412_1971
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412. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen für das Kalenderjahr 1969 durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 412. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen für das Kalenderjahr 1969 durch den Verfassungsgerichtshof
1971_412_0 412. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Erlasses betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen für das Kalenderjahr 1969 durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und gemäß
den Bestimmungen der §§ 60 und 61 des
Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.
Nr. 85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 1. Juli 1971, V 10/71-8, die im Erlaß
des Bundesministeriums für Landesverteidigung
vom 11. Dezember 1968, Zahl 261.381-DisB/68,
betreffend Einsetzung der Disziplinarkommissionen
für das Kalenderjahr 1969; Bestimmung
der Zuständigkeitsbereiche; Bestellung der Vorsitzenden
und deren Stellvertreter, enthaltenen
Worte „Militärkommando Burgenland" als gesetzwidrig
aufgehoben.