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410_1986 AT

410. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Marktgemeinde Wiener Neudorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Marktgemeinde Wiener Neudorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Anschlußstelle Mödling der A 2 Süd Autobahn

wird im Bereich der Marktgemeinde Wiener

Neudorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen

AB-km 1,826 und AB-km 2,980 der bereits

unter Verkehr stehenden A 2 Süd Autobahn und

bindet über eine Zu- und Abfahrtsstraße in die B 17

Wiener Neustädter Straße ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- und

Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Mödling aus den

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Wiener Neudorf

aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. A 2/14-86 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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