411. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 31 Ybbstal Straße im Bereich der Gemeinde Hollenstein an der Ybbs
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 31 Ybbstal Straße
wird im Bereich der Gemeinde Hollenstein an
der Ybbs wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Projekts-km 25,04, verläuft vorerst am südlichen
Ufer des Ybbsflusses, quert diesen zweimal
und bindet in die bestehende Bundesstraße bei
Projekts-km 27,50 wieder ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung und bei der Gemeinde Hollenstein
an der Ybbs aufliegenden Planunterlagen
(Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf vorangeführten
Straßenteil Anwendung. Der in dessen Abs. 2
angeführte Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits
der Straßenachse.