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410_1991 AT

410. Bundesgesetz: Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Bundesgesetz: Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984,

BGBl. Nr. 302, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 277/1991, wird wie folgt geändert

1. § 45 Abs. 2 lautet

„(2) Die Leitung einer Sportwoche, einer

Projektwoche oder einer berufspraktischen Woche

ist dem Unterricht von einer Wochenstunde der

Lehrverpflichtung von 23 Wochenstunden für den

Monat, in dem die betreffende Schulveranstaltung

endet, gleichzuhalten."

2. Im § 49 wird folgender Abs. 1 b eingefügt

„(1 b) Für die Betreuung einer nach dem Modell

„Schulbibliothek an Hauptschulen" eingerichteten

Schulbibliothek vermindert sich weiters die Lehrverpflichtung

des damit betrauten Lehrers an Hauptschulen

bis zu 11 Klassen um fünf Wochenstunden,

ab 12 Klassen um sechs Wochenstunden. An

Schulen, an denen einem Lehrer eine Lehrpflichtverminderung

nach dieser Bestimmung gebührt, ist

eine Lehrpflichtverminderung gemäß Abs. 1 Z 4

lit. d unzulässig."

3. § 123 Abs. 5 lautet

„(5) Die Änderungen dieses Bundesgesetzes auf

Grund des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 410/1991

treten mit 1. September 1991 in Kraft."

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