— die Bereitschaft, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten und die eigene Rolle innerhalb einer

Gemeinschaft zu finden,

— die Wahrnehmung und das Denken,

— das Sprachverständnis und die sprachliche Ausdrucksfähigkeit,

— die Lern- und Leistungsbereitschaft.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Das Spiel soll in der Vorschulstufe als methodisches Prinzip alle Bildungsbereiche durchziehen; es

kann keineswegs nur auf bestimmte Stunden beschränkt werden.

Zu Beginn der Schuljahres zeigen Kinder unterschiedliche Spielfähigkeiten. Viele Kinder kennen eine

Vielzahl an Spielmaterialien und wissen, wie man damit umgeht. Es gibt aber auch Kinder, die nicht spielen

können; dies ist häufig mit einer Beeinträchtigung ihrer Lernfähigkeit verbunden. Den unterschiedlichen

Spielfähigkeiten der Kinder muß der Lehrer Rechnung tragen, indem er durch Variationen der Spielinhalte

und der Spielmaterialien immer wieder neue Spielimpulse setzt.

Um den Spielbedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden und ihre Spontaneität zu erhalten, sollte

der Lehrer bemüht sein, dem Spielziel, der Spielsituation und dem Spielmaterial entsprechend die Anzahl

der Kinder pro Spielgruppe zu variieren. Dem Spiel in Kleingruppen kommt hinsichtlich der angestrebten

Bildungsziele große Bedeutung zu.

Die Kinder sollten Gelegenheit haben, einerseits Spielinhalte und Materialien frei zu wählen, andererseits

sollen sie auch lernen, sich gemeinsamen Spielaktivitäten anzupassen. Um das freie (spontane) Spiel

anzuregen, sollte das Klassenzimmer unterschiedlich ausgestattete Spielbereiche enthalten (Puppenecke,

Bauecke, Kaufmannsladen ...). In diesen Spielbereichen können sich Kinder in kleinen Gruppen selbständig

beschäftigen. Zur Durchführung und Beendigung ihrer Spielaktivitäten muß genügend Zeit eingeplant

werden.

Der Lehrer sollte die Kinder in neue Spiele einführen, ihre Spielaktivitäten beobachten und — wenn

erforderlich — mitspielen bzw. lenkend eingreifen.

Spiel kann vom Lehrer bewußt zur Auflockerung und Entspannung, zum Aggressionsabbau und zur

Überwindung von Hemmungen eingesetzt werden. Im gelenkten Spiel können auch bestimmte Themen

und Ausgänge vorbereitet bzw. verarbeitet werden.

Die Kinder sollten im Laufe des Schuljahres befähigt werden, sich in einer Gemeinschaft an

bestimmte Spielregeln zu halten, ein faires Spielverhalten zu entwickeln, sich konzentriert und ausdauernd

mit Spielmaterialien auseinanderzusetzen und begonnene Spiele zu Ende zu führen.

10. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat die Überschrift des Sechsten Teiles zu lauten

„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF FÜR DIE EINZELNEN PFLICHTGEGENSTÄNDE

DER 1. BIS 8. SCHULSTUFE"

11. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) ist nach der Überschrift des Sechsten Teiles einzufügen

„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

Sachunterricht

Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte für die vielseitige Betrachtung der Wirklichkeit

sowie die Stellung des Menschen in dieser Wirklichkeit kennenlernen.

Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde der Gesellschaft sowie das Werden und die Erhaltung

des menschlichen Lebens. Die Schüler sollen ferner die Fähigkeit erwerben, sich über das Erlernte in

angemessener Weise auszudrücken sowie das Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb und durch weiterführende

Bildungseinrichtungen zu vermehren und zu vertiefen.

Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein Sachliche beschränken, sondern muß auch die

Gefühlswelt der Schüler ansprechen.

Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist auf die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Bedacht zu

nehmen. Richtiges Verhalten und Verantwortungsbewußtsein dem eigenen Körper gegenüber sind zu entwickeln.

