412. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 365/1982, insbesondere
dessen §§ 6, 10 und 23, wird verordnet
ARTIKEL I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher
die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule
und der Sonderschulen erlassen werden, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 238/1982 wird wie folgt geändert
1. Im Art. I § 3 Abs. 2 haben der erste und zweite
Satz zu lauten
„Für die Sonderschule für körperbehinderte Kinder
gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit
der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der
Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder
einer Sonderschule anderer Art, mit der Maßgabe,
daß der Pflichtgegenstand Leibesübungen als verbindliche
Übung Leibesübungen zu führen ist,
wobei der Lehrplan des Pflichtgegenstandes als
anzustrebendes Richtmaß gilt. Über die in der
jeweiligen Stundentafel vorgesehene Gesamtstundenzahl
hinaus werden für die Vorschulstufe zwei,
für die 1. bis 4. Schulstufe vier, für die 5. bis
7. Schulstufe drei und für die 8. Schulstufe zwei
Wochenstunden für therapeutische und funktionelle
Übungen, die der Behinderung der Schüler
entsprechen, festgesetzt."
2. Im Art. I § 3 Abs. 4 hat der zweite Satz zu lauten
„Über die in der jeweiligen Stundentafel vorgesehene
Gesamtstundenzahl hinaus werden für die
Vorschulstufe zwei, für die 1. bis 4. Schulstufe je
drei und für die 5. bis 8. Schulstufe je zwei
Wochenstunden für therapeutische und funktioneile
Übungen festgesetzt."
3. Im Art. I § 3 ist nach dem Abs. 8 folgender
Abs. 9 einzufügen
„(9) Für Kurse zur Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit
gemäß § 25 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes
für Schüler an Volks- und Hauptschulen,
bezüglich deren ein Verfahren gemäß § 8
des Schulpflichtgesetzes eingeleitet wurde, wird das
Stundenausmaß mit zwei Wochenstunden je Kurs
festgesetzt. Die Kursdauer darf den Zeitraum von
der Antragstellung an den Bezirksschulrat bis zur
Entscheidung über die Sonderschulaufnahme, längstens
jedoch das Ausmaß von drei Monaten nicht
überschreiten."
4. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule),
Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische
Grundsätze) ist im Abschnitt A (Allgemeine
Bestimmungen) vor der Überschrift „1. Art und
Gliederung des Lehrplanes" einzufügen
„I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VORSCHULSTUFE
1. Art und Funktion des Lehrplanes
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Planungsgrundlage für die Arbeit in der Vorschulstufe
der Lehrplan. Wegen des kompensatorischen Charakters dieser Schulstufe wird im Lehrplan eine
umfassende Aufgabenbeschreibung der vorschulischen Erziehung vorgenommen. Er ist als Planungskonzept
angelegt, das dem Lehrer in der Auswahl der Aufgaben und Inhalte ein Eingehen auf die individuellen
Bedürfnisse und Voraussetzungen der Kinder und die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen
Vorschulklasse (Vorschulgruppe) ermöglicht.
2. Verbindliche Übungen
Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist der Lehrstoff der Vorschulstufe im Lehrplan nach verbindlichen
Übungen gegliedert. Diese Gliederung der Lehrplanangebote in verbindliche Übungen und
deren weitere Untergliederung in Teilbereiche weist den Lehrer auf die Vielseitigkeit seiner Aufgaben hin
und zielt auf die Ausgewogenheit des Bildungsangebotes.
Bei der Arbeit in der Vorschulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach verbindlichen
Übungen Abstand zu nehmen, vielmehr ist deren enge Verklammerung sicherzustellen. Die konkrete
Lernsituation hat auf die schulischen und außerschulischen Erlebnisse, Erfahrungen und Interessen der
Kinder Bezug zu nehmen. Lernanlässe ergeben sich aus kindnahen Sach- und Lebensbereichen.
3. Planung der Jahresarbeit
Jeder Lehrer hat seiner Arbeit in der Vorschulklasse (Vorschulgruppe) eine Planung zugrunde zu
legen, welche kontinuierlich im Hinblick auf die spezielle Situation seiner Klasse (Gruppe) zu entwickeln
ist. Angebotene Jahrespläne dienen dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen.
Die Planung der Jahresarbeit für eine Vorschulklasse (Vorschulgruppe) verlangt vom Lehrer besondere
Überlegungen hinsichtlich flexibler Gestaltung von Lernsituationen und individueller Fördermaßnahmen.
In dieser Planung sind sowohl die Inhalte der einzelnen verbindlichen Übungen aufzunehmen, die
allen Kindern angeboten werden sollen, als auch die speziellen Lernangebote zur differenzierenden und
individualisierenden Förderung einzelner Schüler und Schülergruppen.
4. Vorschulgruppen
Gemäß § 12 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes sind an den Volksschulen nach Möglichkeit Vorschulklassen
oder Vorschulgruppen einzurichten. Vorschulklassen sind an allen Schultagen, Vorschulgruppen
an drei oder zwei Schultagen einer Woche zu führen.
Unabhängig von den unterschiedlichen organisatorischen Bestimmungen ist im Wege der Arbeitsplanung
sicherzustellen, daß auch in der Vorschulgruppe die wesentlichen Ziele des Lehrplanes der Vorschulstufe,
wie sie insbesondere in den Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen verbindlichen Übungen ihren
Ausdruck finden, berücksichtigt werden.
5. Lernorganisation auf der Vorschulstufe
Bei der Planung und Gestaltung des Schultages ist auf eine entsprechende Rhythmisierung zu achten.
Dabei ist auf den Wechsel der Lernbereiche, der individuellen und sozialen Lernphasen (Wechsel der
Sozialformen) und der Arbeits- und Pausenzeiten Bedacht zu nehmen.
Innerhalb und in der Wechselwirkung der Lernbereiche ist auf Ausgewogenheit der kognitiven, affektiven
und psychomotorischen Lerndimensionen zu achten.
Auf Grund der besonderen psychischen und sozialen Situation der Kinder der Vorschulstufe beginnt
der Schultag insbesondere in den ersten Monaten des Unterrichtsjahres mit einer Phase freien Spielens. Bei
der Dauer der Lernphasen sowie beim Übergang zu neuen Aktivitäten ist auf die Belastbarkeit der Kinder
bzw. auf die Einplanung von entsprechend gestalteten Erholungsphasen Rücksicht zu nehmen. Der Großteil
der zur Verfügung stehenden Zeit eines Schultages ist für die Kleingruppenaktivitäten vorzusehen;
dies ermöglicht den Kindern die Betätigung in unterschiedlichen Lernbereichen sowie ein Nebeneinander
von verschiedenen didaktischen Grundformen (Arbeit und Spiel).
Kleingruppenaktivitäten stellen eine besonders geeignete Form der Aktivierung und Motivierung der
Schüler dar und bieten dem Lehrer Gelegenheit zur individuellen Förderung von Schülern.
Für die Durchführung der Kleingruppenaktivitäten, aber auch für gemeinsames Tun der Klasse
(Gruppe), kommt der Einrichtung und Gestaltung des Raumes — auch im Hinblick auf das Bewegungsbedürfnis
der Kinder — besondere Bedeutung zu. Durch eine entsprechende Ausstattung wird der Klassenraum
zu einer kindgemäßen Lern- und Lebensstätte. Dafür ist zumindestens eine Aufgliederung in Spiel-,
Bau- und Leseecke mit den entsprechenden Spiel- und Arbeitsmitteln erforderlich.
Gezielte Fördermaßnahmen dürfen grundsätzlich nicht zu Leistungsdruck und Überforderung
führen. Dies erfordert genaue Beobachtung und setzt beim Lehrer großes Verständnis für kognitive, physische,
emotionale und soziale Belastbarkeit der Kinder voraus. Hausaufgaben sind auf dieser Stufe nicht zu
geben.
Zum Beobachten, Erkunden und Klären von Sachverhalten kommt den unmittelbaren Begegnungen
mit der Wirklichkeit auch außerhalb des Schulhauses besondere Bedeutung zu; in diesem Zusammenhang
kommt den Lehrausgängen großes Gewicht zu.
6. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, schulischen und außerschulischen Einrichtungen
Im Hinblick auf die Aufgaben der Vorschulstufe ist der enge Kontakt zwischen Lehrer und Eltern
besonders wichtig. Hiebei hat der Lehrer die Eltern insbesondere über Maßnahmen zu beraten, die die
Gesamtentwicklung des Kindes fördern, sodaß die Schulreife in vollem Ausmaß erreicht werden kann.
Diese Zusammenarbeit wird in besonderem Maße gefördert, wenn die Eltern auch an der Gestaltung schulischer
Aktivitäten mitwirken.
