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410_1992 AT

410. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend schiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend schiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach

Auf Grund der §§ 16 Abs. 2 und 36 Abs. 4 des Schiffährtsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 87/1989, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend schiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach, BGBl. Nr. 138/1992, wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 2 entfällt der letzte Satz.

2. § 2 Abs. 2 letzter Satz lautet

„Ausgenommen hievon sind Fahrzeuge gemäß § 66 Abs. 1 der Seen- und Fluß-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 42/1990, für Wasserbauzweke eingesetzte Fahrzeuge und von Fischereiberechtigten (§ 2 des Oberösterreichischen Fischereigesetzes, LGBl. Nr. 60/1983) zur Bewirtschaftung des Fischereirechtes eingesetzte Fahrzeuge."

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