Heimat- und Naturkunde

Der Sachunterricht auf der Grundstufe I hat sich weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes

zu beschränken. Er hat von den persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner nächsten

Umgebung auszugehen und zu versuchen, zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten.

Auf der Grundstufe II ist der Sachunterricht vor allem auf den Heimatort (Schulort) sowie auf seine

nähere und weitere Umgebung zu beziehen und auf das Heimatland zu erweitern. Dabei sollen die für den

Heimatort (Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und

zwar ohne Beschränkungen durch politische Grenzen.

Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen zur sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen,

räumlichen, kulturellen und historischen Umwelt im Vordergrund der Betrachtung zu stehen. Auf

der Grundlage von gewonnenen Erfahrungen, Anschauungen und Einsichten sind den Kindern verständliche

allgemeine Begriffe und ein erstes konkretes Wissen in diesen Betrachtungsbereichen zu vermitteln.

Die Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und ein zielgerichtetes

Verhalten im Hinblick auf die Anforderungen, die an den zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten

Lebensbereichen gestellt werden, zu üben.

Geschichte und Sozialkunde

Einsicht in das Typische wichtiger historischer Zeitabschnitte. Bekanntwerden mit großen Leistungen

bedeutender Menschen und Völker. Verständnis für die gegenwärtigen kulturellen und politischen Tatsachen

auf Grund ihres Werdens. Bereitschaft, sich in Anschauungen anderer Völker und sozialer Gruppen

in Vergangenheit und Gegenwart hineinzudenken und sie zu achten.

Verständnis für Bemühungen um das friedliche Zusammenleben und -wirken der Menschen; Aufzeigen

von Möglichkeiten zur altersgemäßen Bewältigung von Spannungen und Konflikten in überschaubaren

sozialen Bereichen.

Geschichtliche Grundlagen des österreichischen Staates. Die demokratische Republik Österreich.

Erwecken des Interesses für die Vorgänge im öffentlichen Leben und Hinführen zu demokratischer Gesinnung

und entsprechendem Lebensstil.

Geographie und Wirtschaftskunde

Kenntnis der für den Österreicher bedeutendsten Landschaften und Siedlungsräume seines Vaterlandes,

Europas und der übrigen Welt.

Kenntnis der wichtigsten wirtschaftlichen Beziehungen Österreichs zu fremden Ländern. Übung im

Gebrauch von Karten.

Verwurzelung in der Heimat und im Vaterland; Bewußtsein der Verbundenheit der Völker Europas

und der Welt. Wecken des Verständnisses für fremde Lebensweisen.

Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen von Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und

Verkehr. Verständnis für die Bedeutung volkswirtschaftlich richtigen Verhaltens des einzelnen und der

Gesamtheit.

Biologie und Umweltkunde

Einblicke in den Bau des menschlichen Körpers und in die Funktion seiner wichtigsten Organe;

Grundsätze einer gesunden Lebensführung.

Das Werden und Reifen des Menschen einschließlich der Bedeutung seiner Geschlechtlichkeit.

Kenntnis typischer Vertreter von Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches, besonders im Hinblick

auf die heimatliche Umwelt. Hervorhebung des Verhältnisses zum Menschen. Einblicke in die

Zusammenhänge zwischen Körperbau und Lebensweise und in die Beziehungen der Pflanzen und Tiere

zueinander, zu ihrer Umwelt und zum Menschen.

Wecken der Ehrfurcht vor dem Leben des Menschen. Einblick in die Größe und den Formenreichtum

der Natur. Wecken der Liebe zur Natur und der Bereitschaft für Landschafts- und Naturschutz sowie für

die Pflege von Pflanzen und Tieren. Umweltschutz.

Naturlehre

Verständnis für Geräte und technische Einrichtungen auf Grund der in ihnen wirksamen physikalischen

Gesetze. Erster Einblick in chemische Vorgänge und Kenntnisse einiger heimischer Bodenschätze.

