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411_1967 AT

411. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Retz und Eggenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 411. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Retz und Eggenburg

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Marktgemeinde Pulkau scheidet aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Retz aus. Die

Gemeinden Großreipersdorf, Passendorf und

Rafing scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Eggenburg aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der oben genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung

neu errichtete Marktgemeinde

Pulkau im politischen Bezirk Hollabrunn wird

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Retz zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968

in Kraft.

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