412_1967
AT
412. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Aspang und Gloggnitz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 412. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Aspang und Gloggnitz
1967_412_0 412. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Aspang und Gloggnitz
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung
des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Marktgemeinde Kirchberg am
Wechsel scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Aspang aus. Die Gemeinde Kranichberg
scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Gloggnitz aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der oben genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung
neu errichtete Marktgemeinde
Kirchberg am Wechsel im politischen Bezirk
Neunkirchen wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Aspang zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968
in Kraft.