Verständnis für die Bedeutung technischer Erfindungen im Hinblick auf die Wohlfahrt des Menschen

und Hinweise auf die Gefahren der Technisierung des Lebens.

Deutsch

Die Schüler sollen dazu geführt werden, sich mündlich und schriftlich in einer der gehobenen

Umgangssprache möglichst nahekommenden Sprache klar und einfach auszudrücken.

Niederschriften sollen frei von groben Verstößen gegen Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung sein.

Die Schüler sollen lernen, Gehörtes zu verstehen, entwicklungsgemäßes Lesegut selbständig zu erfassen

und die Schönheit der Sprache zu empfinden. Entwicklung des Geschmackes und Förderung des kritischen

Urteiles.

Das Lesen soll auch der mitmenschlichen Erziehung dienen und die jungen Menschen den Sinn des

eigenen Lebens erkennen lassen.

Erkennen und Betreuung legasthenischer Kinder.

Mathematik

Erkennen grundlegender Gesetzmäßigkeiten der Zahlen und der Raumgebilde. Anbahnung einfacher

mathematischer Denkweisen. Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.

Sicherheit und Geläufigkeit im numerischen Rechnen. Beherrschung grundlegender Kenntnisse und

Fertigkeiten aus der Geometrie.

Zahlenmäßiges und räumliches Erfassen der Umwelt. Fähigkeit, einfache Rechenaufgaben des praktischen

Lebens verständnisvoll und selbständig zu lösen.

Musikerziehung

Freude am Singen. Schulung des Gehörs, Pflege des Sinnes für gute Musik und veredelnde Entwicklung

der dadurch geweckten Gemütskräfte.

Richtiges und ausdrucksvolles Singen ein- und mehrstimmiger Lieder nach Noten auf Grund planmäßiger

Pflege des Tonsinnes, des rhythmischen Gefühls und der Stimme.

Erwerbung eines Schatzes guter Lieder.

Einführung in einfache musikalische Formen.

Bildnerische Erziehung

Freude an bildschöpferischer Betätigung. Fähigkeit zu bewußtem Schauen und zu bildnerisch durchformter

wie auch zu sachlicher Darstellung. Gefühl für bildnerische Qualitäten.

Bildnerisches Darstellen unter Beachtung der Formeinheit des Bildganzen. Nutzung der Ausdruckswerte

von Gestaltungs- und Darstellungsmitteln: Sachliches Darstellen in Hinsicht auf Bau, Struktur und

Ausdruck. Im Zusammenhang mit den praktischen Übungen Betrachtung von entwicklungsmäßig geeigneten

Werken bildender Kunst.

Schreiben

Besitz einer gut leserlichen, geläufigen und gefälligen Schreibschrift (Lateinschrift). Sinn für Ebenmaß

der Schrift und für Gliederung und Ordnung des Schriftfeldes. Vertrautheit auch mit den Formen der

deutschen Schrift. Schreiben und Anwendung ornamentaler Schrift.

Werkerziehung

Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug sollen elementare Einsichten in den

Bereichen Bauen — Wohnen, Technik und Produktgestaltung (einschließlich textiler Produktgestaltung)

gewonnen werden, die den Schiller befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen

und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen seiner Umwelt zu entwickeln.

Dabei sind — auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht — erste Einsichten in die wechselseitigen

Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft anzubahnen. Das entdeckende und forschende

Lernen soll die Ausbildung des produktiv-schöpferischen Denkens fördern.

Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft unterstützen, den sorgfältigen Umgang mit

Werkstoff und Werkzeug fördern sowie zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung erziehen.

Hauswirtschaft

Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die

Aufgaben der Frau und Mutter dienen.

Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und Speisefolgen,

bei richtiger Planung und bei Durchführung der praktischen Arbeiten des einfachen Haushaltes.

Eß- und Tischkultur.

Arbeitswille, Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten.

Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget).

Leibesübungen

Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur

Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit.

Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute

Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung.

Entfaltung der Freude an der Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens.

Erziehen zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft und zu verantwortungsbewußter Einordnung

in die Gemeinschaft. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit.

Anbahnen des Verständnisses für wertvolle außerschulische Leibesübungen."

12. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) ist nach dem Sechsten Teil folgender Siebenter Teil

einzufügen

„SIEBENTER TEIL

BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN IN DER GRUNDSCHULE

Verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"

Bildungs- und Lehraufgaben

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe,

— die Motivation zur Beschäftigung mit einer Fremdsprache grundzulegen, zu vertiefen und

— die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache anzubahnen.

Beide Zielstellungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Fremdsprachenunterricht

in der Grundschule soll die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer lustbetonten und

zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen einer Zweitsprache wecken und

somit eine positive Haltung gegenüber fremden Sprachen aufbauen.

Sprachliche Kommunikation muß als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten

(Lieder, Rätsel, Reime, Spiele,...) erfahren werden, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes

Bezug nehmen. Denn für das Kind ist es unnatürlich und schwierig, Sprache von ihrem Verwendungszweck

zu trennen.

Da der Erwerb einer Fremdsprache ein den Menschen in seiner Gesamtheit bewegender Prozeß ist

und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewußt geplante Lernen von kooperativen

Verhaltensweisen unabdingbar. Darüber hinaus soll über das Kennenlernen einer anderen Sprachgemeinschaft

eine offene, aufgeschlossene Haltung anderen Völkern und Kulturen gegenüber angestrebt

werden.

Ziele im Bereich der Fertigkeiten

Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule wird in erster Linie den Aufbau von Hörverstehen

und mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt haben, daher sind Leseverstehen und Schreiben

als eigenständige Fertigkeiten nicht anzustreben. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt

werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.

Durch Ausnützen natürlicher Kommunikationssituationen in der Klasse sollen die Schüler lernen,

sprachlich zu handeln und die Unterrichtsarbeit mitzugestalten (zB: Vorschläge machen, Wünsche vorbringen,

Nichtverstehen äußern, um Wiederholung bitten usw.).

Weiters sollen die Kinder auf Alltagssituationen vorbereitet werden, die auf den Vorerfahrungen der

Kinder aufbauen.

Hörverstehen

Die Schüler sollen nach der Grundschule in der Lage sein,

— einfachste Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu verstehen sowie

— einfachste Hörtexte über Medien zu erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen.

Sprechfertigkeit

Die Schüler sollen nach der Grundschule in der Lage sein, spontan und in einfachster Form

— im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufzunehmen, Informationen

zu geben und einzuholen sowie

— Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck zu bringen.

a) Englisch

Lehrstoff

3. und 4. Schulstufe

Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der 8- bis l0jährigen

soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene

Sprechabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.

Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden

Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen;

Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien, Reisen; Tiere uä.

Sprechabsichten

Wortschatz

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der

Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für

Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.

Grammatik

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung

(und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.

Aussprache

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen

sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Englischunterricht an der Grundschule

soll die Kinder an den Klang der englischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache

anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der englischen Tonführung, der Wortbindung und dem

Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben,

sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und

Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Englische charakteristischen Laute; Übungen

zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche

und rhythmische Sprechübungen.

Didaktische Grundsätze

Schülerzentrierte Arbeitsformen

Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen

nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte

Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität

der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen

bieten sich an

Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit (pair work), in kleinen Gruppen (group work); allé Schüler

bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache

Gespräche.

Einsprachigkeit

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines

situativen Rahmens (role, setting usw.) und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache ver-

wendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie

nötig.

Medien

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht

besonders wichtig.

Als Medien kommen in Betracht

Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten,

Kassetten u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung

von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.

Fehler

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die

Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren,

daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit

durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.

Wiederholung

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht

genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert

wird (Transfer).

Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden,

um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.

