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410_2000 AT

410. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz für das Jahr 2001

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Verordnung: Festsetzung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz für das Jahr 2001

Auf Grund des § 12 Abs. 1 Z 4 des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG), BGBl.

Nr. 324/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2000, wird verordnet

§ 1. Der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag (§ 2 des

Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, BGBl. Nr. 315/1994) wird für das Jahr 2001 mit 0,7 vH

festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Beginn der Beitragsperiode 2001 in Kraft.

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