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40_1979 AT

40. Verordnung: Änderung der Arbeiterkammer-Wahlordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 40. Verordnung: Änderung der Arbeiterkammer-Wahlordnung

Auf Grund der §§ 7 bis 11 a, 31, 33 bis 34 a

des Arbeiterkammergesetzes, BGBl. Nr. 105/1954,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 25/

1969, 5/1971, 380/1973, 622/1977 und 519/1978

wird verordnet

Die Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl.

Nr. 119/1969, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 616/1973 und 325/1978 wird abgeändert

wie folgt

1. Der § 4 samt Überschrift hat zu lauten

„Mandate der Wahlkörper

§ 4. Von den Kammerratsmandaten entfallen

auf den Wahlkörper für

2. Die Anlage 2 (§ 24 Abs. 5) hat zu lauten

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