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412_1969 AT

412. Bundesgesetz: 3. Budgetüberschreitungsgesetz 1969

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Bundesgesetz: 3. Budgetüberschreitungsgesetz 1969

Der Nationalrat hat beschlossen

Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der ordentlichen und außerordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1969,

BGBl. Nr. 1, genehmigt

§ 2

Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei den folgenden Ansätzen

sicherzustellen

§ 3

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe

zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für

Finanzen betraut.

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