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410_1974 AT

410. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn und der S 40 Lurnfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Gmünd, Trebesing, Seeboden, Spittal an der Drau und Lendorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 10 Tauern Autobahn und der S 40 Lurnfelder Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Gmünd, Trebesing, Seeboden, Spittal an der Drau und Lendorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden

Gmünd, Trebesing, Seeboden und Spittal

an der Drau wie folgt bestimmt

Dieser Autobahnabschnitt beginnt etwa 200 m

südöstlich der Ortschaft Gries in der Gemeinde

Gmünd bei Plan-km 128,425 und führt von dort

auf einer neu herzustellenden Straßentrasse über

die Anschlußstelle „Maltatal" zum Knoten

„Lieserhofen" und von dort auf einer bereits

verkehrsübergebenen aber teilweise noch nicht

voll ausgebauten Trasse zur Anschlußstelle

„Spittal/Ost".

2. Der Straßenverlauf der S 40 Lurnfelder

Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinden

Seeboden und Lendorf wie folgt bestimmt

Die bereits verkehrsübergebene aber teilweise

noch nicht voll ausgebaute Straßentrasse beginnt

beim Knoten „Lieserhofen" mit Anschlüssen zur

A 10 Tauern Autobahn und führt von dort zur

Anschlußstelle „Lendorf" mit der Einbindung

in die B 100 Drautal Straße.

Im einzelnen ist der Verlauf der beiden

Straßentrassen einschließlich des Autobahnknotens

Lieserhofen sowie der Anschlußstellen

„Maltatal", „Spittal/Ost" und „Lendorf" aus den

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie

bei den Gemeinden Gmünd, Trebesing, Seeboden,

Spittal an der Drau und Lendorf aufliegenden

Planunterlagen (Plan 1 und bzw. 2 im Maßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenteile Anwendung. Für

den Abschnitt von Plan-km 128,425 bis Plan-

km 137,802 (=99,200) beträgt das Bundes-

straßenbaugebiet 75 m beiderseits der Achse. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes für den

Abschnitt von Plan-km 137,802 (= 99,200) bis

zur Anschlußstelle Spittal/Ost sind den aufliegenden

Planunterlagen (Plan 2) zu entnehmen.

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