Für die individuelle Förderung der Kinder in der Vorschulstufe ist auch die Kooperation der Lehrer
mit anderen Einrichtungen erforderlich. Besonders wichtig ist die Kontaktnahme mit dem Kindergarten
und der 1. Schulstufe der Grundschule. Wertvolle Hilfestellung kann durch den schulpsychologischen
Dienst, den Schularzt und gegebenenfalls durch den Sprachheillehrer erfolgen.
II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE GRUNDSCHULE UND VOLKSSCHULOBERSTUFE"
5. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische
Grundsätze) ist dem Abschnitt B (Didaktische Grundsätze) folgende Z 8 anzufügen
„8. Didaktische Grundsätze für die Vorschulstufe
Bei der Arbeit des Lehrers in der Vorschulstufe ist
das Aufgreifen von Lerngelegenheiten,
das Arrangieren von Lernsituationen und
das Organisieren von Lernprozessen
von besonderer Bedeutung.
Für das Lernen der Schüler sind dabei folgende Grundsätze zu beachten
— Ausgehen vom individuellen Entwicklungsstand und von der Lerngeschichte des Kindes
— Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes
— Soziales Lernen
— Erlebnisbetontes und anschauliches Lernen
— Spielorientiertes handelndes Lernen
— Erfahrungsoffenes Lernen
— Behutsames Ordnen und Sichern von Lernerfahrungen."
6. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat die Überschrift des Zweiten Teiles zu lauten
„GESAMTSTUNDENZAHL UND STUNDENAUSMASS DER PFLICHTGEGENSTÄNDE, DER
VERBINDLICHEN ÜBUNGEN, DES FÖRDERUNTERRICHTES, DER FREIGEGENSTÄNDE
UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN"
7. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Zweiter Teil, ist der bisherige Unterabschnitt b (Stundentafel
der Volksschuloberstufe) mit „c" zu bezeichnen und haben an die Stelle des Unterabschnitts a
(Stundentafeln der Grundschule) folgende Unterabschnitte zu treten
8. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat der Dritte Teil zu lauten
„DRITTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND AUFGABEN DER VOLKSSCHULE
Die Volksschule hat — wie alle österreichischen Schulen — im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen;
religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch
einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die
Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten
und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.
Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten
Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich
herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen
und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und
Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an
den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.
Gemäß § 9 des Schulorganisationsgesetzes hat die Volksschule in der Vorschulstufe die Aufgabe, jene
Kinder, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch nicht die Schulreife
besitzen, und ebenso jene, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde, im Hinblick
auf die für die 1. Schulstufe erforderliche Schulreife zu fördern. Die Volksschule hat in den ersten vier
Schulstufen (Grundschule) eine für alle Schüler gemeinsame Elementarbildung zu vermitteln. Die Volksschule
hat in der 5. bis 8. Schulstufe (Oberstufe) die Aufgabe, eine grundlegende Allgemeinbildung zu vermitteln
sowie die Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und
zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen zu befähigen."
9. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) sind der Fünfte, Sechste und Siebente Teil als Sechster,
Achter und Neunter Teil zu bezeichnen und ist folgender Fünfte Teil einzufügen
„FÜNFTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER
VERBINDLICHEN ÜBUNGEN DER VORSCHULSTUFE
Sachbegegnung
Bildungs- und Lehraufgaben
Aufgabe der verbindlichen Übung Sachbegegnung ist das Bewußtmachen sozialer und gegenständlicher
Sachverhalte der unmittelbaren Umwelt des Kindes sowie eine allmähliche Erweiterung des Verhaltens,
des Wissens und Könnens der Lern- und Arbeitsweisen in diesen Bereichen auf Grund eigener Erfahrungen.
Die Schüler sollen
— ausgehend vom natürlichen Neugierverhalten zunehmend Bedürfnisse zum Klären, Deuten und Handeln
in ihrer sozialen und gegenständlichen Umwelt entwickeln,
— ihre eigenen Lernerfahrungen durch neue Arbeitsweisen erweitern,
— Entwicklungsrückstände im Erfassen der unmittelbaren sozialen und gegenständlichen Umwelt verringern
bzw. aufholen,
— zunehmend befähigt werden, Umwelteindrücke und Erfahrungen zu verbalisieren.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht geht von den sehr unterschiedlichen, größtenteils milieubedingten subjektiven Lebens- und
Lernerfahrungen der Kinder aus, hebt sie ins Bewußtsein, verdeutlicht, klärt und ordnet sie und erweitert
sie durch neue Erfahrungen und Einsichten.
Dabei ist auf die Weckung und Pflege der Motivation, auf die Förderung der Wahrnehmungs- und
Handlungsfähigkeit, auf das soziale Lernen, auf die Erweiterung des Sprachgebrauchs sowie auf das
Gewinnen und Sichern von Grundeinsichten besonderer Wert zu legen. In diesem Zusammenhang sind die
zahlreichen Möglichkeiten des Beobachtens, Vergleichens und Erprobens zu konkreten Sachverhalten in
und außerhalb der Klasse zu nützen.
Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgaben
In der Vorschulstufe soll Verkehrserziehung eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung
zum Straßenverkehr wecken.
Im einzelnen soll Verkehrserziehung
— die optische und akustische Wahrnehmungsfähigkeit gezielt fördern,
— Motorik, Reaktions- und Konzentrationsvermögen schulen,
— verkehrsgerechtes soziales Verhalten anbahnen,
— zu richtigem Verhalten als Fußgänger und als Mitfahrer hinführen
— entsprechende Kenntnisse vermitteln,
— sowie dazu führen, Polizei- und Gendarmeriebeamte als Helfer anzuerkennen (Abbau von Angst)
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Ausgehend vom unterschiedlichen Entwicklungsstand der physischen und psychischen Anlagen des
Schulanfängers wird Verkehrserziehung vorwiegend auf die Bereiche Reaktionsvermögen, Abstraktionsvermögen,
Konzentrationsvermögen und Differenzierungsvermögen Einfluß zu nehmen haben.
Verkehrserziehung versteht sich auch als Teil des sozialen Lernens und soll daher den unterschiedlichen
sozialen Voraussetzungen der Kinder Rechnung tragen.
Verkehrserziehung kann grundsätzlich nicht isoliert betrachtet werden, sie soll immer auch in Verbindung
mit den anderen verbindlichen Übungen der Vorschulstufe gesehen werden.
Bei der unterrichtlichen Arbeit ist von den Erfahrungen des Kindes in seiner Umwelt auszugehen.
Praktische Übungen sind zunächst im sicheren Raum (Schulhof, Spielplatz, Turnsaal, Verkehrsgarten,
...) durchzuführen.
Erst später soll auch richtiges Verhalten in der Verkehrswirklichkeit trainiert werden, wobei die Beiziehung
der Exekutive möglich ist. Bei all diesen Vorhaben ist der körperlichen Sicherheit der Kinder
größte Aufmerksamkeit zu schenken. Kooperation mit den Erziehungsberechtigten und der Exekutive ist
erforderlich.
Sprache und Sprechen
Bildungs- und Lehraufgaben
Aufgabe der verbindlichen Übung Sprache und Sprechen ist die Erweiterung der Sprachfähigkeit der
Kinder, wobei eine spezielle Aufgabe der Vorschulstufe (kompensatorischer Aspekt) darin besteht, die
Kinder zum richtigen Sprachgebrauch hinzuführen. Dabei ist die Erweiterung der individuellen Sprache
des Kindes zur Standardsprache äußerst behutsam zu fördern. Im Umgang mit Personen und Dingen soll
das Kind seine verfügbaren sprachlichen Mittel üben, erweitern und Sprache als Verständigungsmittel einsetzen.
Am Ende dieser Schulstufe soll das Kind im Gebrauch der Sprache eine gewisse Sicherheit und Selbständigkeit
erreicht haben. Dies stellt eine wichtige Voraussetzung dafür dar, die Anforderungen der
Schule zu bewältigen.
Durch die erste Begegnung mit Literatur soll die Erlebnis- und Ausdrucksfähigkeit angeregt, das Verständnis
der Umwelt angebahnt und das schöpferische Denken gefördert werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Alles sprachliche Lernen auf dieser Schulstufe geht von den individuellen sprachlichen Vorerfahrungen
der Kinder aus. Differenzierte und gezielte Förderung der kindlichen Sprachentwicklung versteht sich
als Erweiterung der Sprachfähigkeit durch vielfältige Anregungen zum Sprachhandeln und behutsame
Anleitung zum richtigen Sprachgebrauch.
Grundhaltung in allen sprachlichen Lernsituationen sollte es sein, das Vertrauen des Kindes in seine
eigene Sprachfähigkeit zu stärken bzw. zu wecken. Keinesfalls soll die Hinführung zu den Formen der
Standardsprache unter Leistungsdruck erfolgen und dadurch sprachliche Hemmungen hervorrufen. Alk
Lernsituationen, die auf Richtigkeit des Sprachgebrauches zielen, sollten mechanisierende Übungsformen
möglichst vermeiden.
