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410_1967 AT

410. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Raabs an der Thaya

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 410. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Raabs an der Thaya

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung

des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinden Irnfritz, Haselberg,

Nondorf an der Wild, Reichharts, Trabenreith

und Wappoltenreith scheiden aus dem Sprengel

des Bezirksgerichtes Horn aus. Die Gemeinde

Klein-Ulrichschlag scheidet aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Raabs an der Thaya aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der oben genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung

neu errichtete Gemeinde Irnfritz im

politischen Bezirk Horn wird dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Horn zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968

in Kraft.

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