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40_1969 AT

40. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Einhebung einer Lizenzabgabe anläßlich der Einfuhr von Waren der Zolltarif-Nummer 23.04

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 40. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Einhebung einer Lizenzabgabe anläßlich der Einfuhr von Waren der Zolltarif-Nummer 23.04

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes

vom 16. Dezember 1958, BGBl. Nr. 283, wird

mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates verordnet

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Finanzen vom 26. Juni 1968, BGBl. Nr. 252,

über die Einhebung einer Lizenzabgabe anläßlich

der Einfuhr von Waren der Zolltarif-Nummer

23.04 wird aufgehoben.

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