Der Lehrersprache kommt auf der Vorschulstufe grundlegende Bedeutung zu. Der Lehrer muß bei
seinem Sprechen berücksichtigen, daß seine Sprechmuster die kindliche Sprachentwicklung anregen sollen,
seine sprachlichen Äußerungen müssen aber auch dem Sprachverständnis der Kinder entsprechen.
Da Sprache für den Menschen vor allem in Handlungssituationen bedeutsam wird, sich ihm dort als
Orientierungs-, Verständigungs- und Denkhilfe erweist, muß besonderes Gewicht auf das situationsbezogene
Sprachhandeln gelegt werden.
Solche Lernanlässe (Sprachlernsituationen) beziehen sich auf gegenwärtige und künftige Lebenssituationen
(Alltagssituationen). Als didaktische Möglichkeit bietet sich dem Lehrer das Aufgreifen von geeigneten
Situationen aus dem Schulalltag (spontane Sprechsituationen) und das Herbeiführen gezielter
Sprachhandlungssituationen (angeregte Sprechsituationen).
Die Bereiche „Vorbereitung des Lesens" und „Vorbereitung des Schreibens" haben sich ausschließlich
um die Sicherung von Grundleistungen zu bemühen, Anforderungen, die in diesen Bereichen dem
Lehrstoff der 1. Schulstufe zugewiesen sind, dürfen keineswegs vorweggenommen werden, dh., daß weder
Buchstaben geübt noch gezielte Leseübungen gemacht werden sollen.
Mathematische Früherziehung
Bildungs- und Lehraufgaben
Aufgabe der Mathematischen Früherziehung ist es, die Kinder in grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten
und Einstellungen einzuführen, die ein bewußtes Erfassen der Umwelt ermöglichen und in das
begriffliche Vorfeld der Mathematik einmünden.
Mathematische Früherziehung ist Hinführen auf mathematisches Handeln und Denken und darf
nicht als Vorgriff auf den Lehrstoff der Grundstufe I verstanden werden.
Folgende grundlegende Zielbereiche aus der kognitiven und der sozio-emotionalen Dimension sind
anzustreben
— Anbahnung einfacher mathematischer Denkweisen
Feststellen von Eigenschaften, Unterscheiden, Vergleichen
Ordnen, Zuordnen, Zusammenfassen, Klassifizieren
Herstellen von Beziehungen
Symbolisieren, Abstrahieren
Verallgemeinern
— Förderung des Denkens in handlungsorientierten Lernsituationen
— Entwicklung sachbezogenen Sprechens
— Anregung eigenständigen Problemlöseverhaltens
— Förderung der Kreativität
— Förderung der Bereitschaft zu kooperativem Verhalten
— Anregung spontaner Aktivitäten.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Grundvoraussetzung für die Erfüllung der kompensatorischen Aufgabe der mathematischen Früherziehung
ist die Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage. Unterschiede sind vorwiegend in folgenden
Bereichen zu beobachten
— Wahrnehmungsfähigkeit
— Anschauliches Vorstellungsvermögen
— Denkentwicklung
— Erfahrungen im Umgang mit Materialien
— Fähigkeit, mathematische Sachverhalte sprachlich auszudrücken
— Soziales Verhalten.
Grundlage für die Jahresarbeit ist die Auswahl der Bildungsinhalte auf Grund der Individuallage der
Kinder.
Die Bildungsinhalte des Lehrplans sind nach den weitgehend parallel laufenden Teilbereichen
„Menge" und „Raum" gegliedert.
Ihre Erarbeitung erfolgt in den drei Schritten
— Vertrautwerden
— Handelnder Umgang
— Untersuchen/Ordnen und Sichern von Grunderfahrungen.
Die Reihenfolge des Lehrstoffes innerhalb eines Schrittes bedeutet nicht unbedingt eine zeitliche Aufeinanderfolge.
Damit die mathematische Frühförderung allen Kindern weitgehend gerecht wird, sind differenzierende
Maßnahmen erforderlich.
Das Erarbeiten mathematischer Grunderfahrungen soll von den Kindern durch Handeln in konkreten
Situationen erlebt werden und darf nicht isoliert von anderen Lernbereichen erfolgen.
Die Lernatmosphäre soll frei sein von Leistungsdruck und Zwang, von Überforderung und Mechanisierung.
Als Lernform bietet sich das Spiel in Kleingruppen-, Partner- und Einzelaktivitäten besonders an.
Das Spiel als handelnde Auseinandersetzung mit der Umwelt schafft Möglichkeiten für entdeckendes
Lernen, in dem mathematische Sachzusammenhänge selbsttätig erfaßt werden können. Spielformen wie
Regelspiele, Begriffsspiele, Erkundungsspiele, Planspiele usw. sind besonders geeignet.
Ausreichende Verwendung und Variation der Arbeitsmittel ist eine wesentliche Voraussetzung für die
Einleitung mathematischer Denkprozesse. Sie sollen nicht nur an didaktischen Materialien, sondern vorerst
an Gegenständen der kindlichen Erfahrungswelt entwickelt werden. Es sind solche Arbeitsmaterialien
zu bevorzugen, die dem unterschiedlichen Leistungsvermögen der Kinder gerecht werden und Lösungen
verschiedener Art zulassen.
Didaktische Materialien umfassen
— Homogenes Material (gleiche Form, Größe, Farbe; viele Exemplare): zB Würfel
— Teilstrukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils mehrere Exemplare): zB
Baukasten
— Strukturiertes Material (unterschiedliche Form, Größe, Farbe; jeweils ein Exemplar): zB Logische
Blöcke.
Der Einsatz von Arbeitsblättern soll nicht zu früh erfolgen und richtet sich nach den individuellen
Voraussetzungen der Kinder. Arbeitsblätter dienen keinesfalls als Ersatz für konkrete Aktivitäten.
Singen und Musizieren
Bildungs- und Lehraufgaben
Singen und Musizieren soll die natürliche Freude der Kinder an musikalischer Betätigung, an der
Bewegung, an verschiedenen Geräusch- und Klangerlebnissen entfalten und fördern.
Ein vielseitiges musikalisches Angebot ermöglicht den Kindern intensive Erfahrungen im musikalischen
Bereich, wirkt gemütsbildend, trägt zur Lockerung bei psychophysischen Hemmungen bei, steigert
Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer und erleichtert die Entfaltung sozialer Verhaltensweisen.
In der Vorschulstufe soll Singen und Musizieren sicherstellen, daß
— die Freude der Kinder an Musik erhalten und gefördert wird,
— die Kinder sich musikalisch schöpferisch entfalten können,
— der altersgemäße Liedschatz der Kinder erweitert wird,
— die Kinder für eine Vielfalt akustischer Reize sensibilisiert werden,
— die Kinder erste Erfahrungen im melodischen Bereich sowie mit musikalischen Ordnungen
machen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Musikerziehung in der Vorschulstufe ist nicht lehrgangsmäßig aufzubauen. Alles musikalische Tun
soll aus dem kindlichen Erfahrungsbereich erwachsen; in spielerischer Form sollen die Kinder mit den
angebotenen Inhalten der Musikerziehung vertraut gemacht werden.
Die gemeinsame Begegnung mit Musik soll in einer ungezwungenen Atmosphäre stattfinden, die
Freude an der Musik empfinden läßt und die Bildung von sozialen Kontakten fördert.
Bei der Arbeitsplanung ist die tägliche Begegnung mit Musik sicherzustellen.
Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgaben
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Vorschulstufe versteht sich als Beitrag zur Entwicklung
der kindlichen Gesamtpersönlichkeit; ihre grundlegenden Elemente sind Bewegung und Musik. Die Angebote
der rhythmisch-musikalischen Erziehung konzentrieren sich auf die Erweiterung jener kindlichen
Verhaltensweisen (Konzentration, Beherrschung, Reaktion, Phantasie uam.), die in der Folge affektive,
motorische und kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten stützen sollen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Das Kind sammelt vor Eintritt in die Vorschulstufe verschiedene Erfahrungen hinsichtlich Bewegung
und Musik.
Die Aktivitäten im Bereich der rhythmisch-musikalischen Erziehung haben sich an den unterschiedlichen
Fähigkeiten der einzelnen Kinder zu orientieren.
Die Aufgabenstellung im Bereich der Rhythmik hat so zu erfolgen, daß alle Kinder auf Grund ihrer
Fähigkeiten und Fertigkeiten reagieren können. Von Kindern gefundene Lösungen sollten grundsätzlich
akzeptiert werden.
Bildnerisches Gestalten
Bildungs- und Lehraufgaben
Aufgabe des bildnerischen Gestaltens ist das Hinführen der Schüler zu lustbetontem, freiem Gestalten
im grafischen, malerischen und plastischen Bereich, wobei das Dargestellte mit der Umwelt des Kindes in
enger Beziehung stehen soll.
