410_1968
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410. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage II zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 410. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage II zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr
1968_410_0 410. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage II zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr
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Das Bundesministerium für Finanzen der
Republik Österreich
und
der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik
Deutschland
haben auf Grund von Artikel 16 Absatz 2 des
Vertrages vom 6. September 1962 zwischen der
Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen
Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr folgendes
vereinbart
Artikel 1
Das Verzeichnis der Durchgangsstrecken (Anlage
II zum Vertrag) wird wie folgt ergänzt
Artikel 2
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1969
in Kraft.
Geschehen zu Wien, am 23. Oktober 1968, in
zwei Urschriften.
Für das Bundesministerium für Finanzen der
Republik Österreich
Hammerschmidt
Für den Bundesminister der Finanzen der
Bundesrepublik Deutschland
Zepf