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412_1971 AT

412. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen für das Kalenderjahr 1969 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen für das Kalenderjahr 1969 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den Bestimmungen der §§ 60 und 61 des

Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 1. Juli 1971, V 10/71-8, die im Erlaß

des Bundesministeriums für Landesverteidigung

vom 11. Dezember 1968, Zahl 261.381-DisB/68,

betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen

für das Kalenderjahr 1969; Bestimmung

der Zuständigkeitsbereiche; Bestellung der Vorsitzenden

und deren Stellvertreter, enthaltenen

Worte „Militärkommando Burgenland" als gesetzwidrig

aufgehoben.

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