Die Kinder sollen
— eine Gestaltungsaufgabe selbständig lösen oder gemeinsam Lösungsmöglichkeiten finden,
— auf Gestaltungsanregungen spontan und kreativ reagieren,
— Erfahrungen im Umgang mit Material und Werkzeug sammeln,
— in ihrer Fähigkeit zu bewußtem Schauen gefördert werden,
— Gesehenes verstehen und darüber sprechen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder in
den Bereichen des bildnerischen Gestaltens sehr unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Voraussetzungen
sowie vorhandene Unsicherheiten und Hemmungen sind zu berücksichtigen.
Die Arbeit soll vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt werden. Die Gruppen können nach Interessen,
Sympathien oder Fähigkeiten gebildet werden.
Gruppierungen sind grundsätzlich veränderbar. Bei Einführung unbekannter Materialien, neuer
Werkzeuge oder wichtiger Verhaltensweisen können alle Kinder zusammengefaßt werden.
Für die Durchführung selbstgewählter oder gestellter Aufgaben ist den Kindern genügend Zeit zu
gewähren.
Werkerziehung
Bildungs- und Lehraufgaben
Durch tätige Auseinandersetzung mit Material (Werkstoff) und Werkzeug sollen grundlegende Einsichten
in den Bereichen Bauen — Wohnen, Technik und Produktgestaltung — einschließlich textiler Produktgestaltung
gewonnen werden, wobei auch einfache Fertigkeiten vermittelt werden. Gleichzeitig soll
auf die Entwicklung einer entsprechenden Begriffsbildung und Verbalisierung Bedacht genommen werden.
Darüber hinaus soll es den Schülern ermöglicht werden, auch neue Situationen in allen Tätigkeitsbereichen
zu bewältigen.
Die Kinder sollen
— Erfahrungen im Umgang mit Materialien (Werkstoffen) und Werkzeug sammeln,
— Werkzeug und Material zweckentsprechend verwenden lernen und dabei mögliche Gefahren
richtig einschätzen können,
— einfache Fertigkeiten (Handgeschicklichkeit uam.) kennen, erwerben und verbalisieren,
— an einfache technische Sachverhalte herangeführt werden,
— Vorhaben besprechen,
— beim Entdecken, Erforschen, Experimentieren und Konstruieren sich kreativ verhalten und
Freude am Tun gewinnen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Beim Eintritt in die Vorschulstufe sind die Erfahrungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder in
den Bereichen der Werkerziehung sehr unterschiedlich. Diesen unterschiedlichen Voraussetzungen sowie
vorhandenen Unsicherheiten und Hemmungen ist durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen.
Im Mittelpunkt der verbindlichen Übung Werkerziehung steht das praktische Tun der Kinder. Die
Arbeit wird vorwiegend in Kleingruppen durchgeführt, wobei in besonderem Maße der Sicherheit der
Kinder Rechnung zu tragen ist. Die Gruppen können nach Interesse, Sympathie oder Fähigkeiten gebildet
werden. Die Gruppierungen sind grundsätzlich veränderbar.
Ein sinnvoller Wechsel zwischen Phasen des Planens, des praktischen Tuns und des Nachdenkens
über das Tun soll berücksichtigt werden.
Eine sorgfältige Einführung in die Handhabung von Werkzeugen und Materialien und der Hinweis
auf mögliche Gefahren ist von besonderer Bedeutung, ebenso ist auf sinnvollen und sparsamen Einsatz der
Materialien Bedacht zu nehmen.
Für die Arbeit in den Bereichen „Bauen und Wohnen" und „Technik" können Baukastensysteme verwendet
werden oder geeignete Geräte und Materialien (Tische, Sessel, Schachteln, Stoffe, ... ).
Für den Bereich Produktgestaltung — einschließlich textiler Produktgestaltung — ist eine Vorbereitung
der Bedarfsmaterialien erforderlich.
Werkstoffe mit geringem Bearbeitungswiderstand werden bevorzugt. Die Verwendung von Naturmaterial
und wertlosem Material richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgaben
Aufgabe der Leibesübungen ist es — ausgehend von der individuellen Entwicklung und der motorischen
Lernfähigkeit — durch ein vielfältiges Bewegungsangebot die Gesamtpersönlichkeit des Kindes zu
fördern.
Die Leibesübungen auf der Vorschulstufe sollen
— die Bewegungs- und Spielfreude der Kinder erhalten bzw. wecken und steigern und durch ein
vielseitiges Bewegungsangebot den individuellen Bewegungsbedürfnissen und Interessen entsprechen,
— zum kreativen Umgang mit der Bewegung anregen,
— die Erprobung sozialer Verhaltensweisen im Bewegungsspiel und beim gemeinsamen Üben
ermöglichen,
— zur Steigerung der motorischen Eigenschaften durch vielfältiges Üben der grundlegenden Bewegungsfertigkeiten
führen und damit der Wahrung der Gesundheit und der Verbesserung der Leistungsfähigkeit
dienen.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Körperliche Aktivität ist das wesentlichste Element der Leibesübungen. Durch gezielte vielseitige körperliche
Betätigung soll das Kind sowohl im motorischen Bereich als auch im kognitiven, sozialen und
emotionalen Bereich gefördert werden, wobei die physischen und psychischen Voraussetzungen des einzelnen
Kindes zu beachten sind.
Zur Verbesserung der Aktivitäts- und Zuwendungsbereitschaft soll den Kindern die Möglichkeit zum
freien Spielen mit der Bewegung und mit verschiedenen Geräten, die Möglichkeit zum selbständigen
Erfahrungsammeln am Übungsort, an Geräten und in der Gruppe geboten werden. Erst nach dieser ausgiebigen
Orientierungsphase sollen die Kinder auch zu einfachen Kunststücken angeregt bzw. angeleitet
werden.
Leibesübungen sollen so geführt werden, daß sie zu kooperativem Verhaken und gegenseitigem Helfen
(aber kein „Hilfe geben") erziehen, Konkurrenzverhalten weitestgehend vermeiden und Bewegungsängste
abbauen helfen.
Ängstliche Kinder bedürfen besonderer Motivation. Der oft sehr unterschiedlichen körperlichen und
motorischen Ausgangslage der Kinder ist durch ein differenziertes Bewegungsangebot zu entsprechen und
nicht durch Zwang zur Bewegung.
Leibesübungen sollen möglichst oft im Freien durchgeführt werden (zB Wiese, Wasser, Schnee, Eis,
Aus Gründen der Sicherheit und der Hygiene ist auf eine geeignete Kleidung Bedacht zu nehmen.
Auf der Grundlage der in der Stundentafel angegebenen Wochenstundenzahl ist auch bei ungünstigen
räumlichen Gegebenheiten die tägliche Bewegungseinheit anzustreben.
Spiel
Bildungs- und Lehraufgaben
Spielen ist eine Möglichkeit des Lernens, die dem Entwicklungsstand des Schulanfängers in besonderer
Weise angemessen ist. Durch den handelnden Umgang mit den Dingen im Spiel werden grundlegende
Erfahrungen und Einsichten für das anschauliche Denken des Kindes erworben.
Im Spiel sollen alle Bereiche der Entwicklung stimuliert und gefördert werden
— die Spontaneität und das schöpferische Tun,
— die Freude am eigenen Körper und an den eigenen Bewegungen,
— die Bereitschaft, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten und die eigene Rolle innerhalb einer
Gemeinschaft zu finden,
— die Wahrnehmung und das Denken,
— das Sprachverständnis und die sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
— die Lern- und Leistungsbereitschaft.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Das Spiel soll in der Vorschulstufe als methodisches Prinzip alle Bildungsbereiche durchziehen; es
kann keineswegs nur auf bestimmte Stunden beschränkt werden.
Zu Beginn der Schuljahres zeigen Kinder unterschiedliche Spielfähigkeiten. Viele Kinder kennen eine
Vielzahl an Spielmaterialien und wissen, wie man damit umgeht. Es gibt aber auch Kinder, die nicht spielen
können; dies ist häufig mit einer Beeinträchtigung ihrer Lernfähigkeit verbunden. Den unterschiedlichen
Spielfähigkeiten der Kinder muß der Lehrer Rechnung tragen, indem er durch Variationen der Spielinhalte
und der Spielmaterialien immer wieder neue Spielimpulse setzt.
Um den Spielbedürfnissen aller Kinder gerecht zu werden und ihre Spontaneität zu erhalten, sollte
der Lehrer bemüht sein, dem Spielziel, der Spielsituation und dem Spielmaterial entsprechend die Anzahl
der Kinder pro Spielgruppe zu variieren. Dem Spiel in Kleingruppen kommt hinsichtlich der angestrebten
Bildungsziele große Bedeutung zu.
