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40_1976 AT

40. Kundmachung: Ratifikation der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Belgien

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 40. Kundmachung: Ratifikation der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Belgien

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat Belgien seine Ratifikationsurkunde

zur Vereinbarung über die Anwendung

des Europäischen Übereinkommens über die

internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit

(BGBl. Nr. 19/1965, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 136/1973)

am 9. Oktober 1975 hinterlegt.

Die genannte Vereinbarung tritt gemäß ihrem

Art. 4 am 7. Jänner 1976 für Belgien in Kraft.

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