Hörverstehen

Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann Hörverstehen entwickelt

sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen

sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen (tasks), die über Medien

(Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den

Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen

zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht.)

Sprechen

Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult,

wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen, Schwachformen) zu beachten ist. Die

Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit (pair work).

Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung

der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen

Situationen.

Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die

Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.

Lesen und Schreiben

Leseverstehen und Schreiben nehmen im Englischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen

Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter,

Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern

das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.

Schreiben ist aus dem Englischunterricht in der 3. Schulstufe auszuklammern und soll auch in der

4. Schulstufe auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren

Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.

Wortschatz

Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden.

Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst

viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten,

zu üben und vielfältig anzuwenden.

Aussprache

Übungsformen

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Englischunterricht in der Grundschule besondere

Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger.

Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen,

darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben,

zu festigen und anzuwenden.

Der Gebrauch der englischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder

Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen

möchte, das offensichtlich allen Freude bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer

Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und

fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.

Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen

sowie Frage- und Antwortketten an.

Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze, weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch

vergessen werden.

Lieder und Reime

Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit und am sprachlichen Niveau der

Texte. Dabei ist zu beachten, daß die geforderten Sprachleistungen immer im Rahmen des für die Grundschüler

leicht Erlernbaren bleibt. Vorrang ist den „action songs" und solchen Liedern zu geben, die die

Möglichkeit des selbständigen Findens von Strophen und des Veränderns bieten.

b) Französisch

Lehrstoff

3. und 4. Schulstufe

Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der 8- bis l0jährigen

soll der Schiller lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene

Sprechabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.

Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden

Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen;

Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien, Reisen; Tiere uä.

Sprechabsichten

Wortschatz

Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der

Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für

Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.

Grammatik

Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung

(und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daherabzusehen.

Aussprache

Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen

sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Französischunterricht an der

Grundschule soll die Kinder an den Klang der französischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache

anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der französischen Intonation, der Wortbindung

und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert

betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind

Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Französische charakteristischen

Laute; Übungen zur Lautenunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache

Reime und Sprüche.

Didaktische Grundsätze

Schülerzentrierte Arbeitsformen

Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen

nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird.

Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch)

schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit

zu erhöhen.

Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an

Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig

im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.

Einsprachigkeit

Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines

situativen Rahmens und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als

Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Medien

Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht

besonders wichtig.

Als Medien kommen in Betracht

Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten,

Kassetten und dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung

von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.

Fehler

Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die

Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren,

daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit

durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.

Wiederholung

Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht

genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert

wird (Transfer).

Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden,

um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.

Hörverstehen

Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt

sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen

sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien (Tonband/

Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf

die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer

Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht).

Sprechen

Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult,

wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren

und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.

Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung

der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen

Situationen.

Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die

Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.

Lesen und Schreiben

Leseverstehen und Schreiben nehmen im Französischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen

Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte

(Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn

den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.

Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand

in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.

Wortschatz

Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden.

Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.

Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst

viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten,

zu üben und vielfältig anzuwenden.

Aussprache

Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache ist eine sehr wichtige Aufgabe des Französischunterrichts

an der Grundschule. Die Schüler sollen lernen, Laute und Lautfolgen (zB: /in/,/bl/, usw.)

richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen

zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann (zB: —/

ã/

—/son — sans/,/s/—/z/—/son — maison/,/b/—/p/—/bon — pont/ua.).

Sie sollen aber auch Wortbindungen (zB: mon ami! C'est un ami!) sowie fallende und steigende Endintonation

richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der Sprachmelodie auch

Gefühle, wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung, usw., ausgedrückt werden können.

Die französischen Laute werden nicht isoliert an die Kinder herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich

aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppen

lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die

Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es

sich in einigen Ausnahmefällen nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB

— Andeuten der Satzmelodie und Wörtbindung durch die Hand des Lehrers

— Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw. Nasenflügel /z/ und

Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung

von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen

von Reimpaaren, das Erfinden von Klangbildern (zB: Summen einer Biene „zzzzzzz" usw.) und das Verwenden

von Auszählreimen bereitet den Kindern viel Spaß und hilft die bei der Ausspracheschulung leicht

drohende Monotonie zu vermeiden.