Die Kinder sollten Gelegenheit haben, einerseits Spielinhalte und Materialien frei zu wählen, andererseits
sollen sie auch lernen, sich gemeinsamen Spielaktivitäten anzupassen. Um das freie (spontane) Spiel
anzuregen, sollte das Klassenzimmer unterschiedlich ausgestattete Spielbereiche enthalten (Puppenecke,
Bauecke, Kaufmannsladen ...). In diesen Spielbereichen können sich Kinder in kleinen Gruppen selbständig
beschäftigen. Zur Durchführung und Beendigung ihrer Spielaktivitäten muß genügend Zeit eingeplant
werden.
Der Lehrer sollte die Kinder in neue Spiele einführen, ihre Spielaktivitäten beobachten und — wenn
erforderlich — mitspielen bzw. lenkend eingreifen.
Spiel kann vom Lehrer bewußt zur Auflockerung und Entspannung, zum Aggressionsabbau und zur
Überwindung von Hemmungen eingesetzt werden. Im gelenkten Spiel können auch bestimmte Themen
und Ausgänge vorbereitet bzw. verarbeitet werden.
Die Kinder sollten im Laufe des Schuljahres befähigt werden, sich in einer Gemeinschaft an
bestimmte Spielregeln zu halten, ein faires Spielverhalten zu entwickeln, sich konzentriert und ausdauernd
mit Spielmaterialien auseinanderzusetzen und begonnene Spiele zu Ende zu führen.
10. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat die Überschrift des Sechsten Teiles zu lauten
„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF FÜR DIE EINZELNEN PFLICHTGEGENSTÄNDE
DER 1. BIS 8. SCHULSTUFE"
11. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) ist nach der Überschrift des Sechsten Teiles einzufügen
„BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
Sachunterricht
Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte für die vielseitige Betrachtung der Wirklichkeit
sowie die Stellung des Menschen in dieser Wirklichkeit kennenlernen.
Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde der Gesellschaft sowie das Werden und die Erhaltung
des menschlichen Lebens. Die Schüler sollen ferner die Fähigkeit erwerben, sich über das Erlernte in
angemessener Weise auszudrücken sowie das Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb und durch weiterführende
Bildungseinrichtungen zu vermehren und zu vertiefen.
Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein Sachliche beschränken, sondern muß auch die
Gefühlswelt der Schüler ansprechen.
Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist auf die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Bedacht zu
nehmen. Richtiges Verhalten und Verantwortungsbewußtsein dem eigenen Körper gegenüber sind zu entwickeln.
Heimat- und Naturkunde
Der Sachunterricht auf der Grundstufe I hat sich weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes
zu beschränken. Er hat von den persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner nächsten
Umgebung auszugehen und zu versuchen, zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten.
Auf der Grundstufe II ist der Sachunterricht vor allem auf den Heimatort (Schulort) sowie auf seine
nähere und weitere Umgebung zu beziehen und auf das Heimatland zu erweitern. Dabei sollen die für den
Heimatort (Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und
zwar ohne Beschränkungen durch politische Grenzen.
Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen zur sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen,
räumlichen, kulturellen und historischen Umwelt im Vordergrund der Betrachtung zu stehen. Auf
der Grundlage von gewonnenen Erfahrungen, Anschauungen und Einsichten sind den Kindern verständliche
allgemeine Begriffe und ein erstes konkretes Wissen in diesen Betrachtungsbereichen zu vermitteln.
Die Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und ein zielgerichtetes
Verhalten im Hinblick auf die Anforderungen, die an den zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten
Lebensbereichen gestellt werden, zu üben.
Geschichte und Sozialkunde
Einsicht in das Typische wichtiger historischer Zeitabschnitte. Bekanntwerden mit großen Leistungen
bedeutender Menschen und Völker. Verständnis für die gegenwärtigen kulturellen und politischen Tatsachen
auf Grund ihres Werdens. Bereitschaft, sich in Anschauungen anderer Völker und sozialer Gruppen
in Vergangenheit und Gegenwart hineinzudenken und sie zu achten.
Verständnis für Bemühungen um das friedliche Zusammenleben und -wirken der Menschen; Aufzeigen
von Möglichkeiten zur altersgemäßen Bewältigung von Spannungen und Konflikten in überschaubaren
sozialen Bereichen.
Geschichtliche Grundlagen des österreichischen Staates. Die demokratische Republik Österreich.
Erwecken des Interesses für die Vorgänge im öffentlichen Leben und Hinführen zu demokratischer Gesinnung
und entsprechendem Lebensstil.
Geographie und Wirtschaftskunde
Kenntnis der für den Österreicher bedeutendsten Landschaften und Siedlungsräume seines Vaterlandes,
Europas und der übrigen Welt.
Kenntnis der wichtigsten wirtschaftlichen Beziehungen Österreichs zu fremden Ländern. Übung im
Gebrauch von Karten.
Verwurzelung in der Heimat und im Vaterland; Bewußtsein der Verbundenheit der Völker Europas
und der Welt. Wecken des Verständnisses für fremde Lebensweisen.
Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen von Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und
Verkehr. Verständnis für die Bedeutung volkswirtschaftlich richtigen Verhaltens des einzelnen und der
Gesamtheit.
Biologie und Umweltkunde
Einblicke in den Bau des menschlichen Körpers und in die Funktion seiner wichtigsten Organe;
Grundsätze einer gesunden Lebensführung.
Das Werden und Reifen des Menschen einschließlich der Bedeutung seiner Geschlechtlichkeit.
Kenntnis typischer Vertreter von Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches, besonders im Hinblick
auf die heimatliche Umwelt. Hervorhebung des Verhältnisses zum Menschen. Einblicke in die
Zusammenhänge zwischen Körperbau und Lebensweise und in die Beziehungen der Pflanzen und Tiere
zueinander, zu ihrer Umwelt und zum Menschen.
Wecken der Ehrfurcht vor dem Leben des Menschen. Einblick in die Größe und den Formenreichtum
der Natur. Wecken der Liebe zur Natur und der Bereitschaft für Landschafts- und Naturschutz sowie für
die Pflege von Pflanzen und Tieren. Umweltschutz.
Naturlehre
Verständnis für Geräte und technische Einrichtungen auf Grund der in ihnen wirksamen physikalischen
Gesetze. Erster Einblick in chemische Vorgänge und Kenntnisse einiger heimischer Bodenschätze.
Verständnis für die Bedeutung technischer Erfindungen im Hinblick auf die Wohlfahrt des Menschen
und Hinweise auf die Gefahren der Technisierung des Lebens.
Deutsch
Die Schüler sollen dazu geführt werden, sich mündlich und schriftlich in einer der gehobenen
Umgangssprache möglichst nahekommenden Sprache klar und einfach auszudrücken.
Niederschriften sollen frei von groben Verstößen gegen Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung sein.
Die Schüler sollen lernen, Gehörtes zu verstehen, entwicklungsgemäßes Lesegut selbständig zu erfassen
und die Schönheit der Sprache zu empfinden. Entwicklung des Geschmackes und Förderung des kritischen
Urteiles.
Das Lesen soll auch der mitmenschlichen Erziehung dienen und die jungen Menschen den Sinn des
eigenen Lebens erkennen lassen.
Erkennen und Betreuung legasthenischer Kinder.
Mathematik
Erkennen grundlegender Gesetzmäßigkeiten der Zahlen und der Raumgebilde. Anbahnung einfacher
mathematischer Denkweisen. Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Sicherheit und Geläufigkeit im numerischen Rechnen. Beherrschung grundlegender Kenntnisse und
Fertigkeiten aus der Geometrie.
Zahlenmäßiges und räumliches Erfassen der Umwelt. Fähigkeit, einfache Rechenaufgaben des praktischen
Lebens verständnisvoll und selbständig zu lösen.
Musikerziehung
Freude am Singen. Schulung des Gehörs, Pflege des Sinnes für gute Musik und veredelnde Entwicklung
der dadurch geweckten Gemütskräfte.
Richtiges und ausdrucksvolles Singen ein- und mehrstimmiger Lieder nach Noten auf Grund planmäßiger
Pflege des Tonsinnes, des rhythmischen Gefühls und der Stimme.
Erwerbung eines Schatzes guter Lieder.
Einführung in einfache musikalische Formen.
Bildnerische Erziehung
Freude an bildschöpferischer Betätigung. Fähigkeit zu bewußtem Schauen und zu bildnerisch durchformter
wie auch zu sachlicher Darstellung. Gefühl für bildnerische Qualitäten.
Bildnerisches Darstellen unter Beachtung der Formeinheit des Bildganzen. Nutzung der Ausdruckswerte
von Gestaltungs- und Darstellungsmitteln: Sachliches Darstellen in Hinsicht auf Bau, Struktur und
Ausdruck. Im Zusammenhang mit den praktischen Übungen Betrachtung von entwicklungsmäßig geeigneten
Werken bildender Kunst.
