410. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Marktgemeinde Wiener Neudorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Die Anschlußstelle Mödling der A 2 Süd Autobahn
wird im Bereich der Marktgemeinde Wiener
Neudorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen
AB-km 1,826 und AB-km 2,980 der bereits
unter Verkehr stehenden A 2 Süd Autobahn und
bindet über eine Zu- und Abfahrtsstraße in die B 17
Wiener Neustädter Straße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Zu- und
Abfahrtsstraße der Anschlußstelle Mödling aus den
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Marktgemeinde Wiener Neudorf
aufliegenden Planunterlagen (Plan
Nr. A 2/14-86 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.