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412_1980 AT

412. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in

der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle

1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten

Bezeichnungen des Internationalen

Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung in vier

Sprachen, die Abkürzungen der Bezeichnungen

in drei Sprachen sowie dessen Emblem von der

Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

sind.

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