412. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der mexikanischen Regierung
haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-
bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzabkommen
zum Warschauer Abkommen zur
Vereinheitlichung von Regeln über die von
einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer
ausgeführte Beförderung im internationalen
Luftverkehr (BGBl. Nr. 46/1966, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 32/1970) hinterlegt
Staaten : Datum der Hinterlegung der
Ratifikation:- oder Beitrittsurkunden
Tunesien 6. Mai 1970
Zypern 31. August 1970
Sambia 1. März 1971
Tschad 9. März 1971
Guatemala 24. Juni 1971
Rwanda 11. Juli 1971
Swasiland 12. Juli 1971
Irak 27. Juli 1972
Saudi-Arabien 18. Mai 1973
Fidschi hat erklärt, daß es sich auf Grund der
durch das Vereinigte Königreich erfolgten Ausdehnung
des Geltungsbereichs auf sein Gebiet als
Mitglied des Zusatzabkommens betrachtet.