40. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
das Zusatzübereinkommen über die Abschaffung
der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher
Einrichtungen und Praktiken,
BGBl. Nr. 66/1964, ratifiziert beziehungsweise
sind diesem beigetreten: Afghanistan, Argentinien,
Brasilien, Frankreich, Island, Malawi,
Philippinen, Schweiz, Tunesien, Türkei, Uganda.
Die französische Ratifikationsurkunde enthält
die Erklärung, daß dieses Zusatzübereinkommen
auf alle Territorien der Republik (ihre europäischen
Gebiete sowie die Überseedepartements und
-gebiete) Anwendung findet.
Jamaika, Malta sowie Trinidad und Tobago
haben die Erklärung abgegeben, sich an dieses
Zusatzübereinkommen gebunden zu erachten,
dessen Anwendung bereits vor der Erlangung
der Unabhängigkeit auf ihr Gebiet ausgedehnt
worden war.