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412_1982 AT

412. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend schulzeitrechtliche Regelungen für Übungsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend schulzeitrechtliche Regelungen für Übungsschulen

Auf Grund des § 2 Abs. 8 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 468/1974 und 142/1978 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst vom 24. Juli 1979, BGBl.

Nr. 368, betreffend schulzeitrechtliche Regelungen

für Übungsschulen wird wie folgt geändert

Im § 1 ist nach der Zeile „Pädagogische Akademie

mit Öffentlichkeitsrecht der Diözese Graz-Seckau

in Graz" folgende Zeile einzufügen

„Pädagogische Akademie des Bundes in Tirol".

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