410. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn und der S 40 Lurnfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Gmünd, Trebesing, Seeboden, Spittal an der Drau und Lendorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden
Gmünd, Trebesing, Seeboden und Spittal
an der Drau wie folgt bestimmt
Dieser Autobahnabschnitt beginnt etwa 200 m
südöstlich der Ortschaft Gries in der Gemeinde
Gmünd bei Plan-km 128,425 und führt von dort
auf einer neu herzustellenden Straßentrasse über
die Anschlußstelle „Maltatal" zum Knoten
„Lieserhofen" und von dort auf einer bereits
verkehrsübergebenen aber teilweise noch nicht
voll ausgebauten Trasse zur Anschlußstelle
„Spittal/Ost".
2. Der Straßenverlauf der S 40 Lurnfelder
Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden
Seeboden und Lendorf wie folgt bestimmt
Die bereits verkehrsübergebene aber teilweise
noch nicht voll ausgebaute Straßentrasse beginnt
beim Knoten „Lieserhofen" mit Anschlüssen zur
A 10 Tauern Autobahn und führt von dort zur
Anschlußstelle „Lendorf" mit der Einbindung
in die B 100 Drautal Straße.
Im einzelnen ist der Verlauf der beiden
Straßentrassen einschließlich des Autobahnknotens
Lieserhofen sowie der Anschlußstellen
„Maltatal", „Spittal/Ost" und „Lendorf" aus den
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie
bei den Gemeinden Gmünd, Trebesing, Seeboden,
Spittal an der Drau und Lendorf aufliegenden
Planunterlagen (Plan 1 und bzw. 2 im Maßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführten Straßenteile Anwendung. Für
den Abschnitt von Plan-km 128,425 bis Plan-
km 137,802 (=99,200) beträgt das Bundes-
straßenbaugebiet 75 m beiderseits der Achse. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes für den
Abschnitt von Plan-km 137,802 (= 99,200) bis
zur Anschlußstelle Spittal/Ost sind den aufliegenden
Planunterlagen (Plan 2) zu entnehmen.