410_1980
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410. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 410. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1980_410_0 410. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
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Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation
vom 30. November 1979, mit dem die Ausführungsordnung
zum Europäischen Patentübereinkommen
geändert wird, sowie des Beschlusses
des Verwaltungsrates vom 30. November 1979
über die Aufnahme einer Regel 85 a in die Ausführungsordnung
hat dadurch zu erfolgen, daß
diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt
(Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während
der Amtsstunden aufgelegt werden.