40_1966
AT
40. Kundmachung: Kündigung des Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden durch Schweden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 40. Kundmachung: Kündigung des Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden durch Schweden
1966_40_0 40. Kundmachung: Kündigung des Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden durch Schweden
Originalquelle öffnen
Die Königlich Schwedische Regierung hat das
durch Notenwechsel vom 9. März 1960 geschlossene
Zusatzabkommen, BGBl. Nr. 131/1960, zum
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und der Regierung des Königreiches
Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
zwischen Österreich und Schweden, BGBl.
Nr. 193/1955 in der Fassung des Notenwechsels
BGBl. Nr. 30/1959, gekündigt.
Die Kündigung dieses Zusatzabkommens durch
Schweden wird am 21. März 1966 wirksam.