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412_1973 AT

412. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr

Nach Mitteilungen der mexikanischen Regierung

haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-

bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzabkommen

zum Warschauer Abkommen zur

Vereinheitlichung von Regeln über die von

einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer

ausgeführte Beförderung im internationalen

Luftverkehr (BGBl. Nr. 46/1966, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 32/1970) hinterlegt

Staaten : Datum der Hinterlegung der

Ratifikation:- oder Beitrittsurkunden

Tunesien 6. Mai 1970

Zypern 31. August 1970

Sambia 1. März 1971

Tschad 9. März 1971

Guatemala 24. Juni 1971

Rwanda 11. Juli 1971

Swasiland 12. Juli 1971

Irak 27. Juli 1972

Saudi-Arabien 18. Mai 1973

Fidschi hat erklärt, daß es sich auf Grund der

durch das Vereinigte Königreich erfolgten Ausdehnung

des Geltungsbereichs auf sein Gebiet als

Mitglied des Zusatzabkommens betrachtet.

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