Schreiben
Besitz einer gut leserlichen, geläufigen und gefälligen Schreibschrift (Lateinschrift). Sinn für Ebenmaß
der Schrift und für Gliederung und Ordnung des Schriftfeldes. Vertrautheit auch mit den Formen der
deutschen Schrift. Schreiben und Anwendung ornamentaler Schrift.
Werkerziehung
Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug sollen elementare Einsichten in den
Bereichen Bauen — Wohnen, Technik und Produktgestaltung (einschließlich textiler Produktgestaltung)
gewonnen werden, die den Schiller befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen
und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen seiner Umwelt zu entwickeln.
Dabei sind — auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht — erste Einsichten in die wechselseitigen
Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft anzubahnen. Das entdeckende und forschende
Lernen soll die Ausbildung des produktiv-schöpferischen Denkens fördern.
Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft unterstützen, den sorgfältigen Umgang mit
Werkstoff und Werkzeug fördern sowie zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung erziehen.
Hauswirtschaft
Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die
Aufgaben der Frau und Mutter dienen.
Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und Speisefolgen,
bei richtiger Planung und bei Durchführung der praktischen Arbeiten des einfachen Haushaltes.
Eß- und Tischkultur.
Arbeitswille, Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten.
Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget).
Leibesübungen
Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur
Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit.
Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute
Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung.
Entfaltung der Freude an der Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens.
Erziehen zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft und zu verantwortungsbewußter Einordnung
in die Gemeinschaft. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit.
Anbahnen des Verständnisses für wertvolle außerschulische Leibesübungen."
12. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) ist nach dem Sechsten Teil folgender Siebenter Teil
einzufügen
„SIEBENTER TEIL
BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, LEHRSTOFF SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
DER VERBINDLICHEN ÜBUNGEN IN DER GRUNDSCHULE
Verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"
Bildungs- und Lehraufgaben
Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule hat die Aufgabe,
— die Motivation zur Beschäftigung mit einer Fremdsprache grundzulegen, zu vertiefen und
— die Kommunikationsfähigkeit in der Fremdsprache anzubahnen.
Beide Zielstellungen stehen in engem Zusammenhang und beeinflussen einander. Der Fremdsprachenunterricht
in der Grundschule soll die Begegnung mit der zweiten Sprache in einer lustbetonten und
zwanglosen Atmosphäre herbeiführen, die Freude der Kinder am Erlernen einer Zweitsprache wecken und
somit eine positive Haltung gegenüber fremden Sprachen aufbauen.
Sprachliche Kommunikation muß als konkrete Tätigkeit anhand von Themen, Situationen und Aktivitäten
(Lieder, Rätsel, Reime, Spiele,...) erfahren werden, die auf die unmittelbaren Interessen des Kindes
Bezug nehmen. Denn für das Kind ist es unnatürlich und schwierig, Sprache von ihrem Verwendungszweck
zu trennen.
Da der Erwerb einer Fremdsprache ein den Menschen in seiner Gesamtheit bewegender Prozeß ist
und Kommunikation immer soziales Verhalten einschließt, ist das bewußt geplante Lernen von kooperativen
Verhaltensweisen unabdingbar. Darüber hinaus soll über das Kennenlernen einer anderen Sprachgemeinschaft
eine offene, aufgeschlossene Haltung anderen Völkern und Kulturen gegenüber angestrebt
werden.
Ziele im Bereich der Fertigkeiten
Der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule wird in erster Linie den Aufbau von Hörverstehen
und mündlicher Kommunikationsfähigkeit zum Schwerpunkt haben, daher sind Leseverstehen und Schreiben
als eigenständige Fertigkeiten nicht anzustreben. Das Schriftbild kann jedoch lernunterstützend eingesetzt
werden, sobald das Klangbild abgesichert ist.
Durch Ausnützen natürlicher Kommunikationssituationen in der Klasse sollen die Schüler lernen,
sprachlich zu handeln und die Unterrichtsarbeit mitzugestalten (zB: Vorschläge machen, Wünsche vorbringen,
Nichtverstehen äußern, um Wiederholung bitten usw.).
Weiters sollen die Kinder auf Alltagssituationen vorbereitet werden, die auf den Vorerfahrungen der
Kinder aufbauen.
Hörverstehen
Die Schüler sollen nach der Grundschule in der Lage sein,
— einfachste Äußerungen im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe zu verstehen sowie
— einfachste Hörtexte über Medien zu erfassen, sofern sie thematisch an Bekanntes anschließen.
Sprechfertigkeit
Die Schüler sollen nach der Grundschule in der Lage sein, spontan und in einfachster Form
— im Rahmen der erarbeiteten Gesprächsstoffe Kontakte mit jemandem aufzunehmen, Informationen
zu geben und einzuholen sowie
— Gefühle, Wünsche und persönliches Befinden zum Ausdruck zu bringen.
a) Englisch
Lehrstoff
3. und 4. Schulstufe
Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der 8- bis l0jährigen
soll der Schüler lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene
Sprechabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.
Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden
Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen;
Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien, Reisen; Tiere uä.
Sprechabsichten
Wortschatz
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der
Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für
Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.
Grammatik
Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung
(und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daher abzusehen.
Aussprache
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen
sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Englischunterricht an der Grundschule
soll die Kinder an den Klang der englischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache
anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der englischen Tonführung, der Wortbindung und dem
Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert betrieben,
sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind Vor- und
Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Englische charakteristischen Laute; Übungen
zur Lautunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache Reime, Sprüche
und rhythmische Sprechübungen.
Didaktische Grundsätze
Schülerzentrierte Arbeitsformen
Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen
nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird. Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte
Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch) schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität
der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit zu erhöhen. Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen
bieten sich an
Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit (pair work), in kleinen Gruppen (group work); allé Schüler
bewegen sich gleichzeitig im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache
Gespräche.
Einsprachigkeit
Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines
situativen Rahmens (role, setting usw.) und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache ver-
wendet werden. Als Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie
nötig.
Medien
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht
besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht
Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten,
Kassetten u. dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung
von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.
Fehler
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die
Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren,
daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit
durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht
genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert
wird (Transfer).
Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden,
um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.
Hörverstehen
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann Hörverstehen entwickelt
sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen
sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen (tasks), die über Medien
(Tonband/Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den
Rückgriff auf die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen
zB aus einer Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht.)
Sprechen
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult,
wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen, Schwachformen) zu beachten ist. Die
Schüler reproduzieren und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit (pair work).
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung
der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen
Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die
Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Lesen und Schreiben
Leseverstehen und Schreiben nehmen im Englischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen
Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte (Wörter,
Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn den Kindern
das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.
Schreiben ist aus dem Englischunterricht in der 3. Schulstufe auszuklammern und soll auch in der
4. Schulstufe auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben, da der erforderliche Zeitaufwand in keinem vertretbaren
Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.
Wortschatz
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden.
Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst
viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten,
zu üben und vielfältig anzuwenden.
Aussprache
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Englischunterricht in der Grundschule besondere
Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger.
Sie ermöglichen es dem Lehrer, sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen,
darüber hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben,
zu festigen und anzuwenden.
Der Gebrauch der englischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder
Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen
möchte, das offensichtlich allen Freude bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer
Tätigkeit oder das Singen fremdsprachiger Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und
fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.
Werden Äußerungsmuster nicht mit Hilfe von Spielen erarbeitet, dann bieten sich kurze Reihenübungen
sowie Frage- und Antwortketten an.
Abzulehnen ist das Üben reiner Grammatiksätze, weil sie infolge des Mangels an Sinnhaftigkeit rasch
vergessen werden.
Lieder und Reime
Die Auswahl orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit und am sprachlichen Niveau der
Texte. Dabei ist zu beachten, daß die geforderten Sprachleistungen immer im Rahmen des für die Grundschüler
leicht Erlernbaren bleibt. Vorrang ist den „action songs" und solchen Liedern zu geben, die die
Möglichkeit des selbständigen Findens von Strophen und des Veränderns bieten.
b) Französisch
Lehrstoff
3. und 4. Schulstufe
Ausgehend von einfachen Alltagssituationen aus der Erlebnis- und Erfahrungswelt der 8- bis l0jährigen
soll der Schiller lernen, sprachliche Äußerungen anderer zu verstehen, und ermutigt werden, eigene
Sprechabsichten mit einfachsten sprachlichen Mitteln zu verwirklichen.
Die Sprechabsichten können im Rahmen folgender Themenkreise realisiert werden
Unterricht, Klassenzimmer, Schulsachen; Familie und Freunde, Alltag zu Hause, Feste; Einkaufen;
Arbeit und Freizeit; Essen und Trinken; Kleidung; Zeit; Wetter; Ferien, Reisen; Tiere uä.
