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410_1980 AT

410. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates

der Europäischen Patentorganisation

vom 30. November 1979, mit dem die Ausführungsordnung

zum Europäischen Patentübereinkommen

geändert wird, sowie des Beschlusses

des Verwaltungsrates vom 30. November 1979

über die Aufnahme einer Regel 85 a in die Ausführungsordnung

hat dadurch zu erfolgen, daß

diese Beschlüsse im Österreichischen Patentamt

(Wien 1., Kohlmarkt 8—10) zur Einsicht während

der Amtsstunden aufgelegt werden.

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