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40_1966 AT

40. Kundmachung: Kündigung des Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden durch Schweden

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 40. Kundmachung: Kündigung des Zusatzabkommens zum Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden durch Schweden

Die Königlich Schwedische Regierung hat das

durch Notenwechsel vom 9. März 1960 geschlossene

Zusatzabkommen, BGBl. Nr. 131/1960, zum

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung

und der Regierung des Königreiches

Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

zwischen Österreich und Schweden, BGBl.

Nr. 193/1955 in der Fassung des Notenwechsels

BGBl. Nr. 30/1959, gekündigt.

Die Kündigung dieses Zusatzabkommens durch

Schweden wird am 21. März 1966 wirksam.

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