Sprechabsichten
Wortschatz
Die Unterrichtsarbeit hat sich an einem Grundwortschatz zu orientieren, der nach den Kriterien der
Themenbezogenheit, der Altersgemäßheit und des leicht Erlernbaren sowie unter Berücksichtigung des für
Wiederholung und Sicherung des Unterrichtsertrages notwendigen Zeitaufwandes festzulegen ist.
Grammatik
Redemittel werden auf dieser Lernstufe ganzheitlich erfahren und erlebt. Eine formale Kategorisierung
(und Benennung) ist nicht altersgemäß; von einer Vorgabe grammatikalischer Regeln ist daherabzusehen.
Aussprache
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der beiden Fertigkeiten Hörverstehen und Sprechen
sind die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache. Der Französischunterricht an der
Grundschule soll die Kinder an den Klang der französischen Sprache gewöhnen und eine richtige Aussprache
anbahnen, wobei neben der Lautschulung auch der französischen Intonation, der Wortbindung
und dem Rhythmus Aufmerksamkeit zu schenken ist. Ausspracheschulung sollte im allgemeinen nicht isoliert
betrieben, sondern in alle Phasen des Unterrichts integriert werden. Geeignete Übungsformen sind
Vor- und Nachsprechen mit besonderer Berücksichtigung der für das Französische charakteristischen
Laute; Übungen zur Lautenunterscheidung, soweit der vorgesehene Wortschatz dies erlaubt, sowie einfache
Reime und Sprüche.
Didaktische Grundsätze
Schülerzentrierte Arbeitsformen
Das Lehren einer Fremdsprache wird nur dann erfolgreich vor sich gehen, wenn das Unterrichtsgeschehen
nicht ausschließlich vom Lehrer dominiert wird.
Es ist darauf zu achten, daß auf lehrergesteuerte Phasen (Demonstration, Lehrer-Schüler-Gespräch)
schülerzentrierte Arbeitsformen folgen, um die Eigenaktivität der Schüler sicherzustellen und die Sprechzeit
zu erhöhen.
Folgende schülerzentrierte Arbeitsformen bieten sich an
Alle Schüler arbeiten gleichzeitig zu zweit, in kleinen Gruppen; alle Schüler bewegen sich gleichzeitig
im Klassenzimmer und jedes Kind führt mit verschiedenen Partnern einfache Gespräche.
Einsprachigkeit
Im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule ist Einsprachigkeit anzustreben. Zur Klärung eines
situativen Rahmens und bei der Angabe von Spielregeln kann die Muttersprache verwendet werden. Als
Regel für die Verwendung der Muttersprache gilt: so wenig wie möglich, so viel wie nötig.
Medien
Die Beachtung des Prinzips der Anschaulichkeit ist im weitgehend einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht
besonders wichtig.
Als Medien kommen in Betracht
Verwendung von Gegenständen, Tuchtafelbilder, Tafelskizzen, Folien, Wandbilder, Wort- und Bildkarten,
Kassetten und dgl. Darüber hinaus spielt das Verknüpfen von Sprechen und Handeln unter Einbeziehung
von Gestik und Mimik eine wichtige Rolle.
Fehler
Die Korrektur von Fehlern beim Sprechen ist stets behutsam durchzuführen, wobei der Lehrer die
Rolle eines Helfers einnimmt. Es ist jedoch entscheidend, daß die Schüler in Transfersituationen spüren,
daß sie auch frei agieren können, ohne daß Korrekturen durch den Lehrer vorgenommen werden, soweit
durch den Fehler nicht die Kommunikation beeinträchtigt wird.
Wiederholung
Auf eine gezielte und ausreichende Wiederholung ist zu achten. Insbesondere muß darauf Bedacht
genommen werden, daß der bisher gelernte Sprachschatz stets in neuen Situationen verwendet bzw. erweitert
wird (Transfer).
Wenn möglich, sollte der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule in Halbstunden erteilt werden,
um das Behalten zu sichern und um die optimale Aufmerksamkeitszuwendung der Kinder zu garantieren.
Hörverstehen
Der Schüler wird wesentlich mehr verstehen als er sprachlich produzieren kann. Hörverstehen entwickelt
sich im primär einsprachig geführten Fremdsprachenunterricht durch das Verstehen der Lehreräußerungen
sowie durch das Lösen von gezielten Aufgaben zum Hörverstehen, die über Medien (Tonband/
Kassette) vermittelt werden. Die Aufgaben müssen jedoch so gestaltet sein, daß sie ohne den Rückgriff auf
die Fertigkeit des Lesens oder Schreibens bewältigt werden können. (Die Schüler kreuzen zB aus einer
Folge von Bildern das Bild an, das dem Gehörten entspricht).
Sprechen
Die Sprechfertigkeit der Kinder wird anhand authentischer, altersgemäßer Minidialoge geschult,
wobei die Verwendung der gesprochenen Sprache (Kurzformen) zu beachten ist. Die Schüler reproduzieren
und variieren die Dialoge nach der Darbietung in Partnerarbeit.
Nicht das bloße auswendige Aufsagen von Minidialogen ist als Ziel anzustreben, sondern die Anbahnung
der spontanen Verwendung der Fremdsprache in den für den Grundschulunterricht charakteristischen
Situationen.
Es ist darauf zu achten, daß ein möglichst natürliches Sprechtempo eingehalten wird, welches die
Grundlage für eine gute Aussprache, Wortbildung und Intonation bildet.
Lesen und Schreiben
Leseverstehen und Schreiben nehmen im Französischunterricht der Grundschule einen so bescheidenen
Platz ein, daß man von einer Ausbildung dieser beiden Fertigkeiten nicht sprechen kann. Texte
(Wörter, Wortgruppen, Sätze, Minidialoge) können aber als Gedächtnisstütze eingesetzt werden, wenn
den Kindern das Klangbild vertraut ist und von ihnen ohne Schwierigkeiten reproduziert wird.
Das Schreiben ist auch im 2. Lernjahr auf ein Mindestmaß zu beschränken, da der erforderliche Zeitaufwand
in keinem vertretbaren Verhältnis zum Lernergebnis stehen würde.
Wortschatz
Der Wortschatz soll kontextuell (im Wortfeld, im sinnvollen Satz) dargeboten und geübt werden.
Realia, Bildmaterial, Gestik und Mimik usw. unterstützen die Bedeutungsvermittlung.
Das Qualitative hat generell Vorrang vor dem Quantitativen. Es kommt nicht darauf an, möglichst
viele Wörter zu vermitteln, sondern einen kleinen sorgfältig ausgewählten Grundwortschatz zu erarbeiten,
zu üben und vielfältig anzuwenden.
Aussprache
Die Schulung des Gehörs und die Pflege der Aussprache ist eine sehr wichtige Aufgabe des Französischunterrichts
an der Grundschule. Die Schüler sollen lernen, Laute und Lautfolgen (zB: /in/,/bl/, usw.)
richtig zu hören und wiederzugeben. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei den sinntragenden Phonemen
zu schenken, da deren unrichtige Artikulation zur Störung der Verständigung führen kann (zB: —/
ã/
—/son — sans/,/s/—/z/—/son — maison/,/b/—/p/—/bon — pont/ua.).
Sie sollen aber auch Wortbindungen (zB: mon ami! C'est un ami!) sowie fallende und steigende Endintonation
richtig hören und nachsprechen können und erkennen, daß mit Hilfe der Sprachmelodie auch
Gefühle, wie Verwunderung, Zweifel, Ärger, Begeisterung, usw., ausgedrückt werden können.
Die französischen Laute werden nicht isoliert an die Kinder herangetragen. Ihr Auftreten ergibt sich
aus den einfachen Gesprächen, die der Lehrer von Anfang an mit den Kindern führt. Kinder dieser Altersgruppen
lernen vor allem durch Nachsprechen. Der Lehrer spricht im normalen Sprechtempo vor, die
Schüler hören zu, beobachten die Mundstellung des Lehrers und sprechen nach. Ergänzend dazu wird es
sich in einigen Ausnahmefällen nützlich erweisen, kognitive Hilfen zu bieten, zB
— Andeuten der Satzmelodie und Wörtbindung durch die Hand des Lehrers
— Fühlen des Vibrierens am Kehlkopf bzw. Nasenflügel /z/ und
Eine gute Möglichkeit, Ausspracheschulung attraktiv zu gestalten, ergibt sich durch die Verwendung
von kurzen Reimen, die eine größere Anzahl der zu übenden Laute enthalten. Auch das Zusammenstellen
von Reimpaaren, das Erfinden von Klangbildern (zB: Summen einer Biene „zzzzzzz" usw.) und das Verwenden
von Auszählreimen bereitet den Kindern viel Spaß und hilft die bei der Ausspracheschulung leicht
drohende Monotonie zu vermeiden.
Übungsformen
Dem Spielerischen und Musischen kommt im Französischunterricht in der Grundschule besondere
Bedeutung zu. Reime, Lieder und Lernspiele sind für 8- und 9jährige äußerst wirkungsvolle Motivationsträger.
