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412_1967 AT

412. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Aspang und Gloggnitz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 412. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Aspang und Gloggnitz

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Marktgemeinde Kirchberg am

Wechsel scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Aspang aus. Die Gemeinde Kranichberg

scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Gloggnitz aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der oben genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung

neu errichtete Marktgemeinde

Kirchberg am Wechsel im politischen Bezirk

Neunkirchen wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Aspang zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968

in Kraft.

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