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411_1974 AT

411. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 31 Ybbstal Straße im Bereich der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 411. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 31 Ybbstal Straße im Bereich der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 31 Ybbstal Straße

wird im Bereich der Gemeinde Hollenstein an

der Ybbs wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Projekts-km 25,04, verläuft vorerst am südlichen

Ufer des Ybbsflusses, quert diesen zweimal

und bindet in die bestehende Bundesstraße bei

Projekts-km 27,50 wieder ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und bei der Gemeinde Hollenstein

an der Ybbs aufliegenden Planunterlagen

(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten

Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2

angeführte Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits

der Straßenachse.

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