Sie ermöglichen es dem Lehrer sehr viel Abwechslung in das Unterrichtsgeschehen zu bringen, darüber
hinaus aber auch grundlegende Redemittel in einer die Schüler sehr ansprechenden Form zu üben, zu
festigen und anzuwenden.
Der Gebrauch der französischen Sprache wird im Rollenspiel, Ratespiel, Denkspiel, Wettspiel, Sing- oder
Tanzspiel zur zwingenden Notwendigkeit, wenn der Schüler an einem Geschehen teilnehmen
möchte, das offensichtlich allen Spaß bereitet. Das Erleben der fremden Sprache in Verbindung mit spielerischer
Tätigkeit oder das Singen fremdsprachlicher Lieder vermittelt den Kindern ein Erfolgsgefühl und
fördert damit die Bereitschaft zu weiterer Beschäftigung mit der Sprache.
Abzulehnen sind nicht-kontextualisierbare Sätze (wie: je vois un ... Et toi?) und isolierte „exercices
structuraux" (Schüler 1 : Je joue avec un ami, Schüler 2: Tu joues avec un ami, Schüler 3: Il joue avec un
ami), mit Hilfe derer Strukturen und Wortschatz ohne den Reiz des Spiels geübt werden sollen.
Lieder und Reime
Lieder haben vor allem die Funktion, Abwechslung und Spaß in den Unterricht zu bringen. Ihre Auswahl
orientiert sich an den Kriterien der Altersgemäßheit, am Jahresablauf und am sprachlichen Niveau
der Texte, und es ist zu beachten, daß die geforderte Sprachleistung immer im Rahmen des für Grundschüler
leicht Erlernbaren bleibt.
Verbindliche Übung Verkehrserziehung
Bildungs- und Lehraufgaben
Durch die verbindliche Übung Verkehrserziehung sollen die Schüler angeleitet werden, sich auf dem
Weg zu und von der Schule auf Freizeitwegen im Nahbereich ihrer Wohnung verkehrsgerecht zu verhalten.
Eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung zum Straßenverkehr soll dadurch aufgebaut
werden, daß die Verkehrserziehung zwar den Kenntnisbereich berücksichtigt, vor allem aber den Verhaltens-
und Einstellungsbereich in den Vordergrund stellt.
Die lokale Verkehrssituation und die sich daraus ergebenden Anforderungen an den Schüler als Fußgänger
und Mitfahrer in einem Fahrzeug bilden Ausgangspunkt und Inhalt aller Planungen.
Im Einstellungsbereich sollen eigenverantwortliches Handeln und soziales (partnerschaftliches) und
gefahrenvermeidendes (defensives) Verhalten auch im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme
angebahnt werden. Anzustreben sind die Bereitschaft zur Einhaltung der Verkehrsregeln und eine sachliche
Einstellung zum Gebrauch von Fahrzeugen.
Im Verhaltensbereich bildet die Einübung konkreter Verhaltensmuster zur Bewältigung der täglichen
Anforderungen als Fußgänger und Mitfahrer in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln den Schwerpunkt.
Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verkehrsteilnahme zu verbessern, sollen auch Übungen
zur Förderung der optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit, der Motorik, der Reaktionssicherheit
und des Konzentrationsvermögens durchgeführt werden.
Im Kenntnisbereich müssen neben den Verkehrsregeln und -zeichen für Fußgänger auch Informationen
über Verkehrsteilnehmer, Fahrzeuge, Straßen und Witterungsbedingungen vermittelt werden.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Die verbindliche Übung ersetzt die fächerübergreifende und wiederholte Beachtung der Verkehrserziehung
als Unterrichtsprinzip nicht.
Durch die verbindliche Übung Verkehrserziehung werden besondere Schwerpunkte in der Grundschule
festgelegt, um damit deren eigenständige Behandlung im Unterricht sicherzustellen.
Aus dem didaktischen Grundsatz der Lebensnähe ergeben sich für die verbindliche Übung Verkehrserziehung
folgende Forderungen
a) Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Besprechung von rechtlichen Vorschriften für Fußgänger
hinsichtlich der Auswahl der Inhalte und Begriffe;
b) Einbeziehung realer Situationen des Lebens in den Unterricht: Vekehrsbeobachtung; genaue
Besprechung der beabsichtigten Beobachtungsaufgaben an vorher festgelegten Beobachtungsstandorten.
Behandlung der eigenen Erfahrungen der Schüler im Straßenverkehr (zB das Verhalten der
Erwachsenen, Erlebnisse als Mitfahrer usw.) ;
c) Einübung von Verhaltensmustern zur Bewältigung konkreter Verkehrssituationen des Alltags
(auch im Freizeitbereich); allenfalls Miteinbeziehung der Exekutive bei den praktischen Übungen
über das „Standardprogramm für den schulischen Einsatz der Exekutivbeamten in der Verkehrserziehung"
hinaus.
Zusammenarbeit mit den Eltern und der Exekutive: bei der Auswahl des sicheren Schulwegs;
durch Einbeziehung in das Übungsprogramm usw.;
d) Begründung aller empfohlenen Verhaltensmuster in ihren einzelnen Phasen, um Lernen durch
Einsicht zu erzielen;
e) Rollenspiel als Mittel zur Selbsterfahrung.
Auf systematische Festigung und regelmäßige Wiederholung der im Abschnitt Lehrstoff angegebenen
Verhaltensweisen ist zu achten, daher ist auf eine enge Verklammerung der Inhalte der Verkehrserziehung
in der 1. und 3. Schulstufe zu achten."
13. In der Anlage C/1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl
und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände)
a) ist in der Stundentafel nach der Gesamtwochenstundenzahl folgende Zeile einzufügen
„Förderunterricht 1 1 1 1 2 2 2 2"
b) hat der letzte Absatz zu lauten
„Der Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung
bei Bedarf anzubieten (siehe Siebenter Teil). Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch
den Lehrer gemäß § 12 Abs. 6 und 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer des Förderunterrichtes
sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht, anzugeben."
14. In der Anlage C/1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) hat der Siebente Teil zu lauten
„SIEBENTER TEIL
FÖRDERUNTERRICHT
Der Förderunterricht in der Allgemeinen Sonderschule verfolgt in erster Linie folgende Ziele
a) Schüler, bei denen der erfolgreiche Abschluß der jeweiligen Schulstufe gefährdet erscheint, sollen
im Kleingruppenverband eine über die Möglichkeiten der Individualisierung im Klassenverband hinausgehende
Förderung erhalten. Es ergibt sich von selbst, daß einer engen Verknüpfung zum Klassenunterricht
große Bedeutung zukommt und keine darüber hinausgehenden Lernziele angestrebt werden.
Obwohl eine strenge Abgrenzung gegenüber den therapeutischen und funktioneilen Übungen nicht
möglich ist, zielen diese eher auf eine allgemeine Verbesserung der Bildsamkeit insbesondere auch im
affektiven, sozialen und psychomotorischen Bereich ab, während der Förderunterricht in erster Linie die
Erreichung der stufenspezifischen Lehrplanforderungen sichern soll.
Eine eigenständige didaktisch-methodische Planung, die von den individuellen Lernvoraussetzungen
ausgeht und den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtes in einer kleinen Gruppe
Rechnung trägt, ist daher unbedingt erforderlich.
b) Sofern eine günstige Entwicklung des Lern- und Leistungsverhaltens erwarten läßt, daß ein Schüler
den Anforderungen der allgemeinen Schule wieder entsprechen könnte, kann er außer durch Individualisierungsmaßnahmen
im Klassenunterricht auch im Förderunterricht auf einen derartigen Übertritt
vorbereitet werden.
Der Inhalt und die Planung eines derartigen Förderunterrichtes orientieren sich an den Anforderungen
der für den Übertritt in Betracht gezogenen Schulart und Schulstufe.
Dabei können auch Inhalte von Unterrichtsgegenständen einbezogen werden, deren Behandlung im
Bildungsgang der Allgemeinen Sonderschule nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorgesehen ist.
Erfolgt ein Übertritt in Form einer probeweisen Aufnahme gemäß § 8 a des Schulpflichtgesetzes,
kann die Teilnahme am den Übertritt vorbereitenden Förderunterricht weiterhin vorgesehen werden,
sofern diesbezügliche organisatorische Möglichkeiten bestehen. Dadurch soll gerade in den Anfangsphasen
einer probeweisen Rückführung unterstützende Lernhilfe durch den abgebenden Klassenlehrer der
Sonderschule ermöglicht werden."
ARTIKEL II
Diese Verordnung tritt mit 1. September 1983, soweit sie die verbindliche Übung „Lebende Fremdsprache"
auf der 4. Schulstufe betrifft, jedoch mit 1. September 1984, in Kraft.