Übungsformen

Dem Spielerischen und Musischen kommt im Französischunterricht in der Grundschule besondere

Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger.

Sie ermöglichen es dem Lehrer sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber

hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu

festigen und anzuwenden.

Der Gebrauch der französischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder

Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen

möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer

Tätigkeit oder das Singen fremdsprachlicher Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und

fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.

Abzulehnen sind nicht-kontextualisierbare Sätze (wie: je vois un ... Et toi?) und isolierte „exercices

structuraux" (Schüler 1 : Je joue avec un ami, Schüler 2: Tu joues avec un ami, Schüler 3: Il joue avec un

ami), mit Hilfe derer Strukturen und Wortschatz ohne den Reiz des Spiels geübt werden sollen.

Lieder und Reime

Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre Auswahl

orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen Niveau

der Texte, und es ist zu beachten, daß die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des für Grundschüler

leicht Erlernbaren bleibt.

Verbindliche Übung Verkehrserziehung

Bildungs- und Lehraufgaben

Durch die verbindliche Übung Verkehrserziehung sollen die Schüler angeleitet werden, sich auf dem

Weg zu und von der Schule auf Freizeitwegen im Nahbereich ihrer Wohnung verkehrsgerecht zu verhalten.

Eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung zum Straßenverkehr soll dadurch aufgebaut

werden, daß die Verkehrserziehung zwar den Kenntnisbereich berücksichtigt, vor allem aber den Verhaltens-

und Einstellungsbereich in den Vordergrund stellt.

Die lokale Verkehrssituation und die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Schüler als Fußgänger

und Mitfahrer in einem Fahrzeug bilden Ausgangspunkt und Inhalt aller Planungen.

Im Einstellungsbereich sollen eigenverantwortliches Handeln und soziales (partnerschaftliches) und

gefahrenvermeidendes (defensives) Verhalten auch im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme

angebahnt werden. Anzustreben sind die Bereitschaft zur Einhaltung der Verkehrsregeln und eine sachliche

Einstellung zum Gebrauch von Fahrzeugen.

Im Verhaltensbereich bildet die Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen

Anforderungen als Fußgänger und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln den Schwerpunkt.

Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verkehrsteilnahme zu verbessern, sollen auch Übungen

zur Förderung der optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit, der Motorik, der Reaktionssicherheit

und des Konzentrationsvermögens durchgeführt werden.

Im Kenntnisbereich müssen neben den Verkehrsregeln und -zeichen für Fußgänger auch Informationen

über Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge, Straßen und Witterungsbedingungen vermittelt werden.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Die verbindliche Übung ersetzt die fächerübergreifende und wiederholte Beachtung der Verkehrserziehung

als Unterrichtsprinzip nicht.

Durch die verbindliche Übung Verkehrserziehung werden besondere Schwerpunkte in der Grundschule

festgelegt, um damit deren eigenständige Behandlung im Unterricht sicherzustellen.

Aus dem didaktischen Grundsatz der Lebensnähe ergeben sich für die verbindliche Übung Verkehrserziehung

folgende Forderungen

a) Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Besprechung von rechtlichen Vorschriften für Fußgänger

hinsichtlich der Auswahl der Inhalte und Begriffe;

b) Einbeziehung realer Situationen des Lebens in den Unterricht: Vekehrsbeobachtung; genaue

Besprechung der beabsichtigten Beobachtungsaufgaben an vorher festgelegten Beobachtungsstandorten.

Behandlung der eigenen Erfahrungen der Schüler im Straßenverkehr (zB das Verhalten der

Erwachsenen, Erlebnisse als Mitfahrer usw.) ;

c) Einübung von Verhaltensmustern zur Bewältigung konkreter Verkehrssituationen des Alltags

(auch im Freizeitbereich); allenfalls Miteinbeziehung der Exekutive bei den praktischen Übungen

über das „Standardprogramm für den schulischen Einsatz der Exekutivbeamten in der Verkehrserziehung"

hinaus.

