410. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Raabs an der Thaya
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung
des BGBl. Nr. 368/1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Gemeinden Irnfritz, Haselberg,
Nondorf an der Wild, Reichharts, Trabenreith
und Wappoltenreith scheiden aus dem Sprengel
des Bezirksgerichtes Horn aus. Die Gemeinde
Klein-Ulrichschlag scheidet aus dem Sprengel des
Bezirksgerichtes Raabs an der Thaya aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der oben genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung
neu errichtete Gemeinde Irnfritz im
politischen Bezirk Horn wird dem Sprengel des
Bezirksgerichtes Horn zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968
in Kraft.