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40_1967 AT

40. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 40. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

das Zusatzübereinkommen über die Abschaffung

der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher

Einrichtungen und Praktiken,

BGBl. Nr. 66/1964, ratifiziert beziehungsweise

sind diesem beigetreten: Afghanistan, Argentinien,

Brasilien, Frankreich, Island, Malawi,

Philippinen, Schweiz, Tunesien, Türkei, Uganda.

Die französische Ratifikationsurkunde enthält

die Erklärung, daß dieses Zusatzübereinkommen

auf alle Territorien der Republik (ihre europäischen

Gebiete sowie die Überseedepartements und

-gebiete) Anwendung findet.

Jamaika, Malta sowie Trinidad und Tobago

haben die Erklärung abgegeben, sich an dieses

Zusatzübereinkommen gebunden zu erachten,

dessen Anwendung bereits vor der Erlangung

der Unabhängigkeit auf ihr Gebiet ausgedehnt

worden war.

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