Zusammenarbeit mit den Eltern und der Exekutive: bei der Auswahl des sicheren Schulwegs;

durch Einbeziehung in das Übungsprogramm usw.;

d) Begründung aller empfohlenen Verhaltensmuster in ihren einzelnen Phasen, um Lernen durch

Einsicht zu erzielen;

e) Rollenspiel als Mittel zur Selbsterfahrung.

Auf systematische Festigung und regelmäßige Wiederholung der im Abschnitt Lehrstoff angegebenen

Verhaltensweisen ist zu achten, daher ist auf eine enge Verklammerung der Inhalte der Verkehrserziehung

in der 1. und 3. Schulstufe zu achten."

13. In der Anlage C/1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl

und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände)

a) ist in der Stundentafel nach der Gesamtwochenstundenzahl folgende Zeile einzufügen

„Förderunterricht 1 1 1 1 2 2 2 2"

b) hat der letzte Absatz zu lauten

„Der Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung

bei Bedarf anzubieten (siehe Siebenter Teil). Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch

den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichtes

sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben."

14. In der Anlage C/1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) hat der Siebente Teil zu lauten

„SIEBENTER TEIL

FÖRDERUNTERRICHT

Der Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule verfolgt in erster Linie folgende Ziele

a) Schüler, bei denen der erfolgreiche Abschluß der jeweiligen Schulstufe gefährdet erscheint, sollen

im Kleingruppenverband eine über die Möglichkeiten der Individualisierung im Klassenverband hinausgehende

Förderung erhalten. Es ergibt sich von selbst, daß einer engen Verknüpfung zum Klassenunterricht

große Bedeutung zukommt und keine darüber hinausgehenden Lernziele angestrebt werden.

Obwohl eine strenge Abgrenzung gegenüber den therapeutischen und funktioneilen Übungen nicht

möglich ist, zielen diese eher auf eine allgemeine Verbesserung der Bildsamkeit insbesondere auch im

affektiven, sozialen und psychomotorischen Bereich ab, während der Förderunterricht in erster Linie die

Erreichung der stufenspezifischen Lehrplanforderungen sichern soll.

Eine eigenständige didaktisch-methodische Planung, die von den individuellen Lernvoraussetzungen

ausgeht und den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtes in einer kleinen Gruppe

Rechnung trägt, ist daher unbedingt erforderlich.

b) Sofern eine günstige Entwicklung des Lern- und Leistungsverhaltens erwarten läßt, daß ein Schüler

den Anforderungen der allgemeinen Schule wieder entsprechen könnte, kann er außer durch Individualisierungsmaßnahmen

im Klassenunterricht auch im Förderunterricht auf einen derartigen Übertritt

vorbereitet werden.

Der Inhalt und die Planung eines derartigen Förderunterrichtes orientieren sich an den Anforderungen

der für den Übertritt in Betracht gezogenen Schulart und Schulstufe.

Dabei können auch Inhalte von Unterrichtsgegenständen einbezogen werden, deren Behandlung im

Bildungsgang der Allgemeinen Sonderschule nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorgesehen ist.

Erfolgt ein Übertritt in Form einer probeweisen Aufnahme gemäß § 8 a des Schulpflichtgesetzes,

kann die Teilnahme am den Übertritt vorbereitenden Förderunterricht weiterhin vorgesehen werden,

sofern diesbezügliche organisatorische Möglichkeiten bestehen. Dadurch soll gerade in den Anfangsphasen

einer probeweisen Rückführung unterstützende Lernhilfe durch den abgebenden Klassenlehrer der

Sonderschule ermöglicht werden."

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1983, soweit sie die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"

auf der 4. Schulstufe betrifft, jedoch mit 1. September 1984, in Kraft.

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