411. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,
wird kundgemacht
1. Das Bundesgesetz vom 3. Feber 1971, BGBl.
Nr. 71, womit das Bundesgesetz vom 15. Juli
1966 über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche
Studienrichtungein, BGBl. Nr. 179, abgeändert
wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I hat es im neuen Wortlaut des § 7
Abs. 1 statt „BGBl. Nr. 177/1961" richtig
„BGBl. Nr. 177/1966" zu lauten.
2. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung vom 18. Feber 1971,
BGBl. Nr. 87, über eine Studienordnung für die
kombinierte religionspädagogische Studienrichtung
wird wie folgt berichtigt
a) Im § 8 Abs. 1 hat es statt „Diplomprüfung"
richtig „Diplomprüfungen" zu lauten.
b) Im § 12 Abs. 4 hat es statt „(§ 45 Allgemeines
Hochschul-Studiengesetz)" richtig „(§ 45
Abs. 8 Allgemeines Hochschul-Studiengesetz)"
zu lauten.
3. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung vom 18. Feber 1971,
BGBl. Nr. 88, über eine Studienordnung für
die philosophische Studienrichtung und für das
Studium zur Erwerbung des Doktorates der
Philosophie an Katholisch-theologischen Fakultäten
wird wie folgt berichtigt
Im § 6 Abs. 5 hat es statt „Semester" richtig
„Seminare" zu lauten.
4. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung vom 18. Feber 1971,
BGBl. Nr. 89, über eine Studienordnung für das
Studium zur Erwerbung des Doktorates der
Theologie an Katholisch-theologischen Fakultäten
wird wie folgt berichtigt
Im § 4 Abs. 2 hat es statt „Das Thema der
Dissertation ist ein" richtig „Das Thema der
Dissertation ist den" zu lauten.
5. Die Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse
bei Patentanmeldungen, BGBl.
Nr. 104/1971, wird wie folgt berichtigt
In der deutschen Übersetzung ist im Art. 4
Z. 2 lit. a nach dem Worte „Gesellschaft" das
Wort „Firma" einzufügen.
6. Die 9. Novelle der Bundesbahn-Besoldungsordnung
1963, BGBl. Nr. 122/1971, wird wie
folgt berichtigt
Im Art. I Z. 25 hat es in der Tabelle der
Anlage 2 bei Ordnungsnummer 276 Spalte 7
lit. a statt „II a" richtig „II b" zu lauten und ist
zwischen den Ordnungsnummern 551 und 552
in Spalte 5 die Zahl „3" zu streichen.
7. Die Freiliste 1, BGBl. Nr. 187/1971, wird
wie folgt berichtigt
In der Anlage A ist in der Spalte „Gegenstand"
bei den Zolltarifnummern: aus 26,01, aus 28,50,
aus 29,04 D, aus 29,42 und aus 34,04 jeweils vor
dem Worte „ausgenommen" statt des Beistriches
ein Strichpunkt zu setzen.
8. Die Verordnung des Bundesministers für
Verkehr vom 10. Mai 1971, BGBl. Nr. 259,
betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung
wird wie folgt berichtigt
a) Im § 40.09 Z. 2 hat es statt „unterhalten
wird, wird" richtig „unterhalten wird, sind" zu
lauten.
b) Im § 40.21 Z. 4 hat es statt „Verladen"
richtig „Verlassen" zu lauten.
9. Die 4. Ersatzleistungsgesetznovelle, BGBl.
Nr. 282/1971, wird wie folgt berichtigt
Art. I Z. 3 hat zu lauten: „3. Die §§ 4 bis 14
erhalten die Bezeichnung 3 bis 13."
10. Das Gewerbliche Selbständigen-Krankenversicherungsgesetz
1971, BGBl. Nr. 287, wird
wie folgt berichtigt
In Z. II der Anlage hat es statt „die Handelskammer
für Wien," richtig „die Handwerkskammer
für Wien," zu lauten.
11. Die 4. Durchführungsverordnung zum
Elektrotechnikgesetz, BGBl. Nr. 300/1971, wird
wie folgt berichtigt
In der Z. 4 hat es bei der ÖVE-Bezeichnung
L 1/1970 statt „Freileitungen" richtig „Errichtung
von Starkstromfreileitungen bis 1000 Volt"
zu lauten.
12. Das Bundesgesetz vom 23. Juni 1971, BGBl.
Nr. 307, über Maßnahmen auf dem Gebiete des
Umsatzsteuerrechtes wird wie folgt berichtigt
In der Z. 3 hat es am Ende statt „worden sind."
richtig „worden sind;" zu lauten.
13. Das Bundesgesetz vom 13. Juli 1971, BGBl.
Nr. 317, mit dem Urlaubsvorschriften geändert
werden, wird wie folgt berichtigt
Im Art. IX Abs. 2 hat es statt „unbeschränkt"
richtig „beschränkt" zu lauten.